Die Berliner Polizei weist darauf hin, dass hell gekleidete Fußgänger und Radfahrer in der dunklen Jahreszeit von Kraftfahrzeugführern besser gesehen werden. So beträgt die Kontrastsehschärfe nur 20-30% des Tageswertes, Autofahrer können dunkel gekleidete Verkehrsteilnehmer oft erst ab 20 Meter Entfernung sehen . Laut einem Bremswegrechner beträgt der Anhalteweg bei 50 km/h 28,7 Meter, die Aufprallgeschwindigkeit bei 20 Metern Hindernisentfernung würde noch 38 km/h betragen.
Radfahrer und Fußgänger sollten aufmerksam auf die verlängerten Bremswege und die eingeschränkte Sicht der Fahrzeuglenker achten, mit Fahrfehlern anderer rechnen und im Zweifelsfall lieber nicht auf ihr Recht bestehen.
Auch wird auf die „oft unangepasste Geschwindigkeit“ der Kraftfahrzeugführer hingewiesen.
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Ich sehe solche Informationen mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Natürlich ist es angesichts der realen Umstände im Straßenverkehr ratsam, sich als Fußgänger und Radfahrer stärker sichtbar zu machen. Andererseits beschreibt die Polizei einen unhaltbaren Zustand – trotz der Sichtverhältnisse wird nur selten die Fahrgeschwindigkeit angepasst, Verkehrsteilnehmer ohne „harte Schale“ werden gefährdet und sollen sich gefälligst darauf einstellen. Je mehr Fußgänger sich stark reflektierend kleiden, umso weniger wird mit dunkel gekleideten Fußgängern gerechnet und sich darauf eingestellt. Die Rechte und Pflichten sind genau anders herum verteilt: Fußgänger können sich kleiden, wie sie wollen – Fahrzeugführer (auch Radfahrer!) hingegen müssen ihr Privileg der höheren Geschwindigkeit mit besonderer Sorgfalt erkaufen.
Übrigens: Laut dem oben genannten Bremswegrechner beträgt die angemessene Geschwindigkeit für den Fall, dass dunkel gekleidete Verkehrsteilnehmer erst ab 20 Meter Entfernung gesehen werden, knapp unter 40 km/h.