Polizist verletzt Fahrradkurier am Kudamm

Die Polizeikampagne zur Kontrolle und Sanktionierung von Radfahrern ist beendet, nicht aber die Diskussion um den Sinn der Radlerkontrollen. Gestern haben wir erfahren, dass es einen weiteren schwerwiegenden Zwischenfall bei den Schwerpunktkontrollen gegeben hat.

Am Mittwoch, dem 7. April 2010 gegen 14:50 Uhr war ein Fahrradkurier auf dem Kurfürstendamm in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf unterwegs. An einer roten Ampel stoppte er, balancierte auf seinem Rad ohne abzusteigen und rollte immer wieder einige Zentimeter vor und zurück. Dabei überfuhr er die Haltelinie. Hinter der Ampel (d.h. in seiner Fahrtrichtung) stand ein Gruppenwagen der Berliner Polizei, Beamte auf dem Bürgersteig beziehungsweise auf der Straße. Diese beobachteten die Szene und bemerkten, dass er die Haltelinie überquerte.

Als die Ampel grün zeigte, fuhr der Kurier los. Die Beamten brüllten „Stehen bleiben“, er bekam Panik und erhöhte das Tempo. Ungefähr 500 Meter weiter, in Höhe der Hausnummern 130-150, rannte plötzlich ein Beamter der Berliner Polizei auf die Straße und brachte den Kurier durch einen Bodycheck zu Fall. Der Fahrradkurier stürzte dabei mit seinem Kopf auf den Bordstein. Sein Fahrradhelm, den er trug, wurde dabei in der Mitte durchtrennt. Er war kurz darauf nicht ansprechbar, da vermutlich bewusstlos, Gehirnerschütterung und Schürfwunden waren die Folge.

Der Polizist hatte sich inzwischen entfernt, kehrte aber nach einigen Minuten zurück und gab dem betroffenen Kurier seine Dienstnummer, wahrscheinlich auf intensives Zureden seiner Kollegen hin. Der Kurier betont jedoch, dass es keine Entschuldigung seitens des Polizeibeamten gab.

Nun muss man abwarten, welche Konsequenzen dieser Vorfall für den Kurier hat. Da der Kurier gerade einen Autoführerschein gemacht hat und sich in der Probezeit befindet, wird ihm nach Auskunft seines Anwaltes die Fahrerlaubnis entzogen und er bekommt sieben Punkte in Flensburg.

97 thoughts on “Polizist verletzt Fahrradkurier am Kudamm

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  1. @Klemmi Dein Beispiel hinkt. Und das auf mehreren Ebenen.

    Und: Ja, natürlich gehört der Polizist angezeigt. Selbst, wenn es direkt nix bringen sollte. Was ich fast bezweifele.

  2. Schöner Dreizeiler…kannst du deine Ansicht bitte auch begründen?

  3. Da ich mich etgs Meinung bezüglich deiner Argumentation anschließen kann, erläutere ich mal warum meiner Ansicht nach der Polizist angezeigt gehört.

    1.: Es handelt sich um ein vollkommen unangemessenes Vorgehen. Warum? –> Weil es sich um eine geringfügige Ordnungswiedrigkeit handelte, die auch nicht durch das anschließende Missachten der Aufforderung zum Anhalten zu einer angemessenen Schwere anwächst, um eine Körperverletzung zu rechtfertigen. Auch bestand keinerleig Gefahr für Leib und Leben von irgendwelchen beteiligten, oder unbeteiligten Personen – weder für den Radfahrer, noch für den Polizisten, noch für sonstwen. Keine „Gefahr im Verzug“ also.

    2.: Wir leben in einem „Rechtsstaat“ (zumindest klammere ich mich noch immer verzweifelt an dieser Aussage fest), und die Unschuldsvermutung wird auch durch eine „Flucht“ nicht außer Kraft gesetzt! Wenn gegen den Typen kein Verdacht besteht, isser unschuldig! Das Verhalten des Polizisten hingegen ist vielmehr nach guter alter „Na Dir werd ichs zeigen!“- und Haudrauf-Manier. Das ist IMHO schon in den Bereich von Selbstjustiz einzuordnen. Damit Schadet er dem Ansehen der Polizei im Ganzen. Mein Vertrauen in einem berechtigten Fall durch die angehörigen der Verkehrsbrigade gerecht und nicht unverhältnismäßig behandelt (und ggf. bestraft) zu werden ist vorher schon geschwächt gewesen, und tendiert durch solche Berichte gegen Null!

    3.: Ich glaube dass jemand, der sich so heftig falsch verhält nicht lernt, wenn er nur „Einen gutgemeinten Klapps und ein Dududu!“ bekommt. Der hat eine schwere Verletzung des Radfahrers wissend und vorsätzlich in Kauf genommen. Wenn ich der Disskusion richtig gefolgt bin, war der Radler mit gut über 30 Km/h unterwegs. Da sollte jedem halbwegs denkfähigen Menschen klar sein, dass bei so einer Geschwindigkeit ernsthafte bis schwere Verletzungen entstehen können. Und wenn der Polizist das „so nicht einschätzen konnte“ – dann gehört er mit Verlaub nicht in die Exekutive! Unfälle mit Todesfolge fangen wohl schon ab 25 Km/h an.

    Kurz: Der Typ muss die Konsequenzen seiner Handlung tragen, und dann daraus lernen! Der Radler wird zweifelsohne daraus gelernt haben, und sich beim nächsten mal irgendwie anders verhalten.

    Genug Zeilen?

  4. Nun ja, entscheiden muss natürlich der Radkurier….

    Ich finde auch, dass der Polizist überzogen hat…das einzige was ich zu bedenken geben will, ist eben, dass der Radkurier durch siene Flucht die Ursache gesetzt hat.

