Bundestag diskutiert über die Förderung des Radverkehrs

Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel: „Radverkehr konsequent fördern“ berät der Bundestag am Freitag, 31. März 2017, ab 12.10 Uhr in erster Lesung. Im Anschluss an die 45-minütige Debatte soll die Vorlage in den Verkehrsausschuss überwiesen werden.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen auf www.bundestag.de übertragen.

Damit Autominister Dobrindt aus dem verkehrspolitischen Koma erwacht, ruft die Bundestagsfraktion der Grünen am Freitagmorgen vor dem Verkehrsministerium zum Protestklingeln auf, mit vielen Fahrrädern und mmit vielen lauten Klingeln.

Ort: Invalidenstraße, Ecke Schwarzer Weg, 10115 Berlin
Zeit: Freitag, 31. März 8:20 – 8:45 Uhr

Facebook-Event: Dobrindt wachklingeln!

Nachtrag: 30. März 201
Grünenfraktion im Bundestag: Antrag „Radverkehr konsequent fördern“

5 thoughts on “Bundestag diskutiert über die Förderung des Radverkehrs

Comments-Feed
  1. Auch die Linke hat inzwischen ein ausführliches Positionspapier zum Radverkehr aufgelegt. Es ist sogar echt sehr fortschrittlich ausgefallen:
    https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/positionspapier-zum-radverkehr/
    Wen wählt man nun also, wenn man pro-Fahrrad unterwegs ist??

    1. >Wen wählt man nun also, wenn man pro-Fahrrad unterwegs ist??
      Ganz bestimmt nicht die Linken. Ich kann mich noch genau an die Diskussion im Petitionsausschuss bzgl. der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht vor ein paar Jahren erinnern. Am schlimmsten regelrecht gegen Radfahrer gehetzt hat hier die Vertreterin der Linken. Da war selbst der Typ von der CDU noch vergleichsweise zahm.

      1. Ganz bestimmt nicht die Linken.

        So einfach ist das nicht, jedenfalls nicht für Berlin. Abgesehen von Stefan Gelbhaar kam in der vergangenen Legislaturperiode von den Grünen recht wenig, das Wahlprogramm zuvor war sehr bescheiden. Da waren Piraten und Linke beide mutiger. Die Grünen haben nach meiner Meinung erst mit dem Radentscheid wieder kollektiv Mut gefasst und zu ihrer angestammten Unterstützung von Radanliegen zurückgefunden.

      2. Das hängt wahrscheinlich extrem von der jeweiligen Person ab. Kannst Du Dich erinnern, wer die dumme Nuss von der Linkspartei war?

  2. abwrackprämie (15 Kommentare)
    am 31. März 2017 — 10:51:
    Ich kann mich noch genau an die Diskussion im Petitionsausschuss bzgl. der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht vor ein paar Jahren erinnern

    Die Petitionsausschußanhörung zur RWBP liegt jetzt vollständig
    transkribiert vor:

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Und wir kommen zu Nummer 5. Dort ist Herr
    Christian Marten anwesend. Mit der öffentlichen Petition begehrt der
    Petent eine Umwandlung der in § 41 Absatz 2 Nr. 5a
    Straßenverkehrsordnung geregelten Benutzungspflicht von Sonderwegen für
    Radfahrer in ein Benutzungsrecht. Herr Ledebrink, nein Entschuldigung,
    Herr Marten hat fünf Minuten Zeit, uns einzuführen. Bitte schön.]

    Christians Eingangsstatement: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, vielen
    Dank. Herr Ledebrink ist leider nicht da.

    Ich möchte nochmal klarstellen: Ziel dieser Petition ist es nicht,
    Radwege abzuschaffen, sondern Ziel dieser Petition ist es, die
    Radwegbenutzungspflicht abzuschaffen. Die Radwegbenutzungspflicht wird
    in Deutschland damit begründet, dass das Fahren auf Fahrradwegen
    sicherer sei als das Fahren auf der Fahrbahn. Als sie eingeführt wurde
    in den 1930er Jahren, wurde sie damit begründet, dass man den Radverkehr
    weg von der Fahrbahn haben wollte. Das ist heute nicht so, sondern sie
    wird ausschließlich mit der Sicherheit der Radfahrer begründet.

    Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigen aber, dieser
    Sicherheitsgewinn von Radwegen lässt sich nicht nachweisen. Im Gegenteil
    ist es so, dass Radwege viele grundsätzliche Probleme haben, die auf der
    Fahrbahn nicht existieren. So ist es so, dass die Sichtbeziehung
    zwischen Radfahrern auf dem Radweg und Autofahrern gestört wird.
    Beispiel dafür: Ein einbiegender Autofahrer hält auf dem Radweg an, um
    in die Straße einzusehen, oder ein abbiegender Autofahrer sieht den
    Radweg nicht, sieht den Fahrradfahrer auf dem Radweg nicht, dem er
    eigentlich Vorrang gewähren muss. Solche Schwierigkeiten sorgen dafür,
    dass die Mehrzahl der schweren Fahrradunfälle auf Radwegen geschieht.
    Insbesondere linksseitige Radwege sind eine der Hauptunfallursachen,
    oder die Benutzung von linksseitigen Radwegen ist eine der
    Hauptunfallursachen. Das wurde auch in dem Polizeibericht, der letzte
    Woche für Berlin veröffentlicht wurde, rausgestellt. Die
    Hauptunfallursache ist dort: falsche Benutzung der Straße, sprich,
    fahren auf linksseitigen Radwegen, fahren auf Bürgersteigen, eben fahren
    dort, wo nicht mit Verkehr gerechnet wird.

    Es besteht umgekehrt keine Möglichkeit für die Straßenverkehrsbehörden,
    das Vorhandensein eines Radwegs anzuzeigen, ohne dass dadurch eine
    Benutzungspflicht angeordnet wird. Sobald ein Radweg durch ein blaues
    Schild angezeigt wird, das Vorhandensein eines Radweges angezeigt wird,
    wird dadurch gleichzeitig eine Benutzungspflicht angeordnet. Dies gilt
    insbesondere für linksseitige Radwege. Wenn linksseitig ein Radweg
    freigegeben werden soll, dann muss er gleichzeitig benutzungspflichtig sein.

    Frage: (#00:03:12#)

    Wir haben in Deutschland Rechtsverkehr. Das heißt, es gibt Radwege, die
    verlaufen auf der rechten Seite der Fahrbahn. Das sind rechtsseitige
    Radwege. Und es gibt Radwege, die verlaufen auf der anderen Seite. Ich
    als Radfahrer werde in manchen Fällen gezwungen, eben das
    Rechtsfahrgebot ein Rechtsfahrgebot sein zu lassen und auf der linken
    Seite zu fahren, wo mit mir nicht gerechnet wird. Darum Hauptunfallursache.

    Es wird argumentiert, Radwege dienen… Bis 1998 galt in Deutschland eine
    allgemeine Radwegbenutzungspflicht. Die wurde mit der StVO-Novelle von
    1997 gekippt und durch eine, dem Gesetz nach, Ausnahmeregelung ersetzt.
    Die Ausnahme sieht eben vor, dass Radwege generell nicht mehr
    benutzungspflichtig sind, sondern nur dann, wenn sie durch das blaue
    Schild benutzungspflichtig gemacht wurden. Das ist heute die Regel. Die
    wenigstens Radwege sind lediglich freigegeben, die allermeisten Radwege
    sind tatsächlich benutzungspflichtig. Obwohl vom Gesetzgeber gewollt
    ist, dass dieses eine Ausnahme darstellt – die Benutzungspflicht. Das
    mag mit daran liegen, dass man gerne deutlich auf Radwege hinweisen
    möchte; das eben nicht kann, ohne gleichzeitig die Benutzungspflicht
    anzuordnen. Im Gegenteil ist es heute die Regel, dass Radwege an Straßen
    benutzungspflichtig beschildert werden. Es ist heute die Regel, obwohl
    es die Ausnahme sein sollte. Darum ist die Forderung der Petition, diese
    generelle Radwegbenutzungspflicht aus der StVO herauszunehmen. Wenn es
    wirklich notwendig ist, eine Fahrbahn für den Radverkehr zu sperren,
    dann gibt es auch heute schon das Schild „für Radfahrer verboten“, so
    dass man das dann als intendiertes Verbotsschild auch zeigen kann. Gut.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön Herr Marten für Ihre
    Ausführungen. Als erster hat Herr Storjohann das Wort.]

    Frage von Storjohann: Herzlichen Dank Herr Ledebrink.

