Die Hausratsversicherung ersetzt nun auch dann den Schaden, wenn das Fahrrad nachts draußen stand. Die Versicherungswirtschaft will mit dieser neuen Regelung die Bedingungen bei den Hausratversicherungen vereinfachen. Bislang wurde das Fahrrad nur ersetzt, wenn es tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr abhanden kam oder nachts im Keller stand. Die neuen Vertragsbedingungen sind eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und gelten nur für Kunden, die 2008 eine neue Hausratsversicherung abschließen.
WISO: Versicherungsschutz bei Fahrradklau erweitert
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Kommentare
- 0 Kommentar zu "Freiheit auf zwei Rädern!"
- 48 Kommentare zu "Wurzelaufbrüche auf Radwegen"
- Steffen: Hallo. Auch wenn der Thread schon ewig alt ist. Verkehrssicherungspflicht bedeutet für mich das ich alle Wege die man benutzen…
- berlinradler: @Michael S, nicht falsch verstehen: Ich fahre nicht aus Klimagründen Rad. Wenn ich das täte, dürfte ich ja auch nicht…
- Michael S: Off-Topic Fortsetzung... ;-) @ berlinradler: Da muss ich doch mal mit fab sprechen "der klimaaspekt interessiert mich als radfahrer persönlich…
- berlinradler: Nochmal zum SUV-Thema, das wirklich Offtopic ist. Das Problem, das ich an diesen Fahrzeugen sehe, ist der hohe Verbrauch fossiler…
- benno: ... ja das war so ein typischer Unfall für ein Lokalblatt: Kein Personenschaden, kein Sachschaden, nur ein Schreck - aber…
- 1 Kommentar zu "Rider – Eiskalte Arbeitsbedingungen"
- 1 Kommentar zu "Das ADFC Projekt InnoRADQuick – weltbeste Beispiele für Schnellumbau von Straßen"