Plötzliches Hindernis wirft Radfahrer zu Boden

Rauhe Sitten weist darauf hin, dass Überschriften und Texte der Berliner Polizeimeldungen manchmal hart an der Peinlichkeitsgrenze liegen. In einer Meldung von heute geht es um einen Unfall, den ein Taxifahrer verursacht hatte. Hier die Meldung im Wortlaut.

Überschrift: Radfahrer kollidiert mit Autotür

„Bei einem Verkehrsunfall in Dahlem wurde ein Radfahrer gestern Nachmittag schwer verletzt. Ein 48-jähriger Taxi-Fahrer öffnete an einem Taxistand in der Saargemünder Straße gegen 16 Uhr 30 die Fahrertür. Ein 40-jähriger Radfahrer, der die Saargemünder Straße in Richtung Ihnestraße befuhr, kollidierte mit dem plötzlichen „Hindernis“ und stürzte zu Boden. Der Radler kam mit einer Verletzung an der Hand zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.“

Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 3120 vom 07.10.2010 – 09:30 Uhr

29 thoughts on “Plötzliches Hindernis wirft Radfahrer zu Boden

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  1. ist mir auch schon beinahe passiert. glück für den taxifahrer. aus seiner kiste hätte ich eine rikscha gemacht.

  2. Und wieder ein Radfahrer, der viel zu weit rechts gefahren ist.

    Sicher fährt man nur, wenn man zu parkenden Autos einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält. Fährt man aber so nah an parkenden Autos vorbei, daß man in eine geöffnete Tür hineinfahren kann, dann ist da ganz offensichtlich kein Sicherheitsabstand.

    Natürlich ist hier der Taxifahrer auch beteiligt, weil er anscheinend ohne zu gucken die Tür aufgerissen hat — aber der Radfahrer hat sich durch das Nichteinhalten von Sicherheitsabständen auch an der Aktion beteiligt.

  3. Und wegen dem wahrscheinlich zu geringem Abstand kriegt der Radfahrer auch noch eine Teilschuld.

    Ich mache mittlerweile häufig die Erfahrung, dass Autofahrer, selbst wenn sie einen sehen, die Autotür trotzdem öffnen, denn ich kann ja ausweichen. Das man dabei in den Gegenverkehr kommt und sich damit selbst gefährdet, nur weil der Autofahrer mal wieder nicht warten kann, ist denen egal, oder postiv formuliert, wird übersehen.

    Ich meine ziemlich sicher, das ich in der Fahrschule gelernt habe, auf jeden Fall zu warten, und die Tür erst dann zu öffnen, wenn der Radler und andere Verkehrsteilnehmer vorbei sind.

    Das ist heute leider keineswegs mehr selbstverständlich.

  4. @der:radler
    „Das man dabei in den Gegenverkehr kommt und sich damit selbst gefährdet,…“

    warum fährst du auch in so großem abstand an einer geöffneten tür vorbei? 😉

  5. Und wieder eine Polizei-Pressemeldung, in der die Rolle des Radfahrers (und wohl Opfers) im aktiv, die des beteiligten Autofahrers im Passiv formuliert wird.

    Wie schreiben die bei Vergewaltigungen? Die 37-jährige W, wurde gestern bei einer Vergewaltigung im Park X verletzt. Die Frau ließ sich von einem plötzlich auftauchenden Unbekannten vergewaltigen und blieb am Boden liegen. Sie wurde zur Behandlung ins Krankehnaus gebracht.

  6. ich hatte mal ein telefonat mit einem verantwortlichen der pressestelle:
    die legen tatsächlich weniger wert auf eine neutrale objektive darstellung, sondern wollen die pressemeldungen zeitungsreif schreiben.
    kein scheiss. die wollen in die zeitungen übernommen werden.

  7. Na wenn das stimmt, wäre das selbst aber ein Fall für die Presse. Bisher ging ich davon aus, dass die Polizei oftmals einfach aus ihrer Perspektive schreibt und die mangelnde Neutralität aus Unwissenheit und Vorurteilen stammt. Ebenso hatte ich bisher den Anschein, dass die Verkehrsstatistiken auch eher nach Gefühl ausgewertet werden, leider wohl kaum von einem Mathematiker oder Sachkundigen.

