Um das spannende Thema Fahrradparkanlagen geht es morgen auf einer Sitzung des Deutschen Instituts für Normung (DIN). Um den Diebstahl von Fahrrädern zu reduzieren, den Komfort beim „Parken“ zu verbessern und das Fahrrad an sich zu schützen, sollen auf Anregung des ADFC Normen für Fahrradabstellanlagen erarbeitet werden. Inhalt der zukünftigen Norm(en) sollen Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und Prüfverfahren sein.
Das DIN-Institut ruft alle interessierten Kreise (z. B. Handelsvertreter, Hersteller, Prüfinstitute, Regelsetzende Institutionen, Verbraucherorganisationen, Anwender sowie Wissenschaft und Forschung) zur Mitarbeit auf. Normalerweise kostet die Mitarbeit im Arbeitsausschuss jährlich 1.010,00 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer, das Institut weist jedoch darauf hin, dass die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung am 15. Mai 2012 kostenfrei ist.
DIN-Institut: Norm für Fahrradabstellanlagen geplant
Vorschläge:
Dinge, die nur das Vorderrad halten, sind unzulässig.
Eine seitliche Befestigungsmöglichkeit an möglichst vielen unterschiedlichen Punkten à la „Kreuzberger Bügel“ ist vorzusehen, so daß auch bei unterschiedlichsten Bauformen ein gleichzeitiges Anschließen von Rahmen und Laufrädern möglich ist.
Der Bedarf wird immer unterschätzt, sämtliche statistischen Angaben sind mindestens zu verdoppeln.
Kreuzberger Bügel ist schon gut – keine Experimente, keine designerisch verschnörkelte Lösung.
Sehr wichtig finde ich immer den Standort. Einsehbar, möglichst beleuchtet, idealerweise überdacht.
Sehr problematisch ist der tendenziell geringe Wert von Fahrrädern. Irgendwann versperren Fahrradleichen den Weg.
Da könnte das „Ordnungsamt“ ja mal eine sinnvolle Aufgabe übernehmen. In einem gewissen Turnus werden die Fahrräder in der Abstellanlage angesehen, potentielle Leichen werden mit einem Zettel versehen, daß sie in einer gewissen Frist zu entfernen sind, und Leichen mit abgelaufenen Zetteln daran werden eingesammelt, auf einem zentralen Fahrradmüllplatz eine weitere Frist lang aufgehoben und dann wiederverwertet.
Sowohl der Prüfturnus als auch die Frist sind sinnvoll zu bemessen — und auf einem Schild auch bekanntzugeben, inklusive Kontaktdaten der zuständigen Behörde, und auch einer Beschreibung der Vorgehensweise.
à la:
Dann wollen wir mal hoffen, dass die zu beschließende Norm auch angewandt wird, und nicht wie bei Radwegen jeder trotz Norm das macht, was er für richtig hält. 😉
Und ich wär dafür, wirklich nur Leichen (mit Platten und auch sonst demoliert oder unbrauchbar) nach Frist abzutransportieren.
Autos dürfen schließlich auch unbegrenzt im öffentlichen Raum rumstehen. Ich überlege nämlich gerade, ein Rad in der Stadt zu „deponieren“, wenn ich mit Öffis oder Auto „anreise“ und innerhalb der Stadt mit dem Rad weiter will.
Leider ist hier die Fahrradmitnahme im DB-Nahverkehrszug wegen Überfüllung (Schülertransport geht vor!) oft problematisch.
Voilá, Lösung gefunden: Kreuzberger Bügel. Wofür also noch groß eine Norm dafür ausknobeln?
Nein, länger als zwei Jahre geht das nicht, denn dann ist die nächste TÜV-Untersuchung fällig. Und das Bodenpersonal des Ordnungsamtes kontrolliert das.
Ein generelles Problem haben m.E. bislang alle Abstellanlagen. Sie sind nicht für alle Typen von Fahrrädern nutzbar.
Und wie oft hatte ich schon das Problem mit meinem Schloß nicht um ein Rohr zu kommen, oder dass der Bügel um 2cm zu kurz war, oder Sachen in der Richtung.
Daher würde für mich eine wirklich „intelligenter“ Fahrradabstell- und sicherungsanlage wohl komplett anders aussehen, als ALLES was es bisher gibt.
Aber wie? Keine Ahnung. *grins*
Kreuzberger Bügel entsprechen aus irgendwelchen Gründen nicht der Vorstellung des ADFC von guter Radabstellanlage. Ich habe auch mal eine Begründung dafür gelesen, sie aber wieder vergessen, da ich sie nicht für plausibel hielt.
Was für ein Typ von Fahrrad kann nicht an einem „Kreuzberger Bügel“ angeschlossen werden?
