Die Bild-Zeitung klärt ihre Leser auf, was Radfahrer dürfen:
Wann darf ein Radfahrer überhaupt auf der Straße fahren?
Ist ein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer ihn benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fährt, riskiert 15 Euro Strafe. Wer andere dabei behindert, zahlt 20 Euro.
Leider ist die Aussage falsch.
Wikipedia schreibt es richtig:
„Grundsätzlich gilt, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen (§ 2 Abs. 1 StVO).
Nur wenn es auf der Straße eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage gibt, müssen Radfahrer diese benutzen. Die Benutzungspflicht ist in § 2 Abs. 4 StVO geregelt. Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241; siehe Abbildungen rechts) gekennzeichnet sind. Die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden.“
Als ob eine Bild Zeitung irgend ein Interesse an irgendwie gearteter Wahrheit hätte…
Ich habe mich heute Nacht schon darüber ausgelassen, um den Blutdruck wieder in Griff zu bekommen: http://www.criticalmass-hamburg.de/was-durfen-autofahrer-sich-alles-erlauben/
Kann man die wegen sowas nicht schon mal anzeigen/abmahnen? Das ist doch auch nicht das erste mal. Juristen anwesend?
Was ist denn das für ein Schwachsinn?! gut, dass mein OpenDNS bild.de blockiert, wegen „Lingerie/Bikini, Nudity“, so kann ich wenigstens nicht verblöden 😉 danke OpenDNS
letztens auf dem kottbusser damm meinte gar ein fahrlehrer, mich anhupen und belehren zu müssen, weil ich mich nicht sofort auf diesen schutzstreifen hinüberbeamte, der über die brücke führt, wenn man richtung kotti fährt. ich so: „der ist nicht benutzungspflichtig“, er so: „wie, nicht benutzungspflichtig? wenn da ein radweg ist, musst du ihn doch benutzen!“
schon hart, sowas. und ich weiß um so mehr zu schätzen, dass in meiner fahrschule großer wert auf korrektes verhalten gegenüber radfahrern gelegt wurde. scheint ja leider keine selbstverständlichkeit zu sein…
Ein nettes Mittel gegen Hupende Outofahrer:
Hinterherfahren und (wenn vorhanden) die hintere Beifahrertür öffnen.
Durch die geöffnete Tür kann mensch viel einfacher sachlich kommunizieren…
Im Großstadtverkehr besteht eine sehr grosse Wahrschinlichkeit, den Outler einzuholen.
Andere noch nettere Variante: Andere RadlerInnen öffnen jene hintere Beifahrertür aus Solidarität und klären den Outler auf.
Natürlich tuts auch die vordere Beifahrertür…
Gruß
Radbär
@ Radbär: Du öffnest also eine der Beifahrertüren, um dann sachlich zu kommunizieren… äh … und? Hat das dann schon mal geklappt???
„Wann darf ein Radfahrer überhaupt auf der Straße fahren?“
Boaaah, schon diese Fragestellung!!! Die impliziert ja, dass normalerweise Radfahrer gar nix auf der Straße zu suchen haben. Grrr.
Aber was will man von der Blödzeitung schon erwarten.
hier mal ein netter artikel: https://derstandard.at/1315005526340/Stadtverkehr-Radfahrer-gefaehrden-Fussgaenger-kaum
in wien wird von den diversen hetzblättern (die heißen hier: krone, heute, österreich) und der övp (=österreichische cdu) seit ner weile ne kampange gegen die so gefährlichen „rad-rowdys“ gefahren. und der artikel im standard (eine der wenigen vernünftigen zeitungen hier) rückt das mal bißchen gerade: die größte gefahr für fußgänger geht von autofahrern aus, nicht von radfahrern. was ja aber auch jeder mit minimalem verstand und physikverständnis (masse, geschwindigkeit…) auch ohne große studie wissen könnte…
Von der Bildzeitung halte ich natürlich auch nicht viel, mich hatte allerdings die Ignoranz geärgert. „Auto Bild“ suggeriert ein Journalistenteam, das sich vorrangig mit Verkehrsthemen beschäftigt. Die Bußgeldhöhe schüttelt keiner aus den Ärmeln – die haben die aus Tabellen abgelesen. Insofern kann man schon Vorsatz unterstellen, wenn die Verkehrsregeln grob verfälscht wiedergegeben werden. Zudem frage ich mich, was das für ein Expertenteam dort arbeitet, das das vielbeachtete Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu Benutzungspflichten scheinbar nicht mal mitbekommen hat.
Und nun wird die Zielgruppe der Bild-Zeitung in ihrer Meinung bestärkt, dass der Rowdyradler, der den Radweg nicht benutzt, einen Fehler macht und damit als Freiwild gelten kann.
@ Michael S.
Na ja, irgendwie doch, der Outler schien mir doch etwas ruhiger und zugänglicher.
Ich musste dann doch auch schnell weiter und konnte die hintere Beifahrertür leider nicht mehr schließen.
Gruß
Radbär
@ Radbär: Ich glaub, Du interpretierst das falsch. Der war einfach nur in Schockstarre gefallen.
@Radbär:
Dazu fehlte mir der Mumm, aber an sich doch eine nette Geste 😀
„Home › Auto › Auto-Service › Tierschutz › Vorschriften und Bußgelder: Was dürfen Radfahrer sich alles erlauben?“
Seh ich das eigentlich richtig, dass das unter der Rubrik Tierschutz eingeordnet ist?!?
Eine Kontakt-Möglichkeit zur Bild gibt’s da nicht, oder?
wenn man sich seinen eigenen radweg macht, kann man den auch immer benutzen: http://www.tagesschau.de/videoblog/boehmische_doerfer/videoblogpragfahrrad100.html
ist auch nicht schlecht…
http://www.lightlanebike.com/
Da fand ich die Westen, die auf den Überholabstand aufmerksam machen – der Berliner ADFC hatte sie m.E. eine Zeit lang im Angebot – besser. Die erfüllen den Zweck der Information bei Tag und Nacht.
Projizierte Begrenzungen sind eine nette Idee, tagsüber aber leider nicht zu gebrauchen.
Die neongelben Leucht-Westen mit dem Hinweis für Kfzler „1,5 m Abstand beim Überholen zum Radfahrer“ gibt es beim
ADFC Berlin in der Brunnenstraße zu kaufen.
Außerdem am 10.9. auf dem Alexanderplatz und zu den Herbst-Checks des ADFC am
24.9. vor dem Forum Steglitz
01.10. auf dem Hermannplatz /Neukölln
08.10. auf dem Leopoldplatz/Wedding
hier werden auch die Räder kostenlos auf Verkehrssicherheit geprüft. Bremsen und Licht kostenlos repariert!
Ich denke, dass die Fahrlehrer den Überholabstand und die Radwegsbenutzungspflicht nur bei „blauem“ Schild nicht vermitteln.
Ist ja „lustig“. Ich glaube, genau am Abend des 3.9. hat mich eine Autofahrerin am Ernst-Ruska-Ufer durchs offene Fenster angeschrien… Ich habe bei der nächsten Gelegenheit nur zurückgerufen, sie solle doch bitte die STVO lesen…