Polen: Alkoholisierte Radfahrer und Autofahrer sind gleichberechtigt

Wenn man in Polen betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, muss man nicht mehr mit einem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge rechnen. Das sieht eine vom Sejm jetzt beschlossene Gesetzesänderung vor, die nach einem Urteil des Verfassungsgerichts notwendig geworden war.

Das polnische Verfassungsgericht hatte entschieden, dass ein Entzug des Autoführerscheins bei betrunkenen Radfahrern gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst, da betrunkene Autofahrer, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nicht auch gleichzeitig mit einem Verbot des Radfahrens belegt werden.
Infoseite Polen: Radfahrer endlich gleichberechtigt

11 thoughts on “Polen: Alkoholisierte Radfahrer und Autofahrer sind gleichberechtigt

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  1. Gleichheitsgrundsatz, der gilt doch hier auch, oder? Ich bin gegen Trunkenheit im Straßenverkehr, aber solche Urteile
    http://velowahnsinn.wordpress.com/2009/11/26/15-jahre-fahrverbot-wegen-trunkenheit-fur%c2%b4s-fahrrad/ sind nun auch merkwürdig.
    Besser wäre es wohl, im Umkehrschluss ein Verbot des Radfahrens für „erwischte“ Autofahrer zu verhängen.

  2. Interessant zu wissen wäre dann noch, ob dennn nun in Polen betrunkenen Radfahrern ein Radfahrverbot droht oder schon immer drohte. Und wenn ja ab welchen Promillegrenzen.

  3. Wie bescheuert ist das denn? Wenn ich betrunken am Straßenverkehr teilnehme, gehöre ich „aus dem Verkehr gezogen“. So oder so. Ich denke, dass die Gefahr des Führerscheinentzuges für Viele der Grund darstellt, nicht alkoholisiert Auto zu fahren. Und bei Vielen ist dies auch der Grund, warum dann auch das Fahrrad stehen gelassen wird. Würde die Gefahr, den Führerschein zu verlieren, wegfallen, würden viel mehr alkoholisierte Verkehrsteilnehmer unterwegs sein.

  4. @BikeBloggerBerlin
    Führerscheinentzug als Strafe????
    Hat dann meine Mutter, die nie einen Führerschein besessen hat, eine 55 jährige Absolution gegen jegliche Verkehrsverstösse?
    Ne ne – der Führerscheinentzug sollte nicht als Strafe anerkannt werden.

  5. Ich habe nicht von Strafe gesprochen. Wer sich derart unverantwortlich im Straßenverkehr bewegt, wird durch den (temporären oder langfristigen) Führerscheinentzug davon ausgeschlossen. Egal, ob sich der Verstoß mit dem Fahrrad oder dem Auto ereignet hat. Das ist soweit mir bekannt gängige Praxis und aus meiner Sicht gerechtfertigt.
    Eine Strafe (je nach Fall, z.B. wenn dadurch Personen zu Schaden kamen) wird natürlich zusätzlich verhängt – von einer Verwarnung über eine Geldstrafe bis zur Haftstrafe. Nicht-Führerscheinbesitzer erhalten dadurch keinen Freibrief. Aber hör dich mal um, was einen Führerscheinbesitzer in der Regel mehr trifft: Führerscheinentzug oder Geldbuße?

  6. Na wenn ich so die Diskussionen um die Parkraumbewirtschaftung lese, dann ist sowas schon Höchststrafe 😉

  7. Jepp – eigentlich gehört der Führerscheinentzug vor das Genfer Menschenrechtstribunal…

  8. „““““““
    # BikeBloggerBerlin schreibt:
    Samstag, 27.11.2010 um 14:11
    Aber hör dich mal um, was einen Führerscheinbesitzer in der Regel mehr trifft: Führerscheinentzug oder Geldbuße?
    „““““““

    Genau das meine ich.
    Man nimmt ihm den Führerschein weg womit er dann erst mal Jemandem gleichgestellt ist der nie einen Führerschein besessen hat. Trotzdem gilt ab diesem Punkt der ehemalige Führerscheinbesitzer, im Gegensatz zum „Nie-Führerscheinbesitzer“, nun schon als bestraft.

  9. Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, worauf du hinauswillst…

  10. Führerscheinentzug ist wie Sicherungsverwahrung.
    Es dient nur weitere Straftaten zu verhindern. Stellt aber nicht die eigentliche Straftat dar. So vielleicht gedacht?
    Daß viele den Führerscheinentzug als das Schlimmste empfinden, was man ihnen antut, heißt ja nicht, daß es eine angemessene oder harte Strafe wäre.
    Vor allem trifft es nicht jeden gleichermaßen.

  11. … die eigentliche *Strafe* dar …

    Kann man hier eigentlich (Html-)Tags verwenden?

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