Alles klar? 2.0

Radwegbeschilderung

Eine kuriose Schilderkombination in der Treskowallee Ecke Wandlitzstraße sorgte vor kurzem für Belustigung.

Nun hat man nachgebessert. Zeichen 240 ist bestehengeblieben, die zahlreichen Zusatzschilder wurden durch ein „Radfahrer Fußgängerüberweg benutzen“ ersetzt.

FußgängerüberwegEin solcher ist auf der gesamten Treskowallee nicht zu finden. Denn Fußgängerüberwege sind das, was der Volksmund Zebrastreifen nennt.

Wer geradeausfahren möchte, kann an dem oben zu sehenden Schild nicht mehr erkennen, wie er das tun soll. Soll er der Fußgängerampel folgen und linksseitig auf dem Radweg fahren? Dann müsste dieser dafür freigegeben werden. Soll er auf der Fahrbahn weiterfahren? Schlechte Idee – denn hinter der Kreuzung, eigentlich zu spät zum Umkehren, erwartet ihn ein Durchfahrverbot für Radfahrer.

Soll er auf den Gehweg wechseln? So ist es gemeint – der gemeinsame Geh- und Radweg wird dort jedoch nach wenigen Metern zum „Gehweg, Radfahrer frei“.

In den Kommentaren des vorherigen Artikels über das Schild ergab sich eine kuriose Geschichte. User „cd“ hatte bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) angefragt, was es denn mit diesem Schild auf sich habe. Diese antwortete ihm daraufhin, dass sie das Schild nicht angeordnet habe und es auch nicht für sinnvoll halte. Sie habe auf seinen Hinweis hin die Absicherungsfirma beauftragt, Zeichen 240 mit dem Zusatz „Radfahrer bitte Fußgängerfurt benutzen“ anzubringen. Sollte dies nicht in einer angemessenen Frist geschehen, wollte sich die VLB eine Anzeige vorbehalten – schließlich ist das eigenmächtige Aufstellen von Verkehrsschildern untersagt.

Aber auch die Wunsch-Anordnung durch die VLB ließe die Frage offen, wie der Radfahrer geradeaus weiterfahren soll. Denn, so sagt Wikipedia: „Eine Fußgängerfurt ist in Deutschland eine durch Markierungen, hauptsächlich an Ampelanlagen, gekennzeichnete Fläche auf der Straße.“ Damit kann also der geradeausführende Gehweg wiederum nicht gemeint sein, vielmehr werden Radfahrer auf die linke Straßenseite gebeten.

16 thoughts on “Alles klar? 2.0

Comments-Feed
  1. Experten am Werk

  2. zunächst einmal: Vergessen wir bei alledem aber nicht, dass Baustellen insgesamt eben eine zeitweilige Behinderung für alle darstellen, behinderungsfreie Fahrt darf man da dann nicht als Grunderwartung haben.

    Jetzt, nach Baubeginn ist eine vertrakte Situation entstanden und gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. In der Sache gibt es einen Weg zum links abbiegen in die Straße „Am Carlsgarten“ (war in der ersten Bauphase auch für Autos nicht möglich) und es gibt einen geradeaus führenden Weg durch „Radfahrer frei“. Aber wie man das als Ortsunkundiger wissen soll … naja, die Radfahrer nerven mal wieder und nie kann man es ihnen recht machen …

    Blöd, wenn man erst im Nachhinein an die Radler denkt. Wir werden bei Baustellen immer noch wie Fußgänger behandelt, von denen man auch glaubt, ihnen alle möglichen Hakenschläge zumuten zu können.

  3. @Michael, an der Stelle kann ich sogar nachvollziehen, dass man Radfahrer nicht auf der Fahrbahn haben will. Schließlich gibt es auf weite Strecke keine Möglichkeit, die Fahrbahn zu verlassen, denn rechts davon ist ja die Straßenbahn bzw. die Baustelle. Radfahrer haben es an der Stelle selbst auf dem Gehweg meist noch besser als Autofahrer auf der Fahrbahn, denn sie stehen nicht im Stau.

    Das Hin und Her ist jedoch bezeichnend. Der Fahrradfreundlichkeit von Stadt und Bezirk, die ich im Großen und Ganzen nicht mal in Abrede stellen würde, müsste nun noch etwas mehr Sachkundigkeit folgen. Dass da irgendwelche Privatfirmen frei erfundene Schilder aufstellen und man den Sachverhalt, dass Radfahrer einfach auf dem Gehweg fahren soll, schlichtweg nicht vermittelt bekommt, ist eine Posse. Dass eine Behörde sich Tage und Wochen Zeit nimmt, um illegal aufgestellte Schilder zu entfernen, ebenso. Normalerweise müsste man einfach ne Funkstreife hinschicken können, die das Schild einkassiert.

    Mal schauen wie es weitergeht.

  4. Ich habe die Baustelle selbst noch nicht gesehen. Dennoch habe ich ein paar Anmerkungen:

    1. Das Aufstellen / Verändern von Verkehrsschildern ohne entsprechende Anordnung durch die zuständige Behörde kann als Amtsanmaßung (§ 132 StGB ) bestraft werden:

    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/VerkehrsZeichen6.php

    Wenn die VLB sich nicht darum kümmern will, dann kann man auch direkt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft schicken. Dabei würde ich (wenn vorhanden) eine Kopie der Bestätigung der VLB, dass die Schilder so nicht angeordnet sind, dazulegen. So eine Anzeige führt vielleicht dazu, dass die Firma in Zukunft nicht einfach irgendwelche Schilder aufstellt.

    2. Das Zusatzschild unter dem Zeichen 240 ist IMHO rechtlich nicht bindend (genauso wie das Zusatzschild „Radfahrer Absteigen“).

    3. Wenn im weiteren Verlauf die Straße für Radfahrer gesperrt ist (Zeichen 254), dann bedeutet das nur, dass man da nicht fahren darf. Das Schieben eines Fahrrads wird dadurch jedoch nicht verboten, auch wenn das den Verkehr wesentlich länger aufhält.

    4. Bei einer Sperrung einer Straße für bestimmte Verkehrsarten muss zwingend eine rechtzeitige Ankündigung und Umleitung beschildert werden (siehe VwV zu § 41 Stvo):

    http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_41.txt

    Das wäre natürlich ein gutes Argument gegen eine Sperrung für Radfahrer, weil die Umleitung für die Behörde zusätzliche Arbeit bedeutet. Die Umleitung muss natürlich für alle Fahrräder (also auch z.B. ein Bierbike) benutzbar sein, wenn die Fahrbahn mit Zeichen 254 für alle Fahrräder gesperrt ist.

    @berlinradler: Warum hältst du es für ein besonderes Problem für Radfahrer, wenn man die Fahrbahn für eine gewisse Strecke nicht verlassen kann? So etwas kommt bei Baustellen öfter vor. Wenn der Gehweg ausreichend breit ist, dann kann man ja als zusätzliches Angebot für unsicherere Radfahrer den Gehweg freigeben.

  5. @Jakob, dass das ein Problem darstellt, ist meine persönliche Meinung. Rechtlich kann sich das durchaus anders darstellen. Ich muss und will die Anordnung der Benutzungspflicht ja nicht begründen. Mir wäre für die Zeit der Baustellenexistenz beides recht – eine freiwillige oder eine verpflichtende Gehweglösung.

    In dem Artikel ging es mir nicht primär um die Frage der Sinnhaftigkeit einer Benutzungspflicht, darüber kann man streiten. Interessant ist nur die Behördenarbeit, die eben so gar nichts mit dem Selbstverständnis der Professionalität zu tun hat, die man von den Behörden eigentlich erwarten würde.

  6. >> Interessant ist nur die Behördenarbeit, die eben so gar nichts mit dem Selbstverständnis der Professionalität zu tun hat, die man von den Behörden eigentlich erwarten würde. <<

    Dann sollte man in Zukunft also vielleicht genau das tun. Einfach keine Professionalität von den Profis erwarten und sich entsprechend verhalten.

    hmmm *grübel*

    Aber wo würde das letztlich hinführen? In anarchistische Zustände?

    hmmm *wiedergrübel*

    Eigentlich kann man genau dies ja reichlich oft bereits auf den Straßen erkennen. oh ohhh ….

  7. Ich schmeiß mich weg, die andere Straßenseite hatte ich noch gar nicht gesehen:

    Dort verläuft in Richtung Norden so ein schmaler rot gepflasterter Gehwegradweg, der an der Kreuzung „Am Carlsgarten“ auf die Treskowallee geführt wird (ja, richtig, dort wo die Treskowallee dann einspurig wie ein Flaschenhals unter der S-Bahnbrücke geführt wird – das Stück Treskowallee davor scheint also einen Radweg zu benötigen (wohl eher: herzugeben), diese kriminelle Durchfahrt nicht.)

    Mit der Baustelleneinrichtung hat man dort auch gleich die Bushaltestelle für den Ersatzverkehr für die Tramlinien eingerichtet und den Gehwegteil an der Ecke gleich mit mit Absperrungen verengt. Die Fußgänger müssen dort jetzt über den Radweg und die Ampel „Am Carlsgarten“ gehen. Hierzu hat man jetzt passenderweise an dieser Engstelle ein Zeichen 240 aufgehängt und darunter… haltet euch fest: Radfahrer absteigen. :o)

    Was soll ich machen? Wenn ich das fotografieren will, wird mir doch glatt die Kamera in den Selbstzerstörungsmodus schalten.

  8. update: Nachdem die Straßenführung jetzt wieder einspurig ohne Linksabbiegerspur für die Autos verläuft, hat unser kleiner Freund hier noch mehr Gesellschaft bekommen: Unter dem 1. Zusatzschild prangt jetzt ein „Linksabbiegende Radfahrer absteigen“, und zwar in gedruckter Form, nicht als eine der üblichen handgeschriebenen Notizen. Was man nach dem Absteigen dann tun soll, steht da nicht. Aber ich fürchte, es wird erwartet, dass man dann als Fußgänger seinen Weg über 2 Ampeln fortsetzt.

  9. Gibt es denn für Kfz derzeit eine legale Möglichkeit links abzubiegen?

    Falls Ja, ist das neue Zusatzschild eine Unverschämtheit. Falls Nein, schadet es zumindest nicht.

  10. Die neue Situation dürfte mit der wieder fahrenden Straßenbahn zusammenhängen. Die Kfz und die Tram fahren in einer Linie. Linksabbiegen ist für Kfz – soweit ich das gesehen hab (Irrtum möglich) weiterhin erlaubt. Da dort ein Wohngebiet (Carlsgarten) angeschlossen ist und dies die einzige Zufahrtstraße ist, wird man darauf auch nicht verzichten.

    Die bisherige Linksabbiegerspur für Radfahrer kann man wegen der Tram nicht mehr aufrechterhalten – das wäre wirklich gefährlich gewesen.

    Mit der Straßenbahn und der zeitweisen Straßenverschwenkung hat man hier eine wirklich komplexe Situation. Indirektes Linksabbiegen kann man Radfahrern derzeit wohl nicht anbieten – allenfalls das direkte, so wie Kfz.

    Gespannt bin ich, wie viele Kfz sich diesmal auf die Straßenbahnschienen verirren – da hat schon so mancher Reifen einige Millimeter in einer Vollbremsung verloren, mindestens einen hab ich gesehen, der konsequent durchgetestet hat, ob seine Spurbreite der der Straßenbahn entspricht. Was nicht der Fall war.

