Im August 2011 wollte ein 57-jähriger Autofahrer im ostfriesischen Burhafe in einer Kurve eine aus 50 Personen bestehende Radfahrergruppe überholen. Ein entgegenkommendes Auto musste wegen des Überholvorgangs ausweichen und schleuderte in die Gruppe. Zwei Radfahrer wurden getötet, weitere 15 Radfahrer wurden verletzt.
Das Amtsgericht Wittmund hat den 57-Jährigen nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro verurteilt. Der Autofahrer hatte jede Schuld bestritten.
Auch der zweite Autofahrer, dessen Auto in die Radfahrergruppe geschleudert war, hatte jede Schuld von sich gewiesen. Ein Gutachten ergab, dass die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Autos „technisch realistisch“ bei 137 Stundenkilometer lag. Erlaubt sind an dieser Stelle 100 Kilometer pro Stunde. Der Richter maß der Geschwindigkeit des entgegenkommendes Autos keine Bedeutung zu. Ursächlich für den Unfall sei allein die Fahrweise des ersten Autofahrers gewesen. „Sie hätten nur überholen dürfen, wenn eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen gewesen wäre“, sagte er.
Welt Online: Autofahrer muss für Tötung von zwei Radfahrern Geldstrafe zahlen
Naja, der muss die ja nicht für die Tötung von Radfahrern zahlen. Mir dreht sich immer was um, wenn ich diese Relationen sehe, aber es ist ja nun mal gerade keine rechtliche Korrelation vorgesehen zwischen dem „Wert“ eines getöteten Menschen und dem Geld, das dann fließen müsste. Wir leben ja nicht mehr wie zur Wikingerzeit, wo man sich noch mit den Hinterbliebenen auf finanzieller Basis einigen konnte. Aber dennoch schwer zu verdauen.
Es bleibt halt wahr: Wenn du jemanden ohne ernsthafte Konsequenzen töten willst, nimm das Auto.
Ich hab die Beschreibung so verstanden:
Überholt hat er nur einzelne Radfahrer auf der Fahrban. Der entgegenkommende Autofahrer ist dann in die Gruppe auf dem Radweg geschleudert.
Also der Unfallhergang ist in Teilen falsch dargestellt.
Ich hab die ausführlichen Artikel letzten Herbst gelesen.
Es war der Jahresausflug eines Boßelverein aus Wittmund mit dem Rad und alle fuhren auf dem schlechten Radweg. Die beiden dann verkehrswidrig in einer nicht einsehbaren Rechtskurve überholten Radfahrer waren auch Teil der Gruppe, fuhren jedoch auf der Straße, weil sie die Gruppe bei Überquerungen und derlei absicherten und gerade wieder von hinten nach vorne fuhren, was nur auf der Straße ging. Dazu trugen sie Warnwesten.
Der nun verurteilte Autofahrer hat sie überholt, obwohl er keine Sicht nach vorne hatte und nicht wissen konnte, ob nicht noch Gegenverkehr in der Kurve auftaucht.
Es tauchte Gegenverkehr auf und der musste scharf bremsen, der Wagen brach aus schleuderte dann über die Straße in die Gruppe hinein.
Es sah aus wie auf einem Schlachtfeld.
Ich kann mich nicht des blöden Kommentares erwehren, dass der Autofahrer mehr bezahlt hätte, wäre am anderen Auto noch was kaputt gegangen. Ich kenne mehrere Fälle, bei denen zum Beispiel ein Radfahrer ganz legal entgegen der Einbahnstraße fuhr, ein anderer Autofahrer gerade einen schlechten Tag hatte und es dem Radfahrer so richtig zeigen wollte. Rad kaputt, Arm gebrochen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort inklusive und gegenüber der Polizei sagt der Beschuldigte dann noch frei heraus, dass er den Radfahrer maßregeln wollte. Die Staatsanwaltschaft stellt die Sache anschließend in Ermangelung öffentlichen Interesses ein und verweist auf den Privatklageweg. Naja.
Ich weiß nicht, ich habe immer so das Gefühl, dass jeder Parkrempler härter bestraft würde. Vielleicht sehe ich das aber auch nur aus der subjektiven Perspektive des Radfahrers. Geld hin oder her, irgendwie läuft da was verkehrt.
Hoffentlich finden sich dann in den Kommentaren beim WELT-Artikel nicht die üblichen Teilnehmer ein, die behaupten, das alles sei nicht passiert, wäre der bestens ausgebaute und breite Radweg benutzt worden.
