Dass die Berliner Polizei Unfallmeldungen parteiisch formuliert, war hier schon öfters Thema. Besonders dreist ist die Pressemeldung nach einem tödlichen Unfall zwischen einer Fußgängerin und einem Auto in Wedding:
Wie berichtet, bog ein 58-jähriger Autofahrer gegen 6 Uhr 15 bei grünem Ampellicht aus der Reinickendorfer Straße in die Schulstraße ab. Nach dem bisherigen Kenntnisstand lief ihm dabei plötzlich die dunkel gekleidete Frau vor das Auto und wurde von dem „Opel“ erfasst.
Hier nutzt man gleich mehrere Mechanismen der Parteinahme:
– Man weist auf die grüne Ampel des Kraftfahrers hin – dazu, dass die Fußgängerin dann wohl auch grün hatte, schweigt man lieber. Dass der Kraftfahrer dann wartepflichtig ist, muss man gar nicht erst erwähnen.
– Jemand, der eine Straße überqueren will, tut das natürlich unvorhersehbar und plötzlich. Ist zwar nicht STVO-widrig und gilt wegen mangelnder Definition wohl für jeden Unfall, liest sich aber dennoch wie eine Mitschuld.
– Dunkle Kleidung – es ist ja nicht so, dass der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen und mit dunklen Hindernissen rechnen muss. Nein, auch wenn es so gar nicht vorgeschrieben ist, ist ein dunkel gekleideter Fußgänger auch dann Schuld am Unfall, wenn er eigentlich Vorrang hatte. Die Geschwindigkeit des Kfz spielt dabei keine Rolle, noch nie war sie Teil von Unfallmitteilungen der Polizei.
Die Angehörigen der bisher nicht identifizierten Frau müssen nun nicht nur einen schweren Verlust verkraften, sondern auch die Tatsache, dass die Polizei ihr mindestens moralisch die Schuld am Unfall gibt und dies an eine breite Öffentlichkeit kommuniziert. Der Fußgänger – ebenso wie der Radfahrer – ist in solchen Situationen (Unfälle bei grüner Ampel) immer Schuld. Zwar wird er regelmäßig zum Beachten der Ampel ermahnt, wird er dabei jedoch von einem Abbieger umgefahren, so war er eben zu dunkel gekleidet oder hat auf seinem Recht bestanden.