Die gute Meldung des Tages kommt aus Buxtehude. Dort war am vergangenen Freitag einer 74-jährigen Frau das Fahrrad gestohlen worden. Gestern stand das Rad wieder vor der Haustür der Frau. An den Lenker hatte der Dieb eine Tüte mit 20 Euro und einem Zettel gehängt. Darauf entschuldigte sich der Fahrraddieb für seine Tat und gab die Empfehlung, für das Geld ein „ordentliches Bügelschloss“ zu kaufen. So werde der Fahrradklau künftig deutlich erschwert. Die Polizei in Buxtehude ermittelt trotz der netten Geste weiter wegen unbefugter Benutzung des Rades.
NWZ Online: Buxtehude: Fahrraddieb gibt Geld für neues Schloss
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Jawohl, das: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html ist eine der ganz wenigen Regelungen, wo Auto & Fahrrad gleich behandelt werden 🙂
das hier klingt so ähnlich, endete aber nicht so freundlich für die Bestohlene : http://de.webfail.at/ffdt/mein-fahrrad-wurde-gestohlen-facebook-fail-des-tages-.html
@Vortrieb: Im von dir verlinkten Paragraphen § 248b des Strafgesetzbuches steht auch: „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“ Dann bräuchte die Frau nur ihren Antrag zurückziehen und gut ist.