Ich verstehe nicht, warum die Geschwindigkeit des entgegen kommenden Autos keine Bedeutung für das Gericht hat. Wäre er langsamer gefahren, hätte er seinen Wagen vielleicht noch unter Kontrolle halten können und nicht 17 Radfahrer umgemäht. Und was sind diese 4800 Euro? Ein Witz? Allein der Sachschaden an den 17 Fahrrädern dürfte höher sein.
Am meisten regt mich jedoch auf, dass der Anwalt des Verursachers auch noch die Frechheit besitzt, auf Freispruch zu plädieren. Dem gehört doch die Scheiße aus dem Schädel geprügelt!
Sorry.
@ Malte: Das würde mich aber nun mal interessieren: Ist das jetzt ne Story von Dir, oder gibt es dazu irgendwo was handfestes? Für den Gegenverkehr geöffnete Einbahnstraßen gelten doch (ausser am ADAC-Stammtisch) als sicher? Mehrere Fälle?
@Michael S: Klingt für mich auch nach „Ich hab gehört, der Schwager vom Freund…“. Aber wenn die Fälle wieder eingestellt wurden, gehen die nicht in die Statistik ein und die Presse hat auch nichts dazu. Insofern schon logisch, dass man nichts davon gehört hat.
Ich hab hier mitten in der Innenstadt auch eine Einbahnstrasse, die ich gegen die Richtung befahre, mit sehr viel Parkplatzsuchverkehr, aber nie Probleme gehabt, man muss allerdings manchmal für kopflose Autler mitdenken. 😉
Ostfriesen TV Filmchen
http://www.oz-online.de/fileadmin/Videos/start.php?play=3701&ga=&nb=&play=3701
12 Tagessätze á 400 Euro. NUR 12 Tagessätze. Der Mann verdient nicht so ganz schlecht, wie es scheint.
@ Kai: Ich hab kurz nach der Freigabe einer Straße hier in der Gegend mal einen Fall gehabt, wo ein PKW mich und einen zweiten Radfahrer in gleicher Richtung überholt hat und dann nur knapp einer entgegenkommenden Radfahrerin ausweichen konnte bzw. die hat dann auch mitreagiert und sich unter Flüchen an die Gehwegkante ankippen lassen, um Platz zu machen. Der Fahrer stand 100m weiter natürlich an der Kreuzung – war um die 70 und so eine Regelung sicher nicht gewohnt. Das ist einer von denen, die dann über diese hundsgefährlichen Freigaben wettern, nehme ich an. Seither habe ich dort nie wieder irgendwas annähernd gefährliches beobachtet und ich fahre dort 4mal/Tag lang.
Da muss man ja schon schlucken, erst recht, wenn man sich den Film über Jochens Link mal anschaut.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass Sachschäden an Rädern etc. von der Haftpflichtversicherung des Autofahrers getragen werden müssen.
Wobei ich auch finde, dass diese 4800,00 Euro Strafzahlung, zu der er vom Gericht verdonnert wurde, ein falsches Signal aussenden, nämlich, wie schon von anderen bemerkt, in die Richtung „Ein Menschenleben ist 2400 Euro wert.“
Da bleibt (mal wieder) ein bitterer Nachgeschmack. Manchmal wünsch ich mir in der Hinsicht amerikanische Verhältnisse.
@Michael S., @Kai: bei einem solcher Fälle war ich dabei, die anderen habe ich von ein paar befreundeten Radfahrern gehört, noch ein paar andere aus dem Netz. Letzteres ist natürlich immer mit Vorsicht zu genießen, aber bei den Radfahrern, die man „im echten Leben“ kennt, habe ich eigentlich wenig Zweifel an deren Berichten, besonders wenn da einer plötzlich den Arm in der Binde trägt, nachdem ein Autofahrer plötzlich durchgedreht ist, oder ein anderer den kaputten Fahrradhelm als Mahnung in die Vitrine stellt.
