Friedrichshain: Radfahrer tödlich verunglückt – Polizei sucht Zeugen

„Die Polizei sucht Zeugen zu einem tödlichen Verkehrsunfall.

Auf einem Radweg in der Mühlenstraße in Friedrichshain war es gestern gegen 16 Uhr 25 zu einer Berührung von zwei 36 und 56 Jahre alten Radfahrern gekommen, die nebeneinander in derselben Richtung fuhren. Der 56-Jährige verlor das Gleichgewicht und stürzte gegen einen links neben ihm auf der Fahrbahn fahrenden Lkw mit Anhänger. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu und starb noch an der Unfallstelle. Der Lkw setzte seine Fahrt ohne Halt fort. Der andere Radfahrer erlitt einen Schock.

Zeugen, die den Unfall gesehen haben, insbesondere Angaben zu dem vermutlich orangefarbenen Lkw machen können, aber auch der Lkw-Fahrer selbst, werden gebeten, sich mit dem Verkehrsermittlungsdienst der Direktion 5 in der Friesenstraße 16 in Kreuzberg unter (030) 4664 – 581 800, -581 381 oder -581 382 in Verbindung zu setzen.“

Pressemeldung Nummer 1922 vom 30.06.2010 – 09:10 Uhr

13 thoughts on “Friedrichshain: Radfahrer tödlich verunglückt – Polizei sucht Zeugen

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  1. Tjo was willste machen. Überholt dich so nen Depp mit 5 cm Abstand kannste ihn ja nichtmal eine reinhauen geschweige denn anzeigen. Für eine Anzeige fehlen da die Zeugen.

    Bin momentan echt sprachlos … Was willste da noch machen. Hintere Beifahrertür öffnen und ihne nen dummen $%“§$ nennen is ja ganz lustig, bringt beim Afahrer aber herzlich wenig.

  2. diese unfälle zeigen deutlich, dass unbedingt etwas für die sicherheit von fußgängern und radfahrern getan werden muss.
    es darf doch nicht die wahrheit sein, dass ein lkw-fahrer in geschäftsstraßen, in denen viele menschen unterwegs sind oder in wohngebieten, mit 50 km/h fährt. hier sehe ich starken handlungsbedarf.

  3. @radspannnerei: Leute! Könnt ihr bitte die Anzahl der Artikel dieser Art (Tenor: Radfahrer erleidet einen Unfall im Verkehr) ändern? Einerseits stören mich diese vorhersehbaren und sinnfreien Kommentare dazu (siehe @NiewiederRadwege und @sebastian). Andererseits kommen mir die ebenso symptomatischen wie hirnlosen Aktionen der Prenzlberg-Muttis zu kurz:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/radfahrerin-mit-zwei-kindern-von-auto-angefahren/1871236.html

    Ich bin vorgestern abend nach einer Flasche Wein und zugekifft zwei Stunden hier in der Stadt mit dem Rennrad rumgegurkt (und beiliebe nicht langsam). Hätte mich ein Auto gerissen, gäb’s dann auch so’n Aufschrei? Adelt mich allein die Tatsache, dass ich ausschliesslich mit dem Rad fahre?

  4. @Thomas: Genau solche Sachen kann man ja gerne hier ausdiskutieren. Wenn die Berichte unterbleiben, geht das aber nicht.

    Also, liebe Radspanner, bitte unbedingt weiter berichten!

  5. Hier wurden nie alle bekannt gewordenen Unfälle gepostet, ziemlich oft aber auch solche, bei denen der Radfahrer schuld war. Manchmal gab es übrigens Kritik daran, dass so viele Unfallmeldungen veröffentlicht werden, da dies mitlesenden Radfahrern das Bild vermittelt, radeln sei gefährlich.

    So oder so muss man immer bedenken, dass die polizeilichen Unfallmeldungen nur ein Auszug aus dem Unfallgeschehen sind. Die Auswahlkriterien für solche Meldungen kennt nur die Polizei. Übernimmt die Rad-Spannerei also alle Polizei-Pressemeldungen zu Fahrradunfällen, so gibt sie nach wie vor nur einen Auszug aus dem Unfallgeschehen weiter. Eine neutrale, nicht auswählende Berichterstattung wäre nur möglich, wenn alle polizeibekannten Unfälle veröffentlicht würden.

    Zum Thema Neutralität: Auffällig war z.B. die Veröffentlichung von gleich 5 Fahrradunfällen an einem Tag – dem vor der Fahrradsternfahrt. Diese Häufigkeit ist selten, statistisch muss es an diesem Tag aber 15 weitere, nicht veröffentlichte Unfälle gegeben haben.

  6. @niewiederradwege:
    Dass ursächlich für Unfall zwei parallele Radfahrer sind, wird von Dir mental ausgeblendet. Dabei wird es mir – geübt, vielfahrend, rennerfahren – angst und bange, wenn mich ständig so ein Dödel an Gefahrenpunkten zwanghaft überholt, statt hinter mir zu bleiben, bis mehr Platz ist. Wenn jemand vom Radweg auf die Straße („Fahrbahn“) fällt, warum ist dann immer der Autofahrer schuld?

  7. @radohnestress
    Fest steht doch das der LKW scheinbar zu wenig Abstand gehalten hat zu dem Radweg oder? 1,50 Meter ist immer noch in der StvO geschrieben. Da kannste dich auch mal hinpacken und es passiert nicht gleich was.

    Tjo und vielleicht war das so nen Radfahrer so wie ich der gezwungener Maßen mal auf nen „Radweg“ ausweicht weil er ständig genötigt wird dort zu fahren. Ebend weil zu geringer Abstand von unseren blechernen Kollegen an der Tagesordnung ist kommt es zu solchen Unfällen

  8. Ich versteh das nicht so ganz – in der Mühlenstraße ist doch ein Radstreifen? Oder fuhren die beiden auf der Mondlandschaft, die als Fußweg (oder doch als kombinierter Fuß/Radweg?) ausgewiesen ist?

    Wie auch immer: mangelnder Überholabstand ist auf Radwegen oft ein Problem, weil fürs überholen meist kein Platz da ist (an dieser Strecke aber wohl eher weniger). Oder waren das zwei Leute, die die ganze Zeit nebeneinander her gefahren sind? Der Artikel wirft viele Fragen auf.

  9. Wenn man auf dem durchschnittlichen Radstreifen (oder „Schutzstreifen“) andere Radfahrer überholen will, dann geht das sinnvoll nur durch Verlassen eben dieser Konstruktion, sprich Spurwechsel auf den rechten Richtungsfahrstreifen, wo der motorisierte Verkehr läuft. Dazu braucht’s aber abhängig von der Verkehrsdichte gelegentlich ein dickes Fell, weil manche Autofahrer das nicht so toll finden. Daher gibt es leider viele Radfahrer, die innerhalb der 1-1.5 Meter Breite versuchen, irgendwelche Schrittgeschwindigkeits-Torkler zu überholen. Erstaunlicherweise geht das ja auch noch meistens gut. Manchmal aber eben nicht.

  10. Gut, aber dann kann man ihn ja nur links überholen – wie kann er dann nach links auf die Fahrbahn fallen?

  11. @dan, an der Stelle (auf dem Radstreifen) hab ich genau das erlebt. Zum Glück nur als Augenzeuge: Radfahrer will anderen überholen, verlässt den Radstreifen und befährt die rechte Fahrspur. Von hinten kommt ein Reisebus, der noch weit weg ist. Das Überholmanöver des Radfahrers dauert sehr lange. Reisebus bleibt gnadenlos in „seiner“ rechten Spur und überholt den „bösen“ Radfahrer mit wenigen Zentimetern Abstand. Dabei hupt er. Offensichtlich sah er (fälschlicherweise) ein Fehlverhalten beim Radfahrer.

    Im Tagesspiegel wird ja auch gerade wieder diskutiert – ein unachtsam ausparkender Bus hat nen Radfahrer verletzt. Die ganz harten Kommentatoren konstruieren nun auch hier die Hauptschuld für den Radfahrer.

    Ich denke, ein großer Teil der „ständigen Verkehrsverstöße“, die gerade Autofahrer bei Radfahrern immer beobachten, beruht eher auf Regelunkenntnis der Kraftfahrer denn auf einem tatsächlichen Fehlverhalten des Radfahrers.

  12. @berlinradler:

    Um solche Knappüberholmanöver durch Kfz zu vermeiden ist es schon empfehlenswert, während des Überholens langsamerer Radfahrer wirklich mittig in den (Kfz-)Richtungsfahrstreifen zu wechseln. Wenn man das als Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von um die 30 km/h tut, dann ist das erfahrungsgemäß streßfrei. Ein knapp-20-km/h-Radfahrer wird möglicherweise häufiger Hupkonzerte abbekommen, einfach weil sein Überholvorgang ggü. dem noch langsameren Radfahrer einiges länger dauert.

    Was die Legalität von Überholmanövern mit Verlassen der Radverkehrsanlage angeht gibt es wohl abhängig von der Situation Unterschiede:

    Ein Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn. Einen expliziten Benutzungszwang gibt es ja eigentlich gar nicht, dieser ergibt sich „nur“ dadurch, dass generell Verkehrsteilnehmer möglichst weit rechts zu fahren haben und die innerörtliche freie Fahrstreifenwahl nur für Kfz, nicht aber für Radfahrer gilt. Da Radfahrer aber grundsätzlich einander auch überholen dürfen liegt nahe, dass sie dazu den „Schutz“streifen auch verlassen dürfen.

    Bei einem Radstreifen sieht die Situation möglicherweise anders aus. Dieser wird ja als (meist benutzungspflichtiger) Sonderfahrstreifen angesehen. Da kann man sich aus der reinen Theorie heraus auf den Standpunkt stellen, dass ein Verlassen des Sonderfahrstreifens zwecks Überholvorgang schon deshalb nicht zulässig ist, weil eben die Benutzungspflicht für den Streifen gegeben ist. Andererseits muss man aus Abteilung Realismus heraus festhalten, dass die allermeisten Radstreifen gar nicht stetig befahrbar sind – alle paar hundert Meter ragt eh entweder ein parkendes Auto rein oder es liegen Glasscherben rum. Würde es den Behörden tatsächlich so wichtig sein, dass Radfahrer den Sonderfahrstreifen wirklich niemals verlassen, dann müßten sie dessen durchgängige Benutzbarkeit auch wirklich sicherstellen. Tun sie aber nicht. Also kann’s alles nicht gar zu wichtig sein.

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