Erweiterter Versicherungsschutz bei Radklau

Die Hausratsversicherung ersetzt nun auch dann den Schaden, wenn das Fahrrad nachts draußen stand. Die Versicherungswirtschaft will mit dieser neuen Regelung die Bedingungen bei den Hausratversicherungen vereinfachen. Bislang wurde das Fahrrad nur ersetzt, wenn es tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr abhanden kam oder nachts im Keller stand. Die neuen Vertragsbedingungen sind eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und gelten nur für Kunden, die 2008 eine neue Hausratsversicherung abschließen.
WISO: Versicherungsschutz bei Fahrradklau erweitert

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