Wie groß ist die Schuld der FahrerInnen dieser beiden Autos?

Um kurz vor 11 Uhr geschah heute ein Unfall an der Schönhauser Alle, Ecke Fehrbelliner Straße. Ein typischer Rechtsabbiegerunfall: Fahrradfahrer fährt ordnungsgemäß auf dem Fahrradweg die Schönhauser Allee Richtung Mitte. Weißer Bulli biegt von der Schönhauser in die Fehrbelliner Straße ab, übersieht den Fahrradfahrer und fährt ihn an.

Die gute Nachricht:
Der Fahrradfahrer steht schon wieder und es geht ihm den Umständen entsprechend ganz gut. So etwas kann auch anders ausgehen, siehe Tödlicher Unfall in Pankow

schoenhauser-allee-ecke-fehrbelliner-strasse.jpg

Die Frage, die sich stellt, ist:
Wie groß ist die Mitschuld der FahrerInnen der beiden weißen PKWs auf den Bildern?
Beide stehen nämlich im absoluten Halteverbot! Und es hat auch einen Grund, warum an dieser Stelle ein Halteverbot besteht. Die Bürgerinitiative „Mehr Sicherheit im Verkehr für Kinder am Teutoburger Platz“ hatte mit Untersützung des Stadtrats für Verkehr Jens-Holger Kirchner das Halteverbot durchgesetzt, um RadfahrerInnen und FußgängerInnen besser zu schützen. Gerade auch solche Unfälle, wie der heutige waren der Grund für das Schild. Aber was helfen die besten Regeln, wenn sich die AutofahrerInnen nicht dran halten! Das Kennzeichen des hinteren Autos lautet übrigens B-HU-1841.
Wahrscheinlich hätte der Fahrer des Bullis den Radfahrer frühzeitiger gesehen, wenn die beiden weißen PKWs ihm nicht die Sicht genommen hätten. Von einer Mitschuld der FahrerInnen der beiden Autos an dem Unfall kann man wohl ausgehen. Belangt werden sie trotzdem nicht. Zwar mußte der Notfallwagen kommen, aber die Polizei wurde nicht benachrichtigt. Nebeneffekt: Auch dieser Unfall wird in keiner Unfallstatistik auftauchen.

Dirk Jacobi
Bürgerinitiative Mehr Sicherheit für Kinder am Teutoburger Platz

27 thoughts on “Wie groß ist die Schuld der FahrerInnen dieser beiden Autos?

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  1. Ich glaube nicht, dass man den beiden Autos eine Ursache am Unfall zuschieben kann. Der Bulli-Fahrer hätte den Fahrradfahrer – selbst wenn es ein Liegerad gewesen wäre – trotzdem sehr gut erkennen müssen.

    Im Bulli sitzt man ziemlich hoch und hat eine sehr gut Übersicht. Ich fahre selber einen Bulli und kenne auch die Straße sehr gut bzw. fahre dort oft vorbei – mit Rad und manchmal eben auch mit Bulli.

    🙂

  2. Das ist egal, ob Bulli oder nicht Bulli. Die zwei Pappnasen parken, wo parken nicht erlaubt ist. Das ließe sich wunderbarst für ne Teilschuld verwenden.

  3. dieses stück fahrradweg ist meiner erinnerung nach nicht benutzungspflichtig – an der ecke choriner/schönhauser ist nämlich kein blaues schild.

    das ist aus dem kopf – bitte korrigiert mich, falls mich meine erinnerung trügt.

    was die schuldfrage angeht: ganz klare mitschuld, ich hätte da die polizei geholt.

  4. […] & B-HU-1841- ihr habt Teilschuld: http://snurl.com/kx2r6 #Berlin #Fahrrad vs. […]

  5. btw: Das Bild is derart runtergedampft – ich vermag das erste Kennzeichen nicht eindeutig zu bestimmen. Vielleicht nochmal in Klartext posten.

  6. @bemme: ich habe nun eine größere Version des Fotos hochgeladen. Bitte auf das Bild klicken.

    @dg: Du hast Recht, der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Nach meiner Schätzung fahren zwischen 90 und 95 Prozent aller Radfahrer auf dem Radweg und nicht auf der Fahrbahn. Dort zu fahren macht auch keinen Spaß, denn hier wird man sehr häufig angehupt.

  7. Letztendlich bedeuten solche Situationen: Ausschilderungen reichen nicht. Man muss solche Flächen – wie so viele Freiflächen in der Stadt – verbarrikadieren, damit sie nicht verkehrsgefährdend zugestellt werden. Also mit Pollern. Es gibt viele Stellen, bei denen jeder ja „nur mal 10 Minuten“ parkt, die damit aber öfter blockiert als nutzbar sind.

    Im krassesten Fall kann das beispielsweise für einen Rollstuhlfahrer bedeuten, dass er enorme Umwege auf sich nehmen muss oder gar nicht aus seiner Gegend herauskommt. Für alte Menschen und Kinderwagen sind abgesenkte Bordsteine nützlich, auch diese müssen aber immer passierbar sein und wohl deshalb zunehmend verbarrikadiert werden. Traurig aber wahr.

    Nun aber zur Frage: Soweit ich weiss, ist ruhender Verkehr nach dem derzeigten Verständnis nicht verantwortlich für Unfälle, das sollte geändert werden. Im genannten Fall würde ich davon ausgehen, dass die Fahrzeugführer sich nicht mal was dabei gedacht haben. Obwohl sie einen Führerschein haben, haben Autofahrer oft das geringste Wissen über Unfallgefahren.

  8. Nachtrag – wie konnte man Herrn Kirchner zu sowas überreden? In einer anderen Sicherheitsfrage wandte ich mich mal an ihn, hatte aber nicht das Gefühl, sonderlich ernstgenommen zu werden.

  9. Ob der Radweg benutzungspflichtig ist, oder nicht, spielt keine rolle. Der Radfahrer hat trotzdem Vorfahrt.
    Mich wundert allerdings, dass die Polizei nicht verständigt wurde. Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden muss immer die Polizei gerufen werden. Im Zweifelsfall müsste das dann die von Seiten des gerufenen Notafallwagens geschehen

  10. @berlinradler: Hinter dem zweiten weißen Auto sieht man das Halteverbotsschild. Es wurde nach meiner Erinnerung im letzten Jahr dort aufgestellt. Bevor das Halteverbot auf etwa zehn Metern Länge dort ausgesprochen wurde, fand eine längere Diskussion statt. Schließlich gab es einen Termin vor Ort, an dem neben der BI „Leute am Teute“ und der BI „Mehr Sicherheit für Kinder am Teutoburger Platz“ der Verkehrsstadtrat, der Chef des Tiefbauamts Pankow und ein Vertreter der unteren Verkehrsbehörde teilnahmen. Alles in allem ein riesiger Bohei für zwei Autoparkplätze, die dort entwidmet wurden.

  11. Inwiefern war denn da je das Parken erlaubt? Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO darf innerhalb 5 Meter von Kreuzungseckpunkten doch garnicht geparkt werden ?!

  12. Man denkt aber auch oft nicht an solche Auswirkungen, wenn man mal „eben schnell“ im Halteverbot parken möchte. Oftmals denkt man nur „Ah okay, hier behindere ich niemanden“. Dass das soweit führen kann, bedenkt man selten.

  13. Wieso bedenkt mann selten????? An solch einer Stelle darf mann nicht Parken, auch nicht mal „schnell“.

  14. @christian:

    Wer ist denn dieser „man“? 😉

    Im Prenzlauer Berg wo ich wohne, sind morgens und abends nahezu alle Ecken zugeparkt. Bevor sich meine jetzt 3 Jahre alte Tochter irgendwann mal selbstständig im Kiez bewegen kann, wird es ALLEIN DESHALB sicherlich ein halbes Jahr Entwicklung und Übung der Sinne mehr vergehen müssen, als eigentlich nötig: Auch kleine Seitenstraßen zu queren ist viel, viel schwieriger, wenn die Sicht durch Eckeparker behindert wird.

    Abermillionen Quadratmeter sind in Berlin exklusiv reserviert zum legalen Imwegrumstehenlassen von heiligem Blech. Wer da noch die Dreistigkeit besitzt, auf Kosten der Bewegungsfreiheit und Sicherheit von Kindern illegal noch mehr Raum in Anspruch zu nehmen – insbesondere an Straßenecken – hat keinen Anstand.

    Man munkelt übrigens, Hundehalter in der Berliner City hätten vor kurzem begonnen, ihre Tiere dahingehend zu dressieren, dass sie ihre Haufen bevorzugt auf Motorhauben ecken- und gehwegparkender Autos setzen…

  15. Ohnehin staune ich, dass es als unzumutbar gilt, mal eine Seitenstraße weiter zu parken. Selbst junge Leute sind bereits so erzogen (oder degeneriert ;), dass sie lieber falschparken, als 200 Meter zu Fuß zu gehen.

  16. 200 meter zu fuß?? da kann man schonmal das auto nehmen …. ach, halt … mist

  17. @chris (Kommentar um 15:06 Uhr): Das Foto ist ein wenig missverständlich. Man denkt, die auf dem Bild zu sehende Ecke sei der Eckpunkt der Kreuzung. In Wirklichkeit folgt zuerst einmal ein Fußgängerüberweg und erst danach befindet sich die Ecke. Die beiden Autos parken also außerhalb der 5-Meter-Zone.

  18. Wir wollten damals eigentlich den Radweg vor der Fehrbelliner auf die Schönhauser führen. Das fand auch Kirchner sinnvoll. Das Amt hat auch Pläne für diverse Varianten ausgearbeitet. Die hatten alle aber irgendwelche Haken. Entweder wahnsinnig teuer (weil irgendwelche Gullideckel hätten verlegt werden müssen) oder für die Verkehrssicherheit nicht optimal. Ist halt auch nicht einfach zu rechtfertigen, dass eine ziemlich neue Straße mit viel Geld wieder umgebaut werden muß. Die Planung für die Schönhauser stammt vom Senat, noch vom schwarzen, wenn ich das richtig weiß.
    @ Berlinradler: Poller wären wohl sinnvoll an der Stelle. Das ist eine gute Idee. Das wäre nochmal ein Anlauf wert. Fahradbügel auf dem Parkverbotsstreifen hatte ich damals vorgeschlagen. Daran erinnere ich mich noch. Der Verwaltungsmitarbeiter hatte sie damals abgelehnt.
    Eine andere Alternative wäre trotz ausgebautem Radweg, einen Fahrradstreifen zu markieren. Aber auch das würde das Problem nicht völlig lösen, weil gerade Kinder und Ältere wohl weiter auf dem Radweg fahren würden…
    In der Bezirksverordnetenversammlung Pankow waren sie letztens wohl parteiübergreifend der Meinung, dass eigentlich Panzersperren notwendig wären, um die Autos in ihre Grenzen zu verweisen…. (Andererseits hört man auch, das frühere Stadträte und jetzige Mitglieder des Verkehrsausschusses in Pankow tiefergelegte Autos fahren und entsprechende Präferenzen haben….)

  19. @Dirk, danke für die interessanten Einblicke. Bei den Lösungen, die am Ende oft gefunden werden, staune ich – wenn da jeweils so viele Überlegungen zugrunde liegen, dann wundere ich mich über deren Qualität.

    Ich hatte damals das „Problem“, dass ich vom Bahnhof Wollankstraße zur Parkstraße fahren wollte. Die Wollankstraße wollte ich eigentlich nicht, weil Pflasterstein und vielbefahren, ausserdem – wenn man Linksabbiegen vermeiden kann ist das nicht verkehrt. Durch den Bürgerpark führt ein Radweg, der ist uneindeutig ausgeschildert (was das Ordnungsamt gnadenlos ausnutzt – an einer Kreuzung weiss man nicht, ob man nach rechts oder links fahren soll). Ich wusste es zwar, habe ihn aber aus anderen Gründen nicht immer nutzen wollen. Dass die Ausschilderung nicht eindeutig war und an einer Stelle ein Radwegschild fehlt, wurde bestritten.

    Ich fuhr meist die Wilhelm-Kuhr-Straße und dann die Kreuzstraße, leider war letztere eine Einbahnstraße. Ich regte damals an, sie für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben, weil sie ein wichtiges Element für viele Radfahrer sein dürfte. Das ging nicht wg. Tempo 50. Auch der Gehweg war ungeeignet für Radfahrer frei, dabei waren die Borsteine bereits abgesenkt, der Weg war sehr breit und im Bereich der Schönholzer gabs eine Fahrradampel.

    Naja wie dem auch sei, so wichtig wars mir dann auch nicht. Es ging eher um Komfort und um formal korrektes Fahren. Aber wenn man Radfahrer lieber auf Hauptverkehrsstraßen bündelt …

  20. Die Polizei wird immer zu einen Verkehrsunfall mit Personenschaden alarmiert, braucht allerdings sehr viel länger als die Feuerwehr! Dadurch fährt der Rettungswagen mit dem Patienten meistens vor ins Krankenhaus, da die Versorgung der Verletzung Priorität vor dem Unfallhergang hat. Die Polizei fragt dann bei der Feuerwehr nach um dann später in die Rettungsstelle des entsprechenen Krankenhauses nach zukommen. Somit taucht dieser Unfall selbstverständlich in der Statistik auf. Die Frage die es hier zu klären gilt: sollte ich nicht evt. lieber Anhalten oder Ausweichen wenn ich mir nicht sicher bin ob ich im toten Winkel gesehen werde? Das eigene Leben wäre mir da lieber als mein Recht…

  21. @Aussie, bei einem Autofahrer, der einen bei rot gehenden Fußgänger angefahren hat, könnte man auch fragen, ob der nicht hätte Anhalten oder Ausweichen müssen. Tut man aber komischerweise nicht, hier akzeptiert man die Alleinschuld des Fußgängers. Anders verhält es sich bei Fahrradunfällen, hier sucht man immer nach einer Schuld oder Mitschuld des Radfahrers.

    Manchmal gibt es eben Missverständnisse und Fehleinschätzungen, das kennt wohl jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt. Nicht immer bekommt man als Radfahrer rechtzeitig genug mit, dass ein Autofahrer überraschend das Lenkrad nach rechts reisst. Dass jemand, der in so einer Situation angefahren wurde, in jedem Falle „auf seinem Recht beharrt“ hat, das bezweifle ich.

  22. Parkende Autos haben meist *keinen* Fahrer, von daher sind die im Posting genannten Forderungen vermutlich schwer durchzusetzen (IANAL).

  23. Ach ne dafür haben Autos auch keine Kennzeichen, mit denen mann den Fahrer ermitteln kann.

  24. Markus: Mit Kennzeichen ermittelt man Halter – nicht Fahrer.

    In Fällen wie dem hier beschriebenen kann jedoch – wenn überhaupt – nur der Fahrer belangt werden. Nicht der Halter, wenn seine Fahrereigenschaft nicht beweisbar ist.

  25. Die Geschichte mit Eigentümer/Fahrer (je nach Gefährt dazu noch Halter und Versicherungsnehmer) sollte (IANAL) auch nicht nur KFZ betreffen: Klassisches Beispiel ist die Behinderung der Feuerwehr, sei es durch ein falsch geparktes Fahrrad, KFZ oder sonstwas.

    Ob es für Radfahrer-Wiederholungstäter auch die Pflicht fürs Fahrtenbuch gibt ;-?

  26. @Chris: ja da hast du Recht, ich habe das aber bewusst so Formuliert, denn im ersten Moment muss mann ja davon ausgehen das der Halter auch der Fahrer war/ist.

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