Warum in Deutschland das Gewicht eines Fahrrades ausschlaggebend für die erlaubte Fahrradbeleuchtung ist erklärt Extra 3.
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Warum in Deutschland das Gewicht eines Fahrrades ausschlaggebend für die erlaubte Fahrradbeleuchtung ist erklärt Extra 3.
und zum abschluss nochmal schoen dicht zwischen autotueren und bahnschienen vorbei, das man sich entweder auf die fresse legt, oder in die Tuer faehrt oder im zweifel beides.
Super!
Möchte gerne mal wissen die Definition für Rennräder steht (tief herabgezogener Rennlenker und schmale Reifen) die der Herr Huhn erwähnt hat.
Kurze Ausführung: Es gibt keine einheitliche Definition eines Rennrades. Jedes Gericht kann dies individuell entscheiden, nimmt aber meist die landläufige und damit sehr oberflächliche Betrachtung der ahnungslosen Mehrheit (Rennlenker, schmale Reifen) als Grundlage.
Lange Ausführung: Abgesehen von der 11kg-Regel gibt es keine weitere amtliche Rennraddefinition. Damit wird wie oben beschrieben verfahren. Allerdings gibt es und das betone ich, eine nicht rechtsverbindliche DIN-Norm, welche lautet: Ein Rennrad ist gemäß DIN-EN 14781 „ein Fahrrad mit einer Lenkereinheit mit einem Mehrfachen an Griffpositionen, die eine aerodynamische Sitzposition gestatten, einem mehrstufigen Kraftübertragungssystem, einer Reifenbreite von nicht mehr als 28 mm und einer maximalen Masse von 12 kg für das fertigmontierte Rad.“
Von X3 gibt es einige ganz lustige Beiträge. Dieser gehört nicht dazu. Es wäre sehr leicht gewesen, auf die Unzulänglichkeiten der aktuellen Regelung einzugehen, wenn ein Sub-7-MTB einen Dynamo bräuchte, ein 100€ Rennrad mit 10,99kg aber nicht. Außerdem finde ich es hochgradig lächerlich, dass eine 10-Lumen-Cateye-Halogen-Funzel zugelassen und damit im Straßenverkehr scheinbar als sicher erklärt worden ist, eine um den Faktor 185 hellere Betty aber nicht. Es ist völlig neben der Spur, dass Radfahrer nicht genauso viel Licht emittieren dürfen wie Autos, obwohl das technisch eine Leichtigkeit ist. Wenigstens reicht es den Ordnungshütern auf der Straße, wenn überhaupt Licht am Rad ist.
Die angestrebte 13kg-MTB-Regel schlägt da in die gleiche Kerbe. Was unterscheidet ein 13kg-MTB von meinem Sub-10-Stadtflitzer, der dann trotzdem einen Dynamo bräuchte? Ein Mountainbike zu definieren, ist schwieriger als ein Rennrad zu erkennen. Die Zulassung von Batterielichtern für bestimmte Räder zeigt doch, dass sie als verkehrstauglich angesehen werden. Warum sind dann andere Radgattungen mit dem identischen Licht dann plötzlich so gefährdet, dass sie unter Strafe nicht mit diesem Licht als einzige Lichtquelle fahren dürfen?
Bei der Akkufunzelerlaubnis für Rennräder geht es um eine Ausnahmenutzung. Das Sub-11kg-Rennrad wird als Sportgerät angesehen, das nicht als Verkehrsmittel genutzt wird, sondern nur bei Fahrten zu oder von Sportereignissen.
Und deswegen darf daran ausnahmsweise eine Akku/Batteriefunzel genutzt werden.
Das ist das, was sich der „Gesetzgeber“ dabei gedacht hat.
Ich finde, daß das auch ganz gut so ist, und daß für im Verkehr genutzte Räder auch ganz eindeutig der Funzelbetrieb untersagt gehört. Allerdings ist das nur konsequent möglich, wenn auch gleichzeitig diese lausigen Seitenläufer auf den Schrott kommen und nur und ausschließlich Nabendynamos oder technisch äquivalentes zugelassen werden.
Batterie- und Akkufunzeln sind prinzipbedingt unzuverlässig, auch wenn die Befürworter jetzt wieder groß tönen werden, daß sie das nicht wären — wer mit offenen Augen durch die Stadt geht und Batteriefunzelnutzer ansieht, wird genau das erkennen: Akkus und Batterien sind viel zu schnell leer, und das meistens zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Richtig schlimm sind diese Batterieblinkleuchten, die manche Helden irgendwo an ihrem Rucksack anklemmen, und die mit einer „Helligkeit“ vor sich hinfunzeln, daß man ein Nachtsichtgerät braucht, um zu erkennen, daß sie leuchten.