  11. @berlinradler: Das mag ja alles stimmen. Aber ich finde es schon sehr ärgerlich und auch verräterisch für die Fahrradpolitik in der Stadt, dass man sich im Vorfeld keine Lösungen für die verschiedenen Bauphasen ausgedacht hat. Da wird doch für uns immer nur nach Augenblick herumgefrickelt. Weiter nördlich ist es doch das gleiche Spiel. Da steht jetzt an der Straße am Tierpark/Ecke Sewanstraße ein Radfahrer-verboten Schild. Da man dort bereits auf der Straße fahren muss, kann das nur für die Gehwegradler gelten, aber eine ordentliche Führung gibt es da eben gar nicht mehr (es gab mal eine ausgeschilderte Umleitung, die muss man mittlerweile aber suchen, weil es keine Ausschilderung mehr gibt und die gelbe Markierung weggenommen wurde.)

  12. Bei dieser Baustelle machen vermutl. wieder ganz viele einen ganz schlechten Job. Die anordnende Behörde VLB denkt bei ihren Anordnungen nicht an Radfahrer und/ oder prüft die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Anordnungen nicht.
    Die Firma, die die Absicherungsmaterialien liefert und aufstellt BSG – schimpft sich einen Fachbetrieb für Arbeitsstellensicherung – liefert schlechtes Material (z.B. handgeschriebene Zusatzzeichen) und baut es auch noch unprofessionell auf (z.B. zu wenige Fußplatten, Befestigung mit Kabelbindern etc.)
    Und der für die Kontrolle verantwortliche Inhaber der Verkehrssicherungspflicht (irgendwer von der Baufirma – vllt. auch auf den Absicherungsbetrieb übertragen), der jeden Tag überprüfen muss, ob alle Verkehrszeichen und Absperrgeräte noch so stehen, wie angeordnet und andernfalls alles wieder ordentlich aufstellen muss, macht seinen Job auch nicht und die Behörden kontrollieren es nicht.

    Haftungsrechtlich sitzen sie am Ende alle mit im Boot, wenn’s wegen der mangelnden Absicherung zum Unfall kommt – Behörde, Baufirma usw., weil sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.

  13. @reclaim, ich hab nochmal geschaut: Linksabbiegen ist möglich, das Wartefeld ist auf der entgegenkommenden Tramschiene. Wie die Tram signalisiert wird, habe ich nicht beobachtet – sie dürfte aber eine andere „Grünphase“ als die Kfz haben.

    @Michael, mein Kommentar sollte keine Verteidigung für den Umgang mit Radfahrern an der Baustelle sein. Von den vier aufeinandertreffenden Interessengruppen (MIV, Tram, Fußgänger, Radfahrer) stehen sie an letzter Stelle. Eine Lösung, bei der man am Ende absteigen muss, ist keine Lösung und kommt letztendlich einem Radfahrverbot gleich.

    @peter, bei den Schildern ist es fast egal, ob deren Vorhandensein täglich geprüft wird. Wenn es keinen Fußgängerüberweg gibt, kann man Radfahrer nicht dorthin delegieren. Wenn Radfahrer nach links abbiegend absteigen sollen, kann man ihnen den Weg nicht durch Absperrungen versperren. Die angeordneten Schilder machen den Eindruck, dass nicht mal ein Führerscheininhaber sie gemacht hat.

    Nachdem ich mich eher auf die Schienenfahrer gefreut habe, kam gestern fast noch die bessere Überraschung. Ein Kfz fuhr einfach so, wie Radfahrer es vermutlich tun sollen – nämlich auf den Bürgersteig und dann schön in die Wandlitzstraße rein.

  14. Wollt ich auch grad posten 😉

    Die Kreuzung ist wohl ein Magnet für die Grenzdebilen.

  15. Inzwischen ist ein Radfahrverbot neben dem Radwegschild aufgestellt.

    Wie Radfahrer fahren sollen, ist durch die unverständlichen Hinweise unter dem Radwegschild nicht geregelt, immerhin wird nun klar gemacht, wie sie nicht fahren sollen.

    Man fragt sich echt, ob der IQ von Verkehrsplanern solchen Beschränkungen unterliegt wie die Leistung von Fahrraddynamos.

Schreibe einen Kommentar zu Jochen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert