In Berlin Lichtenberg hat man in der Treskowallee zwischen der Sewanstraße und Gregoroviusweg einen Zweirichtungsradweg eingerichtet. Das ermöglicht kürzere Wege, insbesondere für Radfahrer, die der TR4 und damit einem asphaltierten Weg (Richard-Kolkwitz-Weg) parallel zur U5 folgen wollen und sich bisher einer unüberwindbaren Hauptverkehrssstraße ausgesetzt sahen. Doch daran, dass ein Radfahrer direkt in den Gregoroviusweg nach links abbiegen möchte, hat man anscheinend nicht gedacht …
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Kommentare
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- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
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Radfahrer können doch eh nur indirekt linksabbiegen, zumindest in Verkehrsplanerhirnen scheint es so umherzuspinnen 🙁
Der Beweis, daß Verkehrsplaner ein Schimpfwort ist, hätte nicht unbedingt /schon wieder/ erbracht werden müssen.
Kann man der für diese „Planung“ verantwortlichen Person in der Verkehrs- oder Straßenbau- oder wieauchimmersieheißenmag-Behörde nicht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen offensichtlicher und vollständiger Inkompetenz an den Karren fahren?
ein wunder, dass nicht noch irgendwer „SOTP“ irgendwo hin gepinselt hat …
Hihi, wenn man anfangen würde Leute wegen Inkompetenz ne Beschwerde an den Kopf zu knallen, bräuchte der Tag 28 Stunden 😉
„Linksabbieger rechts einordnen“ (Radfahrer haben doch Zeit)
Wahrscheinlich wurde die Rechtsabbiegerspur extra für die links abbiegenden Radfahrer gebaut. Schließlich (wie Kommentar 1 schon feststellte) biegen Radfahrer immer indirekt ab.
Was ist das Problem? Linksabbieger steigen an der Ampel für Radfahrer ab, schieben das Rad an der Fußgängerfurt über die Straße, drehen auf der Straße das Rad um 90° nach links und fahren in die gewünschrte Richtung weiter. 😉
So wie es aussieht, gibt es offentlich keinen Platz für eine Linksabbiegerspur.
Eine durchgängige Befahrbarkeit sollte schon gewährleistet sein – Schieben zur Regel machen, davon halte ich gar nichts. Die Straße ist auch nicht unbedingt beengt – das kommt einem nur so vor, weil der Hauptanteil auf die Fahrbahn entfällt.
Typischer Schildbürgerstreich – gut ins Bild gesetzt.
Geschäftsidee
Ein Kleinunternehmer mit einem Lieferwagen steht bereit, um das Fahrrad des Menschen mit Linksabbiegewunsch aufzunehmen, biegt links ab und lädt das Fahrrad an der gewünschten Stelle wieder aus. Gegen Zahlung eine günstige Linksabbiegergebühr von nur 1 EUR wird dem Radfahrer so größtmöglicher Linksabbiegekomfort und dem Kleinunternehmer eine Möglichkeit zur Teilhabe an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln gegeben — sozusagen eine Win-Win-Situation!
klar, würde ich auch so handhaben.
aber durch eine unüberlegte radverkehrsführung in diese situation gebracht zu werden finde ich nicht lustig.
das platzproblem hätte sich durch anderes aufstellen der ampel (sehe ich da einen gelben taster? oh mann…) lösen lassen. ganz vermieden hätte die situation durch verzicht auf den zweirichtungsradweg werden können, der in der regel irrsinn ist.
Parallel zur rechten Fahrbahn verlief ein Uraltradweg (mit mehr Platz als viele, die ich so in Tempelhof-Schöneberg so sehe), dort ist aber inzwischen reiner Gehweg, so dass man dort auf der Fahrbahn weiterfahren kann. Diesen Zweirichtungsradweg erreicht man von der U-Tierpark aus nur, wenn man da unbedingt hin will, denn es gibt keine ausgewiesene Führung dorthin. Insofern ist das nur ein Problem der bekennenden Ortskundigen.
Also mal ganz ehrlich – ich biege dort manchmal nach links ab und mache das nicht regelkonform. Würdet Ihr ernsthaft absteigen? Ich will mich wirklich an alle Verkehrsregeln halten – aber wenn ich als Radfahrer der einzige Hansel bin, der ‚zig Meter Umweg (nach rechts über die Fahrbahn, dann wieder nach links über die Fahrbahn) fährt und dabei mehrere Ampelphasen benötigt, dann bin ich mir doch ein bisschen zu doof dafür. Und wenn ich Radfahre, fahre ich Rad – Absteigen sehe ich nur bei außerordentlichen Ereignissen (z.B. Feuerwehreinsatz) ein, nicht aber als Regelfall.
@Michael S, naja wenn man bspw. vom Richard-Kolkwitz-Weg kommt, ist dieser Radweg für Fahrten in Richtung Karlshorst eine wirkliche Erleichterung und Ampeleinsparung, sofern man eben nicht am Gregoroviusweg nach links abbiegen will. Auch wenn ich Zweirichtungsradwege sonst extrem kritisch sehe, teile ich an der Stelle die Intention, die Nachteile aus dem Rechtsfahrgebot gepaart mit nicht überwindbaren Straßen für Radfahrer auszumerzen. Für diese Stelle ist das ausnahmsweise eine geeignete Individuallösung, wenn man mal davon absieht, dass man streng genommen gar nicht auf der Fahrbahn fahren darf, wie Du es beschrieben hast. Aber man weiss ja, wie es gemeint ist – das ist ja überall das Credo der Verkehrsplanung. Theoretisch müsste, von der Sewanstraße kommend, eine Führung über diesen Weg existieren, da dies die einzige Möglichkeit darstellt, die TR4 normal zu nutzen. M.E. ist die besagte TR4 der Hauptgrund für diese Baumaßnahme, an diesen Routen wird ja tatsächlich oft an Radfahrer gedacht.
@Michael S, sag mal – hast Du eigentlich konkrete Informationen darüber, wie das am S-Bahnhof Karlshorst gestaltet werden soll? Die Straßenbahnhaltestelle wird ja unter die Bahnbrücken verlegt, die Schienen werden an den Bürgersteig verschwenkt. Gleichzeitig wird es dort einen Radweg geben, wobei man über dessen Führung im Netz keine Informationen erhält. Kann man sich das wirklich so vorstellen, dass der Radweg mitten durch die Haltestelle führt, also etwa so toll wie an den Bushaltestellen unter den Yorckbrücken?
Wieso das? Ist dieser Blödsinn etwa illegal als benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert worden?
Das Ding da kann nicht benutzungspflichtig sein.
– Zweirichtungsradweg
– viel zu schmal
– keine extreme Gefährdung von Radfahrern, die auf der Straße fahren
Also wäre eine entsprechende Anordnung eine Rechtsbeugung.
@Prokrastes, nach meinem Verständnis ist ein wahlfreier linksseitiger Radweg nicht möglich. Hier hatte man also – wegen starrer STVO – die Wahl. Entweder einen nicht benutzungspflichtigen Radweg zu basteln, der dann aber nur in einer Richtung verwendet werden darf. Oder einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg, der dann zwar für die Linksfahrer seinen Zweck erfüllt, bei strenger STVO-Auslegung aber eben JEDEN Radfahrer in einer Fahrtrichtung auf die linke Seite zwingt. Wobei die Straße hier so breit ist, dass das Merkmal „fahrbahnbegleitend“ vielleicht nicht zutrifft, je nachdem, wie es zu verstehen ist.
Aber um noch etwas direkter zu antworten – Ja, ist benutzungspflichtig. Im Gegensatz zu dem zu sehenden Radwegstück jenseits der Straße.
An anderen Stellen gibt man Gehwege für Radfahrer frei und macht darunter ein Zweirichtungssymbol, das ist m.E. noch die vernünftigste Lösung. Rote Streifen sorgen für Unfrieden, wenn tatsächlich jemand so dreist ist, und die Wahlfreiheit nutzt.
@ berlinradler: zum S-Karlshorst: Ja, es scheint so zu sein, dass die Tramfahrgäste den Radweg überqueren müssen, um auf den Gehweg zu gelangen. Ich habe dazu leider nur ein ziemlich miserables Handyfoto von der Veranstaltung in der HTW. Die Infos dazu hatten eigentlich auf der Ostkreuz-Seite oder analog zur Ostkreuz-Seite veröffentlicht werden sollen, kann da aber auch nix finden.
Man könnte Rechtskonform auf die Fahrbahn wechseln wenn das Linksabbiegen auf dem pflichtigen Radweg andere Vorfahrtsregelungen hat, als die Fahrbahn(hier so, weil linksabbiegen garnicht möglich). Dann ist der Radweg nämlich nicht mehr Straßenbegleitend -> nicht pflichtig.
Also rechtzeitig vorher auf die linksabbiegerfahrspur wechseln und dann links abbiegen.
Genau aus diesem Grund sind die „Radfahrer bitte so einordnen“ Schilder auch Schwachsinn. Wenn mans rechtzeitig merkt, kann man die nämlich legal umgehen.
Und damit ist das, wie Prokrastes schreibt, eindeutig rechtsbeugung.
Benutzungspflicht darf für einen Radweg nur noch dann ausgesprochen werden, wenn Radfahrer durch das auf-der-Straße-fahren einer besonders herausragenen Gefährdung ausgesetzt wären.
(Von Nebensächlichkeiten wie Einhaltung der Bauvorschriften in Sache Breite etc. ganz zu schweigen).
Da diese besondere herausragende Gefährdung hier eindeutig nicht vorliegt, ist die angewiesene Benutzungspflicht eindeutig illegal.
