Helmpflicht für Fahrradkuriere durch die Hintertür?

In letzter Zeit behaupten einige Juristen, dass Fahrradfahrer bei einem Unfall ein Mitverschulden an ihren Verletzungen tragen, wenn sie keinen Helm tragen – jedenfalls dann, wenn sie zu einer angeblich besonders gefährdeten Gruppe unter den Radfahrern gehören. Dazu zählt man bisher Kinder und Rennradfahrer.

Nun ist gerade die 21. Neuauflage eines Kommentars zum Straßenverkehrsrecht von den Autoren Burmann, Heß, Jahnke und Janker erschienen. Darin behauptet Helmut Janker, Professor für Strafrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, dass auch Fahrradkuriere „einem besonderen Risiko“ unterlägen und sie müssten deshalb im Falle des Unfalls ein Mitverschulden tragen, wenn sie keinen Helm aufhatten. Wörtlich heißt es: „Auch Fahrradkuriere unterliegen idR einem besonderen Risiko und sind deshalb einem Mitverschuldensvorwurf ausgesetzt.“

Belege? Fehlanzeige, das wird einfach unterstellt. Wenn beim nächsten Prozess ein Urteil unter Verweis auf Jankers Kommentar gesprochen wird, schließt sich der Kreis.

Quelle: Janker in Burmann Heß Jahnke Janker, Straßenverkehrsrecht , 21. Auflage, § 21a StVO, Randnummer 7a, Seite 348

9 thoughts on “Helmpflicht für Fahrradkuriere durch die Hintertür?

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  1. das könnte man dann genauso gut auf leute ummünzen, die täglich mit dem rad zur arbeit fahren.
    großer blödsinn

  2. Tja so ist sie die Welt der Juristerei, belege brauch man nicht, Wissenschaftliche Methoden sind Humbug. Es gilt halt wer schreibt , der bleibt…

    Zumal ja das Mitverschulden nichtmal auf Kopfverletzungen beschränkt ist, was man ja wenigstens als vermeintlich plausibel akzeptieren könnte, kein Helm schützt mich vor Arm- oder Beinbrüchen, ein Mitverschulden wirkt sich aber für die Versicherung auf egal welche vorliegenden Schäden aus.

    Generell ist es pervers wie in der Juristerei, gerade im Straßenverkehr hier dem Opfer der schwarze Peter zugeschoben wird, 1000kg Killermaschine mit schlecht geschultem Personal sind überall vorhanden aber wer aufpassen muss ist der Fußgänger oder das kind auf dem Rad…ist klar.

  3. Der Juristen-Schnack vom Mitverschulden wegen fehlenden Helms ist ziemlich missverständlich. Thema wird der fehlende Helm selbstverständlich immer nur dann, wenn sich mit Verletzungen mit einiger Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise hätten verhindern lassen. Mit anderen Worten: Wer umgefahren wird & sich dabei das Bein oder den Arm bricht, erhält völlig unabhängig von der Kopfbedeckung vollen Schadenersatz.

  4. Das Thema ist noch lange nicht durch – früher oder später wird’s in einem geeigneten Fall beim BGH landen und der wird dann hoffentlich die passenden Worte finden (Inspirationen gibt’s in den Veröffentlichgungen von Kettler ;-)).

  5. @vorTrieb du setzt vorraus das Versicherungen und Richter logisch handeln, dem ist nicht immer so, bei Versicherungen sehe ich große Probleme bzgl. Mitverschulden egal welcher schaden und vorhandener Helm oder nicht…

  6. Hatte letztes Jahr einen Unfall. Eine Autofahrerin überfuhr ein Stoppschild und nahm mich dann auf die Motorhaube.
    Neben vielen anderen Verletzungen hatte ich auch eine Platzwunde über dem Auge.
    Die erste Frage, die mir die Polizei am Unfallort stellte war, ob ich einen Helm getragen hätte. Ich sagte dem Polizisten, er solle mir erst mal Fragen zum Unfallhergang stellen. Zur Helmfrage machte ich dann werder bei der Polizei noch bei den Ärzten Angaben.

  7. Dass die betroffene Gruppe jedoch auch viel mehr Fahrpraxis hat und dementsprechend völlig anders fährt, wird verdrängt.

  8. Ja, der automatische Schuldzuweiser. Ein Klassiker. Vor allem bei Toten gerne genommen.

    Mich interessiert allerdings mal, warum der fragliche Satz mit „Auch“ eingeleitet wird. Wenn dort im Satz voher stehen würde: „Berufskraftfahrer tragen eine erhöhte Verantwortung und sind immer mitschuldig an einem Unfall…“ oder ähnliches, könnte ich die Herleitung ja verstehen. Richtiger wird es dadurch aber nicht.

    Andere Interpretationsmöglichkeit: Es wird unterstellt, dass Kuriere immer besonders riskant fahren, deshalb sollen sie gefälligst auch eine Mitschuld tragen.

  9. Warum differenziert hier keiner?

    Zunächst bezieht sich das (u.U.) zu berücksichtigende Mitverschulden ausschließlich auf Kopfverletzungen. Das auch nur in dem Fall, in dem ein Helm geholfen hätte die konkrete Verletzung am Kopf zu minimieren oder gar ganz zu verhindern.

    Weiterhin begründet kein Richter der Welt ein solches Mitverschulden indem er sich auf einen Kommentar beruft. Vielmehr wird er prüfen müssen ob es zwischen nicht vorhandenem Helm und der konkreten Verletzung einen kausalen Zusammenhang gibt. Ist das nicht der Fall trägt der Fahrradfahrer auch kein Mitverschulden, egal welcher Gruppe von Radfahrern er angehört.

    Begründet ein Richter sein Urteil nicht anständig fliegt es ihm um die Ohren. Insofern Kriegsbeile wieder eingraben und nicht verrückt spielen wenn jmd eine Mindermeinung in einem Kommentar niederschreibt (das geschieht zu Hauf, deshalb gibt es so zahlreiche Kommentare).

    alsdann, schönen feierabend..

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