15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen?

15-km/h-RadwegIn der Newsgroup de.rec.fahrrad wird seit einigen Tagen über den Entwurf einer STVO-Novelle diskutiert, der sowohl auf gemeinsamen Geh- und Radwegen als auch auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h vorschreiben würde. Zu Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) gälte dann folgender Gesetzestext:

Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.

Das wäre nicht nur eine weitere Benachteiligung gegenüber der Fahrbahnbenutzung, sondern wegen fehlender Tachopflicht auch ziemlich schwierig einzuhalten.

Es fällt mir schwer, bei meiner persönlichen Einschätzung sachlich zu bleiben. Zum einen lehnt man seitens des Bundesverkehrsministeriums trotz jährlich hunderdtausender Unfälle weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet ab, selbst wenn dies von Fachgremien aus dem eigenen Hause empfohlen wird (näheres hier). Zum anderen überlegt man ohne jede Not für gemeinsame Geh- und Radwege so extreme Geschwindigkeitsbeschränkungen, dass ein attraktives und effektives Radfahren gar nicht mehr möglich ist. Das legt die Vermutung nahe, dass man im Verkehrsministerium bis heute nicht mitbekommen hat, wie umstritten benutzungspflichtige Radwege überhaupt sind. Spielt man doch so den klagenden Radfahrern die Argumente gegen die Benutzungspflicht geradezu in die Hände. Undurchdachte Vorschläge zum Radverkehr gibt es viele – von der Fahrradsteuer über das unfallverhindernde Nummernschild bis hin zur generellen Wartepflicht gegenüber abbiegenden Kfz. Dass ein Vorschlag dieser Kategorie seinen Weg in Fachgremien und in Gesetzesentwürfe findet, ist erschütternd.

Zur Diskussion in de.rec.fahrrad

Stellungnahme des ADFC

26 thoughts on “15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen?

Comments-Feed
  1. Ich weiß ja nicht, ob ich das falsch verstehe, aber für mich ist mit „Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen“ nicht der Radverkehr, sondern eine andere Verkehrsart gemeint, für die dann 15km/h gelten soll.

  2. Du bist nicht der einzige, der nicht genau weiss, auf was die 15 km/h sich beziehen. Dieses Thema wird auch im Verkehrsportal.de diskutiert. Dort interpretiert man den Text sogar so, dass die 15 km/h auch für die Fahrbahn gelten – für alle Fahrzeuge.

    Die unklare Formulierung habe ich nicht thematisiert, da alle Reaktionen so ausfallen, als bezögen sich die 15 km/h auf den Radverkehr.

    Früher schrieb man Gesetze, um solche Fehlinterpretationen zu vermeiden, sprachlich eindeutig. Der gegenläufige Trend kann im Zweifelsfall aber nicht schaden.

  3. Das ist doch wieder einmal sowas von typisch für die StVO-Macher (um nicht sogar zu sagen für alle Gesetze, die in letzter Zeit gemacht werden).

    Es werden butterweiche wischiwaschi Formulierungen reingeschrieben, die kein normaler Mensch ohne zehnmaliges Nachdenken auch nur im Ansatz verstehen kann. Das kommt davon, wenn man haufenweise Juristen ausbildet, die dann am Ende keinen ordentlichen Job finden. Die gehen dann als Dauerpraktikanten in die Politik und machen Gesetze. Und wie es so ein Jurist mit sich und der Welt so hält, wird er nie mals 100% eindeutige Aussagen hinkriegen – es könnte ihm ja einer einen Strick draus drehen.

    Ich erinnere nur an die Frage zur Gültigkeit der Ampeln für Radfahrer („weiterhin…“) oder die jahrelang umstrittene Gültigkeit linksseitiger Radwege oder die bis heute (!) nicht geklärte Frage, wie denn nu ein „anderer Radweg“ aussieht. Und es gibt davon noch so einiges mehr.

