Geldstrafe für Fahrer eines LKW, der Radfahrerin zu Tode schleifte

Am 24. Juni 2009 überfuhr an der an der Danziger Straße Ecke Prenzlauer Allee ein LKW-Fahrer eine 34-jährige Radfahrerin bei einem Rechtsabbiegeunfall und schleifte sie etwa 40 Meter mit. Die Radfahrerin starb noch an der Unfallstelle. Im Blog haben wir hier über den Unfall  berichtet.

Für diese Tat ist der Berufskraftfahrer vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden, zu zahlen in 70 Tagessätze a 40 Euro. Der 33-Jährige LKW-Fahrer sei beim Abbiegen unachtsam gewesen und habe durch dieses „kurze Versagen“ einen Unfall mit schrecklichen Folgen verursacht, urteilte das Verkehrsgericht.
Tagesspiegel: Laster schleifte Radlerin zu Tode – Geldstrafe für Fahrer

38 thoughts on “Geldstrafe für Fahrer eines LKW, der Radfahrerin zu Tode schleifte

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  1. der letzte link sollte hierauf zeigen: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/laster-schleifte-radlerin-zu-tode-geldstrafe-fuer-fahrer/3626804.html

    lkw-fahrer verdienen nicht unbedingt riesig, aber 2.800 € – das juckt doch keinen!

  2. Signal an alle Autofahrer, überfahrene Opfer auf jeden Fall zu töten. Überlebt das Opfer schwerverletzt, kostet Schmerzensgeld und lebenslange Behandlung ein Dutzend- bis Hundertfaches. In China soll es wohl deswegen schon üblich sein, noch lebende Verkehrsopfer zu töten.

    1. Da wird wohl der falsche getötet !

  3. Ja, wenn du mal jemanden umbringen willst nimm ein Auto, billiger kommt man nicht weg…

  4. Danke bemme, Link ist nun richtig.

  5. Ich bin mal im alkoholisierten (1,61 %o) Sekundenschlaf mit 50 leicht versetzt auf einen geparkten LKW geknallt. Dafür gabs fast die gleiche Summe an Geldstrafe (bei damals durchschnittlichem Verdienst).

    Über die Verantwortungslosigkeit des Fahrers bin ich einfach nur schockiert.
    Auf der anderen Seite glaube ich, dass der Mann auch seines Lebens nicht mehr froh wird.

  6. … dieser Lkw-Fahrer war und bleibt glücklich: Kein Bedauern, keine Entschuldigung, keine normale Regung – nur „nüscht!“ war von ihm zu hören, als er nach den Plädoyers nach einer möglichen Wortmeldung gefragt wurde. Nach meiner Einschätzung fehlte als erstes ein vom Gericht angeordneter Idiotentest für den Mann – ich halte ihn nicht für die Teilnahme mit Kfz am Straßenverkehr geeignet.

    1. Der lkw- Fahrer wird angegriffen ..
      Falsch !

      Den Richter sollte man

  7. Das ist zum Speiben. Es wird immer noch allgemein akzeptiert, dass so viele Menschen im Verkehr sterben, als waere das das Normalste der Welt. Gleichzeitig fordert man Fussgaenger auf, Schutzwesten zu tragen, und Radfahrer, sich vor LKWs zu hueten. Soll heissen: der oeffentliche Raum gehoert Autos und Lastwagen, und Fussgaenger und Radfahrer haben sich anzupassen.

  8. Ich wees nicht wat seiner Zeit passiert ist. Traurig genug. Aber. Wenn ich heute sehe bei 20 cm Neuschnee hier in Hamburg. Und die Mütter fahren noch mit ihren Kindern im Kindersitz oder Anhängern rum. Da wird mir „speiübel“. Jeder Radfahrer der bei diesen Verhältnissen noch auf der Straße ist, Hat einen an der Waffel. Ob mit Helmchen oder ohne ist egal. Nachdenken! Tut mir leid, in HH ist dat schlimm.

  9. HHmyPearl, dir sind anscheinend spikes und deren unvergleichliche eigenschaften für die winterliche fahrsicherheit von fahrrädern fremd.

    aber leider auch damit sind und bleiben die grössten winterlichen gafahren für den radfahrer immer noch ausser kontrolle fahrende/rutschende verbrennungsmotorische kraftfahrzeuge.

    warum also der winterliche radfahrer hier ‚einen an der Waffel‘, aber der winterliche, sein fahrzeug oft nur schwer oder gar nicht beherrschende, autofahrer dabei nicht mal hinterfragt wird, erschliesst sich mir jedoch kaum.