  8. nee, nee, der sagte sinngemäß zu mir, dass sie nicht im nüchternen beamtendeutsch schreiben wollen, sondern so, dass es die zeitungen sofort drucken können.
    ich meine mich zu erinnern, dass der genannte grund dafür war, dass sie früher nicht in die zeitung übernommen wurden und das ändern wollten.
    so oder so, die schreibweise ist bewußt „unterhaltend“ gewählt.

    das gespräch mit dem leiter der pressestelle (?) kam zu stande, als ich mich mal über die aussage „ohne auf den verkehr zu achten“ bei einem dreijährigen beschwerte.
    lobend muss ich sagen, dass er das sofort eingesehen hat. wurde dann auch geändert. das wurde wohl so veröffentlicht, weil er es nicht abgesegnet hat, weil er nicht da war.

  9. Gut zu wissen, Philip. An den Dreijährigen erinnere ich mich auch noch.

    Dennoch, neutral ist anders. Vielleicht auch schwer möglich, wenn man nur einen Auszug aus den Verkehrsunfällen veröffentlicht, das sind ja hunderte pro Tag.

  10. Ist hier immer exakt das Gleiche: ist ein Radfahrer am Unfall beteiligt, bekommt er automatisch den aktiven Part, während der motorisierte Verkehr i.d.R. durch die tiefstehende Sonne und weit herausragende Hecken gar nicht anders konnte, als in den Unfall verwickelt zu sein.

  11. Was wundert ihr euch über die passive Rolle des Taxifahrers? Der war doch schließlich schon „ruhender Verkehr“. Der kann ja gar nicht Schuld sein…

  12. Ich frag mich immer, warumd DAS bei den Autos immer funktioniert. Die fahren doch auch nicht mit einem Mindestabstand von einem Meter an den parkenden Autos vorbei ?

    Das liegt doch eindeutig an den „Aussteigern“, dass wenn kein Auto im Rückspiegel auftaucht, die Tür aufgerissen wird.

    der:radler schrub:
    „Ich meine ziemlich sicher, das ich in der Fahrschule gelernt habe, auf jeden Fall zu warten, und die Tür erst dann zu öffnen, wenn der Radler und andere Verkehrsteilnehmer vorbei sind.“

    .. ich hab mal gelernt, dass man die Tür als Fahrer mit der rechten Hand aufmachen muss, um den Radfahrer nicht zu übersehen.

  13. > Ich frag mich immer, warumd DAS bei den Autos immer funktioniert.
    > Die fahren doch auch nicht mit einem Mindestabstand von einem
    > Meter an den parkenden Autos vorbei ?

    Nicht immer, aber meistens. Dazu dient auch die Fahrbahnmarkierung (diese weißen Striche). Parkende Autos stehen mit einem gewissen Abstand rechts von dieser Linie, fahrende Autos fahren mit einem gewissen Abstand links von dieser Linie.

    Und so müsste eine Tür schon bis zum Anschlag aufgerissen werden, um mit einem vorbeifahrenden Auto zu kollidieren.

    Als Radfahrer fährt man am sichersten dort, wo Autos mit ihren rechten Rädern entlangrollen, auf asphaltierten Straßen ist dies i.d.R. leicht als Spur erkennbar.

    Das hat auch schon Bernd Sluka in seinen „10 Geboten“ so dargestellt.

  14. Toll, dass dieser Polizei-Bericht hier angesprochen wird! Ich habe ihn nämlich auch gelesen, und mich sehr über die Formulierungen darin geärgert….wusste aber nicht, ob ich mir das nur einbilde und übermäßig empfindlich bin oder der Text tatsächlich so merkwürdig ist!
    So werden auf jeden Fall negative Gefühle gegenüber Radfahrern geschürt, ohne dass der Leser es vielleicht merkt.

  15. @Marie, Du bist nicht überempfindlich – die Polizeimeldungen sind meistens parteiisch. Im Regelfall wird Unfallschuld bei Kraftfahrern relativiert („den anderen Unfallbeteiligten übersehen“), bei Rad- und Fußgängern verschärft („ohne auf den Verkehr zu achten“). Berlin steht dabei noch gut da, die Polizei in anderen Bundesländern wirft teilweise überrollten Radfahrern vor, keinen Helm getragen zu haben.