@nachtregen :
Schau mal bitte ob du einen Link findest, ich wüsst so gern was man gegen einen Kreuzberger-Bügel haben kann, vorrausgesetzt, er wurde ordentlich einbetoniert…
Hier gibt es eine Beschreibung der Richtlinien:
http://www.adfc.de/verkehr–recht/radverkehr-gestalten/fahrradparken/adfc-empfohlene-abstellanlagen/adfc-empfohlene-abstellanlagen
U.a. dürfen ungesicherte Fahrräder nicht aus der Parkposition rollen oder beim Beladen (auch Kinder) aus der Halterung kippen. Auch wird Schutz vor Lackschäden gefordert.
ich glaube, ich muss dem ADFC untersagen, für mich als Radfahrer Position zu beziehen. „Ungesicherte Fahrräder dürfen nicht aus der Parkposition rollen“, es ist wohl der total rundum deppensichere Vollkaskoversicherungsbügel gefordert. „Lackschäden“, ich fass es nicht.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat doch auch schon einen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben. Dieser besagt, kurzgefasst, dass der „Kreuzberger Bügel“ bestens geeignet sei: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/rad/parken/download/leitfaden_fahrradparken.pdf
Weshalb so polemisch? Es handelt sich um Fahrräder, einem simplen, kostengünstigen, die Gesundheit fördernde, alltäglichen Fortbewegungsmittel, das nicht zum Fetisch aufgebauscht werden sollte. Und gefordert sind einfache, kostengünstige, an allen Orten einsetzbare Geräte, an denen man sein Fahrrad halbwegs sicher anschließen kann. Letztlich bekomme ich jedes Schloss auf, zur Not reiße ich den „Kreuzberger Bügel“ samt Betonfuß und angeschlossenem Fahrrad mit dem Auto aus dem Boden.
Naja, Lachschäden lassen sich durch eine geeignete Oberflächenbeschichtung vermeiden, das ist weder großartiger Aufwand noch signifikanter Mehraufwand. Ein gummiartiges Material verwenden, fertig.
Das mit dem Wegrollen ist auch kein Problem, wenn die „Kreuzberger Bügel“ nicht an Gefällestrecken verbaut werden. Und wenn das aus irgendwelchen Gründen doch nötig sein sollte, dann muss halt im Pflaster in einem sinnvollen Abstand vom Bügel eine leichte Schwelle eingebaut werden.
Höchstens 5 Minuten Nachdenken und das Problem ist vom Tisch.
Worüber man jetzt noch nachdenken kann:
– Überdachte Abstellanlagen, gerade an ÖPNV-Stationen in Außenbezirken, wo „Park+Ride“ mit dem Rad praktiziert wird, damit das Rad nicht im Regen steht
– Überwachte Abstellanlagen
Nicht mit ’ner Kamera, sondern vielleicht besser durch einen ortsansässigen Menschen, der auch noch ’ne sinnvolle Aufgabe zum Aufpassen dazubekommen sollte: Kleine Fahrradwerkstatt
Am Bahnhof in Strasbourg steht ein Parkhaus für Autos. Dessen Erdgeschoss ist wie ein Laden komplett verglast und mit darin abgestellten Fahrrädern gefüllt. Der großzügige Abstellraum ist im Blickfeld der ebenfalls im Erdgeschoss arbeitenden Servicefritzen und Aufpasser des Parkhauses; das ganze ist trocken, wegen der Verglasung sogar windgeschützt und gut beleuchtet.
http://g.co/maps/aa7tu
Erkennbar ohne „kreuzberger Bügel“, die Neu-Holländer können also noch was lernen, und erkennbar mit Abweichler davor. Und mit drei Treppenstufen, was auch nicht final durchdacht ist.
Solange nicht „Bewachung“ teil der Norm wird, wohnt mein Fahrrad weiter in meinem Zimmer und im Büro. 😉
Hmm. Das wäre ein neues Betätigungsfeld für die vermutlich rumänischen Bettelzeitschriftenverkäufer, die bislang bevorzugt vor Biomärkten aufgestellt werden.
Fahrradständerbewacher.
So bescheuert das im Moment klingt, aber ich fände die „Bewachung“ nicht übel, zumindest für Dauerabstellplätze wie eben jene vor Bahnhöfen o.ä. und auch für Kurzzeitstellplätze an stark frequentierten Orten (Einkaufsstraße, Marktplatz etc).
Wäre eine Aufgabe die so einfach ist und nebenbei erledigt werden könnte, das im Grunde jeder einen kleinen Zuverdienst hätte, Rentner, Schüler/Student (könnten nebenbei büffeln), H4ler. Ein Sitzplatz, vielleicht mit Dach, eine billige Kamera wo jeder Absteller mal kurz rein lacht (zwecks Verifizierung für den Bewacher, ob der Abholer auch das Fahrrad gebracht hat), Markierung der Stellplätze, fertig. Das dürfte sich doch von allein tragen, 1 € für Langzeitparker, 20 Cent für Kurzzeitabsteller.
Gegenwert kein Teileklau, oder komplett weg, keine Idioten die mein Rad zu Klump treten, keine Fahrradleichen die Platz verschwenden und man selbst müsste sich nicht auf eine billige Stadtschlampe reduzieren, sondern könnte sich mit etwas nett ausgestatteten den Tag versüßen.
In der Praxis sieht es dann leider so aus, dass sich dann eine Art Schutzgeldmafia etabliert: Wer die freiwillige Abgabe nicht leistet wird regelmäßig zum Opfer. Der „Bewacher“ hat in solchen Fällen aber nie etwas gesehen…
Ansonsten hat Jürgen wohl recht, statt maximalen Forderungen bis hin zum Ponyhof, lieber etwas praxistaugliches fordern.
Die Abstände zwichen Fahrradbügeln haben eine enorme Wichtigkeit! 80 cm Mindestabstand ist von der gültigen Berliner „AV Stellplätze“ vorgeschrieben. Bis zu 120 cm Abstand sollte dieser Platz aber nur für ein einziges Fahrrad vorgesehen sein. (IKEA Tempelhof brüstet sich mit 140 Plätzen, diese haben aber Abstände, die schmaler sind als jeder Lenker und die meisten Pedalabstände).