  10. @sportfuzzy: Meinst du nicht, dass alkoholisiert und übermüdet zu fahren weitaus verantwortungsloser ist, als nüchtern und ausgeruht aus Selbstüberschätzung und sicher auch Arroganz („Ich bin der LKW, mir kann niemand was“) nicht in den Spiegel zu sehen?

    Abgesehen davon zeigt doch die tägliche Erfahrung, dass nicht wenige Autofahrer die Verletzung und Tötung von Radfahrern bei ihrem vorsätzlichen Aktionen einkalkulieren und im Falle der Tötung dann sicher durchaus gut damit leben können.

  11. @ HHmyPearl: Das ist genau die gefährliche Mentalität, die viele Autofahrer an den Tag legen. So lange ich mein Fahrrad noch sicher beherrschen kann, soll ich damit fahren. Bei diesen Verhältnissen geht das natürlich nur auf der abgetauten Fahrbahn. Dass man den Verkehr damit „behindert“ ist nicht war. Radfahrer gehören genauso zum Verkehr und da muss sich die Mutti im Auto dann in Geduld üben, denn die ist viel gefährlicher als die Mutti auf dem Fahrrad. Letzte Woche hat mich so’ne Schwabenmutti hier in Berlin angehupt und auf der Kreuzung beim Abbiegen riskant überholt, weil ich auf der Linkabbiegerspur fuhr. Solche Autofahrer nehmen die Verletzung des Radfahrers einfach in Kauf, so wie dieser LKW-Fahrer. Wenn auch nicht bewusst, sodann unterbewusst und dafür gehört er nicht „ermahnt“ mit einer Geldstrafe von lächerlichen 2800 Euro, sondern bestraft mit Gefängnis!

  12. Schade, dass bisher weder im Tagesspiegel noch hier klar angesprochen wurde, dass das ein typischer Radwegunfall war. Die Schuld ist daher auch bei Straßenverkehrsbehörden, StVO-Schreibern etc. zu suchen.

    Noch eine Anmerkung zum Geldstrafensystem: Ich finde es unglücklich, von 2.800 Euro Geldstrafe zu sprechen und daraus dann Formeln wie „2800 Euro für ein Leben“ abzuleiten. Das Gericht entscheidet bei der Strafzumessung nur über die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes ergibt sich rein rechnerisch aus Monatseinkommen/30. Besser fände ich daher „Geldstrafe von 70 Tagessätzen a 40 Euro“. Ob das nun angemessen war, mag ich nicht beurteilen, weil sich aus den Presseberichten kein vollständiges Bild ergibt. Was Benno schreibt, klingt aber schon widerlich. 🙁

  13. Noch ein Gedanke dazu: Es müsste doch eigentlich im Interesse beinahe aller sein, die Radwegebenutzungspflicht generell aufzuheben und dafür den Vorrang der (freiwilligen) Radwegbenutzer an Einmündungen zu opfern. Der motorisierte Verkehr könnte dann bedenkenlos rechts abbiegen, müsste aber mehr Radfahrer auf der Fahrbahn ertragen. Die jetzige Lösung (auf dem Papier Vorfahrt, aber überall wird einem um die Ohren gehauen, dass man verzichten soll) kann es doch wirklich nicht sein.

  14. Interessant sind die Aussagen von Augenzeugen des Unfalls, die hier (in den nächsten Tagen noch) zu hören sind:
    http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.!etc!medialib!rbb!rbb!abendschau!abendschau_20101216_prozess.html

    Man gewinnt den Eindruck, dass die Radfahrerin – um ihren Vorrang durchzusetzen – bereit war, ganz bewusst ins Risiko zu gehen.

    Auch ich lege mich bisweilen mit LKW an, aber nur wenn ich den nötigen speed habe, *niemals* jedoch in einer Abbiegesituation.

  15. @ HHmyPearl: Selten so etwas Blödes gelesen. Ich mußte gerade heute mit dem Auto in der Stadt herum fahren, 20 km in 2 Stunden. Was habe ich geflucht. Das war ein Tanz wie auf Eiern. Überall vereiste Fahrbahnen. Wer jetzt noch mit dem Auto fährt, hegt Tötungsabsichten, salopp formuliert. Auf meinem Fahrrad mit Spikereifen bin ich wesentlich sicherer als jeder Autofahrer unterwegs. Und wenn was passieren sollte, verletzte ich mich im schlimmsten Fall. Mit dem Auto kann das gleich tödliche Folgen haben.
    Aber das ist ja nicht so schlimm, wie man am obigen Urteil sieht oder was?