Außerden können AFAIK Zweirichtungsradwege rein prinzipiell nicht benutzungspflichtig sein.
Aber der Bezirk Lichtenberg scheint sowieso etwas bizarre Formen der Rechtsauslegung zu praktizieren, was überrascht also diese Gurke.
Die Linksabbiegersituation wird übrigens noch bizarrer, wenn man sich vor Augen führt, daß die hier für „regelkonformes“ Linksabbiegen zweimal zu überquerende Treskowallee einen Mittelstreifen mit darauf befindlicher Straßenbahntrasse hat.
@ Nullbock-Horst: Was meinst Du denn mit bizarrer Rechtsauslegung in Lichtenberg? Was Radpolitik angeht, steht Lichtenberg (im Verhältnis!) nicht soo schlecht da. Ich merke sofort, wenn ich den Bezirk südlich Ring in Richtung Westen verlasse, dann ist das radtechnisch oft Verarsche pur. Mag aber auch daran liegen, dass ich neuere Wege aufmerksamer betrachte und mich entsprechend mehr grusele.
@Lukas – einordnen geht nicht wegen der Straßenbahntrasse.
@Nullbock-Horst – ohne Benutzungspflicht kann es derzeit keine linksseitigen Radwege geben. Ich wüsste nicht, wie man die sonst ausschildern könnte, um den Radfahrer vom Rechtsfahrgebot zu entbinden.
@Berlinradler
Dann musst du an der letzten Situation vorher auf die Fahrbahn wechseln.
Ja, das ist mir schon klar. Der Zweirichtungsradweg macht Verbindungen möglich, die vorher wegen dem Rechtsfahrgebot nicht funktionierten. Mit der Prämisse „vorher auf die rechte Seite wechseln“ bleiben manche Wegebeziehungen so wie vorher, d.h. diverse Ampelphasen warten, um wenige Meter voranzukommen. Beispielsweise eben, wenn man vom Richard-Kolkwitz-Weg in den Gregoroviusweg will. Es ist ja nichts unmöglich – nur eben alles sehr umständlich. Leider kann ich nicht auf Streetview verweisen, das zeigt nicht den aktuellen Stand.
Zufällig gerade gefunden – was den „wahlfreien“ linksseitigen Radweg angeht, habe ich mich offenbar geirrt.
https://groups.google.com/group/de.rec.fahrrad/browse_thread/thread/a6215b6be2e11489?hl=de#
@ berlinradler: Ach du grüne K… Jetzt weiß ich, wie Nullbock-Horst dazu kommt, die Lichtenberger Auslegungen oder wahlweise die eines jeden anderen Bezirks als bizarr zu bezeichnen. Die gesamte StVO befindet sich in einem bizarren Zustand. 😉
Bezüglich regelkonform: Wenn man in einer Stadt lebt in der Radwege so aussehen:
http://ubuntuone.com/7c8CCwoos0Iak0LK9fQ7tN
http://ubuntuone.com/3rto6q7mUzNS6KKeltOoGg
dann sche… man auf regelkonform. Lieber einen Bunny-Hop über eine Verkehrsinsel oder zwei als sich mit dem planerischem Unvermögen der Planer auseinandersetzen zu müssen oder den Ansichten der Machthabenden.
LG aus Wien
@ Peter-Alexander: Au weia. eine Einbahnstraße mit beiderseits Parkstreifen und Restlächen für Dünne. Da hat es aber einer gut mit den Autos gemeint 😉 Baulich natürlich gar kein Problem, das besser zu machen. Auch hier fehlt offensichtlich der Wille.
@Peter-Alexander, also ich muss schon darauf bestehen, dass Du da regelkonform fährst. Also schön so fahren, dass der Lenker nicht über die weiße Begrenzung des Radwegs ragt – auch nicht bei Gegenverkehr 🙂 Ist das in Deutschland?
Man beachte die zackige Linienführung des „Radweges“, besonders geeignet für Geschwindigkeiten von mehr als 15 km/h.
Und auch die Wahl der Oberfläche – einmal für Fußgänger, einmal für Fahrradfahrer – ist in ihrer Genialität kaum zu überbieten.
Von den Löchern, Schwellen und überstehenden Deckeln der Wasserleitung möchte ich garnicht reden.
Helm ab zum Gebet!
Dabei ist das noch das „gute“ Pflaster ohne abgeschrägte Kanten. So lange der Radweg noch nicht verwittert ist, dürfte der Rollwiderstand gar nicht so viel schlechter als der einer Fahrbahn sein.
Dennoch – man sieht, dass man viel für den Radverkehr machen *will*, letztendlich aber nicht viel sinnvolles tun *kann*. Denn auch, wenn man dort völlig problemlos links abbiegen kann, wenn man sich mit den wenigen entgegenkommenden Radfahrern arrangiert, entspricht das eben nicht der genormten Verkehrsdenke, in der eine Spur für eine Richtung und am besten auch für jede Abbiegerichtung vorhanden sein muss.