    Daran sollte er immer denken, was genau war eigentlich der Grund für diese Flucht? So einen Quatsch wie grundlose Panik glaube ich nicht, was soll denn passieren?

  5. Ist natürlich schwierig zu entscheiden. Von der Rechtslage her gehört der Polizist angezeigt. In der Praxis stellen gibt es aber noch ein paar andere Faktoren, aufgrund derer man von einer Anzeige absehen könnte.

    1. Gibt es Zeugen für den Bodycheck? Wenn nicht, kann man sich die Anzeige gleich sparen. Im besten Fall steht nachher Aussage gegen Aussage, im schlimmsten decken sich die Polizisten gegenseitig oder drehen die Lage sogar so hin, daß der Radfahrer schuld am Zusammenstoß ist. Daß der Polizist bei einer Anzeige tatsächlich verknackt wird, halte ich für höchst unwahrscheinlich.

    2. Man kann davon ausgehen, daß im Falle einer Anzeige die Polizisten mit vollem Rohr zurückschießen, d.h. es ist im Gegenzug mit einer Anzeige wegen Flucht vor der Polizei zu rechnen.

    Eine Beschwerde bei der Polizei (ohne Anzeige) bringt wahrscheinlich den besten Nutzen zum geringsten Preis. Der Polizist wird nochmal damit konfrontiert und muß sich höchstwahrscheinlich auch vor seinen Vorgesetzten rechtfertigen. Man spart sich Kosten und Ärger eines Gerichtsverfahrens, dessen Ausgang ohnehin ungewiß wäre.

  6. Nochmal: „Flucht“ ist KEIN Straftatbestand!

  7. nichtmal eine Ordnungswidrigkeit. Kurz: Flucht ist kein Stück verbotener, als z.B abends ins Bett zu gehen. Nämlich überhaupt nicht.

  8. @klemmi: Ein Unrecht rechtfertigt also ein anderes? Weil der geflüchtet ist, ist hat der sich verdächtig gemacht, dann darf der Polizist ihn umhauen?

    Dann findest du auch gerechtfertigt, wenn du „zur Strafe“ zu dicht überholt wirst, weil du auf der Fahrbahn fährst, wenn da ein Bürgersteigradweg ist?

  9. „“““ozelot schreibt:
    Mittwoch, 21.04.2010 um 14:04
    Im besten Fall steht nachher Aussage gegen Aussage, im schlimmsten decken sich die Polizisten gegenseitig oder drehen die Lage sogar so hin, daß der Radfahrer schuld am Zusammenstoß ist.““““

    Bleibt trotzdem noch immer die Frage warum der Radfahrer überhaupt gestopt werden sollte. Vor Ort wurde ihm ja angeblich kein Vergehen vorgeworfen.

  10. „Ein Unrecht rechtfertigt also ein anderes?“

    Nein, ein Unrecht zieht aber regelmäßig ein anderes nach sich…will ich sagen.

    „nichtmal eine Ordnungswidrigkeit.“

    Doch ist es, Missachten von Zeichen und Weisungen…

    zu dem Rest sag ich jetzt nichts mehr, das nervt. Es geht nicht um Rechtfertigung, sondern um Verständnis und zwar gegenseitiges…

    Eins verstehe ich nicht. Ihr könnt aus irgendeinem Grund nachvollziehen, dass der Radfahrer grundlos Panik vor der Polizei hat, aber das ein Polizeibeamter im Jagdfieber mal überzieht ist ein Ding der Unmöglichkeit????

  11. „Ihr könnt aus irgendeinem Grund nachvollziehen, dass der Radfahrer grundlos Panik vor der Polizei hat, aber das ein Polizeibeamter im Jagdfieber mal überzieht ist ein Ding der Unmöglichkeit????“

    Kann ich beides nachvollziehen, aber beide sollen dann auch zu den Konsequenzen stehen, die das nach sich zieht. Für den Radfahrer wär das eine Ordnungswidrigkeit, beim Polizisten wär das eine Anzeige wegen Körperverletzung.

    Nach allem, was man so liest, haben Polizisten regelmässig keinerlei Komsequenzen für falsches Verhalten zu tragen. Das führt dann u.a. dazu, dass Kollegen weiter zu überzogenen Massnahmen greifen. Deshalb glaub ich nicht dran, dass der zufällig so überzogen reagiert.

  12. „siggi schreibt:
    Bleibt trotzdem noch immer die Frage warum der Radfahrer überhaupt gestopt werden sollte. Vor Ort wurde ihm ja angeblich kein Vergehen vorgeworfen.“

    Es steht glaube ich außer Frage, daß die Aktion des Polizisten jeder Grundlage entbehrt hat und auch als Körperverletzung zu werten ist. Ich meinte ja nur, ohne einen standfesten Zeugen braucht man an eine Anzeige bzw. an ein Verfahren gar nicht erst zu denken.

  13. @Kai

    Die Polizisten haben schon die Konsequenzen zu tragen…sie werden meist deutschlich schwerer bestraft, als jeder Andere für schwerwiegendere Straftaten. Hinzukommt, dass selbst wenn da nichts rumkommt, die Karrieren oft jarelang still stehen. Auch wenn de ein oder andere nun meint, das wäre doch nur gerecht, sollte man sich die damit einhergehenden pesönlichen wie auch familiären Belastungen vorstellen und das über Jahre hinweg.

    Was natürlich nicht heißen soll, dass man Polizisen aus lauter Mitleid nicht anzeigen sollte. Ganz im Gegenteil, wenn ein Polizist kriminell wird, sollte man es auf jeden Fall tun. Nur in diesem Fall glaube ich nicht, dass er den Radfahrer vorsätzlich verletzen wollte, sondern lediglich seinen Denkprozess bei der Entscheidungsfindung zum Anhalten des Radfahrer extrem abgekürzt hat.

