Crashtest nicht bestanden!

Diese Frau fuhr vorschriftswidrig auf dem linken Radweg in der Schönhauser Allee, achtete einen Moment nicht auf den Verkehr und schon war es passiert. Für Radlerin und Fahrrad ging der Unfall allerdings glimpflich aus, noch nicht einmal die Luft war aus dem Reifen entwichen.
Originlafoto: outta tha way!
Fotograf: smallcaps

11 thoughts on “Crashtest nicht bestanden!

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  1. Der Autodienst fuhr augenscheinlich auf dem Fußweg. 😉

  2. Oder wie es in der Polizei-PM heißen würde: „Der Kraftfahrzeugführer übersah Gehweg und Radfahrerin…“

  3. autsch, dafür ist das fahrrad aber noch ziemlich heile 😀

  4. “Der Kraftfahrzeugführer übersah Gehweg und Radfahrerin…”
    …und die Radfahrerin fuhr offenbar, ohne auf den Verkehr zu achten. 😀

  5. Letzte Woche hat ein dreijähriges Kind „nicht auf den Verkehr geachtet“ und wurde angefahren, gestern Zehnjähriger. Kranke Welt.

  6. Wahrscheinlich werden wir Morgen in der B.Z. folgenden Satz lesen: „Polizei sucht diese Radlerin“…………HEHE

  7. Aufgebauscht mit einer emotionalen Geschichte 😉 „Ich hatte es so eilig, da konnte ich unmöglich alle Regeln einhalten. Schnell mal über den Gehweg, was ist schon dabei? Aber dann kam die unverschämte Rowdyradlerin, fuhr in der falschen Richtung auf dem Radweg und wich nicht einmal aus, als ich laut hupte! Generell sollte man mehr gegen diese unmöglichen Radfahrer tun!“

  8. >>Letzte Woche hat ein dreijähriges Kind “nicht auf den Verkehr geachtet”

    §3(2a) StVO: Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, […] insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Aus der Meldung der Polizei:

    „[…]Der Dreijährige betrat kurz vor 20 Uhr die Fahrbahn an der Kreuzung Bismarck- Ecke Schloßstraße, ohne auf die Ampel und den Verkehr zu achten. Eine 47-jährige Autofahrerin erfasste den Kleinen, der stationär in einer Klinik aufgenommen wurde. Die Fahrerin des „Mini“ blieb unverletzt.“

    Echt unsäglich. Die Einzige, der hier was falsch gemacht hat, ist die Autofahrerin (siehe zitierten §3). Aber die Polizei wirft dem 3-jährigen(!) vor, nicht auf den Verkehr geachtet zu haben und beschreibt die Tatsache, dass er angefahren und schwer verletzt wurde sozusagen als nätürliche Folge seines Verhaltens.

    Wie kann man nur als in der Pressestelle Arbeitender, der eigentlich wissen müsste, wie welche Wortwahl wirkt, den Eltern des Kindes, die diese Meldung ganz sicher lesen werden, noch derart die Fakten ins Gegenteil verkehrend verbal in die Magengrube treten? Für mich absolut nicht begreifbar.

  9. @chris, nicht nur das. Solche Meldungen sorgen ja auch dafür, dass wir ein Lebensumfeld, in dem ein falscher Schritt eines Kindes schlimmste Verletzungen bis hin zum Tod bedeuten kann, normal finden.

  10. Ich frage mich, was hat ein 3-jähriger um diese Uhrzeit noch auf der Strasse zu suchen. Und wo waren die Eltern? Wenn ich an einer Hauptstrasse unterwegs bin, nehme ich doch mein Kind fest an die Hand!

  11. @diana: Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du kein Kind hast? Denn anders kann ich mir Dein Opfer zu Tätern machen wollen nicht mal zumindest ansatzweise erklären.

    Kinder, ob 1 oder 11 Jahre alt, dürfen sich an 365 Tagen im Jahr von 0-24 Uhr aufhalten wo auch immer es Ihnen beliebt und Eltern verletzten ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn sie ihr Kind an Hauptstraßen nicht konstant an der Leine führen. Diese Dinger sind nämlich für Hunde gedacht und nicht für Menschen.

    Und der oben zitierte §3(2a) StVO dürfte doch wohl auch eine unmissverständliche Sprache sprechen.

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