Einige SPD-Abgeordnete haben eine kleine Anfrage zur „Verkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern“ an die Bundesregierung gestellt. Grundtenor: Elektrofahrräder sind schneller als andere Räder, das Verletzungsrisiko ist höher, deshalb existiert ein gesetzlicher Regelungsbedarf hinsichtlich Höchstgeschwindigkeit, Helmpflicht und Führerschein für elektrisch unterstützte Fahrräder.
Die bisherigen Gesetze sind eindeutig: Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h werden wie normale Fahrräder behandelt. Technisch gesehen haben solche Ebikes einen 250-Watt-Motor, der sich abschaltet, sobald Tempo 25 überschritten wird. Elektroräder mit stärkerem Motor und einer Tretuntersützung bis zu 45 km/h gelten gesetzlich als Mofas. Für sie besteht Helm-, Versicherungs- und Mofaführerscheinpflicht, außerdem muss ein solches Rad technisch anders ausgerüstet sein.
Verkehrsminster Ramsauer nimmt die Vorlage der Sozialdemokraten dankbar an: „Die Bundesregierung begrüßt die für bestimmte Personengruppen gestiegene Mobilität durch den Einsatz von elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs). Sie weist jedoch ausdrücklich auf die Gefahren für die Verkehrssicherheit bei schnellfahrenden Pedelecs hin.“ Ingo Strater, Sprecher des Bundesverkehrsministers, bleibt in seiner mündlichen Antwort zunächst vage: „Wir kucken uns all das an und prüfen, bis zu welchen Geschwindigkeiten man gegebenenfalls hier eine Führerscheinpflicht einführen muss und eine Helmpflicht einführen muss:“
Immerhin hat sich die Bundesregierung von der Idee einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung von E-Bikes auf höchstens 30 km/h verabschiedet: „Die Festsetzung einer generellen Höchstgeschwindigkeit für alle Elektrofahrräder von 30 km/h ist zurzeit nicht umsetzbar.“
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hacker, Lühmann und Bartol sowie der SPD-Fraktion (pdf-Dokument)
ZDF-Beitrag: Führerschein für E-Bikes?
Spiegel-Online: Regierung prüft Helmpflicht auf Pedelecs
Die Beiträge im ZDF, bei Volle Kanne und bei WISO sind doch durchweg unter aller Kanone gewesen. Da werden munter Geschwindigkeiten von 25 bis 45 km/h vermischt, der ADAC darf sich als als kompetenter Ansprechpartner äußern und Helme werden (wie in allen Medienberichten z.Z.) als selbstverständlich unverzichtbares Outfit für jeden Radler dargestellt.
Hoffentlich is bald wieder Winter. Dann wird man von solchen Themen wenigstens verschont 😉
Es ist doch alles schon gesetzlich geregelt, ab wann Pedelec, Mofa, Helm, Blabla usw..
Da merkt man wieder, dass Politiker oft die Gesetze im eigenen Land nicht kennen.
philip…sei sicher ,
dann kommen andere dämliche berichte von medien,
adac und die strassegehörtuns-autofahrer.
Das mit der Helmpflicht für S-Pedelecs stimmt so nicht. Die meisten S-Pedelecs haben eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und gelten rechtlich als Leichtmofa (ohne Helmpflicht). Die Höchtgeschwindigkeit ist dabei die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug allein durch Motorkraft erreicht. Die Tretunterstützung hilft aber auch noch bei Geschwindigkeiten von deutlich über 20 km/h und man kann relativ leicht Geschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen.
Nunja – machmal bekommt man schon den Eindruck ein Fahrradführerschein wäre nicht die schlechteste Idee.
Man bedenke – so ein Elektrorad ist nicht gerade langsam und viele haben schon bei 16km/h Probleme zu Bremsen oder ihr Rad unter Kontrolle zu halten. Von den Radlern, die sich über jede Form von StVo hinwegsetzen mal ganz abgesehen.
Ich beobachte, dass gerade ältere Menschen das Rad mit Elektromotor wiederentdecken.
Aber oft muss ich sagen … oh weia…. leider läßt eben nicht nur die Kraft, sondern auch die Motorik und Reaktionsfähigkeit im Alter nach und die kann ein Elektrorad nicht ersetzen.
Man muss sich einfach klar machen, dass man in der Stadt mit allem rechnen muss… Fußgängern, Autos, Hunden, Rollerbladern, Walkern… etc. das bedeutet bei 25-30km/h einfach ein höheres Risiko und daher sollte man das Vehikel, das man nutzt auch beherrschen.
Da hilft dann auch nicht mehr unbedingt ein Helm – sofern er denn dann getragen wird!
Sonst bitte langsamer Fahren… oder ein anderes Transportmittel nutzen!
Vielleicht sollte man über eine Helmpflicht bei Elektrorädern nachdenken….das wäre ein Anfang!
Und was sollte ein „Fahrradführerschein“ an den geschilderten Problemen lösen? Einen Autoführerschein machen die meisten mit 18, oder kurz danach. Das war das letzte Mal, daß sie ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen mussten – es wird aber wohl niemand abstreiten, daß man von der Tatsache, mit 18 nicht durch die Prüfung gefallen zu sein, nicht ableiten kann, daß man auch mit 70 noch sicher ein Auto fahren kann.
Wieso also sollte das bei einem „Fahrradführerschein“ irgendwie anders sein?
Und wenn schon eine Helmpflicht gefordert wird, dann doch bitte aber auch und insbesondere für Fußgänger. Gerade die rutschen besonders oft bei Glatteis oder auf der in Innenstädten allgegenwärtigen Hundescheiße aus und knallen wie Melonen senkrecht auf ihren Kopf, ganz so wie es Radfahrer in den Helmbefürwortungswerbefilmen tun.
Also: Lederkombi, Protektoren und Integralhelme, auch für Fußgänger über 70!
@ prokrastes „und knallen wie Melonen senkrecht auf ihren Kopf, ganz so wie es Radfahrer in den Helmbefürwortungswerbefilmen tun.“
Schön formuliert 😉
[…] Music for Strings, Percussion and Celesta / Boulez · Berliner Philharmoniker In Blogs gefunden: Sommerlochthema Führerschein für Ebikes » RadSpannereiVerkehrsminster Ramsauer nimmt die Vorlage der Sozialdemokraten dankbar an: Die Bundesregierung […]