    Jeder hat so seine Sicht der Dinge. Ich komme vom Lande. Ich freue mich
    immer riesig, wenn wir einen neuen Fahrradweg irgendwo kriegen – an
    Bundesstraßen, an Landstraßen. Die sind sehr aufwendig gemacht. Da gibt
    es keine Einfahrten, da gibt es kein Wurzelwerk, also keine gefährlichen
    Situationen. Es gibt dann auch keine Unfälle mehr. Und trotzdem freue
    ich mich, wenn dann die Fahrradfahrer diesen Weg benutzen und nicht dann
    doch noch immer auf der Landstraße fahren. Dann gibt es auch die
    Situation, dass die Autofahrer diese Fahrradfahrer anhupen, und, und,
    und. Also, wir müssen da sehr viel Aufklärungsarbeit leisten, wie
    überhaupt die rechtliche Situation ist.

    Nur ist ja letzte Woche hier in Berlin auch der Unfallbericht
    vorgestellt worden. Und nach meinen Unterlagen – ich fahre ja nun auch
    viel hier in Berlin Fahrrad; viele gefährliche Situationen – unterliegen
    75% der Fahrradwege hier in Berlin nicht der Benutzungspflicht. Das ist
    eine andere Aussage als Ihre eben, wo Sie gesagt haben, das ist genau
    andersrum. Die meisten Fahrradwege unterliegen der Benutzungspflicht.
    Nun ist die Frage: Wo ist jetzt unser Handlungsbedarf? Wenn es praktisch
    keine Benutzungspflicht mehr gibt, und da, wo es sie gibt, ist sie wohl
    begründet, ist es eigentlich geregelt. Das ist mein Problem. Und ich
    möchte nicht generell im ländlichen Bereich die Benutzungspflicht
    aufheben. Deswegen habe ich ein Problem, generell, so wie Sie es
    fordern, Ihnen zu folgen. Deswegen ja auch heute das Gespräch, dass wir
    das noch vertiefen, ob Ihr Blick jetzt mehr auf den städtischen Bereich
    gerichtet ist, oder ob Sie für den ländlichen Bereich das auch so sehen
    mit der Aufhebung der Benutzungspflicht.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön Herr Storjohann! Herr Hettlich,
    als zweiter Berichterstatter, bitte!?]

    Herr Hettlich (B90/Die Grünen): Ja, vielen Dank Frau Vorsitzende!

    Sehr geehrter Herr Marten, ich hab das so verstanden, daß Sie in Ihrer
    Petition primär auf den innerörtlichen Verkehr abheben. Denn ansonsten
    kann ich nur meinem Kollegen Storjohann zustimmen, wenn es über den,
    gerade die, begleitenden Fahrradwege an Bundesstraßen so geht, dann kann
    ich eigentlich nicht erkennen, wieso man hier beispielsweise von der
    Radwegebenutzungspflicht irgendwie Abstand nehmen sollte. Ich glaube das
    ist irgendwie absurd, aus meiner Sicht jedenfalls.

    Aber innerorts sehe ich das durchaus so, daß wir uns in einer
    trügerischen Sicherheit gewogen haben, indem wir die Verkehrsteilnehmer
    voneinander getrennt haben und der Autofahrer fährt, braucht sich nicht
    mehr ’nen Kopp machen, ob jetzt irgendwie noch ein Fahrradfahrer da
    kommt, oder ein Fußgänger – und dann sehe ich natürlich die Fußgänger
    als schwächtes Glied in der Kette, auch zum Teil von Fahrradwegen, die
    auf dem ehemaligen Bürgersteig jetzt verlaufen dann an den Rand
    gedrängt, übrigens auch von Fahrradfahrern relativ rücksichtslos auch
    bedrängt und auch die Frage von Einhaltung der Verkehrsregeln an dieser
    Stelle sollte man auch durchaus, auch wenn ich selber viel Fahrrad
    fahre, also durchaus berücksichtigen.

    Ich will deswegen die Frage nochmal stellen zu dieser Grenze, dieser
    „magischen“ Grenze, von zwanzigtausend Fahrzeugen; Auch an die
    Bundesregierung, ob sie – beispielsweise – sehen können, daß es da einen
    Interpretationsspielraum im Rahmen der Straßenverkehrsordnung gibt; Und
    wie das dann in der Praxis dann auch letztlich gehandhabt wird. Wenn
    also, wie der Kollege Storjohann darauf hinweist, daß 75% der
    Fahrradwege hier in Berlin nicht benutzungspflichtig sind, dann muß man
    sich fragen, auf was für einer Basis – beispielsweise der
    Straßenverkehrsordnung – wird das vertreten. Also das würde mich mal
    interessieren.