Betrachten wir mal die Leistungsbilanz: Eine typische Fahrradlampe hat 3 Watt Leistung, braucht also für eine Stunde Betrieb 3 Wattstunden. Ein Viererpack Akkus im AA-Format hat etwa 9.5 Wattstunden, kann also eine Fahrradlampe gerade mal drei Stunden lang mit Saft versorgen.
Wer mit seiner Batteriefunzel also auf Nummer Sicher gehen will, muss also *täglich* seine Akkus auf- bzw. nachladen.
Und das bekommt nicht jeder hin.
Es mag sein, dass Dynamobeleuchtung prinzipiell zuverlässiger ist, meine günstigen Versuche waren es nicht. Es liegt ganz allein an jedem Einzelnen, ob er mit aufgeladener Beleuchtung unterwegs ist. Nicht umsonst habe ich immer geladene Ersatz-eneloops dabei und nur Lampen mit Akku-Zustandsanzeige. Auch die angeblichen 3 Stunden Betriebsdauer sind Quatsch. Selbst meine sehr hungrige Vorderlampe schafft die nur auf der höchsten Stufe. Im Normalfall bin ich damit 8 Stunden unterwegs.
Es gibt nun mal Anforderungen, die Dynamobeleuchtung nicht erfüllt. Der wichtigste Mangel ist für mich der fehlende Diebstahlschutz. Ich möchte helles und damit teures Licht am Rad haben und habe keine Lust, dass mir das gestohlen oder demoliert wird, Sättel muss ich etwa hin und wieder aufgrund Vandalismus tauschen. Beim Rücklicht gibt es für mich keine Alternative zur Akkuleuchte, da es einfach kein helles Dynamolicht gibt.
In einem Punkt sind wir uns aber einig, Morsezeichen haben auf der Straße nichts zu suchen. Wie will man als Verkehrsteilnehmer Ernst genommen werden, wenn man wie ein Kinderspielzeug blinkt?
Ich glaube die Lösung aus dem südlichen Nachbarland ist praktikabel:
Art. 2161 Beleuchtung
1 Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Artikel 30 Absatz 1 VRV erforderlich ist (von andren Verkehrsteilnehmern nicht mehr rechtzeitig zu sehen ist; Artikel 30…), mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein.
2 Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.
3 Für die Farben zusätzlicher Lichter gilt Anhang 10.
4 Richtungsblinker sind nur zulässig an Fahrrädern mit geschlossenem Aufbau.2
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a216.html
Manchmal ist eine Lösung relativ einfach.
Gruss Michi
Zurück zur Alltag: Hat denn mal jemand wegen batteriebetribenem Geleucht in Verbindung mit eienm Nichtrennrad eine Verwarnung ausgesprochen bekommen?
Gleiches frage ich für nicht StVO-Konforme, zu helle, Flakscheinwerfer?
BMVBS Sprecher Ingo Strater bringt Licht ins Dunkel: „Für den Begriff ‚Rennrad‘
besteht keine bindende Definition, sodass davon auszugehen ist, dass auch
Mountainbikes mit einem Gewicht bis zu 11 kg unter die Ausnahmeregelung
fallen“
Ausdrucken und mitnehmen, falls man ein 10,8kg MTB oder nen 10.5kg Crosser oder nen 6,5kg Zeitfahrrad hat…
Schlimmer find ich es, dass ADFC-Mitglieder (insbesondere deren Funktionäre) anscheinend Rechtsunsicherheiten tendenziell erst einmal zum Nachteil der Radfahrer auslegen!
Sowas würde dem ADAC mit Sicherheit bei seiner Clientel nicht einfallen.
ciao
Holger
@Horst, du bist auch noch im 20. Jahrhundert haengengeblieben, oder? Eine IXON IQ Haelt mit nem 5Ah Akku ~7 stunden auf volle Lotte, und im „funzelbetrieb“ der immer noch heller is als 99% aller Halogen Radbeleuchtungen quasi endlos.