  16. … das Winterwetter gehört zwar nicht zum tödlichen Radwegunfall im Sommer, aber:

    – nachdem ich zuvor seit 2006 mit dem Snow Stud Spikesreifen gut durch den Winter gekommen bin, gefällt mir jetzt der Extreme sogar noch besser: fahren fast wie im Sommer

    – interessant ist auch, dass sich selbst SUV-Fahrer mit ihren angeblich so geländetauglichen Fahrzeugen nicht trauen, über den Schneestreifen in der Mitte der Straße oder der nächsten Spur selbige zu wechseln

    – ich will zwar nicht sagen, dass Kfz-Führer in diesen Tagen schlimmer überholen als im Sommer, aber ich habe auch den Eindruck, dass sie ihre Fahrzeuge weniger gut beherrschen als ein gut ausgerüsteter Radfahrer mit Winterreifen

    Zum Lkw-Unfall äußere ich mich noch mal. Nur soviel vorweg: Ich hatte mir damals als Fahrradbeauftragter am selben Tag die Unfallstelle angesehen und war zunächst überrascht, dass die Polizei scheinbar eine korrekte Unfallaufnahme gemacht hat – zumindest vom Zeitaufwand sah es für mich so aus. Später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug weder zur Untersuchung beschlagnahmt, noch die Sichtwinkel der Spiegel am Unfalltag und Unfallort vermessen wurden. Dies ist erst auf Antrag der Nebenklage Monate später erfolgt – ein Skandal.

  17. Generell finde ich es auch schwer verdaulich, wie glimpflich immer wieder tödliche Unfälle für den Verursacher ausgehen. Ich glaube zwar nicht wirklich, dass jemand mit der Überlegung herumfährt, im Unfall-Falle mit nur geringer Strafe rechnen zu müssen und deshalb unaufmerksamer oder riskanter fährt. Aber ein falsches Signal ist das eben doch. Die Einschätzung als Unfall beruht ja darauf, dass ein allgemeines Lebensrisiko vorliegt, etwas kann eben auch mal schiefgehen und wenn es tatsächlich passiert, sind alle ganz traurig und betroffen, incl. dem Unfallverursacher. Das trifft z.B. zu, wenn ich auf einem Bahnsteig stehe, jemanden versehentlich anrempele und der dann von einer einfahrenden Bahn plattgemangelt wird. Dann wären alle Betroffenen (ich als „Täter“, der Fahrer, die Angehörigen, die Umstehenden) geschockt und in einem Verfahren würde ich vielleicht auch belangt werden. Tot bliebe genauso tot, aber dennoch wäre irgendwas anders, oder nicht?

    Gravierend ist ja eben doch, dass es eine ungleiche Begegnung ist, wenn Autos und Radler zusammentreffen und da muss einfach ein höherer Anspruch an die Autofahrer gestellt werden. Wenn der nicht erfüllbar ist, muss eben langsamer gefahren werden.

  18. Michael, die geringen Strafen für Fahrlässigkeitstaten hängen wohl wirklich damit zusammen, dass sich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht hat. Es gibt Untersuchungen, wonach jeder Autofahrer ständig Fahrfehler macht, darunter auch genügend schwere. Nur passiert eben in 99% (Zahlen sind nur symbolisch) aller Fälle nichts, weil eben gerade kein Opfer zur Stelle ist etc. Dann gibt es natürlich auch keine Strafe (wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung nach dem StGB). Wenn man nun die 1% Fälle, in denen was passiert, hart bestrafen würde, hätte das was von Zufallsbestrafung.

    Wichtiger wäre es mir daher, dass die Fahrfehler selbst, die die entsprechenden Gefahren produzieren, strenger verfolgt werden. Leider ist das Gegenteil der Fall: Seitliche Überholabstände gegenüber Radfahrern oder Verkehrsbeobachtung beim Rechtsabbiegen wird quasi nicht kontrolliert, sondern nur bei einem Unfall relevant. 🙁

  19. die beule im auto kostet dem verursacher mehr, als die beule im gesicht des autofahrers. so ist die rechtssprechung.