    Und das Zweite ist: Wir haben ja jetzt die Diskussion zum Thema „shared
    space“, also auch zur Entschleunigung des innerstädtischen Verkehrs,
    Berlin ist vielleicht jetzt ein schlechtes Beispiel, aber es gibt ja die
    Gemeinde in Niedersachsen – in der Nähe von Osnabrück – Bohmte heißt die
    glaub ich, die jetzt so als Modellprojekt ja… – wo ja im Prinzip so
    eine Auflösung zwischen diesen einzelnen Verkehrsteilnehmern ja auch
    herbeigeführt werden soll, ganz bewußt, um eine Entschleunigung im
    innerstädtischen Bereich, wo es auch nicht um Geschwindigkeiten geht,
    herbeizuführen. Insofern ist das ja auch eine Frage, wie wird
    beispielsweise sowas dann auch vom Gesetzgeber dann gehandhabt? Danke schön!

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön. Die Antwort, Herr Kasparik bitte.]

    Antwort von Kasparik: Also, vielleicht als Satz vorne weg. Wir haben in
    Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch
    ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir
    haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: „Eine Benutzungspflicht muss
    zwingend begründet werden im Einzelfall“. Eine Stadt sagt, prinzipiell
    gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an
    bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine
    Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht, so
    dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der autorisierte
    Verkehr auf der anderen. Weil es genau um diesen Punkt Unklarheit immer
    noch gibt, insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern
    – also kommunale Aufgabe –, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir
    brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und
    weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine
    Fahrradakademie, die Stadtplanern helfen soll, durch europäischen
    Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem
    Problem – beispielsweise der zu entmischenden Verkehre – mit
    Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden, innerstädtische Verkehre zu
    lösen, so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele
    erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen.
    Es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr, sehr gute Erfahrungen
    haben, wo man davon profitieren kann. Aber das ist mir wichtig hier in
    dieser Runde nochmal zu sagen. Die Straßenverkehrsordnung sagt: Die
    Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen, und sie
    muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein
    Stadtplaner sagt, ich stelle da mal ein blaues Schild hin.

    Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich
    dazu… Was wir beobachten können, ist, dass der eine oder andere
    Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht und sagt: Ich will aber das
    blaue Schild hier weghaben. Dann muss die kommunale Behörde nachweisen,
    warum das zwingend erforderlich ist. Und wir haben eine zunehmende Zahl
    von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder
    aufheben.
    Deswegen sage ich nochmal – in der Zuständigkeit abgeschichtet –, was
    ist die Sache des Bundesgesetzgebers? Der Bundesgesetzgeber hat gesagt,
    es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn in begründeten
    Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht
    mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer. Und die müssen dafür
    sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen,
    zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu
    überlegen, wie machen wir denn den Radverkehr am Alex. Das ist Sache der
    Stadt Berlin. Deswegen sage ich, aus Bundessicht sehen wir an dieser
    Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der
    Straßenverkehrsordnung, sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so
    zu vollziehen, wie es vom Gesetzgeber gemeint ist. Und der Gesetzgeber
    hat es sehr großzügig geregelt – der Bundesgesetzgeber – und hat gesagt,
    ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass es wirklich erforderlich ist.
    Dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird, und die
    Stadtplaner müssen es entsprechend einsetzen.

    [ Frau Naumann (Vorsitzende): „Danke schön! Jetzt hat Frau
    Lösekrug-Möller das Wort. Ich will nur mich entschuldigen dafür, Herr
    Hettlich ist kein Berichterstatter, in der Fahrrad [unverständlich]
    nachgemeldet, ich bin irritiert gewesen, weil…“]

    Frau Lösekrug-Möller (SPD): „… Damit habe ich überhaupt gar kein
    Problem, Frau Vorsitzende. Ich bin froh, ich habe gestern einen
    Radausflug hier in Berlin gemacht und freu mich, daß ich hier also
    unversehrt sitze. Weil, zu diesem Thema könnte man eine ganze Menge
    sagen; Auch die Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen, Herr Kollege
    Hettlich, ne, sind manchmal auch nicht die von der reinsten Sorte. Aber
    darum geht es eigentlich garnicht. Ich möchte wissen, mir ist zu Ohren
    gekommen, daß – erfreulicherweise – das Verkehrsministerium einen
    Forschungsauftrag vergeben hat, um mehr Licht in das Dunkel zu bringen.
    Weil wir hier ja auch sehr viel subjektives Erleben haben, wir wissen,
    wir haben schon gehört, wir sind gar nicht immer zuständig und dennoch
    habe ich Kenntnis davon, daß es ein Forschungsvorhaben gibt, das stärker
    klären soll, wie kann man im Grunde genommen die Unfallgefahr, die ja
    der Petent hier ja auch vorträgt – sehr glaubwürdig, noch weiter
    reduzieren; Durch ’ne ganz bestimmte Wiedervermischung von Verkehren.
    Ich hörte, daß Ergebnisse dazu erst 2009 vorliegen sollen; Ich glaub
    aber das Thema ist von so großer Bedeutung, vielleicht gibt es ja einen
    Zwischenbericht oder wann können wir erwarten, daß wir da erhellende
    wissenschatfliche Erkenntnisse bekommen?
    [bearbeiten] Antwort von Kasparik

    [Frau Naumann (Vorsitzende): „Danke schön Frau Lösekrug-Möller, Herr
    Kasparik!?“ ]

    Herr Kasparik (BMVBS): „Noch 2008.“

    [Frau Naumann (Vorsitzende): „Wird der uns zur Verfügung gestellt? Gut,
    dann kann der ja in unsere Überlegungen mit einbezogen werden.“ Danke
    schön. Frau Blum bitte.]

    Frage Frau Blum: Ja herzlichen Dank Herr Hartung, dass Sie uns nochmal
    dargestellt haben, worum es Ihnen hier geht.

    Ich will das jetzt auch nicht weiter verlängern. Ich habe zwei ganz
    konkrete Fragen. Mir ist aus Ihrer Petition nicht ganz deutlich
    geworden, ob Sie mit Ihrer Petition die wirklich freie Wahl des
    Fahrradfahrers meinen, zu fahren, wo er möchte. Weil, die Begründung
    dafür fehlt mir noch etwas in Ihrer eigenen Position. Sie gehen davon
    aus, Unfallschutz und solche Geschichten. Und trotzdem hat das ja
    Konsequenzen auf die gesamte Verkehrsteilnehmerschaft, also auch auf
    Fußgänger, auch auf Autofahrer, auch auf diejenigen, die Verkehr regeln.
    Insofern meine Frage nochmal: Beabsichtigen Sie tatsächlich, den
    Fahrradfahrer gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern so weit zu
    privilegieren, dass er frei wählen darf, wo er fährt, und alle anderen
    nicht? Die zweite Frage: Ist Ihrerseits, wenn Sie diese erste Frage mit
    „ja“ beantworten wollen, damit beabsichtigt, den Gesamtverkehr zum
    Beispiel auf innerörtliche Regionen zusätzlich zu beruhigen.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön. Bitte die Antwort, Herr Marten.]

    Antwort Herr Marten: Gut, ich fange hinten an, bei Frau Blum.

    Nein, es ist nicht gewünscht, dass ein Radfahrer völlig freie Wahl hat.
    Sondern, Fahrräder sind Fahrzeuge, Fahrzeuge müssen nach § 2 der
    Straßenverkehrsordnung auf der Fahrbahn fahren. Das ist der Regelfall.
    Der Ausnahmefall ist, dass Radfahrer auf Radwegen fahren. Radwege sind
    ausdrücklich als Ausnahmefall in der Straßenverkehrsordnung auch
    vorgesehen. Somit kann ich Ihre Frage mit „nein“ beantworten. Regelfall
    ist, Fahrradfahrer gehören auf die Fahrbahn und nicht auf den
    Bürgersteig. Beantwortet das Ihre Frage? Damit ist die zweite Frage,
    glaube ich, hinfällig geworden.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke.]

    Antwort Herr Marten: Gut. Ich habe weiterhin das Wort?

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Ja. An wen antworten Sie?]

    Antwort Herr Marten: An Herrn Storjohann.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Ja.]

    Antwort Herr Marten: Sie nannten, dass in Berlin 75% der Radwege frei
    von blauen Schildern sind. Berlin ist in dem Fall eine Ausnahme. Das hat
    auch damit zu tun, dass in Berlin früh angefangen wurde, vor das
    Verwaltungsgericht zu gehen und illegal angeordnete Benutzungspflichten
    weg zu klagen. Die Stadt Berlin hat darauf reagiert, indem sie
    freiwillig viele Radwegbenutzungspflichten entfernt hat, wo sie nicht
    nachweislich der Verkehrssicherheit dienen. In anderen Städten sieht das
    anders aus. Es gibt etliche Städte, in denen die Benutzungspflicht der
    Regelfall ist. Berlin ist hier Ausnahmefall, eben bedingt durch die
    Mündigkeit der Bürger, frühzeitig geklagt zu haben.