    Ihm hier absicht zu unterstellen ist absurd, was sollte er denn davon haben in aller Öffentlichkeit einen Radfahrer umzuhauen? wenn er derartige Gelüste hätte, gäbe es wohl geeignetere Orte und Zeiten.

  14. „Ihm hier absicht zu unterstellen ist absurd, was sollte er denn davon haben in aller Öffentlichkeit einen Radfahrer umzuhauen?“

    @klemmi: Es gibt nichts, das es nicht gibt. Hattest Du Dir das Video angeschaut?: http://www.youtube.com/watch?v=oUkiyBVytRQ (ab Sekunde 20)

  15. @Klemmi:

    Ok zu dem, was du schreibst. Ich erinnere nur daran, dass du es warst, der von einer Anzeige abgeraten hat. Nochmal dein Text von oben:

    „Sollte der Radfahrer nun also den Polizisten anzeigen? Mal angenommen der Radfahrer währe nicht ausgeknockt gewesen, was wäre denn eine verständliche, aber ebenso falsche Reaktion? Richtig, er springt auf und haut dem Polizisten eine runter. Es würde sich steigern und steigern und niemand wäre auf der Seite des Rechts. Das will ich damit sagen.“

    Auf diesen -entschuldige- Schwachsinn reagieren hier einige so gereizt. An deine Theorie, dass der Polizist schon intern genug Gegenwind bekommt, glaube ich nicht. Dafür sind genug Gegenbeispiele bekannt, wie sich Bu… gegenseitig decken, falsche Alibies geben usw.

    „Ihm hier absicht zu unterstellen ist absurd, was sollte er denn davon haben in aller Öffentlichkeit einen Radfahrer umzuhauen? “

    Er macht es vielleicht nicht absichtlich, aber in dem Wissen, keinerlei Konsequenzen zu tragen, was wieder zu meiner Argumentation führt. Ausserdem gibt es Gründe genug, wie du selbst schreibst:“…die Karrieren oft jarelang still stehen.“

  16. 1. Körperverletzung – Bei dem Tempo wohl eher schwere…
    2. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr… Wenn das „nur“ eine Kurzschlusshandlung des Polizisten war hatte Lori „Glück“ dass das auf dem Kudamm passiert ist – Auf der Kurfürstenstraße z.B. hätte der Pol den Lori direkt in den Gegenverkehr gestoßen…
    3.Selbstjustiz (wohl schwierig zu beweisen)

    —> Und wenn die Anzeige fallen gelassen würde – sie wär wichtig für die Statistik! Dort muss stehen dass Bürger mit dem falschen Verhalten der Polizei unzufrieden sind! Wenn im Jahr 100.000 Anzeigen gegen die Polizei eingehen würden wären einige Stellen genötigt da doch mal was zu ändern! Oder denkt ihr dass es in China keine Straftaten von Seiten der Polizei gibt, nur weil’s in er Anzeigen-statistik nicht auftaucht?

    Lass mich raten, Du hast immernoch keinen Strafzettel bekommen?! Logisch nicht, die Pozilei wird einen Teufel tun und den Fall nochmal in irgendeiner Weise an die Oberfläche tragen! Denen ist schon bewußt, dass das komplett Illegal war…
    Ich finds lustig wie bei solchen Fällen gern dazu geraten wird auf eine Anzeige zu verzichten, „besser nur beschweren“. Meint ihr, der Vorgesetzte des Polizisten hat nix „besseres“ zu tun als „so einem Chaoten auf’m Fahrrad“ zuzuhören? Die haben da zu wenig Beamte, alles eingespart, dieser Vorgesetzte bekommt jeden Tag Arbeit für 37 Stunden/Tag… und da soll Lori kommen mit seinem Beschwerdchen? Anzeigen!

    Hier eine Zusammenstellung von „Klemmis“ geistreichsten Ergüssen:

    „Wenn Zwei zur selben Zeit in selber Sache einen Fehler machen, kann das schon mal bös’ ausgehen….“ -zur selben Zeit passt nicht, es ist nacheinander geschehen.

    „Hier wir ja vom Fluchtinstinkt als Uinstinkt geredet…dann evtl. auch vom Jagdinstinkt????“ -haste nicht unrecht, drum durchlaufen deutsche Polizisten eine gute Ausbildung damit es eben nicht zu „Jagdreflexen“ kommt. Wer diesen Reflex nicht bewußt ausschalten kann gehört hinter den Schreibtisch!

    „Ich würde es wie ein Mann tragen und mit den 10 Euro für das missachten der Haltelinie zahlen und gut is“ -er hat keine Haltelinie missachtet sondern ist auf dieser hin- und hergerollt. Dazu muss man schon angehalten sein!

    „…das einzige was ich zu bedenken geben will, ist eben, dass der Radkurier durch siene Flucht die Ursache gesetzt hat. “ -Was wäre, wenn Lori sich schlicht nicht angesprochen gefühlt hätte? Die Weisung des Beamten überhört? Oder einfach schwerhörig? Das ist noch keine Legitimation für überzogene Gewalt!

    Dein Vergleich mit der Kneipenschlägerei hat so GARNICHTS mit dem hier beschreibenen Fall zu tun, ich erlaube mir so mal direkt auf Dein Intellekt und Dein resultierendes Rechtsverständnids zu schließen!

    „So einen Quatsch wie grundlose Panik glaube ich nicht, was soll denn passieren?“ -Es geht hier nicht darum was Du subjektiv „glaubst“ oder für Quatsch hälst, sondern um das was aus Sicht der Beteiligten vorgefallen war! Und „was schon passieren soll“? Z.B. dass man vom Rad gebodycheckt wird bei einem lebensgefährlichen Tempo..?!

    „…ein Unrecht zieht aber regelmäßig ein anderes nach sich…will ich sagen“ -Das wissen wir spätestens seit der Aufklärung. Drum gibts ja die Exekutive – um diese Teufelskreise aus Unrecht zu unterbinden – NICHT, UM MITZUMACHEN!!