  16. Hm…ist denn die Wortwahl bei der Übermittlung einfacher Ereignisse wirklich sooo wichtig? An den Tatsachen ändert es doch garnichts.

    Letztendlich bleibt der Taxifahrer der Unfallverursacher und der Radfahrer das Unfallopfer.

    Das der Radfahrer einer Teilschuld bekommt, weil er einen zu geringen Abstand zum ruhenden Verkehr eingehalten hat, ist NICHT richtig. Die Verantwortung liegt einzig beim Fahrzeugführer. Bzw. auch beim Beifahrer, wenn es mal um die andere Seite geht. Wobei auch hier eine gewisse Verantwortung beim Fahrzeugführer liegt.

  17. Klemmi, ich finde, dass die Wahl der Worte schion etwas über die innere Haltung zu einer Tatsache ausdrückt.

    Heute gab es wieder ein gutes Beispiel. Die Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 3282 vom 19.10.2010 – 10:05 Uhr:

    Überschrift: Geschwindigkeitsüberwachung – „Highscore“ bei 97 km/h

    Text der Meldung: „Bei einer Geschwindigkeitskontrolle stellten Polizeibeamte gestern Abend in Pankow 24 Geschwindigkeitsüberschreitungen fest. Dabei wurden in der Blankenfelder Chaussee sechs Autos gemessen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten. Vier Autofahrer fuhren sogar mehr als 30 km/h zu schnell. Den „Spitzenplatz“ belegte gegen 20 Uhr 45 ein 24-Jähriger mit gemessenen 97 km/h.“

    Da wird von „Highscore“ geschwafelt und von „Spitzenplatz“, statt darauf hinzuweisen, dass eine Geschwindigkeit von knapp einhundert kmh innerorts reichlich rücksichtslos ist.

  18. Und da wundert sich doch jemand das sich keiner an die Regeln hält im Straßenverkehr, reden von Highscore und erwähnen nicht ein einziges mal das unangepasste Geschwindigkeit einer der Hauptgründe für Unfälle ist.

    Geiler Deppenverein unsere lieben Freunde in Grün, ich kann nur hoffen das ihnen die Arbeit recht bald durch ein automatisiertes Verkehrsüberwachungssystem wie in der Londoner Innenstadt abgenommen wird.

    „Highscore“ ick werd nich mehr…

  19. > Das der Radfahrer einer Teilschuld bekommt, weil er einen
    > zu geringen Abstand zum ruhenden Verkehr eingehalten hat,
    > ist NICHT richtig.

    Doch. Denn anstelle mit einer sich öffnenden Tür hätte der Radfahrer auch mit einem hinter einem Lieferwagen hervorlaufendem Kind zusammenstoßen können.

    Das ist dasselbe! In beiden Fällen ist der Sicherheitsabstand nicht eingehalten worden – der Sicherheitsabstand, der einerseits den Radfahrer vor plötzlich auftauchenden Hindernissen wie der Tür schützen soll, und eben der gleiche Sicherheitsabstand, der plötzlich auf die Straße oder deren Rand tretende Menschen davor schützen soll, von Rad- oder sonstigen Fahrern angefahren zu werden.

    Rechts von der Fahrbahnmarkierung (also im Parkstreifen) hat nichtruhender Verkehr nichts zu suchen – auch kein Radfahrer.

  20. @Klemmi:

    > Das der Radfahrer einer Teilschuld bekommt, weil er einen
    > zu geringen Abstand zum ruhenden Verkehr eingehalten hat,
    > ist NICHT richtig.

    NICHT richtig ist, was Du schreibst. Siehe:

    „Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95).“
    Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand

  21. Ist schon erstaunlich, daß für diese eigentlich ausreichend mit dem Selbsterhaltungstrieb verbundene Erkenntnis eigens Gerichtsurteile gefällt werden müssen …

  22. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die bebende Unterlippe der Empörung hier höheren Stellenwert hat als echte Informationen. So auch in diesem Kommentarthread.