Imho sollte der Gesetzgeber nicht auf die Art und Weise der Energiegewinnung Einfluss nehmen, Eine minimale Beleuchtungsstaerke vorne und hinten Vorschreiben, und eine aehnliche formulierung wie fuer Autisten mit Winterreifen und gut ist.Evtl. eine Restlaufanzeige fuer Batterielicht waere ne gute Idee, muss aber nicht. Das nicht blenden des Gegenverkehrs ist wohl auch ok, (womit eine Betty wohl raus waere) aber auch Autos haben symetrisches Fernlicht, sprich mit einem asymetrischen abblendmodus sollte eine Lupine auch den Stempel kriegen koennen.
Ich habe 2x 0.5W led hinten, und wenn die Autisten mir zu sehr aufn Sack gehen (enges ueberholen, Hupen… you name it), wird eine davon in den Eppilepsie-modus geschaltet und damit ist die Aussage glasklar: An der naechsten Ampel stehe ich wieder vor dir, und dann kriegste spass.
Nachtrag zu Nullbock-Horst: Bumm IxonIQ Speed Akku hat 4.1Ah bei 6V d.h. 24Wh -> 8 Stunden 50-60 Lux mit 3Watt oder ca. 24h mit 17Lux und 1Watt.
Und ja, dieses Licht fahre ich auch gerne an einem älterem Tourentandem, welches ansonsten nur mit einen, recht ordentlichem, Seitenläufer ausgerüstet ist.
Dieses auf Nabendynamo umzurüsten würde bedeuten, dass ich entweder auf die zusätzliche Trommelbremse im Vorderrad verzichten müsste, oder aber zusätzlich zum (tandemtauglichen) Nabendynamo eine neue tandemzugelassene Gabel mit Scheibenbremsaufnahme bräuchte.
Die Kosten für eine Umrüstung auf äquivalentes Lichtniveau dürften also bei über 500Euro liegen.
Ausserdem gibt es z.Z. kein dynamobetriebenes Fahrradlicht, welches im Stand die gleichen Helligkeitswerte wie während der Fahrt erbringt.
Das braucht es hier, da sonst die kameragesteuerten Ampel bei Dämmerung nicht reagieren!
ciao
Holger
Holger das mit der Trommelbremse ist Quark, Sturmey Archer baut wunderbare Nabendynamos mit Trommelbremsen, die halten selbst so ein GEschoss (150kg fahrer+Fahrrad)wie mich ohne Probleme und sehr zügig auf.
XL-FDD habe ich selbst ausprobiert und kann nur gutes berichten.
meinst du den hier? http://www.testberichte.de/p/sturmey-archer-tests/x-fdd-testbericht.html
„Bei höherem Tempo nimmt die Antriebsleistung aber überproportional zu. Der Sturmey-Archer X-FDD erreicht bei 30 km/h im Leerlauf fast die Werte des eingeschalteten Zustands.“
langsamer als 20 km/h ist Tandemfahren fuer den Captain verdammt anstrengend.
Und mit der Aussage halte ich einen Nabendynamo fuer alles andere als Taumelradler schlichtweg inakzeptabel. Und ein SON ist nunmal verdammt teuer, und duerfte prinzipbedingt mit aehnlichen Problemen zu kaempfen haben.
Btw, Ich habe genau deswegen den Nabendynamo vom Trekkingrad wieder abgeschraubt, weil man dann nicht mehr vorwaertz kommt!
@Ze Evil Kohl:
zum Thema Quark:
XL-FDD
ohne deutsche Zulassung wegen zu geringer Leistung bei langsamer Fahrt
Da kann ich auch beim IQ Speed bleiben… da bin ich dann auch nicht StVZO konform 🙂
ciao
Holger
@Martin LE: „…dass eine 10-Lumen-Cateye-Halogen-Funzel zugelassen und damit im Straßenverkehr scheinbar als sicher erklärt worden ist, eine um den Faktor 185 hellere Betty aber nicht.“
Zum Glück ist diese Blendgranate nicht zugelassen. Ein Punkt, wo unsere gesetzlichen Regelungen absolut sinnvoll sind. Abblendlicht sieht anders aus. Das hat auch nichts mit Akku vs Dynamo zu tun.
„Beim Rücklicht gibt es für mich keine Alternative zur Akkuleuchte, da es einfach kein helles Dynamolicht gibt.“
Bitte? Wie hell soll das denn sein? In der Stadt erfüllt doch sogar jeder Großflächenreflektor diesen Zweck. Ein Rückllicht muss garnicht besonders hell sein, sondern eine gewisse Mindestleuchtfläche haben und nicht nur ein winziger heller Punkt. Damit man die Entfernung besser abschätzen kann.
