In den vergangenen Jahren hat die Berliner Polizei pünktlich zum Beginn der Schönwetterradelzeit die ersten Fahrradcodiertermine angeboten. Da aus Wettergründen in diesem Winter (bisher) erheblich mehr Radfahrer als in den vergangenen Wintern unterwegs sind, führen die Berliner Ordnungshüter ihre Informationsveranstaltung „Sicherheit rund ums Fahrrad“ nun schon durch:
„Trotz des kalendarischen Winters ist das Fahrrad derzeit ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Daher bieten die Mitarbeiter des Polizeiabschnitts 46 in Lankwitz am Dienstag, den 17. Januar, in der Zeit von 11 bis 14 Uhr Informationen rund um das Thema Fahrrad an. Wie kann ich mein Fahrrad wirksam vor Langfingern schützen und wie komme ich sicher durch den Straßenverkehr – dazu und natürlich zu weiteren polizeilichen Themen stehen die Polizeibeamten Rede und Antwort im Foyer des Abschnitts 46 an der Gallwitzallee 87.
Darüber hinaus bieten sie eine kostenfreie Fahrradcodierung an. Interessierte Fahrradbesitzer, die eine Codierung wünschen, sollten ihren Personalausweis sowie einen Eigentumsnachweis nicht vergessen!“
Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 0199 vom 16.01.2012 – 12:50 Uhr
Infoseite der Berliner Polizei: Fahrradcodieraktionen als Kriminalprävention
Für Polizei, Ordnungsämter und Deutsche Bahn ist diese Form von Codierung alternativlos. Wird das Rad etwa illegal entsorgt oder einfach nur zum kostenlosen Ausschlachten stehen gelassen, hat man automatisch eine Adresse, wo man ein Bußgeld hin schicken kann. Auch die DB bekommt nun endlich die Chance, für die Entfernung illegal abgestellter Räder die geforderte Gebühr zu kassieren. Noch besser ist die Codierung für die Verfolgung von Straftaten, bei denen ein Fluchtfahrrad sichergestellt wurde, der Täter aber zu Fuß entkommen ist. Sofort hat man einen dringend Tatverdächtigen und kann aktiv werden. Nun ja, wird man argumentieren, für den ehrlichen Fahrradeigentümer entstehen höchstens Kollateralschäden, die jedes System mit sich bringt, alternativlos eben.
Völlig absurd, denn man könnte ja bei der Registrierung auch eine eindeutige Kennziffer vergeben, z.B. eine per Internet abrufbare europaweit einzigartige
Hexadezimalzahl (nach Vergabe wird die Zahl einfach um 1 erhöht). Damit wäre das Rad eindeutig identifizierbar. Bei der Diebstahlanzeige gibt der Bestohlene diese Codiernummer nebst seiner aktuellen Adresse an und einer erfolgreichen Fahndung steht nichts mehr im Wege. Erstattet er keine Anzeige, verzichtet er auf seine Eigentum, das Rad kann versteigert oder entsorgt werden.
Naja, hier in Wien hat ein bekannter mal bei einer Versteigerung von Fundrädern ein Rad (alt, klapprig, rosa) gefunden, was einem Kollegen von ihm ein 3/4 Jahr vorher geklaut wurde. Es war codiert. Und trotz Anzeige bei der Polizei und Nachfrage beim Fundbüro hatten die es nicht geschafft, die Fundräder mit den vermissten abzugleichen und es dann halt nach einer gewissen Frist zur Versteigerung freigegeben… Soviel zum Sinn der Codierung…
@a!
Klar ein weiterer Mangel des Systems. Man braucht motivierte und geschulte Mitarbeiter, die den uneinheitlichen Code überhaupt lesen können und sich dann auch noch die Mühe einer Abfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt machen. Wurde das Rad vom ursprünglichen Eigentümer verkauft, ist sowieso Ende der Fahnenstange. Es sei denn der ist kooperativ und hat einen Vertrag mit der neuen Eigentümeranschrift aufbewahrt. Verpflichtet ist dazu allerdings niemand. Schließlich kann man einen Kaufvertrag noch immer einfach durch Handschlag besiegeln. Ich vermute mal, dass man sich bei geringwertigen Rädern die Mühe einer aufwändigen Recherche gar nicht erst macht.
Hätte mich wirklich gewundert, wenn es mal eine Aktion der Polizei geben würde, über die NICHT gemeckert wird.
Das System der Codierung hat erstmal nichts mit Behörden zu tun. Es gibt keine Registrierung und keine Datenspeicherung. Würde die von „kl“ vorgeschlagene Registrierung durchgeführt wäre der Aufschrei jedoch noch größer – ebenso wie der Aufwand und die Kosten.
Die Codierung ist sinnvoll, denn sie erhöht die Chance, dass ein Dieb daran erkennt, dass der Wiederverkaufswert des Rades gegen Null geht. Auch die Chance, dass das Rad dem Besitzer zugeordnet werden kann wird erhöht. Und das Ganze ohne „Nebenwirkungen“. Dass es nicht perfekt ist und keine Garantie gegen Diebstahl bietet, wird ja nicht bestritten. Es ist neben einem (besser zwei) guten Schloss und ggf. Pitlocks und der genauen Wahl des Abstellungsortes nur ein weiteres Element, das einem Fahrraddieb die Arbeit erschwert und ihn vielleicht vor einem Diebstahl abschreckt.
Und mal ehrlich: ob ein „illegal entsorgtes“ Rad dadurch wieder seinem Eigentümer zugeordnet werden kann ist mir da völlig egal. War es vorher gestohlen, kann sich der Besitzer freuen, falls es dann noch benutzbar sein sollte. Hat er es selber weggeworfen, dann hat er halt Pech gehabt und er würde zu Recht zur Kasse gebeten.