  20. Bei dem Preis lohnt sich das ja schon fast. Ich wette seine Ladung war zehn mal so viel wert.

  21. @Dieter:
    Na klar, du hast vollkommen recht. So eine Aussage erscheint mit meiner Vorgeschichte natürlich erst mal unangebracht. Aber zum einen ist das gerade 10 Jahre her gewesen, zum anderen bin ich seitdem vollkommen geläutert. Natürlich war da früher die Arroganz, dass ich auch diesmal besoffen Auto fahren kann und mir wieder nichts passieren wird, weil ich ja schon so gut daran gewöhnt bin und selbst in Polizeikontrollen nicht auffällig war. Der Vergleich mit meiner Strafe kam mir aber trotzdem in den Sinn. Denn bei mir entstand zum Glück nur Blechschaden, da war die Geldstrafe ca. nur ein Zwanzigstel dessen, was ich insg. bis zur Rückerlangung des Führerscheins blechen musste. Ich konnte aus meinen Fehlern lernen, den Schaden finanziell begleichen und von Glück reden, dass niemand zu Schade gekommen war. Das kann dieser LKW-Fahrer nicht mehr. Deshalb kam mir der Gedanke, dass der seines Lebens nicht mehr froh wird. nach den Schilderungen von Benno ist aber jedes Mitleid für den Kerl verflogen. Und das gerade ein LKW-Fahrer 2 Sek. lang beim Rechtsabbiegen nicht in den Seitenspiegel schaut macht mich sprachlos.

    Ich gehe mit meiner Alkoholunfall-Geschichte sehr offensiv um, jeder in meinem Bekanntenkreis kennt die Geschichte, weil ich gerne als abschreckendes Beispiel diene. Vielleicht ja auch hier. Oder sogar bei dir, Dieter?

  22. @Johannes: Zu den Tagessätzen, mal angenommen der Fahrer hatte weniger als 1000 Euro (930) Monatseinkommen (Netto), dann ergeben sich aus 2800 Euro Gesamtstrafe nicht einmal 90 Tagessätze, d.h. die „Tötung“ taucht in keinem Führungszeugnis auf. Im umgangssprachlichen Gebrauch ist er damit nichteinmal „vorbestraft“. Zum Vergleich, soviele Tagessätze habe ich in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG bekommen. Da ging es „nur“ um den Besitz für den Eigenverbrauch. Soviel zu einer fairen „Bestrafung“…

  23. Hab’s heute früh in der Zeitung gelesen sowie den rbb-Bericht angeschaut und war fassungslos. Das Gericht spricht dem Lkw-Fahrer die volle Schuld zu und verurteilt dann zu 70 Tagessätzen. Die Fahrerlaubnis darf er auch behalten. Die Strafe von 2800,- EUR ist lächerlich und wird niemanden abschrecken.
    Dabei ist es kein Einzelfall, dass Radfahrer durch Lkw getötet werden und die Lkw dies verschulden: Unfälle zwischen Rad und Lkw mit Verunglückten (fast ausschließlich Radler) werden zu über 70% von Lkw verschuldet. Entsteht Sachschaden sind es noch 60%. Schaut man sich bei allen Radunfällen, die nicht vom Radler verursacht werden, das Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer an, werden 80% der Getöteten durch Fehler beim Abbiegen verursacht (Quelle: Polizeistatistik Berlin, 2004-2008, entnommen aus Bericht der FGS, eigene Auswertung). Wer Todesfälle bei Radlern vermeiden will, muss Schwerpunktkontrollen zum Abbiegeverhalten von Lkw durchführen und Fehler wirkungsvoll bestrafen!
    Fehler beim Abbiegen sind generell bei Kfz dominant. Der Fehler mit der nächst geringeren Anzahl (Missachtung Vorfahrt) ist in der Anzahl nur rund halb so groß wie Fehler beim Abbiegen.

  24. Also mit Mutti´s + Anhänger meinte ich natürlich Fahrradanhänger. Und Mutti´s mit Kidersitzen auf dem Gepäckträgern. Und die fuhren nicht nur auf den getreuten Hauptstraßen rum. Und wer hier mit Spikes und som Kram kommt, hat einen an der Waffel. Und hat das Thema verfehlt. Ich rede hier über Nicht-Profis. Also mal hachdenken. Ich denke 95 % der Radfahrer sind Nichtprofis. Oder? NACHDENKEN.

  25. Die wenigsten Radfahrer dürften überhaupt Radfahrprofis sein, Profi bedeutet nämlich das man damit Geld verdient.

    Ist halt schon schön einfach wenn man alle die einem nicht in den Kram passen für bekloppt erklärt, das festigt den eigenen Standpunkt ungemein und dazu ganz kritikresistent, toll!

