In de.rec.fahrrad gefunden:
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das eine Radweg-Benutzungspflicht nur in Ausnahmefällen als rechtmäßig ansieht, „mit Bedenken“ zur Kenntnis. Schließlich habe man „hohe Investitionen in den Radwegebau auch im Sinne der Sicherheit der Radfahrer vorgenommen“. Daher seine Empfehlung: „Bei Vorhandensein von Radwegen sollten Radfahrer diese auch uneingeschränkt nutzen.“