Die Hausratsversicherung ersetzt nun auch dann den Schaden, wenn das Fahrrad nachts draußen stand. Die Versicherungswirtschaft will mit dieser neuen Regelung die Bedingungen bei den Hausratversicherungen vereinfachen. Bislang wurde das Fahrrad nur ersetzt, wenn es tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr abhanden kam oder nachts im Keller stand. Die neuen Vertragsbedingungen sind eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und gelten nur für Kunden, die 2008 eine neue Hausratsversicherung abschließen.
WISO: Versicherungsschutz bei Fahrradklau erweitert
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Kommentare
- 1 Kommentar zu "Autofabrik wird Fahrradfabrik!"
- 9 Kommentare zu "Fehmarnbeltbrücke mit Fahrradweg?"
- Markus Wilms: Klar ganz rechts ist doch immer frei
- dgl: Nun ist auch noch ein Tunnel im Gespräch. Der wird dann wohl eher nicht für Radfahrer sein... http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/fehmarnbelt163.html
- MischoK: Na da freu ich mich doch schon drauf 70m über dem Wasser.
- Raya: Ne, zu viel Geldverbrennen mal wieder. Ne Fähre tut's doch auch, für Autos und Räder.
- berlinradler: Interessantes Projekt, das wäre m.W. wohl einmalig. Gerade den Windschutz stelle ich mir nicht trivial vor. Wenn man aber weiterspinnt,…
- 1 Kommentar zu "ActionBikes für Heiligendamm"
- 1 Kommentar zu "Bike Bean – ein Fahrradortungssystem"
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