  26. @Pearl: Du hast das Thema verfehlt. Autofahrer sind auch fast alle Nicht-Profis. Trotzdem fahren sehr viele viel zu schnell. Und unaufmerksam noch dazu, sonst würden sie keine Rechtsabbieger überfahren. NACHDENKEN.

  27. @ HHmyPearl:

    Ich denke mal, wer bei solchen Wetterverhältnissen fährt, ist routinierter Radfahrer (so wie ich auch routinierter Fußgänger bin), kein Profi. Und deine „Muttis“ mit Radanhänger weisen sicherlich eine beträchtliche Kompetenz im Beherrschen von Rädern in schwierigen Situationen auf und haben sich vorausschauendes Fahren angeeignet. Du hast recht, dass Glätte, Schneematsch, überfrorene Huppel in der Spur etc eine größere Gefahr im Winter ausmachen. Zweiradfahrer können eben unter solchen Bedingungen leichter umkippen als 3-Räder oder Autos. Dennoch ist die eigentliche Gefahr eben der Autoverkehr. Vielleicht fehlt dir die Fantasie, wie Winterverkehr aussehen könnte:

    http://www.flickr.com/photos/aliannack/5267752383/

    In Verbindung mit dem hier gefällten Unfallurteil könnte man sagen, deine Haltung spielt in die Richtung der Argumentation, wer sich sein Recht auf Straßenbenutzung im Winter nicht nehmen läßt, ist mit schuld, wenn ihn ein Auto plattfährt. Bei diesen Witterungsverhältnissen muss sich jeder angemessen verhalten und für die Autos heisst das, dass sie halt einen großen Sicherheitsabstand einhalten müssen, wenn vor ihnen ein Radfahrer fährt.

  28. „“““““
    # Michael S schreibt:
    Freitag, 17.12.2010 um 16:12

    Generell finde ich es auch schwer verdaulich, wie glimpflich immer wieder tödliche Unfälle für den Verursacher ausgehen. Ich glaube zwar nicht wirklich, dass jemand mit der Überlegung herumfährt, im Unfall-Falle mit nur geringer Strafe rechnen zu müssen und deshalb unaufmerksamer oder riskanter fährt.
    „“““““

    Viel Schlimmer. Sie biegen blind ab weil sie sich gewiss sind, dass ihnen nichts passieren kann. Es könen ja „nur“ Radfahrer und Fussgänger kommen.
    Wäre dort, anstatt der Radweges, ein Bahngleis, kein LKW-Fahrer würde an solchen Stellen auf die Idee kommen blind rechts abzubiegen.

    LKW Fahrer kennen solche Situationen am besten, besser als Radfahrer. Denn nur die LKW Fahrer wissen was sie sehen und was sie nicht sehen.

    Ich habe allerdings noch nie davon gehört, dass sich LKW Fahrer, oder deren Gewerkschaft, oder Speditionsunternehmen dafür einsetzen, dass es keine Verkehrsführungen mehr gibt wo ein Rechtsabbieger einen Geradeausfahrenden kreuzen muss, so wie das im Prinzip Radweg oft der Fall ist.
    http://siggis-seiten.de/Prinzip-Radweg.jpg
    Die freie Fahrt auf „ihrer“ Fahrbahn ist ihnen wichtiger.
    Daher sind solche Unfälle in meinen Augen Vorsatz.

  29. […] Erfahrungen der letzten Tage und der Diskussion auf den Seiten der Radspannerei zu diesem Thema (LKW-Fahrer wird zu 2800€ Geldstrafe nach dem tödlichen Unfall mit einer Radfahrerin verurteilt). Dazu findet sich auch ein interessanter Fernsehbericht auf den […]

  30. Erst wollte ich meinen Kommentar beim Tagesspiegel hier rein kopieren, weils in den Kommentaren ähnlich läuft. Johannes nahm es mir ab: Die Verkehrsbehörde hat eine erhebliche Mitschuld, wird aber nicht einmal erwähnt.
    Thomas erinnerte mich an das, was ich bei TS vergaß: Wie kann man nur glauben, ein Radfahrer (oder Fußgänger) würde sich einem Lkw gegenüber irgendetwas erzwingen wollen? Hallo?! Gehts noch?! Radfahrer sind ebensowenig lebensmüde wie Autofahrer. Anscheinend gilt es eben zu verteidigen, das der Radfahrer selbst schuld ist, egal wie, wehren kann er sich ja sowieso nicht mehr. Das sowas auch noch von angeblichen Radfahrern kommt, stößt mich mittlerweile echt ab.

  31. Das ist natürlich wirklich ein schwieriges Thema. Wichtiger als das Bestrafen von Unfallverursachern scheint mir das immer noch vernachlässigte Thema der Unfallvermeidung zu sein.

    Immer wieder erschreckend finde ich, dass in unfallträchtigen Bereichen, zu denen der Straßenverkehr nunmal gehört, eine Ethik gefunden wird, die den Opfern mindestens ein „sowas passiert eben“, schlimmstenfalls ein „selbst schuld“ bescheinigt. Dieses Bild wird mehr oder weniger dominant von Medien, Polizei und Gerichten gezeichnet.

    Beobachtet man die Berichterstattung und vergleicht sie mit Unfällen wie dem des zuletzt getöteten Bahnmitarbeiters, so sieht man, wie sehr wir uns an tödliche Straßenverkehrsunfälle gewöhnt haben und wie unwichtig sie uns sind.

    HHmyPearl schreibt das, was viele denken – wer sich von einem Auto anfahren lässt, ist letztendlich selbst schuld, lieber sollte man auf die Teilnahme am öffentlichen Leben (in anderer Form als der des Autofahrens) verzichten. Auch hier hat sich die Sichtweise, unabhängig von Logik und Ethik, einfach pragmatisch der Einfachheit des Autofahrens angepasst.

  32. > wer sich von einem Auto anfahren lässt, ist letztendlich selbst schuld

    , wenn er selbst nicht im Auto sitzt. Fußgänger scheinen mir dabei einen Mitleidsbonus inne zu haben. Weit abgeschlagen kommen die Radfahrer.

  33. An alle die denken der Fahrer sei dumm.. diese Leute gehören bestraft. Überlegt mal: der biegt rechts ab – er muß in den linken Spiegel gucken und auf die PKW aufpassen.. die haben ja keine Sekunde Zeit heutzutage..und der Lkw – auch ein 4-Achser schert aus im Stadtverkehr da kannst du jemandem ganz schön das Auto und gleichzeitig den Hals aufschlitzen.. so jetzt kommt rechts ein Radfahrer..irgendwo beim Blick in den rechten Spiegel war er noch nicht zu sehen weil er flott daherkam oder überhaupt um ein Kurve vielleicht..oder sehr knapp an einem parkendem Auto vorbei.. hier ist zu berücksichtigen das auch Radfahrer und Fußgänger darauf zu achten haben ob mich der LKW gesehen hat !und auch verzögert! weil er nicht stehen bleibt kann ich deswegen nicht in den LKW hineinfahren..

  34. Andi schrieb: „weil er nicht stehen bleibt kann ich deswegen nicht in den LKW hineinfahren“

    Ja nee, is klar. Die ganzen Radfahrer, die bei Rechtssabiegeunfällen sterben, „fahren einfach in den LKW rein“, statt „einfach nicht in den LKW reinzufahren“

    Sind alles Selbstmörder und Kamikazeradfahrer, die durch ihren Tod nur absichtlich Kfz-Führer (die sich nicht an die StvO halten), Verordnungsgeber (die Kameras an LKW aus Rücksicht auf die Wirtschaft nicht zur Pflicht machen) und das Kraftfaftfahrtbundesamt (das solche offenbar verkehrsunsicheren Gefährte, wie LKW überhaupt erstmal eine Zulassung erteilt) diskreditieren wollen.

    Das sind ganz schlimme Finger, diese toten Radfahrer. Gegen die können sich die armen LKW-Fahrer echt kaum wehren.

  35. Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist manchmal stressig, wird aber auch von allen anderen erwartet. Zudem stimmt die häufig zu lesende Unterstellung, die Radfahrer würden sehenden Auges unter den Lkw rollen, so nicht zutreffend. Sehr häufig passieren diese Unfälle beispielsweise beim Anfahren, wenn die Ampel grün wird.

    Das Problem der rechtsabbiegenden Schnarchnasen in ungeeigneten Fahrzeugen kann von Radfahrern nicht gelöst werden. Klar muss jeder defensiv fahren und bremsen, wenn ein anderer die Vorfahrt nimmt. Das sollte aber der seltene Ausnahmefall sein und nicht zur Regel des Miteinanders im Kreuzungsbereich erklärt werden.

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