    Und die Praktikanten sind nicht nur im Verkehrsministerium daheim. Das geht überall so. Impressumspflichten für Webseiten, der Jugendmedienschutzvertrag (zum Glück gecancelt) oder auch das ganz neue Bundeswahlrecht. Überall nur unklare Regeln und unverständliches Zeug.

  4. Na klasse, da verliere ich dann eventuell meinen Arbeitsplatz wegen einer StVO Änderung.
    Seit über 20 Jahren fahre ich mit dem Rad zur Arbeit. Etwa 90% meines 8km Arbeitsweges sind benutzungspflichtige Radwege.
    Wenn ich Rufbereitschaft habe muss ich, ab Alarmierung, innerhalb von 30 Minuten in der Firma sein. Das hat jahrelang mit dem Fahrrad super funktioniert.
    Mit der neuen Regelung wird das nicht mehr gehen. Da stehe dann vor der Wahl mir ein Auto kaufen zu müssen, oder meinen Arbeitsplatz zu verlieren.
    DANKE DEUTSCHLAND.

  5. Ich verstehe es auch als eventuelle Freigabe für andere Fahrzeuge, z.B. Landmaschinen, die dann aber nur 15 km/h fahren dürften. Rad- und Fußgängerverkehr sehe ich davon glücklicherweise (ich lass mich aber auch negativ überraschen) nicht betroffen. Andernfalls wären davon auch rennende Kinder, Elektrorollstühle und Jogger betroffen, was wirklich an Schwachfug nicht zu überbieten ist.

  6. Aus dem Gesamtkontext ergibt sich m.E., dass die 15km/h auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen sich auf sämtlichen Fahrzeugverkehr dort – also auch Radfahrer – beziehen sollen:

    kopiert aus einem Beitrag auf de.rec.fahrrad:

    ———————————————————————–
    Zu Zeichen 239 heißt es im aktuellen Entwurf für die Novellen-Novelle:

    „Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwe-
    ges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf
    den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fuß-
    gängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert
    werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
    Der Fahrzeugverkehr muss die Geschwindigkeit an den
    Fußgängerverkehr anpassen. Es gilt eine Höchstge-
    schwindigkeit von 15 km/h.“

    Zu Zeichen 240 heißt es:

    „Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemein-
    samen Geh- und Radweges für eine andere Verkehrsart
    erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radver-
    kehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der
    Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Innerorts gilt eine Höchstge-
    schwindigkeit von 15 km/h.“

    Außerdem zielt man darauf ab 45(9) zu ändern und um Schutzstreifen zu
    ergänzen:

    㤠45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur
    dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen
    Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der
    Anordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr (Zei-
    chen 340) oder von Fahrradstraflen (Zeichen 244.1)
    oder von Tempo 30-Zonen nach …“

    Aus der Begründung hierzu:

    „Um die Anlage von Fahrradstraßen und Schutzstreifen zu fördern, musste zudem die versehentlich unterlassene Ergänzung des § 45 Absatz 9 StVO vorgenommen werden. Denn deren Anlage dürfte in den wenigstens Fällen unter Verkehrssicherheitsaspekten zwingend geboten sein.“
    ……………………………………………………………

    Mir würde es auch schwer fallen „bei meiner persönlichen Einschätzung sachlich zu bleiben.“ :-/

    Das hast Du wunderbar formuliert, @berinradler

  7. Verstehe die Aufregung überhaupt nicht.
    15 km/h sind nach der gültigen Stvo auch schon viel zu schnell.

    „Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.“

    Interpretiert man das wörtlich, würde das doch bedeuten, sobald ein Fußgänger da ist, darf man nur noch in Schrittgeschwindigkeit + – fahren.

    Der Fussgänger hat Vorrang und kann laufen, wo er will. Er muss auch nicht auf Radfahrer von hinten achten.

    „Fußgänger müssen Radfahrer durchfahren lassen, Radfahrer haben aber keinen Vorrang gegenüber Fußgängern. Diese können ihren Wegteil frei wählen und müssen nicht rückwärts nach Radfahrern suchen. Der Vertrauensgrundsatz gilt zugunsten der Fußgänger (KG Berlin VM 77, 90).“
    Quelle: http://bit.ly/jO9ty2

  8. Leider ist der Gesetzentwurf noch nicht öffentlich, daher stochern wir noch ein wenig im Nebel.
    Wenn man sich die Stellungnahme des ADFC ansieht geht es bei dem Gesetzentwurf um zwei Fälle:
    – Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h auf Gehwegen, die mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ für Radfahrer freigegeben wurden.
    – Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, die mit Zeichen 241 beschildert und somit benutzungspflichtig sind (in der Stellungnahme des BDR hingegen ist von Zeichen 240 die Rede).
    Im ersten Fall halte ich die Regelung für ok – im Zweifel gilt hier sowieso Schritt-Tempo oder muss man absteigen, damit Fußgänger nicht behindert werden. Es ist eben eine Ausnahmeregelung, die dem Fußgänger weiterhin Vorrang einräumt – der Radfahrer kann, muss aber nicht hier fahren.
    Im zweiten Fall sehe ich es aus Sicht der Gefährdung der Fußgänger genauso. Problem ist aber, dass diese Wege benutzungspflichtig sind. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist aus meiner Sicht nicht vereinbar mit der Benutzungspflicht.
    Der ADFC hat dies auch klargestellt: „[dann wäre] … die Aufhebung der Benutzungspflicht für diese Art von Radwegen [geboten]“.

    @der_Radler: das von dir zitierte Urteil bezieht sich auf gemeinsame Geh- und Radwege, die durch Zeichen 240 beschildert sind und keine Trennung der Wege durch farbliche oder bauliche Maßnahmen vorsehen. Hier gebe ich dir Recht – auch hier sollte 15 km/h die Grenze darstellen, wenn Fußgänger unterwegs sind. Diese Art gemeinsamer Geh- und Radwege sollten hoffentlich bald durch Gehwege mit dem Schild „Radfahrer frei“ ersetzt werden.

    Mein Fazit:
    – 15 km/h bei (freiwilliger) Nutzung von Wegen gemeinsam mit Fußgängern: ja.
    – 15 km/h und Benutzungspflicht: NEIN!

  9. gibts dann auch eine toleranzgrenze von 3 km/h?

  10. @BikeBloggerBerlin: Sehe ich 100% genauso.

    Kleiner Nebeneffekt: Damit würde vom Gesetzgeber einmal herausgestellt, dass Radfahrer Geschwindigkeiten erreichen können, die sie mit dem Fußverkehr inkompatibel machen.

  11. Ich sehe das auch so, würde mir aber eine gewisse Kontinuität wünschen. Beim „Gehweg, Radfahrer frei“ galt bis 2009 Schrittgeschwindigkeit, seither „angemessene Geschwindigkeit“ und vielleicht irgendwann 15 km/h. Wenn man das streng einhält, bedeutet das, dass die Infrastruktur sich ständig grundlegend ändert – denn zwischen 5 km/h, 15 km/h und „angemessener Geschwindigkeit“ liegen ggf. Welten und man müsste nach jeder STVO-Novelle seine Wege neu planen.

    Aber die Fahrradlobby kann wohl dazu meinen was sie will, das Verkehrsministerium scheint völlig eigene Wege zu gehen und den Radverkehr allenfalls als Randerscheinung wahrzunehmen, die man nicht ernstnehmen muss.

  12. Also Ihr habt Probleme!

    Meine alte Klapprad-Möhre mag es nicht schneller als 18 kmh. Das sollte dann mit der o.g. Toleranzgrenze beim Radar schon gehen.

    Und „wenn“ (…hahaha…) sie mich mal mit einem meiner Räder-ohne-Bremsen erwischen sollten, sind die 15kmh sicher völlig nebensächlich.