Freilich wurde nicht immer das Fahrrad überfahren, während der Radfahrer auf der Motorhaube lag, die Vorfälle gehen da von einer Prügelei an der nächsten Ampel bis zu Verfolgungsjagden oder Überholmanövern mit Ausbremsen und einer plötzlich geöffneten Beifahrertür zum Bremsen des Radfahrers. Die Gründe sind da immer relativ ähnlich, das geht los beim Klassiker des Radfahrers, der nicht den „bestens ausgebauten und breiten Radweg“ benutzt, der sich dann als Buckelpiste herausstellt, das übliche Hin und Her mit freigegebenen Einbahnstraßen, die noch kein Autofahrer kapiert bis hin zur Ahnungslosigkeit, dass bei Straßen ohne Radweg keinesfalls der Gehweg beradelt werden muss. Gerade Einbahnstraßen sind immer wieder interessant: ich kenne hier ein paar freigegebene Einbahnstraßen, in denen man ungestört in die Gegenrichtung radeln kann, bei anderen freigegeben Einbahnstraßen kommt man tatsächlich keine zehn Meter weit. Entweder kapieren die Autofahrer überhaupt nicht, dass man dort radeln darf und fangen schon präventiv an zu hupen oder sie meinen, der Radfahrer sei nur zu Gast und hätte an Engstellen keinen Vorrang oder müsste gar den Gehweg befahren oder sie denken sich irgendwelche anderen Gründe aus. Manchmal ist auch die Straßenverkehrsbehörde nicht so ganz unschuldig, wenn die Einbahnstraßen bezüglich der Zusatzschilder unvollständig ausgestattet werden. Mag sein, dass die Staatsanwaltschaft bei vergleichbaren Zwischenfällen mit zwei Kraftfahrzeugen auch nicht so sehr interessiert wäre, aber manchmal kann man nur den Kopf schütteln, dass sowas nicht geahndet wird.
Bei dem Fall, den ich miterleben durfte oder musste, hatte ein Autofahrer schlechte Laune und wollte einen Radfahrer frontal überfahren, weil jener nicht auf dem Radweg fuhr. Nun handelte es sich um einen Verkehrsberuhigten Bereich, per Definition ohne Radweg, doch mit Schrittgeschwindigkeit, aber das beeindruckte den Autofahrer nicht, stattdessen gab es anschließend noch eine zünftige Schlägerei, damit der Radfahrer nicht noch mal auf die Idee kommt, dem Autofahrer auf die Nerven zu gehen.
Justitia hatte aber nur Interesse an einer Teilmenge der Körperverletzung während der Schlägerei. Das Vorspiel blieb gänzlich unberücksichtigt, obwohl der Beschuldigte gegenüber der Polizei offen zugegeben hatte, es diesem Radfahrer mal so richtig zu zeigen, selbst wenn er sich dabei die Beine gebrochen hätte. Mag sein, dass unser Rechtssystem keine Möglichkeiten sieht, ein solches Verhalten zu ahnden, aber etwas unbefriedigend ist das schon, wenn es nicht einmal zu dem typischen „Du, du, du, mach das nie wieder!“ reicht.
Die anderen mir bekannten Fälle waren wohl weit weniger drastisch, aber man hat schon den Eindruck, dass Justitia an Fahrradfahrern nicht so recht interessiert sei. Ob das nun stimmt oder nicht kann ich leider in Ermangelung an Statistiken und dem Zugang zu Urteilen nicht beurteilen. Nicht, dass hier ein falscher Eindruck aufkommt: es ist nicht so, dass Radfahrer hier täglich auf die Hörner genommen würden, ich unterhalte mich, äh, „berufsbedingt“ mit ziemlich vielen Radfahrern, da bekommt man sowas zwangsläufig mit. Tatsächlich befahre ich allerdings mehrere der hier umliegenden Einbahnstraßen nach Möglichkeit nicht in der freigegebenen Gegenrichtung, das wäre mir einfach zu stressig. Der normale Radfahrer wählt in solchen Straßen den Gehweg, ich nehme dann lieber einen Umweg in Kauf.
Hallo,
ich weiß zwar nicht, ob das die meisten schon hier mitbekommen haben, aber die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist Weisungsgebunden, daher, wird irgendwo entschieden, das ein Verfahren eingestellt werden soll, dann wird es eingestellt. Ganz einfach. Siehe dazu am besten noch den Wikipedia Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)
Das ist in anderen Ländern übrigens anders.
Aber das ist noch nicht alles. Gegen diese Weisung kann man vorgehen. Daher, mit einen Anwalt kann man da noch was erreichen. Aber dafür muss man dann auch Bereit sein, zu Klagen, was aber die meisten nicht machen, sondern einfach hinnehmen, das es so ist und sich dann beschweren, das es einfach so ist. Daher, das nächste mal, wenn so ein Verfahren eingestellt wird, sollte man sich vielleicht mal überlegen, ob man nicht dagegen vorgeht.
Das ist sicherlich richtig. Trotzdem wäre es meiner Meinung nach schon ein Unding, dass ein Radfahrer bei einem Vorfall selber für eine Verfolgung des Autofahrers sorgen muss, gerade wenn letzterer sogar freimütig zu Protokoll gibt, er habe den Radfahrer überfahren wollen. Andererseits klemmt sich Justitia hinter Verkehrsunfälle, bei denen alle Beteiligten gerne ohne Richter und Versicherung die Schäden begleichen wollen und zumindest für den Laien der gesamte Vorfall eigentlich keinen allzu schlimmen Eindruck macht.
„dass diese 4800,00 Euro Strafzahlung, zu der er vom Gericht verdonnert wurde, ein falsches Signal aussenden“
Wie wo was? „Strafen“ in dieser Höhe sind üblich, wenn es nur Radfahrer erwischt. Für mich klar ein Freibrief.
Diejenigen, die jetzt die 2400 Euro mit einem Menschenleben vergleichen, und rufen, daß Parkrempler härter bestraft werden:
Parkrempler landen üblicherweise gar nicht vor dem Strafgericht, sondern üblicherweise mit einem Bußgeld, wenn sie nicht allein durch Schadenersatz geregelt werden.
Das hier die Geldstrafe vor dem Strafgericht. Für den hier schuldig gesprochenen (und ggf. andere) kommen jetzt noch die zivilen Forderungen.
Ob das jetzt „genug“ ist um den Tod eines Menschen „abzustrafen“, an der Diskussion beteilige ich mich nicht. Alle Beteiligten sind Menschen.
Aber nicht in Verbindung mit Unfallflucht, da setzt Justitia mitunter alle Hebel in Bewegung. Du hast allerdings recht, es ist hinreichend müßig, jetzt alle Vergehen zu vergleichen, um irgendwo die Radfahrer einsortieren zu können.
Unabhängig vom Unfall, der im Artikel genannt wurde – die Diskussion dreht sich ja recht stark um absichtlich verursachte „Unfälle“. Jeder von uns hat wohl schon erlebt, wie ein Autofahrer einfach draufgehalten hat, um jemand anderen zu bestrafen. Ich fände es sehr interessant, wie viele „Unfälle“ eigentlich Straftaten sind. Die Dunkelziffer dürfte recht hoch sein – umso ärgerlicher, wenn bei offensichtlichen Angriffen das Verfahren eingestellt wird. Alle reden über Kriminalität in der U-Bahn, vergessen aber die auf den Straßen.
Beim obenstehenden Unfall weiss ich nicht, wie die Strafe besser aussehen könnte. Mehr Geld hilft keinem, Gefängnis kann man sinnvollerweise wohl nur bei absichtlichen Vergehen verhängen. Auf der einen Seite steht kein Vorsatz, sondern gefährliches Fehlverhalten. Auf der anderen Seite natürlich ein extremes Ergebnis – 2 Tote. Die Uneinsichtigkeit der Unfallverursacher stört mich, ebenso die Tatsache, dass eine überhöhte Geschwindigkeit (100 -> 137 = VERDOPPELUNG des Bremsweges!!!) als nicht unfallrelevant gesehen wird. Man hat eben das Gefühl, dass Verkehrssünder unter sich das Urteil ausgemacht haben.
Das hat Tradition: Otto Wiesheu.
Das nennt man schlicht und einfach Blutzoll. Radfahrer und Fußgänger sind eh keine „richtigen“ Verkehrsteilnehmer.
Off-Topic
Die übliche Hysterie wird gerade mal wieder beim Tagesspiegel losgetreten:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/unfall-in-hohenschoenhausen-radfahrer-von-tram-erfasst/6639848.html#kommentare
Argh, ich bins leid.
>>> Beim obenstehenden Unfall weiss ich nicht, wie die Strafe besser aussehen könnte. <<<
Ich schon. Das heißt ich hätte eine Teilidee, wie man Gestalten, die einfach nicht die charakterliche Eignung mitbringen für sich und v.a. für andere Mitmenschen in verantwortbarer Art und Weise ein Kraftfahrzeug zu führen, von der weiteren Möglichkeit fernhält erneut Unfälle zu riskieren.
Man entzieht ihnen für richtig lange den Führerschein und untersagt ihnen für jene Dauer zudem das auf ihren Namen Kfz angemeldet sein dürfen.
In den Niederlanden wird mit Führerschein-Neulingen die Unfälle gebaut haben UND die sich uneinsichtig zeigen, was ihre Schuld an dem Unfall angeht, der Führerschein entzogen und die bekommen solange keine zweite Chance, bis sie die Lektion erkennbar kapiert haben und teuer wirds zudem.
Es bringt aber rein gar nichts, wenn zwischen Ereignis/Vergehen und Strafe keine wirklich effektiver Zusammenhang in Sachen „Lerneffekt und Einsicht“ hergestellt werden kann. Siehe in diesem Zusammenhang der Unfallverursacher und sein Versuch einen Freispruch zu erzielen.