    @ chris: Wenn Du schon verlinkst, dann schreib wenigstens auch dazu, was direkt unter dem zitierten Absatz steht:

    „Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autorür, trifft den Autofahrer die alleinige Schuld (OLG Celle, Az. 5 U 327/86).“

    http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand

    Und hier steht auch noch einiges:
    http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=2614

    Es stimmt also definitiv NICHT, dass dem Radfahrer GRUNDSÄTZLICH eine Teilschuld aufgebrummt wird.

  23. Eine solche Polizeimeldung wie die obige hat man doch schon oft gelesen. Diese hier hat fast den gleichen Wortlaut: http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/unachtsamkeit-beim-aussteigen–leipziger-radfahrerin-kollidiert-mit-autotuer/r-polizeiticker-a-55538.html

    Auch die Kommentare ähneln sich, obwohl natürlich hier nicht sofort das Radfahrer beschimpfen losgeht. Ich frag mich nur immer, warum nie Meldungen veröffentlicht werden, in denen steht: „Autofahrer übersieht LKW und verliert Fahrertür“. Das kann nicht allein in der schmalen Silhouette des Radlers begründet sein. Viele Autofahrer öffnen die Tür, weil der Radfahrer schon ausweichen kann, stellen sich dann an ihr Auto und wundern sich über zornige, in die nächste Spur abgedrängte Radler.

  24. > “Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm
    > Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer
    > Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autorür, trifft
    > den Autofahrer die alleinige Schuld (OLG Celle, Az. 5 U 327/86).”

    Das muss man sich mal vor Augen halten. Bei dichtem Verkehr ist es also statthaft, davon auszugehen, daß man als Radfahrer sich über den den rechten Fahrbahnrand hinweig drängeln lassen muss.

    Welch‘ ein Schwachsinn! Zwar mag der die Tür aufreißende Autofahrer nach Ansicht dieses Urteils allein schuldig sein, dem Radfahrer, der entweder auf die Fresse gefallen ist oder sich vom nebenher fahrenden LKW bei einer Ausweichbewegung hat plätten lassen, dem hilft so etwas überhaupt gar nicht.

    Es ist verdammt wichtig, daß man als Radfahrer auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen achtet, und diese nicht wegen „dichten Verkehrs“ aufgibt.

    Ist denn in „dichtem Verkehr“ das Tür-Aufreiss-Risiko wirklich geringer? Ist in „dichtem Verkehr“ der hinter einem Lieferwagen hervorlaufende Mensch unwahrscheinlicher?

    Wer hat eigentlich nach Ansicht des Gerichts schuld, wenn ein Radfahrer wegen „dichten Verkehrs“ mit nicht ausreichendem Sicherheitabstand fährt und dann einen Fußgänger umnietet, der unvermittelt hinter eben jenem Lieferwagen hervorkommt?

    Das ist doch hahnebüchener Schwachsinn. Wichtig ist es, IMMER, und wirklich IMMER so viel Abstand zu haben, daß eben so etwas nicht passieren kann. Auch nicht im „dichten Verkehr“.

  25. @Prokrastes, Zustimmung auf ganzer Linie.

    Gruselig, wenn durch so ein Urteil impliziert wird, es sei sinnvoll, bei dichtem Verkehr so weit rechts wie möglich zu fahren.

  26. @ozelot: Mit Gerichtsurteilen entsteht oft ein Dilemma für den, der sich auf der sicheren Seite bewegen will, da sie sich manchmal widersprechen.

    Im konkreten Fall entsteht aber zum Glück keines: Ein Urteil fordert vom Radfahrer min. 40cm Abstand zu parkenden Autos (bei dichtem Verkehr). Ein anderes gut einen Meter (Ausschluss der Gefährdung durch sich öffnende Autotüren).

    Wer also Teilschuld bei Türkontakt den Urteilen folgend möglichst ausschließen will, muss den guten Meter Abstand halten und das 40cm Urteil tut da nix zur Sache, da es offensichtlich passieren kann, dass man an Richter gerät, die den guten Meter fordern.