    Ich hab nichts zu verlieren – außer meine Kette 😉

  13. 1. WENN die STVO durchgesetzt wird KANN es kaum noch benutzungspflichtige Radwege geben. Der Rest und die freiwillig zu benutzenden (dann FUSS Radfahrer frei – Wege) sind die derzeitigen schmalen und engen Gurken. Sie SIND de facto bereits heute nicht sicher schneller als 15 zu befahren und auch nicht für schneller geplant und gebaut. Das ist schlecht aber meiner Erfahrung nach Fakt. Ich kann auch 35 und hab das im ehemaligen jugendlichen Leichtsinn auch gemacht und kann nur sagen: lieber nicht. Wer ne Oma oder Kinder hat oder sich in deren Lage reinversetzen kann soll sich mal überlegen ob er auf seinem Schutzwegchen mit Radfahrern bei Tempo 30 konfrontiert sein will…..

    RÄDER GEHÖREN AUF DIE STRASSE

  14. „“““““““““““““““““““
    berlinradler schreibt:
    Samstag, 02.07.2011 um 18:07
    Aber die Fahrradlobby kann wohl dazu meinen was sie will, das Verkehrsministerium scheint völlig eigene Wege zu gehen und den Radverkehr allenfalls als Randerscheinung wahrzunehmen, die man nicht ernstnehmen muss.
    „“““““““““““““““““““

    Sie nehmen den Radverkehr schon ernst und zwar als Bedrohung, sonst würden sie sich nicht solch einschneidenende Gesetzesänderungen einfallen lassen.
    Mehr Radverkehr bedeutet eben, dass weniger Leute Auto fahren. Das kann in Deutschland nicht sein.

  15. Die Einhaltung der Verkehrsregeln wird doch heute schon so gut wie gar nicht überwacht. Man schaue sich nur die Durchsetzung einer normalen „Tempo-30-Zone“ an.

    Es könnte auch die Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h vorgeschrieben werden – oder auch 12,5 km/h. Unsinniger geht es doch kaum.

    Vielleicht ist das schon „vorausschauende“ Gesetzgebung für/gegen die Pedelec-Schwemme, die auf uns zurollt …

  16. @siggi:

    „Mehr Radverkehr bedeutet eben, dass weniger Leute Auto fahren“… stimmt nur teilweise. Den größten Verteilungskampf um die Verkehrsart gibt es zwischen Fahrrad und ÖPNV. Wenn man sich Modal-Split-Untersuchungen anschaut (in mehreren Städten, jeweils über mehrere Jahre), dann geht sehr häufig mit einer Zunahme des Radverkehrs eine Abnahme der ÖPNV-Nutzung sowie der Fußwege einher. Die Auto-Quote hingegen sinkt meist deutlich schwächer, als die Fahrrad-Quote ansteigt.

  17. @ dan
    das glaube ich auch. die barriere vom auto aufs fahrrad umzusteigen ist größer, als vom öpnv aufs fahrrad. ich gehe sogar davon aus, dass trotz steigendem radfahreranteil in berlin die anzahl der autos zu nehmen wird.

  18. @dan:

    Das sehe ich aber anders:
    Im VEP von Karlsruhe http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/verkehrsentwicklung/bearbeitungsbaustein/zustandsanalyse/HF_sections/content/ZZkZWZti1J9FXm kann man eine Aufstellung darüber finden wie in Städten der etwa gleichen größe der Modal-Split aufgeteilt ist. Und der ÖV ist in jeder dieser Städte so bei 15-20%, während die großen Schwankungen bei der wahl MIV vs. rad stattfinden.

    Übrigens:
    Auch in Heidelberg wurde jüngst eine Modal-Split Erhebung veröffentlicht:
    Das Ergebniss mit der Verändeung zu 1999 in &-Pnkten):
    MIV: 37% (-5%)
    ÖV: 18% (-3%)
    Rad 25 (+5%)
    Fuß 20 (+3%)

    D.h. ÖV und MIV mussten an die unmotorisierten Verkehre Anteile abgeben.

