Bußgeldkatalog für Radfahrer

Bußgeld … mit Behinderung anderer … mit Gefährdung anderer … mit Unfallfolge oder Sach- beschädigung
Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs 15,- € 20,- € 25,- € 30,- €
Benutzung des Radweges in nicht zugelassener Richtung 15,- € 20,- 25,- 30,-
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung 15,- € 20,- € 25,- € 30,- €
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs 10,- 15,- 20,- 25,-
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren 10,- € 15,- € 20,- € 25,- €
Nebeneinander fahren
15,- 20,- 25,-
Freihändig fahren 5,- €
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen 5,-


Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad 5,- €
Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit 10,-
20,- 25,-
Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit 10,- €
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) 25,-


Missachtung des Rotlichts an der Ampel 45,- € 100,- € 120,- €
Die Ampel war bereits längerals eine Sekunde rot 100,-
160,- 180,-
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert 350,- €
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Vorrang von Fußgängern am Zebrastreifen missachtet) 40,-
50,- 60,-
Fehlende Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen 40,- € 50,- €

Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer ab Februar 2009
Quelle: ADFC

19 thoughts on “Bußgeldkatalog für Radfahrer

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  1. Wäre hilfreich, wenn ihr hier auch noch die BKat-Nummern anführt, damit man den eigentlichen Tatbestand nachlesen kann. Die hier aufgeführten Umschreibungen sind doch sehr schwammig.

  2. bis auf die rote Ampel ist das doch alles sehr moderat.

  3. ravn, die Daten habe ich von der angegebenen ADFC-Seite. Mit BKat meinst du den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, nicht wahr? Der ist hier einzusehen (pdf-Datei):

    http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf

    Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, für jeden Fall hier die entsprechenden Nummern herauszusuchen, weil das Dokument insgesamt 515 Seiten lang ist. Für den ersten Punkt „Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs“ sind es zum Beispiel folgende Nummern:

    „102154 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
    obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
    § 2 Abs. 4, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 7.1 BKat
    15,00

    102155 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
    obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und
    behinderten +) dadurch Andere.
    § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
    7.1.1 BKat; § 19 OWiG
    20,00

    102156 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
    obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und
    gefährdeten +) dadurch Andere.
    § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
    7.1.2 BKat; § 19 OWiG
    25,00

    102157 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)),
    obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
    Es kam zum Unfall.
    § 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
    7.1.2 BKat; § 19 OWiG
    30,00“

    Quelle: Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Seite 29

  4. Benutzung des Radweges in verkehrter Richtung ist saugefährlich und deswegen viel zu billig.

  5. Zur roten Ampel: 45€ entsprechen AFAIK schon einem Punkt in Flensburg. Wohl dem, der keinen Führerschein hat…

    Die einfache Abhilfe: Absteigen und rüber schieben, das kostet weniger als die magischen 40€.

    Tobi

  6. „Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen“ … mit 5€ ja mal viel zu billig.

  7. Hätte ich für alles zahlen müssen was ich im Straßenverkehr schon „verbrochen“ habe, das ginge in die Millionen…

  8. Ist die erste Zeile (Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs) korrekt? Falls ja: warum in aller Welt ist es billiger, jemanden zu gefährden als ihn nur zu behindern? Ist das die Denke „einE FahrbahnradlerIn kann ja nur andere RadlerInnen oder FußgängerInnen gefährden und das ist ja nicht so schlimm. Aber wenn er/sie die Autos behindert…“?

  9. Ah, ist ein Abtippfehler. Die Gefährdung kostet 25, nicht 15.

  10. @Harald: Nein, das war nicht korrekt. Jetzt steht dort das richtige Bußgeld (25,- Euro) statt 15,- Euro. Danke für den Hinweis.

  11. nicht erwischen lassen – 0 €

    😉

  12. Danke für die Tabelle!

    Beim ausgeschilderten Radweg bin ich verwundert. Durch Nichtbenutzung kann deshalb keine Behinderung bestehen, weil Radwege offiziell gar nicht dafür da sind, den motorisierten Verkehrsfluss zu erleichtern.

    Das mit der Schutzstreifenmarkierung ist auch lustig – schuldig im Sinne der Anklage. Hier gehts bergab und das war mir immer etwas zu nah an den geparkten Fahrzeugen: http://www.bing.com/maps/?v=2&cp=srm1btj3pr51&scene=12402488&lvl=2&sty=o&where1=Berlin%20Frankfurter%20Allee%20station%2C%20Deutschland

  13. „Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften…“

    …verstehe ich das richtig? Wenn man ohne Bremsen, Klingel UND Reflektoren erwischt kriegt, kostet das insgesamt 10,-?

    Fixie fahren ist dann ja nicht soooo teuer 😀

  14. Kommt drauf an wie oft man erwischt wird 😉

    Ich wurde das letzte Mal Ende der 90er von der Polizei kontrolliert.

  15. ich wurde noch nie kontrolliert 🙁 ich will auch mal kontrolliert werden, menno! 😉
    ach nee, lieber nich. hab keine klingel, sondern ne hupe. höchst illegal. und die reflektoren auf meinen reifen sind unter schmutz verschwunden 😉

  16. Mein Rad damals war auch nicht ganz STVO-konform (Akkuleuchten). Bemängelt wurde nur die fehlende Klingel. Ich wurde aufgefordert, mir eine zu kaufen – das wars. Ob die Polizisten bei solchen Kontrollen im Detail wissen, wie ein STVO-konformes Rad aussehen muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass sie sich vorher darüber informieren, bei der Kontrolle dann aber einen gewissen Pragmatismus an den Tag legen und über eine Akkuleuchte nicht meckern. Über eine Hupe bestimmt auch nicht.

  17. Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone -> 10 Euro
    oder eines Gehwegs -> 5 Euro

  18. […] Inspiriert durch den neuen Bußgeldkatalog im radspannerei blog. […]

  19. Krass! Hätte ich garnicht gedacht…

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