Kind auf Fahrrad vs. Falschparker

Wenn ein radfahrendes Kind einen Schaden an einem ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkten Pkw verursacht, dann haftet das Kind nicht für den Schaden. Auch die Eltern haben keine Aufsichtspflicht verletzt, insbesondere müssen sie ihr Kind nicht zum Absteigen auffordern. Dies entschied ein Richter am Amtsgericht München.

Im Juli 2008 parkte der spätere Kläger seinen Pkw in München so auf einem Bürgersteig, dass dieser auf eine Breite von 1 Meter verengt wurde. Ein 7-jähriges Kind fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Bürgersteig. Es wurde von seinen Eltern begleitet. Als das Kind das Auto passierte, verlor es das Gleichgewicht und stieß an die Stoßstange. Diese wurde beschädigt, ebenso wie der Spoiler. Es entstand ein Schaden von 1105 Euro.

Der Autobesitzer wollte nun den Schaden ersetzt verlangen. Die Eltern des Kindes weigerten sich jedoch zu bezahlen. Der zuständige Richter beim AG München gab den Eltern Recht.

Amtsgericht München; Urteil vom 30.07.2009 [Aktenzeichen: 331 C 5627/09]

Verkehrswidriges Parken auf Gehweg – Kind haftet nicht für Schaden an Pkw

4 thoughts on “Kind auf Fahrrad vs. Falschparker

Comments-Feed
  1. Da kommt der Wunsch nach Leihkindern mit großen Rückständen in der motorischen Entwicklung auf.

  2. Lieber Blogger,

    so wie hier verkürzt ist die Meldung nicht mehr zu verstehen. Ihr müsst schon noch sagen, dass das Kind 7 Jahre alt war. Sinnvoll ist darüberhinaus der Hinweis, dass bis 6-jährige Kinder nie für eigenes Verschulden haften, so dass Geschädigte nur Ersatz bekommen, wenn ein Verschulden der Eltern (=mangelhafte Beaufsichtigung) vorliegt. Das gilt auch bei Beschädigung von Fahrrädern :-)))

    Hier ist das passende Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

    Und hier ist der Fall vollständig erklärt: http://www.kostenlose-urteile.de/Verkehrswidriges-Parken-auf-Gehweg—Kind-haftet-nicht-fuer-Schaden-an-Pkw.news8590.htm

    Grüße,

    Christoph

  3. Es gab doch mal so ein Urteil, dass man sogar über extrem falsch parkende Autos steigen darf, wenn man sie dabei nicht beschädigt.

  4. Naja. „man … darf“. Ich glaube in Deutschland wird vor Gericht immer ein konkreter Fall behandelt. Und da wurde wohl mal jemand nicht wegen Sachbeschaedigung verurteilt, weil er eben keine Sache beschaedigt hat.
    Ob das ein anderer Richter auch so sieht, ist nicht gesagt.

Schreibe einen Kommentar zu Prokrastes Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert