Der Bundesrat hat letzte Woche eine Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Laut Focus soll danach die bestehende Radwegebenutzungspflicht ab September auf ein erforderliches Maß beschränkt werden und die Ampeln auf Fahrbahnen sollen auch für Radler gelten. Fußgängerampeln müssen dann nicht mehr beachtet werden. Der ADFC sagte dazu: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug haben und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“ Weitere Änderung: der Radstreifen auf der Fahrbahn wird dem Radweg gleichgestellt.
Focus: Erleichterungen für Radverkehr ab September
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- jan von der radspannerei: Der Nabendynamo heißt SON 29 und ist ab September lieferbar. Ein Vorderrad kostet je nach Felge ca. 550 €. Es…
- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
Timeline Radspannerei-Blog
Nicht nur die StVO soll geändert werden. Auch die VwV-StVO.
Nach meinem Kenntnisstand soll dort u.a. der Satz entfallen, der besagte, dass 237,240,241 nach jeder Kreuzung und Einmündung wiederholt werden muss.
Meine schriftliche Nachfrage beim BMBVS ergab auch tatsächlich, dass man zumindest dort der Ansicht ist, das spätestens mit der Änderung Benutzungspflicht auch ohne Zeichenwiederholung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg Bestand haben könne und werde.
…
Bislang wurde jedoch wohl – wenn hier in Berlin jemand erfolgreich gegen eine Benutzungspflicht vorgegangen war – lediglich das Blauschild am betroffenen Abschnitt entfernt. Und daraus sowie aus dem Satz in der VwV folgernd konnte ich sicher zu Recht schließen, dass Radwegabschnitte, die von vorneherein kein blau an der vorigen Einmündung aufwiesen, nicht benutzungspflichtig sind.
Nach dem Willen des Gesetzgebers bzw. zumindest nach Lesart des BMBVS soll das aber anscheinend künftig erstmal nicht mehr so sein. Zumindest erwartet uns da m.E erstmal eine ganz schöne, neue Rechtsunsicherheit, bis Gerichte diese neu aufgeworfene Frage geklärt haben werden.
…
Außerdem soll wohl §45(9) aufgeweicht werden: Für Beschränkungen des fließenden Verkehrs soll nicht mehr eine Gefahrenlage vonnöten sein, sondern bereits ein erheblich erhöhtes Risiko ausreichen.
…
Mir jedenfalls war schon seit der ersten Änderungsentwürfen mehr als unklar, was der ADFC da eigentlich so vollkommen unkritisch bejubelt.
Das eigenartige ist halt das der vermeintliche Schritt zur verrringerung der Benutzunspflicht durch die VwV komplett zunichte gemacht wird.
Woher soll man denn wissen ob der Straßenbegleitende Radweg irgendwann mal Benutzungspflichtig war oder nicht, wie soll man nachweisen das man an keinem Blauschild vorbeigekommen ist?
Ich blicks nicht, aber sicher wird der ADAC bald schonwieder Infoblättchen vonwegen Radfahrer gehören auf den Radweg !einselfzig drucken damit wir auch in Zukunft brav angehupt und Bedrängt werden können.
Gerade die Aussage, dass die Benutzungspflicht auf ein „erforderliches Maß“ gesenkt wird, ist wohl zu bezweifeln. Auch nach heutigem Recht gäbe es nur wenige benutzungspflichtige Radwege – die Realität sieht völlig anders aus.
So lange es keine Sanktionen gegen Verkehrsplaner gibt, die „rüpelhaft“ gefährliche und gesetzwidrige Radwege planen, wird sich gar nichts ändern.
Eine Detailfrage: Wenn ich derzeit auf der Fahrbahn fahre, muss ich mich ja an die Radwegampel halten. (Keine Angst, ich bin nicht lebensmüde) Muss ich das nach dieser Änderung immer noch?
Zur letzten Frage: Ja, noch drei Jahre lang (Übergangsfrist, damit die Streuscheiben umgerüstet werden können).
Und mal ganz ehrlich: „Laut Focus“ ist für ein Blog, das sich explizit mit Fahrradthemen beschäftigt, irgendwie doch eine eher dürftige Quelle.
Jens, klar ist ein Verweis auf Focus peinlich, aber heute morgen gab es null weitere Quellen, die ich hätte linken können. Der ADFC hat auf seinen eigenen Worten noch kein Wort über die Novellierung der Straßenverkehrsordnung geschrieben. Zur Zeit gibt es zwei weitere Quellen, die aber inhaltlich nichts einbringen. Bei lifepr beginnt ein Artikel mit der Überschrift „Erleichterungen für den Radverkehr – Bundesrat beschließt Novelle der StVO“ und fährt dann sofort: „Leider hat die Pressestelle des Herausgebers dieses Firmen-Pressefach noch nicht für den uneingeschränkten Journalisten-Zugriff aktiviert.“ Auch velobiz hat einen Artikel zum Thema im Angebot, aber die sind kostenpflichtig, da kommen wir nicht ran. Sobald die Nachrichten mehr dazu hergeben, reiche ich sie hier nach.
Im Verkehrsportal wurde das beispielsweise schon ausführlich diskutiert, in drf auch. Sind natürlich keine konsolidierten Übersichten.
Aber was Grundsätzlicheres: Meines Wissens hat der BR eigene Änderungen mit eingebracht, denen die Bundesregierung erst noch zustimmen muß. Konnte ich auf die Stelle im Focus-Artikel nicht finden – wurde dort also einfach ignoriert.
TOP 51a und b (fast am Ende der Seite)
Bzgl. der Ampeln: Bisher galten in einigen Fällen die Fussgängerampeln, auch wenn man auf der Fahrbahn fährt. Wusste eh kaum jemand.
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/857-sitzung/to-node.html?__nnn=true
Hmm, wo ist der Link hin?
@Steel:
Gabs das nicht schonmal von drf aufgearbeitet?
Sich durch hunderte Seiten Politikgewäsch zu wursteln entspricht nicht unbedingt meiner Vorstellung von Nachmittagsbeschäftigung.
„Woher soll man denn wissen ob der Straßenbegleitende Radweg irgendwann mal Benutzungspflichtig war oder nicht, wie soll man nachweisen das man an keinem Blauschild vorbeigekommen ist?“
Analog dazu fordere ich, den Schilderwald durch Entfernen von Hauptstraßenschildern zu lichten, diese ständigen Wiederholungen nach jeder Kreuzung sind völlig überflüssig.
Man sieht bei derlei Aktion(ism)en immer wieder, das die autofahrenden Verkehrsplaner überfordert sind. Der Erfolg wird gemessen an der Strecke neu gebauter Radwege, ein Anzugträger grinst für ein Foto in der Lokalpresse, der Sommertorkler klatscht Beifall, Kritiker werden als militante Radfahrer diffamiert.
Die Frage der (Rechts-)Unsicherheit, die mit der Entfernung der Lollies verbunden ist, stellt sich für diese Leute nicht, denn für sie existiert die Option nicht, nicht auf dem Radweg zu fahren, so beschissen und deswegen nicht benutzungspflichtig er auch sein mag. Einfach Parkplätze draus machen, damit ist allen geholfen.
Das verstehe ich richtig!? Über das Problem mit der „Benutzungspflicht auch ohne Zeichenwiederhohlung“ weiß keiner nichts genaues? Es gibt nur Gerüchte!?
Gibt es denn niemanden, der das auf den Punkt bringen kann?
Besteht, wenn dem so ist, überhaupt noch die Möglichkeit zu intervenieren?
Ich lese hier, darüber zum ersten Mal und bin erschüttert und verwundert, dass ich bisher nichts mitbekommen habe.
Was sagen Fahrradbeauftragte und ADFC dazu?
Anfrage und Antwort des BMBVS
Was der ADFC dazu sagt? Der kommt vor lauter jubeln doch gar nicht mehr zum Lesen.
Letztes Jahr hatte er schonmal einen früheren Entwurf via Pressemeldung bejubelt, der als Neuerung insbesondere eine Blankovollmacht für die Kommunen beinhaltete, Radwege auf unbestimmte Zeit auch dann benutzungspflichtig zu machen, wenn die vorher genannten Voraussetzungen für Benutzungspflicht nicht erfüllt werden können.
Und in dem außerdem erstmals – wie wohl auch noch in der jetzt vom Bundesrat an den Bundestag zurückgegebenen Version – in der VwV-StVO zur „Verkehrssicherheit“ auch noch der „Verkehrsablauf“ als hinreichender Grund zur Anordnung von Benutzungspflicht neu eingeführt wurde.
Auf Nachfrage beim ADFC, was das mit der Blankovollmacht für Benutzungspflicht soll, und warum der ADFC diese Änderung bejubelt, kam als Antwort die falsche Behauptung, es habe sich nichts geändert und zum Beweis wurde aus einer imaginären VwV-StVO zitiert, die angeblich der derzeitig gültige Stand sei, von dem aber noch niemand außer dem ADFC-Mitarbeiter je gehört hatte:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=68140&view=findpost&p=1056673912
(Die Blankovollmacht ist mittlerweile aber zum Glück wohl wieder vom Tisch.)
… ich werde mich wohl einige Zeit einlesen müssen.
Was den ADFC angeht, heißt das wohl: AUSTRETEN! – wenn denn der Bett-And-Bike Verein nicht bald mal in der Lage sein sollte über den Touristentellerrand hinauszuschauen und vernünftige Radverkehrspolitik mitzugestalten. Schade eigentlich.
Können wir denn noch was tun? …. Ganz demokratisch?
Nachtrag zu „Anfrage und Antwort des BMBVS“ drei Beiträge weiter oben: Das zur Anfrage zugehörige Bild, dass nicht sichtbar ist, wenn man im VP nicht angemelet ist hier.
[…] wird gelockert 18 04 2009 Gerade hier gefunden Radwegebenutzungspflicht wird gelockert. Endlich kapieren die auch mal etwas, geht […]
[…] hilft dir da was Radspanner __________________ Weg zur Arbeit je 22km 2009 3080km […]
Unsere Verkersplaner sollten sich mal im Aussland ein Beispiel (z,b China) nehmen. Fahrradwege gehören nicht neben den Fußgängerweg. Sonst dürfte ja auch ein Mofa drauf. Bei begangenen Fußgängerwege werden alle Zweiradfahrer bei > 20 km zu einer Verkehrsgefährdung. Kein Fußgänger, oder noch besser Hunde mit und ohne Leine achten auf heran fahrende, die Klingel wird zuspät gehört und per Schreck, hüft man dann noch ins Rad. Unsere Fahrradwege eignen sich höchsten zu spazierfahrten Sonntags mit Kind und Kegel. Aber nicht um sich zügig darauf fortzubewegen. (z.b Zur Arbeit)
Damit Fussgänger von diesen Wegen fern bleiben müssen diese durch Bortstein abgesetzt sein. Oder durch Grünsteifen getrennt sein, sofern Platz.
Ich selbst fahre im Schnitt über 30 km. Nach meiner eigenen Erfahrung ist die Unfallgefahr auf Radwegen für mich 10 mal höher als auf der Strasse.
Da gefährten mich meist nur mit Autofahrer die mit „Absicht“ mich abdrängen, damit ich auf den unbenutzbaren Fuß/Radfahrweg weiterradle.