  27. Prokrates:
    „Welch’ ein Schwachsinn! Zwar mag der die Tür aufreißende Autofahrer nach Ansicht dieses Urteils allein schuldig sein, dem Radfahrer, der entweder auf die Fresse gefallen ist oder sich vom nebenher fahrenden LKW bei einer Ausweichbewegung hat plätten lassen, dem hilft so etwas überhaupt gar nicht.“

    Und schlimmer, ab und an kommt bei solchen „Stunts“, hervorgerufen durch ohne jede ausreichende Aufmerksamkeit seitens der Kfz´ler, auch mal jemand entweder um sein kümmerliches Radfahrerleben, oder wird schwerst verletzt.

    Ich kenne eine Frau, die hat, vorschriftsmäßig auf dem Radweg fahrend, den Abflug machen müssen, weil eine Tür sich unvorhersehbar öffnete und sie mit dem Rad hinein krachte. Folge? Rückenwirbelbrüche und 3 Tage lang gingen alle im Krankenhaus davon aus, dass sie die Querschnittslähmung weghaben würde.
    Ihr eiserner Wille und eine Vielzahl von extrem kräftezehrenden Operationen, 1 Jahr mit Metallstab im Rücken und und und … später, kann sie wieder ein halbwegs beinah normales Leben führen und der Rücken, der nie wieder in ihrem Leben eine normale Leistungsfähigkeiten haben wird, verträgt immerhin das Radfahren mit dem Liegerad.
    Irgendwann aber werden Folgeschäden anstehen, die sich teils jetzt schon andeuten. Bandscheiben-Vorfälle, Verknöcherungen der Wirbel und lauter so Nettigkeiten.

    Ganz toll alles.

    Und muss man sich wieder mal, hier in Form einer schwachmatischen Pressemeldung bzw. dann auch über Gerichtsurteile, den üblichen hanebüchenen Unfug „reintun“, dass einem schlecht werden möchte, in Anbetracht der Ignoranz und Dummheit (geboren aus was auch immer, Unwissenheit?), die dahinter stehen muss, damit Staatsbeamte sowas nicht nur ernst meinen, sondern auch noch tatsächlich in die Welt hinaus veröffentlichen (lassen).

    Aua.

  28. > Ich kenne eine Frau, die hat, vorschriftsmäßig auf dem Radweg
    > fahrend, den Abflug machen müssen, weil eine Tür sich
    > unvorhersehbar öffnete und sie mit dem Rad hinein krachte.

    Da sieht man mal wieder, daß die Vorschrift sich selbst widerspricht – denn wenn sie den erforderlichen Sicherheitsabstand zum parkenden Auto eingehalten hätte, hätte das nicht passieren können.

    Diese Scheiß-Radwege aber sind fast immer so gebaut, daß man, wenn man darauf fährt, eben GAR KEINEN Sicherheitsabstand mehr einhalten kann.

    Ein brauchbarer auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sollte einem so eigentlich einen Freibrief für das Nichtnutzen benutzungspflichtiger Radwege ausstellen können, denn das Einhalten von Sicherheitsabständen zum Selbstschutz und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer ist ein sehr wichtiger Bestandteil der StVO.

    À propos: „Vorschriftsgemäß“? War das Drecksding etwa auch noch benutzungspflichtig?

  29. „““““
    # Prokrastes schreibt:
    Dienstag, 26.10.2010 um 09:10

    Ein brauchbarer auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sollte einem so eigentlich einen Freibrief für das Nichtnutzen benutzungspflichtiger Radwege ausstellen können, denn das Einhalten von Sicherheitsabständen zum Selbstschutz und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer ist ein sehr wichtiger Bestandteil der StVO.
    „““““

    Ein brauchbarer Anwalt sollte endlich mal die vor den Staatsanwalt ziehen die ahnungslose Bürger per Radwegbenutzungspflicht zwingen solche Todesfallen zu benutzen.

    Ein Fluglotse der absichtlich Flugzeuge auf Kollisionskurs bringt geht in den Knast.
    Mitarbeiter von Verkehrsbehörden dürfen aber unbestraft den Kollisionskurs für den Radverkehr planen und der Statt sorgt mit einer Radwegbenutzungspflicht dafür, dass diese Todesfallen nicht umsonst gebaut werden.

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