Die Hausratsversicherung ersetzt nun auch dann den Schaden, wenn das Fahrrad nachts draußen stand. Die Versicherungswirtschaft will mit dieser neuen Regelung die Bedingungen bei den Hausratversicherungen vereinfachen. Bislang wurde das Fahrrad nur ersetzt, wenn es tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr abhanden kam oder nachts im Keller stand. Die neuen Vertragsbedingungen sind eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und gelten nur für Kunden, die 2008 eine neue Hausratsversicherung abschließen.
WISO: Versicherungsschutz bei Fahrradklau erweitert
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- jan von der radspannerei: Der Nabendynamo heißt SON 29 und ist ab September lieferbar. Ein Vorderrad kostet je nach Felge ca. 550 €. Es…
- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
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