Mit dem Rad nach Sanssouci

Nachdem das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz geändert wurde, kann man nun testweise mit dem Fahrrad auf ausgewiesenen Wegen in Potsdams Schlösserlandschaft fahren. Wörtlich heißt es in einer Pressemeldung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG): „Im Rahmen einer zunächst auf ein Jahr befristeten Ausnahmeregelung wird die SPSG das Radfahren bzw. das Mitführen von Fahrrädern auf ausgewiesenen Wegen erlauben. So sind die sogenannten Ökonomiewege (asphaltierte Wege) in den drei Potsdamer Parkanlagen zwischen 6:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit von dem absoluten Fahrradverbot ausgeschlossen. Zu beachten haben Radfahrer dabei, dass die Fußgänger absoluten Vorrang haben und die Wege nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen.“ Die Regelung betrifft Sanssouci, den Schlosspark Babelsberg und den Neuen Garten.
Pressemeldung der SPSG
Foto: „View from Cecilienhof in Potsdam“ von decade_null

View from Cecilienhof in Potsdam von decade_null
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