    „Eins verstehe ich nicht. Ihr könnt aus irgendeinem Grund nachvollziehen, dass der Radfahrer grundlos Panik vor der Polizei hat, aber das ein Polizeibeamter im Jagdfieber mal überzieht ist ein Ding der Unmöglichkeit????“ -Ja ist es. So wie ein Ladendiebstahl nicht durch das Jagdfieber des Diebes zu rechtfertigen ist, so wie das Jagdfieber der Banker nach Geld nicht die sogenante Bankenkriese rechtfertigt. Das Du das nicht verstehst glaube ich dir aufs Wort.

    „…die Karrieren [krimineller, verurteilter Polizisten] oft jarelang still stehen … sollte man sich die damit einhergehenden pesönlichen wie auch familiären Belastungen vorstellen und das über Jahre hinweg. -Spätestens seit dem Satz bin ich mir über deinen Intellekt sicher.

    „…Nur in diesem Fall glaube ich nicht, dass er den Radfahrer vorsätzlich verletzen wollte, sondern lediglich seinen Denkprozess bei der Entscheidungsfindung zum Anhalten des Radfahrer extrem abgekürzt hat.“
    -1: Der Polizist hat in seiner Ausbildung genügend Filme gesehen über gefährliche Verletzungen im Verkehr, außerdem gibts noch den „gesunden Menschenverstand“.
    2: Dass ein Polizist seinen Denkprozess im Affekt beschleunigt findest Du o.k., aber dass Lori seinen Denkprozess zum Anhalten oder „flüchten“ beschleunigt hatte sprichst Du ihm ab? Bekommst Du eigentlich mit, wie Du Dir selbst Dein Sicherheitsnetz wegziehst?

    „Ihm [ dem bodycheckenden Polizisten] hier absicht zu unterstellen ist absurd“ -Na, meinste der ist unabsichtlich in Loris Fahrspur gerannt! Meeeeine Fresse!

    „…was sollte er denn davon haben in aller Öffentlichkeit einen Radfahrer umzuhauen?“ -Was haben denn die Kinder in den Straßen für Gründe für unrechtmäßige Gewalt? Macht? Vielleicht sind’s einfach sog. Arschlöcher? Wie der Poleizist auch?

    Eigentlich wollt ich noch auf die Aussagen anderer Polizeifreunde als Klemmi in dieser Diskussion eigehen, hab aber keine Lust mehr. Ich hab doch meine Souveränität nicht an prügelnde Affekthandler abgegeben, das könnt ich auch selbst!

    Klemmi, dafür dass Du 2x(!) angesprochen hast Lori solle „die Sache doch wie ein Mann nehmen“ hab ich noch zwei Suchbegriffe für Dich, sollteste googlen, zusammen eingeben: „Freud“ + „anale Prägung“ Das wird Dir auch erklären was ein Gewalttäter von seiner Tat hat.

  17. @Klemmi, mal aus Interesse – bist Du zufällig Polizist?

    Ich bin ja eher geneigt, mich Neuköllna anzuschließen und etwas verwundert darüber, dass hier ein lächerliches Verkehrsdelikt gleich schwer wiegen soll wie eine Körperverletzung.

    Die Polizei hat 2 Fehler gemacht:
    – Offenbar den Radfahrer nicht klar und voraussehbar zum Anhalten aufgefordert, wie dies sonst im Straßenverkehr üblich ist
    – Mit körperlicher Gewalt auf die Flucht reagiert.

    Dass ein Flüchtender verfolgt und angehalten wird, ist mir klar. Abzuhauen war sicher nicht sehr klug von Lori, und ehrlich gesagt kann ich die Flucht-Beweggründe nicht wirklich nachvollziehen. Dennoch kann man die Unterlegenheit (sperrige Fahrzeuge) nicht mit Gewalt ausgleichen sondern sollte sich Gedanken machen, wie man flüchtende Radfahrer „normal“ einfangen kann. Ohne Risiko ist natürlich keine Verfolgung.

    Auch kann ich mich in einen solchen Polizisten nicht reinversetzen. Bei den meisten Menschen benötigt es sehr großem Reizeinfluss, bevor sie körperlich gewalttätig werden. Gerade von Polizisten erwarte ich doch eine gewisse Gelassenheit.

    Als Bürger fände ich es katastrophal, wenn ein prügelnder Polizist ganz normal weiter seinen Dienst verrichten und befördert würde. Ich will ja ein gewisses Vertrauen in den Polizisten stecken können, mit dem ich ggf. mal als Bürger zu tun habe. Den meisten Polizisten kann man dieses Vertrauen aus meiner Erfahrung entgegenbringen. Diese sollten aber die schwarzen Schafe nicht so decken.

  18. Nun will ich zum Abschluss nochmal was sagen. ICH würde von einer Anzeige absehen. Was jemand anderes tut kann und will ich nicht beeinflussen.

    Es geht um folgendes, einfache Körperverletzung hat eine Verjährungsfrist von 5 und gefährliche Körperverletzung eine von 10 Jahren.

    Soll heißen, anzeigen kann man immernoch. Was sollte daran falsch sein, wenn der Lori erstmal den Beschwerdeweg wählt? Er bekommt da die Möglichkeit, sich mit dem Beamten und dessen Vorgesetzten in aller Ruhe zu unterhalten, übrigens wo er will, und kann sich anhören, was der Polizist dazu zu sagen hat. Dieser Weg ist im Beschwerdeverfahren vorgeschrieben, egal wieviel Zeit der Vorgesetzte hat. Kommt man ihm da nun völlig blöde kann der Lori das auch abrechen und bei der nächsten Polizeiwache eine Anzeige erstatten.

    Da ich die Auführungen von Neuköllna als beleidigend empfinde, ignoriere ich ihn mal, zumal sie zeigen,. dass er nicht die geringste Ahnung von den internen Abläufen in der Behörde hat.

    Ich will das Verhalten des Polizeibeamten nicht entschuldigen…ich kann darüber nur genauso den Kopf schütteln, wie die meisten anderen hier auch. Ich bekomme immer nur einen Hals wenn gleich immer nach Anzeige, Strafverfahren und sonstwas geschrien wird. Das klingt mir regelmäßig viel zu sehr nach politisch eingefärbten Polizistenhass, als nach nüchterner Überlegung. (ähnlich der Autofahrer vs. Radfahrer-Diskusion)

  19. Klemmi:
    >> Das klingt mir regelmäßig viel zu sehr nach politisch eingefärbten Polizistenhass, als nach nüchterner Überlegung. <<

    *zieh-erstaunt-die-Augenbrauen-hoch*

    Politisch eingefärbt?? Äh, entschuldige mal, ich bin ja nun nicht ansatzweise Kind jener mir persönlich sehr unheimlich anmutenden Stadt, genannt Berlin. Da soll es ja durchaus so gewisse Gewohnheiten geben, die ich als Mensch aus Westfalen nicht kenne. Und kann ja sein, dass man als Mensch von dort halt total anders denkt, als im Rest der mir bekannten Welt.
    Aber wieso soll jetzt die generelle Abneidung gegenüber unnötiger, unsinniger, unangebrachter oder gar genereller Gewalt, mit einer politischen Färbung zu tun haben???

    Gewalt ist für mich keine Frage von Politik, sondern einfach ein Zeichen für schlechten Umgang, schlechte Kinderstube, vielleicht auch Krankheit, oder eben zuviel schlechte Erfahrung mit daraus entstandener Psychose. Auf jeden Fall ein Zeichen für schlechte oder aber nicht stattgefundene Kommunikation. Und genau das war hier wohl in nicht unerheblichem Ausmaß mitursächlich.

    Die Frage die sich daraus vielleicht ergibt, ist ab wo Gewalt entsteht und was alles unter Gewalt läuft. So kann das Verhalten von Lori durchaus auch, unter einem gewissen Sichtwinkel, als Gewalt angesehen werden, ja.
    Und Gewalt = Druck und jeder Druck erzeugt einen Gegendruck und in dem Fall ist dieser „Gegendruck“ bei jemandem aufgetreten, oder „passiert“, der leider deutlich übermotiviert war und mit diesem „Gegendruck“ nicht wirklich souverän genug umgehen konnte.

    PS: Ansonsten fand ich Deine Beiträge sehr lesenwert und mit guten Ansätzen verstehen! *Lob* 😀
    Man liest sich.

    PPS: @all ich lese nur selten mal dieses/diesen? Blog und werde daher etwaige Reaktionen vermutlich nicht mitbekommen.

  20. Die abneigung gegen Gewlat alleion hat natürlich nicht zwingend politische Gründe, aber ich denke mal, diejenigen welchen, werden schon wissen, ob ihn der Schuh passt oder nicht.

    Oder anders ausgedrückt. Neutrale, nüchtern denkende Menschen würden wohl ein gesteigertes Interesse an einer Aufklärung des Sachverhalts zeigen und weniger gleich, ohne zu wissen was wirklich war, nach Konsequenzen brüllen.

  21. @Klemmi: Wie soll denn deiner Meinung nach eine Aufklärung stattfinden, wenn du der Meinung bist Lori sollte keine Anzeige erstatten und einfach gar nichts machen?
    Wäre die Polizei nicht gezwungen den Sachverhalt aufzuklären, wenn Anzeige gestellt wird?

  22. @Klemmi:
    Ja.

    Wobei meine erste Reaktion, als ich all das las, auch war „Konsequenzen!“. Es brauchte erst etwas Zeit und mehr wieder einkehrende Ruhe, um die gesamte Sache deutlich differenzierter betrachten und irgendwie bewerten zu können.

    @Axel:
    Du verdrehst leider vollkommen, was Klemmi vorher sehr deutlich und unmissverständlich dazu geäußert hat. Was soll das?

  23. @Axel

    Ich sagte doch, erkann sich doch beschweren. In diesem Verfahren wird er mit dem betreffenden Polizeibeamten und dessen vorgesetzten zusammengeführt.

    Hier kann geklärt werden, was nun genau warum passiert ist und vor allem kann er sich persönlich ein Bild von dem Beamten machen.

    Wenn dieser sich dann unwillig zeigt oder sonstwie keine Vernatwortung bei sich sieht oder was weis ich, kann er immernoch Anzeige erstatten, wenn er da eine Straftat erkennt. Denn es besteht immernoch die Möglichkeit, dass es ein blöder Unfall gewesen ist…auch wenn diese Möglichkeit den Vorstellungshorizont einiger übersteigt.

  24. Egal ob Beschwerde oder Anzeige, höchstwahrscheinlich(!) würden die Ermittlungen ergeben dass „dies nur ein Unfall war“. Siehe Tennessee Eisenberg (dies ist kein Versuch Tennessees Fall herabzuspielen, gut dass Lori einen Helm trug) und viele andere. Ich mach mir da keine Illusionen mehr, für mich ist die Anzeige allein für statistische Zwecke notwendig. S.o.
    In meinem Fall sind die Überlegungen übrigens politisch motiviert: Ich bin Demokrat – und habe ein Problem damit dass die Gewaltenteilung von Seiten der Polizei immer wieder aufgehoben wird.
    Klemmi, mal schreibst Du vom „Jagdinstinkt“ des Polizisten – dies würde einen Unfall ausschließen – jetzt ist es doch wieder ein Unfall… Dies ist nur EIN Punkt in dem Du Dir widerspricht.
    Sieh doch ein dass Du/Dein Kollege einfach mal Scheisse gebaut ha(s)t… Oben hats schon wer geschrieben: Versuch doch bitte das nächste mal ein Auto auf diese Weise zu stoppen!