@kai Ein Reflektor mag ja schoen und gut sein, hilft dir aber nur, wenn du angeleuchtet wirst.
Biegt das Auto grade um die Kurve, oder sei sein Licht kaput (oder sei es ein anderes Fahrrad ohne licht) oder habe es das Licht in der Daemmerung noch nicht angeschaltet, oder sei es einfach nur eine Wildsau oder ein Hirsch mit Bewegungsdrang brauchst du ein kraeftiges Ruecklicht. und die, die STVZO zugelassen sind, funzeln entweder nur, oder fressen teure 3V Baterien wie popcorn.
Deswegen sollte es ein Smart Superflash oder heller sein.
siehe http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=363799
@dothebart: Ich habe ja geschrieben „in der Stadt“. Gerade der Reflektor hinten wird ja fast immer angeleuchtet. Beim vorderen Licht ist das was ganz anderes, das muss unbedingt aktiv sein. Ich verstehe trotzdem nicht, wozu das *besonders* hell sein muss. In der Stadt werde ich wegen jeder Menge von hinten sowieso nicht übersehen und ausserhalb reicht auch schwaches Licht, weil das im Dunklen auch gesehen wird. Gerade beim Rücklicht finde ich das Hochrüsten schwachsinnig. Das ist wie bei den ganzen Idioten, die nach dem Nebel vergessen, ihre Nebelleuchten auszustellen.
Du hast scheinbar auch noch nicht die aktuellen Toplight Line Rücklichter gesehen. Die zeigen dem Nachfahrenden nicht nur, dass da jemand ist, sondern auch dessen Entfernung, was viel wichtiger ist als die aktuelle Helligkeit. Und ja, die Smart Rücklichter sind sehr gut. Aber es ist kein Argument mehr, dass Dynamolicht nicht hell genug sei.
Ich habe seit einem Jahr hinten nur einen Reflektor dran und vorne den Cyo. Wollte mir eigentlich was basteln, da an das Rad keine normalen Gepäckträgerrücklichter dranpassen. In dieser Zeit habe ich Nachts nicht eine einzige brenzlige Situation gehabt. Tagsüber schon. Obwohl ich schon mal Nachts ausserorts fahre.
@ Kai
Mit richtig hell meine ich meine Dinotte 140 R-AA-L, etwa fünfmal so hell wie eine Superflash. So lange es noch Menschen gibt, die voll in mein 285 Lumen-Frontlicht schauen, mir die Vorfahrt nehmen und sich dann damit erklären, dass sie mich nicht gesehen haben, muss ich diesen armen Mitbürgern doch rein aus Nächstenliebe die Chance geben, so einen schwach beleuchteten Radfahrer erkennen zu können. Besagtes Rücklicht hat eine Erkennbarkeit von 1,5 Kilometern, da kann sich jeder Autofahrer auf mich einstellen, ein Reflektor ist da noch lange nicht in Sicht. Zudem habe ich die Lampe so eingestellt, dass sie bis etwa 150 cm Höhe deutlich zu erkennen ist, andere Radfahrer sind also nicht geblendet.
Das gleiche gilt für eine richtig helle, rotationssymmetrische Frontleuchte. Richtig eingestellt geht die Blendung gegen Null. Das man damit Schindluder treiben kann, ist völlig klar. Ich kann Autoscheinwerfer aber auch bis ins Unendliche hochdrehen, dort stört es nur die Dekra. Alles eine Frage der Vernunft, nicht der Technik. Ich muss jeden Tag, teilweise nachts, durch den Wald fahren, da ist man über jedes Quäntchen Licht dankbar. Bei Gegenverkehr wird wie beim Auto einfach abgeblendet und gut ist. Wenn ich die Schweizer Regelung aus Michis Beitrag lese, gerate ich richtig ins Schwärmen, schade, dass ich das in Deutschland wohl nicht mehr erleben werde.
Noch zur Polizei: Denen ist die Art des Lichtes zumindest hier vollkommen egal. Problematisch kann es unter Umständen aber bei Unfällen werden, wenn sich das Licht als nicht geeignet herausstellen sollte, dann geht der Gutachterstreit los.
@Martin LE: Zu deinem ersten Abschnitt: Das ist der Unterschied zwischen Sehen und Wahrnehmen. Da hilft dann auch noch heller nicht mehr. Das Wettrüsten, auch beim Auto (Tagfahrlicht) geht da eindeutig in die falsche Richtung. Das mit dem Rücklicht halte ich für überschätzt, siehe meine letzte Antwort oben.