    Letztlich kann nicht die Frage sein: Welche Argumente sprechen für eine
    Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht? Eigentlich muss die Frage sein:
    Was spricht für eine Radwegbenutzungspflicht? Die
    Radwegbenutzungspflicht ist eine Einschränkung des fließenden Verkehrs,
    die, wie Sie richtig sagten, im Einzelfall nachgewiesen werden muss. Die
    Änderung ist jetzt seit acht Jahren in Kraft, und es zeigt sich eben,
    diese gesetzliche Regelung wird nicht so angewandt, wie sie gedacht ist.
    Darum ist es Sache des Bundes, dafür zu sorgen, dass die Regelung so im
    Sinne des Gesetzgebers Anwendung findet.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön Herr Marten. Ich sehe keine
    weiteren… Herr Storjohann, bitte.]

    Frage Herr Storjohann: Ich möchte gerne nachfragen, weil… Es geht ja um
    Verkehrssicherheit und um Unfälle mit Fahrradfahrern – allgemein
    gesprochen. Was mich dann interessiert – das wir ja vielleicht dieser
    Zwischenbericht ausweisen –, wenn andere Städte vergleichbar mit Berlin
    eine geringere Quote haben der Radbenutzungspflicht oder eine höhere, ob
    sich das aus der Unfallstatistik signifikant irgendwie raus lesen lässt.
    Denn, wenn ich mir die Unfallstatistik hier in Berlin angucke, kann ich
    da eigentlich nicht viel draus ablesen. Auch wenn sich in letzter Zeit
    die Radwegebenutzungspflicht etwas gelockert hat.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön Herr Storjohann. Herr Marten
    bitte.]

    Antwort Herr Marten: Sie sehen an dieser Unfallstatistik der Polizei,
    dass sich an der Gesamtzahl der Unfälle im Grunde nichts geändert hat.
    Seit 2000 wird in Berlin massiv die Benutzungspflicht abgebaut. Die
    Unfälle sind aber nicht mehr geworden. Im Gegenteil ist es so, dass die
    Zahl der schweren Unfälle deutlich eher abgenommen hat; und das bei
    gleichzeitig deutlich steigendem Radverkehr. Vor 10 Jahren hatten wir
    etwa 6% Radverkehr in Berlin, heute liegen wir bei 12%. Also hat die
    Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht – auf zumindest 75% der Radwege
    – eindeutig positive Ergebnisse gebracht.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön.]

    (#00:20:27#)

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Ja, ganz kurz bitte.]

    Antwort von Kasparik: Man muss bei der Beurteilung dieses Vorganges mit
    bedenken, dass die Benutzungspflicht genau an den Stellen wieder
    abgeschafft worden ist, wo sie gar nicht hätte eingeführt werden dürfen.
    Das muss man bedenken, wenn man die Folgen einer solchen Maßnahme in
    seiner Wirkung beurteilen will. Deswegen weise ich nochmal darauf hin.
    Der Bundesgesetzgeber sagt: Ihr müsst im Einzelfall begründen, wenn Ihr
    die Benutzungspflicht anordnet. Offensichtlich hat es in der
    Vergangenheit die Situation gegeben, dass man blaue Schilder aufgestellt
    hat, ohne diesen Nachweis zu erbringen. Wenn man diese Schilder jetzt
    zurückbaut, dann ist es nicht verwunderlich, wenn jetzt keine großen
    anderen Ergebnisse da raus kommen, weil die eben an Stellen standen, wo
    sie gar nicht hätten eingeordnet sein dürfen. Deswegen auch, an dieser
    Stelle rate ich zur Sorgfalt, sich das nochmal genau anzugucken. Die
    Frage ist immer ganz entscheidend – wir reden heute hier auf Bundesebene
    –: Gibt es einen Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers? Aus unserer
    Einschätzung im Bundesverkehrsministerium gibt es den nicht, weil die
    Straßenverkehrsordnung die Flexibilität ermöglicht, die die Beurteilung
    im Einzelfall vor Ort sicherstellt. Alles andere ist nach dem
    Subsidiaritätsprinzip Sache der Länder und der Kommunen.

    [Frau Naumann (Vorsitzende): Danke schön für die ergänzenden
    Bemerkungen. Damit schließen wir Nummer 5 ab. Ich bedanke mich bei Herrn
    Marten. Und wir kommen zu Nummer 7.]

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