Und zu den Melonen fällt mir nur ein, Melonen gehören auf den Kopf. Aber wer erinnert sich schon noch an Pan Tau? ta-da ta-daaaa-daaa ta ta und schon sind die unliebsamen Deppen weggezaubert http://www.youtube.com/watch?v=L5yEgprYF80
Ich sehe die Geschwindigkeit auch als irrelevant. Ob 100 oder 137 in einer uneinsehbaren Kurve… es wäre sich wahrscheinlich mit 98 auch nicht ausgegangen.
Nur für fahrlässige Tötung 2400€ sind ein bisserl wenig. Zumindest 2 Monate Führerscheinentzug und eine Nachschulung damit er ihn wiederbekommt!
Zwei Monatslöhne für zwei Tote Menschen. Pah! Nach dem Gang aus dem Gericht braucht er also nur noch einen Dauerauftrag einzurichten. ‚Nen Fuffie monatlich muss reichen.
Und dann wieder auf die Landstraße…
Oli, mitnichten zwei Monatslöhne. Das heißt, für normale Menschen zwei Monatslöhne. Für den Unfallverursacher sind 4.800 Euro aber lediglich 12 Tagessätze, oder nicht mal nen halber, oder so gerade nen halber Monatslohn.
Die Höhe eines sog. Tagessatzes wird aus dem Nettoeinkommen errechnet.
Da kann man dann in etwa abschätzen, was der so verdient und was bei ihm im fall eines rechtskräftigen Schuldspruchs noch alles an Schadensersatz zu holen sein könnte.
„Gefängnis kann man sinnvollerweise wohl nur bei absichtlichen Vergehen verhängen“
Falsch, sagt das StGB. Wenns nicht gegen Radfahrer geht, ist man bei fahrlässiger Tötung schnell mit einer Bewährungsstrafe dabei oder sitzt sogar ein — sagt das Internet.
in Polen gibt es dafür 15 Jahre Knast, bei uns wegen Alkohol wahrscheinlich Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit:
http://www.infoseite-polen.de/newslog/?p=6943
preisvergleich kfz versicherung…
Autofahrer muss für Tötung von zwei Radfahrern 4800 Euro Geldstrafe zahlen » Rad-Spannerei…
Hallo,
vielen Dank für Eure Meinungen. Ich bin eines der Opfer und habe mehrere Wochen im Krankenhaus gelegen. Meine Frau hat bei dem Unfall Ihr Leben verloren. Wir haben nichts gemacht und standen auf dem Radweg.
Es wurden alle Beteiligten freigesprochen. Die zuständigen Versicherungen reden teilweise von einer Mitschuld, bzw. von einem nicht zu erkennenden Schaden. Ich wünsche solche Erlebnisse niemanden auf der Welt – aber was danach kommt ist So….. dermassen demütigend – es ist einfach unvorstellbar.
Ein Menschenleben hat keinen Wert – es geht darum – wieso warst Du da – selber schuld.
Ich kann nur empfehlen – nutzt niemals Radwege – es ist nicht verpflichtend und erhöht die Wahrscheinlichkeit der Sterblichkeit.
karsten, das tut mir leid für dich. eine schreckliche geschichte.
ich halte es für einen fehler in unserem zivilrecht, dass es keinen ersatz des immateriellen schadens gibt. gäbe es das, bini ich sicher, dass zumindest versicherungen ihr handeln ändern würden, zB besseren radfahrer- und fußgängerschutz verlangen. gefährliche tätigkeiten würden für die gefährder teurer (anstatt für deren opfer).
der ideologische satz „geld kann man nicht mit leben aufwiegen“ ist zynisch. auch die behauptung, schadensersatz dürfte nicht präventiv wirken (was er definitiv tut). diese überkommene dogmatik ist von den höchsten gerichten längst durchbrochen worden: aber nur bei persönlichkeitsrechtsverletzungen prominenter. dort gibt es heute schon eine art strafschadensersatz.
bei opfern im straßenverkehr will oder traut sich die rechtsprechung das offensichtlich nicht. wahrscheinlich wäre es politisch auch nicht oppportun.
Auch mir tut das sehr leid, solche Schicksale gehen einem wohl immer dann besonders unter die Haut, wenn es auch einen selbst hätte treffen können.
Ich weiss nicht, was schlimmer für mich wäre – fehlender „Schadenersatz“ oder die erkannte angebliche geringe Schuld der Unfallverursacher. Wer in Kurven überholt oder mit 137 km/h auf Radfahrergruppen zurast, handelt unverantwortlich … leider sehen selbst Richter das offenbar anders. Das Eindschutzscheibendenken vernebelt den gesunden Menschenverstand.