„Das gleiche gilt für eine richtig helle, rotationssymmetrische Frontleuchte. Richtig eingestellt geht die Blendung gegen Null.“
Das Wort „rotationssymmetrisch“ ist das, was hier stört. Autos haben deswegen echtes Abblendlicht. Man kann das Akkulicht zwar relativ weit nach unter richten, dann blendest du dich aber nur selbst durch das Licht im Nahfeld. Deshalb gibt es ja auch Bastler, die mit den BUMM-Reflektoren selber basteln.
Mit der Polizei ist das hier auch so. dass die Art des Lichts völlig egal ist. Die kennen die StVO selbst nicht. Und dass die bei Unfällen einen Gutachter beauftragen, ist nach Aussage eines bekannten Fahrradgutachters extrem unwahrscheinlich. Die Richter/Anwälte kommen nicht auf solche Fragestellungen. Kennen auch alle den §67 nicht richtig.
@Holger: Dennoch kannste nicht behaupten sowas gibt es nicht, ellebätsch 😀
Wie gesagt wenn es kein Prüfzeichen haben sollte nehm ich das mal so hin, auch wenn du keine Quelle angibst für deine Weisheit.
Die Ausleuchtung und auch das dauerleuchten vs. Flackern beim schieben war bei gleicher Lampe ( IQ-Fly) nicht anders als beim DH-3N30 vorher, klar isses kein SON aber nen SON mit Trommelbremse bekommste nich.
Ah und do the bart: Wenn du die Verluste durch einen Nady merkst wünsche ich dir nie bei Gegenwind oder mit was anderem als hautengem Fliegerdress zu fahren, Windwiderstand macht beim Fahrrad idR. bedeutend mehr aus als alles was Rollwiederstände, Reibungsverluste oder sonstige vermeintliche Geschwindigkeitskiller zusammen an Kraft wegzwacken.
eneloops…
Thanks for Fahrradbeleuchtung in Deutschland “ Rad-Spannerei…
@Ze Evil Kohl:
Ich habe halt niergends einen Hinweis gefunden, dass der XL-FDD mitlerweile eine K-Welle bekommen haben könnte. Allerdings Testberichte, die ihm eine zu geringe Leistung bei geringer Geschwindigkeit zuschrieben.
Der Herrsteller wirbt auch nicht mit StVZO-Zulassung, was verwundern würde, wenn er sie hätte.
Hat Dein XL-FDD denn die K-Welle? Nummer?
Es ging in diesem Thread ja um StVZO-Konformität.
Wenn ich eine Maschinenbau-Unternehmen anheuer bekäme ich wahrscheinlich auch nen Flansch/Trommelbremsadapter für nen SON, aber z.Z. ist mir KEIN StVZO zugelassener Nabendymano mit Trommelbremse bekannt. Ich lasse mich aber gerne Besserem belehren, am Besten einen mit Tandemzulassung.
@ Martin LE:
Entschuldige mal bitte, mit solch einem Licht machst Du nicht nur auf dich aufmerksam, Du blendest geradezu den Entgegenkommenden. Das betrifft nicht nur Autofahrer, sondern beispielsweise auch Radfahrer. Mehr Sicherheit für dich und entgegenkommende Autos/Radfahrer sehe ich da nicht. Im Gegenteil. (Insofern stimme ich Kai uneingeschränkt zu.)
ich erachte es als Blödsinn, tagsüber mit Licht zu fahren. Nachts brauche ich ein funktionierendes Licht, dass zum einen den Weg/Belag vor mir ausleuchtet, um Schlaglöcher zu vermeiden, und mich gut sichtbar macht. Ich muss aber nicht die gesamte Umgebung ausleuchten.
Da gibt es sicher unterschiedliche Anwendungsgebiete. In der Stadt reicht u.U. ein Positionslicht um gesehen zu werden. Wer nachts schonmal durch den Wald gefahren ist, wird sich aber über jedes zusätzliche Lumen freuen.
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Kann leider das Video nicht sehen, hätte mich schon interessiert, warum es auf das Gewicht des Fahrrades ankommt.
Ich kann mich meinem Vorredner anschließen. Bei mir erscheint die Meldung „Dieses Video existiert nicht“. Bin gerade an der Recherche für meinen Artikel zur Gesetzeslage bezüglich Fahrradlicht usw.