  25. Ich widerspreche mir nicht, ich zeige lediglich verschiedene Möglchkeiten und Varianten auf…etwas was du ganz sicher nicht machst. Da ist der Radfahrer im Recht und der Polizist schuld…fertig aus…und das auch noch ohne dabei gewesen zu sein, oder wenigsten alle Seiten gehört zu haben.

    Sowas nenne ich eben, den Denkprozess bis zur intellektuellen Selbstverstümmelung abkürzen.

    Schöne Woche noch.

  26. Hey Klemmi, Respekt dafür, daß Du trotz persönlicher Beleidigungen sachlich geblieben bist. Ob Lori belastbare Zeugen hat, wissen wir immer noch nicht. Ohne Zeugen macht eine Anzeige keinen Sinn, sondern vor allem Ärger, und zwar vor allem für Lori. Lustig, daß diese Frage hier keinen interessiert, sondern immer nur „ANZEIGEN“ gerufen wird. Wie Klemmi vorschlägt, erstmal den Beschwerdeweg wählen, und wenn nix geht anzeigen, hört sich doch vernünftig an. Ich verstehe nicht, was alle daran auszusetzen haben.

  27. auszusetzen: Wenn Lori erst eine Beschwerde einlegt wird er sich vor der Polizei äußern. Sollte die Beschwerde nicht fruchten und er den vorgeschlagenen Weg weitergehen (Anzeige) hätte er schon bei der Polizei ausgesagt – und die hätte dann jede Menge Zeit ihren Rechtssteit mit allen Schikanen (Stichwort „Prozessordnung“) vorzubereiten – auf Grundlage von Loris Beschwerde!
    1. Was denkt Ihr denn warum es in Deutschland ein Aussage-Verweigerungsrecht gegenüber der Polizei gibt?!
    2. Was denkt Ihr denn warum von Seiten der Polizei immer erst zu einer „Beschwerde“ geraten wird?!
    – Das haben die von den Großen gelernt (meine hier das Politik/Wirtschafts-Konglomerat): Im Vorfeld so viele Informationen wie möglich sammeln – und demjenigen dann mit diesen Infos einen Strick drehen.

    Nochmal zu Dir, Klemmi: Ich kenne hier nur die eine Seite der Medaillie: Lori rollt auf dem Haltestreifen rum, jemand aus einer Gruppe von Polizisten ruft „stehenbleiben“ wenn die Ampel grün wird, Lori erschrickt und fährt los. Ein Stück weiter wird er von einem Polizisten vom Fahrrad gebodycheckt – nicht festgehalten, ihm wird nicht der Weg versperrt, er wird nicht gefragt ob er den Beamten etwa nicht gehört hätte (Unschuldsvermutung) – nein, er wird zur Ohnmacht gebodycheckt auf dass sein Helm entzwei bricht. (Zur Info, zur Teilung des Helms brauchts ordentlich Kraft)
    Das liest sich erstmal so wie eine Straftat von Seiten der Polizei – aufgrund von Loris Ordnungswidrigkeit. Und Ordnungswidrigkeiten mit Straftaten beenden zu wollen ist… FehltMirDasWort.
    UND WENN mir dann einer, der selbst genausowenig dabei war wie ich(?), damit kommt „dass man doch den Polizisten mit seinem Jagdinstinkt verstehen müsse und auch an die weitere Karriere des armen Mannes denken sollte“, „dass Lori das wie ein Mann tragen sollte“ (Stichwort Männer mit Glasknochen o.ä.), „Dass zu soetwas immer zwei gehören (nochmal: NIEMAND hat das Recht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat „auszugleichen“!). Dazu noch der Vergleich mit der Kneipenschlägerei, der SO GARNICHTS mit dem hier geschilderten Fall zu tun hat aber stattdessen tief in Klemmis Psyche blicken lässt – da geht mir die Hutschnur hoch! Klemmi hat unter anderem geschrieben dass es auch sein könnte, der Polizist wäre „aus versehen“ auf die Straße in Loris Spur gelaufen – vorsichtig ausgedrückt sage ich mal: Eher unwahrscheinlich!

    Meine Gedankengänge habe ich aufgrund Loris Aussage gemacht von der ich mal ausgehe dass sie so stimmt (Unschuldsvermutung2).
    AAAABBEER: Ich bin ein Hitzkopf. Ich sollte niemanden beleidigen. Alle die das Gefühl haben: Ich entschuldige mich in aller Form! Ich gelobe Besserung und werde, egal was um mich passieren wird in Zukunft, versuchen das Niveau nicht weiter sinken zu lassen – denn das wollen „die“ bloß!

  28. Hey Neuköllna, das ändert nix daran daß eine Anzeige ohne Zeugen aussichtslos ist.

    Bei einer Beschwerde muß Lori ja nix aussagen, er kann sich ja einfach mal anhören, was die Polizisten dazu sagen. Ich nehme mal an, daß man zu so einer BEschwerdesitzung auch einen Anwalt mitbringen kann, der alles protokolliert, um es im Fall der Fälle vor Gericht gegen den Polizisten zu verwerten.

  29. Zeuge(n) MUSS sein, is klar…

    Ich bleibe skeptisch beim Thema „Beschwerde“. Ich habe zu viel erlebt und noch mehr gesehen mit den Herrschaften in Uniform, mein Vertrauen an jeden einzelnen von denen ist …weg!
    Das Geklüngel bei der Polizei ist unvorstellbar und reicht bis in die Staatsanwaltschaft… oder weiter?!
    So lange ich noch die Möglichkeit habe Probleme mit denen irgendwie rechtstaatlich zu lösen würde ich das tun, eine Beschwerde bei „einem von denen“ würde mir… Angst machen.