    PS.
    Mir liegt die StVO-Novelle vor, da steht definitiv dass die 15km/h auch für Radfahrer gelten, und dies auch auf Fußgängerwegen mit Radfahrer frei und Fußgängerzonen. In Spielstraßen bleibt es bei Schrittgeschwindigkeit.

  19. „“““““““““““““““““
    udo schreibt:
    Sonntag, 03.07.2011 um 12:07

    die barriere vom auto aufs fahrrad umzusteigen ist größer, als vom öpnv aufs fahrrad. ich gehe sogar davon aus, dass trotz steigendem radfahreranteil in berlin die anzahl der autos zu nehmen wird.
    „““““““““““““““““

    Ökologische Vernunft gesteigertes Gesundheitsbewusstsein und Kosten sind dafür verantwortlich dass diese Barriere imer weiter sinkt.
    Wieviel Verkehr letztendlich stattfindet hat allerdings wenig mit diesen Faktoren zu tun. Unsere Lebensweise und unsere Infrastrukturen sind dafür verantwortlich, dass sich die Wege des alltäglichen Lebens mehr und mehr vervielfachen – ist auch eine Art Zwangskonsum.

  20. ist denn jetzt schon klar was genau gemeint ist ? also radfahrer andere nutzer oder was auch immer. hier werden ständig andere auslegungen gepostet und ich komme ganz durcheinandern. wäre super wenn das jemand nochmals genau aufarbeiten kann

  21. […] Beitrag des berlinradlers im Blog der Radspannerei (einschließlich […]

  22. Im Übrigen… wurde eigentlich bemerkt, dass der ADFC es begrüßt, wenn in Zukunft „anlasslos“ auch Sch(m)utzstreifen angelegt (aka. aufgemalt) werden dürfen?

    Schmutzstreifen!!! Die vierte Wahl der Fahrradinfrastruktur. Die Todesfalle schlechthin.

    Und da es als Ausnahme von §45(9) gehandhabt wird, kann man nicht mal mehr mit dem „aber das war gar nicht unbedingt notwendig“ dagegen vorgehen! (Wie es letztlich dieses weit beachtete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema
    benutzungspflichtige Radwege aufgezeigt hatte.)

  23. Das ist – angesichts der legeren Auslegung der Mindestbreiten von Schutz- und Fahrradstreifen – tatsächlich ein Problem. Der Effekt, dass sie dort angelegt werden, wo man sie gar nicht braucht, und man in den kritischen Engstellen lieber drauf verzichtet, um den motorisierten Verkehr nicht zu sehr zu belästigen, könnte sich damit verstärken.

  24. Wer spricht, „dass sie dort angelegt werden, wo man sie gar nicht braucht“, meint, das man sie irgendwo braucht. Wo soll das sein?

  25. Nebenbei finde ich etwas seltsam, das prompt jeder darauf anspringt, wenn wieder mal ein Knochen hingeworfen wird, hier in Form der 15 km/h. Als wenn es da noch auf Details ankäme… Außerdem ist sowas auch auf 240er nur eine logische Konsequenz, wurden sie doch zunehmend wie 239er behandelt.

  26. Wieso soll es nicht auf Details ankommen? Es gibt viele solche Radwege, oftmals auch im steten Wechsel mit echten Radwegen. Wer sich da an die Regeln halten will, wird seinen Spaß haben. Bremsen, schleichen, beschleunigen.

    Wer einfach nur radeln will oder nicht bei jeder Novelle die STVO von grundauf neu erlernt, wird, egal ob in angemessener Geschwindigkeit auf dem Geh- / Radweg oder auf der Fahrbahn, hingegen kriminalisiert und im Falle eines Unfalls haftungstechnisch benachteiligt.

    Ob man nun Radstreifen generell und in jedem Falle ablehnt, ist eine andere Diskussion. Wurde schon oft geführt 😉

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