    …und bei der Beschwerde würde rauskommen, lasst mich raten, dass beide ein wenig Recht haben, das Verhalten wohl nicht ganz angebracht war aber Lori doch auch verstehen müsse, es ja zum Glück nichts weiter passiert ist, Haltelinien nun mal da und einzuhalten seien…
    Wer hat schon mal im Handel gearbeitet? Wenn früher mein Chef zu mir kam und sagte dass sich Kunden über mich beschwert hatten sagte ich nur „Arschlecken“, damit war die Sache vom Tisch.
    Ich finde die Sache mit dem Texas-like-Polizisten und Lori kriminell – also Rechtstaat nutzen. Ich will hier einfach mal keine Bullen mit einem Habitus wie Highwaycops… Wenn das zur Gewohnheit wird…
    Ich denk, ich steig hier mal aus der Diskussion.
    Hängt ihn auf, wen auch immer.

  30. „1. Was denkt Ihr denn warum es in Deutschland ein Aussage-Verweigerungsrecht gegenüber der Polizei gibt?!“

    Oh ja, auch ein Möglichkeit für Lori. Kommt super, wenn er dann Anzeige erstattet aber sich gleichzeitig auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, welches er als anzeigender Zeuge nochnichtmal hat…

    Deine Einlassung klingt irgendwie mehr nach Verschwörungstheorie, als nach reiflicher Überlegung.

    @Lori,

    kannst dich ja mal irgndwann melden un uns wissen lassen, was du nun gemacht hast.

  31. @Klemmi: Du bist entweder sehr naiv oder absolut Obrigkeitsgläubig. Nur weil etwas nach Verschwörungstheorie klingt, kann es trotzdem wahr sein.

    „…wenn er dann Anzeige erstattet aber sich gleichzeitig auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, welches er als anzeigender Zeuge nochnichtmal hat…“

    Man macht aber in dem Fall keine Aussage gegenüber der Polizei, die ja der Gegner im Prozess ist. Den Rest lässt man seinen Anwalt regeln. Aussagen brauchst du erst im Prozess. Und dann kann sich die andere Seite nicht vorher drauf einstellen.

  32. Dir ist schon bewusst, dass er die Anzeige aber bei der Polizei erstatten muss und dann muss er auch schildern, was vorgefallen ist, ansonsten kann man ja wohl kaum eine Anzeige aufnehmen…

    Äußert er sich nicht in Vernehmungen welche durch die Ermittlungsbehörden (Polizei/StA) durchgeführt werden, wird mangelndes Verfolgungsinteresse seitens des Geschädigten angenommen. Das wiederum hat regelmäßig die Einstellung des Verfahrens zur Folge.

    Im Strafverfahren ist dann übrigens nicht die Polizei der Prozessgegner sondern der Bürger, welcher sich in seiner Berufsausübung als Polizeibeamter evtl. nicht gesetzeskonform verhalten hat…

  33. Klemmi schreibt: „Dir ist schon bewusst, dass er die Anzeige aber bei der Polizei erstatten muss und dann muss er auch schildern, was vorgefallen ist, ansonsten kann man ja wohl kaum eine Anzeige aufnehmen…“

    Nein, denn Anzeige stellt man direkt bei der Staatsanwaltschaft. Das schon erst Recht, wenn der Prozessgegner selber Polizist ist. Und die Anzeige wird man wohl mit seinem Anwalt vorher absprechen, insofern wird der einem schon sagen, wie man sich zu verhalten hat. Auch was und wieviel man aussagen soll. Die Staatsanwaltschaft muss sich auf jeden Fall damit befassen und kann eine Anzeige nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Ob es zum Prozess kommt, entscheidet diese ebenfalls. Eben der ganz normale demokratische Vorgang.

  34. Und wo denkst du, schickt die StA den Vorgang dann hin? Zur Polizei? NEIN…DOCH…OHH…. 😉

    Und wohin denkst du, werden dann die Beteiligten zur Vernehmung geladen? Zur Polizei?
    NEIN…DOCH…OHH…. 😉

    Wie du es drehst, die Polizei bleibt Ermittlungsbehörde….

  35. Warum wehrst du dich dann so dagegen, wenn es doch das gleiche ist wie beim Beschwerdeweg? Wir leben nicht mehr in einer Monarchie, wo man den König um Gnade anbetteln muss. Recht bekommt nur, wer auch den Rechtsweg geht.

  36. Verstehe ich jetzt nicht? Was ist das Gleiche, wie der Beschwerdeweg?

  37. Ja, ja… is klar. Stell dich nicht dümmer, als du bist.

    Nach deiner Logik ist Klageweg und Beschwerdeweg genau dasselbe, trotzdem wehrst du dich in der ganzen Diskussion mit Händen Füssen dagegen, dass der Radfahrer klagt. Damit stellst du die ganze Diskussion hier ad absurdum. Aber das ist sie sowieso schon lange.

  38. „Nach deiner Logik ist Klageweg und Beschwerdeweg genau dasselbe,“

    Sowas habe ich nicht gesagt…ich schrieb, der Beschwerdeweg, schließt einen späteren Klageweg nicht aus….

    ..und nochmal, ich wehre mich nicht dagegen, soll er doch machen, was er will. Ich zeige lediglich sinnvolle Alternativen auf.

  39. Doch, das hast du. Siehe deinen „Louis de Funes“ Vergleich etwas weiter oben. Fand ich übrigens sehr witzig:-D

  40. Nein, das hast du falsch verstanden. Es ging darum, dass Anzeige bei der Sta erstattet werden sollte und ich erklärt habe, dass das das Gleiche ist, als würde man Anzeige bei der Polizei erstatten.

    Ein Beschwerdeverfahren ist eine Art Schlichtungsverfahren, dass mit Strafrecht nichts zu tun hat. Sie macht eben dann Sinn, wenn keine Straftat vorliegt, man sich aber trotzdem falsch behandelt fühlt.

    Denn eins ist mal klar, ob hier eine Straftat vorlag ist noch nicht geklärt…das kann man nun gleich prüfen lassen, oder eben erstmal mit dem eingesetzten Polizeibeamten kären.

    Denn die Geschichte, an deren Basis wir hier diskutieren hat ja nun schon ein paar ordentliche Lücken, die mich recht stutzig machen.

    Z.B.: Er scheibt, das Polizeifahrzeug war hinter ihm, aber woher kam nun der Polizeibeamte vom Gehweg?

    1 Zu klären wäre ja dabei, ob der nun mit über 30k/mh an ihm vorbeigerannt ist? Können wir wohl ausschließen.

    2 Ob er von dem Polizeifahrzeug überholt wurde, was ich kaum glaube, dass sie das geschafft haben. Wenn doch, hatte der Radler wohl doch mehr Zeit sich sein Handeln zu überlegen, als er hier angab. Und was viel Wichtiger wäre, er wuste, dass er nun genau in die Polizeikräfte hineinfährt.

    3 Der Polizeibeamte stand schon auf dem Gehweg und wurde lediglich angefunkt. Sollte dem so sein, weiß man nicht, was er über Funk mitbekommen hat und ob er nicht mehr oder weniger versehentlich in den Radler reingelaufen ist.

    Wie gesagt, da gibt es so einige möglichkeiten, die in diese Lücke passen könnten.

  41. Nein, ich hab das schon alles richtig verstanden. Und fang nicht wieder von vorne an. Ich hab ein gutes Gedächtnis und weiss, was deine Meinung ist.

    „Sie macht eben dann Sinn, wenn keine Straftat vorliegt, man sich aber trotzdem falsch behandelt fühlt.“

    HAHAHAHAHA! Guter Witz.

    Mal ganz abgesehen davon, dass es völlig egal ist, wer hier wen und wann überholt hat, es geht um was ganz anderes. Der Polizist hat ihn umgehauen und schwer verletzt, ob jetzt ein Grund dafür vorlag ist egal, es ist nicht ANGEMESSEN. Und dafür soll der Beamte sich vor Gericht rechtfertigen. Alles andere sind nur Nebenschauplätze.

    Wenn keine Gefahr im Verzug oder Notwehr vorlag, kann der Bu… den auch nicht umhauen. Auch nicht, wenn der Radfahrer sonst davongekommen wäre. Polizisten haben keine Sonderrechte. Das ist Körperverletzung. Ganz einfach. Alles andere, auch deine drei Punkte, kann ja dann das Gericht klären.

  42. Langsam kommt mir die Galle hoch…les doch mal langsam und konzentriert!

    Insbesondere mit Punkt 3 hab ich mal zärlich daraufhingewiesen, dass der liebe Radler evtl. auch vollkommen absichtlich in den lieben Onkel Schutzmann reingeballter ist und nun angezeigt werden könnte, wegen gefährlicher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und noch ein paar kleine Nebensächlichkeiten, denn woher der Polizist da plötzlich kam, waren sie ja eben noch hinter ihm in einem Polizeifahrzeug, geht irgendwie aus der Story nicht hervor…oder weißt du mehr, mein Freund?

    Also manchmal sollte man einfach mal die Füße still halten und das die Leute machen lassen, die sich damit auskennen.

    Aber „hängt ihn höher-Rufe“ sind ja leider in unser ach so tollen Dichter und Denker-Kultur schneller gebrüllt, als das Hirn warmlaufen kann.

  43. Wenn ich deine Argumente hier lese, ist mir klar, dass so eine Beschwerde genau der falsche Weg ist. Ich befürchte, das die dort genauso argumentieren wie du hier und dann gute Nacht für den Radfahrer. Danke für die Bestätigung und die Selbstentlarvung. Du drehst einem ja wirklich das Wort im Mund rum.

    Und deine Argumente lassen mir (und bestimmt auch anderen) schon lange das Blut in der Adern gefrieren. Kleiner Hinweis: Der Polizeiwagen stand hinter der Ampel in Fahrtrichtung des Radlers, also VOR ihm. Deshalb sind deine Argumente sowas von konstruiert, mehr geht wirklich nicht mehr. So, jetzt lass ich dich hier allein. EOD.

  44. Ja genau…alle sind gleich, einer denkt was und alle tun es, willkommen bei den Bork…denk doch einfach mal nach…

    Und was den Standort der Polizei angeht, lese ich das so, dass die Polizei entweder hinter ihm stand, oder sie direkt auf der anderen Seit der Straße in seiner Fahrtrichtung und damit auch Blickrichtung standen…

    Beides ergibt keinen Sinn…wenn ich sage, nach 500 Metern haben sie ihm vom Rad geholt, warum haben sie solange gewartet? 500 Meter bedeutet am Kudamm zwei weitere Kreuzungen zu passieren…evtl auch weitere Ampeln…hat er da vieleicht den weiteren Querverkehr gefährdet?

    Ich weiß es nicht, der gute Lori meldet sich nicht mehr und so wird es wohl nie eine Aufklärung geben…bleibt nur, dass der Ottonormalpolizistenhassen weiter frustiert in sein Kopfkissen beißen kann und mir ist es scheißegal…:-)

  45. Wie ist es nun eigentlich bisher weitergegangen?

  46. Dit is halt Deutschland. Haltestrich betreten? Runter mit dem Kerl. Ob er sich den Schädel dabei einrennt ist egal, was ist schon so ein blöder Radfahrer- und Zivilistenschädel gegen die punkt- und beistrichgenaue Einhaltung von StVO, BGB und StPO.

  47. ich halte nur vor roten kellen der beamten an oder vllt noch einem megafon, aber nicht auf zurufe von azubis die hinter einem stehen, das ist dochn witz, der junge sollte türsteher werden

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