In de.rec.fahrrad wird gerade über „gute Radwege“ diskutiert. Dabei wurde ein Beispiel aus Kopenhagen verlinkt:
Morning Ebb And Flow from jim slade on Vimeo.
Sieht gut aus, oder? Erstmal jedenfalls. Aber fixiert man einen beliebigen Radfahrer im Pulk, so stellt man fest, dass er ganze 2-3 Ampelphasen brauchen wird, um über die Kreuzung zu kommen. Die wenigen Autos hingegen können sich an der Ampelkreuzung an drei Fahrspuren aufstellen und so garantiert in der nächsten Grünphase losfahren.
Zugegeben – so viele Radfahrer auf der Fahrbahn, das würde den Autoverkehr stark ausbremsen, allenfalls ein Mitschwimmen im Pulk bliebe ihm. Aber ist die Alternative zwangsläufig, den Radverkehr auf einen engen Weg zu zwängen, der ihm das Vorankommen so erschwert?
Ist die Dronning Louises Bro Brücke, die im Video gezeigt wird, nicht die am meisten radbefahrendste Brücke in Kopenhagen? Ich meine Mikael Colville Andersen hatte das mal erwähnt. Warum sollte die Staugefahr bei Zweirädern geringer sein? Stau krige ich immer hin, mit dem Flugzeug, Auto, Rad, zu Fuß… Überall, wo viele sind, wirds eng.
Wenn die Abbiegespuren für KFZ zu Aufstellflächen für Radfahrer würden, kämen auch mehr in einem Schwung rüber, das ist richtig. Ich vermute mal einen auch in Kopenhagen diskutierten Engpass beim Reinfluten in die Stadt. Der Damm zwischen den Seen gehört zu den Radialwegen und ist für KFZ nur einspurig pro Richtung und stößt dann auf den Ringverkehr entlang der Seen. Bis zu dieser Kreuzung ist daher das Verhältnis zwischen Radweg und Fahrbahn schon relativ ausgewogen. Nicht alles perferkt, aber wird ja vielleicht noch. Der Umbau ist schließlich noch nicht abgeschlossen und als man diese Lösung baute, wars vermutlich auch noch nicht so voll. Wer Radwege sät, wird Radverkehr ernten. Soll man deshalb nicht säen?
> Wenn die Abbiegespuren für KFZ zu Aufstellflächen für Radfahrer würden
Da wird übers Ghetto lamentiert und Fahrbahn vorgeschlagen, aber gleich der nächste liest daraus nichts als Ghetto.
> Wer Radwege sät, wird Radverkehr ernten.
Und schon bestätigt.
Beweis?
Die rosa Brille auf?
Ganz ehrlich: Wenn die Kreuzung auf meinem täglichen Arbeitsweg wäre, dann würde ich mir ne neue Route oder ein anders Verkehrsmittel aussuchen. Das ist ja die Hölle! Ist ja wie Autofahren, nur mit dem Fahrrad! Grusel.
cool! Jetzt die Radwege weiter verbreitern…
Ansatzweise ist das um halb neun morgens auf der Zossener Brücke schon so. Wird manchmal schon knapp mit der Ampelphase, wenn der Radstreifen „überläuft“. Der muss auch schon breiter. In den Autostau will ich da sicher nicht, na vielen Dank.
@“Gleichberechtigter“: Berlin hat kaum noch Benutzungspflichten, also abregen und auf die Fahrbahn fahren. Stell Dich ruhig in den BrummBrumm-Stau und atme tief durch. Wir fahren im Ghetto vorbei und winken nett.
Ich finde es wird immer schwieriger sich durch den Dschungel von ‚echten‘ Meinungen und Erfahrungen, ‚echten‘ also ohne eigene finanzielle Interessen geleitete Informationen (Ehrenamtliche, ‚echte‘ NGO’s, etc)., sowie andererseits den professionellen Meinungs-bildenden Agenturen/Netzwerken, etc. hindurchzufinden.
Immer häufiger finden sich professionelle Campaigner, die dann mit viel Zeit und Know-How Meinungsbildung betreiben.
Ein bischn wie beim Programm von Max Uthoff:
„wer immer wieder dasselbe sagt hat Recht, wer immer wieder dasselbe sagt hat Recht, Copenhaaaagen! wer immer wieder dasselbe sagt hat Recht, Go Dutch, wer immer wieder dasselbe sagt hat Recht, Radwege sind sicher, wer immer wieder dasselbe sagt hat Recht, etc.
https://www.dutchcycling.nl/organization/organization-2
http://www.copenhagenize.com/
Ich sage keineswegs (!), dass diese Agenturen und Netzwerke nicht auch richtige und wertvolle Analysen, Handlungsleitfäden, etc, publizieren und multiplizieren, aber etwas fängt langsam an mich grundsätzlich zu stören:
Hier wird der Radverkehr zum privatwirtschaftlichen „Produkt“, dass mit privatwirtschaftlicher Gewinnabsicht vermarktet wird. Zum Teil stehen auch staatliche / kommunale Interessen dahinter (Fahrradland / stadt Nr.1 muss als Marke effektiv global vermarktet werden, etc.). Implizit ist dabei, dass das „Anschlussfähig“ ist bzw. sein muss.
Was meint denn anschlussfähig, wenn wir in einer „Automobil orientierten“ Gesellschaft leben, wo eine kleine 600.000 EUR Parteispende an die CDU dazu führt, dass eine Woche später die EU-Abgasverschärfung durch Merkel von Tisch gekippt wird und etliche tausend Ältere und chronisch Kranke eU-BürgerInnen deswege deutlich früher ins Gras beissen müssen?
Diese privatwirtschaftliche Professionalisierung fällt mir insbesondere bei den immer besser werdenden medialen Auftritten in Bezug auf Kopenhagen (Copenhagenize, etc.) und den Niederlanden (go dutch, etc.) auf.
Wieso lese ich eigentlich nirgendwo, dass in den Niederlanden der Autoverkehr ansteigt, obschon es stimmt?
Wieso lese ich nirgendwo, dass die Unfallgefahr für Radfahrende in NL pro zurückgelegtem Weg höher ist als in D (pro gefahrenem KM sieht es in NL besser aus als in D, aber AUSSCHLIESSLICH dieser für NL günstige Wert wird überall publiziert) ?
Wien hat (Messtoleranzen erlauben keinen exakten Vergleich) ungefähr/mindestns ein so gutes Verhältnis von Umweltverbund/MIV wie Amsterdam bei noch völlig intaktem Fussverkehr und gutem ÖPNV.
Warum nicht ‚lets go Wien‘, immerhin ist doch da das Ziel realistisch angepeilt den MIV in absehbarer Zeit auf unter 20% zurückzufahren. Davon kann Kopenhagen nur träumen.
In Kopenhagen ist nach wie vor ein lausig geringer Anteil an Fussverkehr und ein viel zu hoher MIV Anteil. Ein Armutszeugnis für die Verkehrsplaner!
Wollen wir sowas? Wenn ja, warum?
Wollen wir – wie in NL – eine Priorisierung des möglichst staufreien Autoverkehrs, dessen möglichst vollständige Flüssigkeit dort quasi über alles geht (selbst die Lokalisierung von Radschnellwegen wird dort dem Ziel der AutoStauvermeidung vollständig untergeordnet)?
Wenn ‚wir‘ so eine Ausrichtung wollen, warum?
@ABC-D
„Warum sollte die Staugefahr bei Zweirädern geringer sein? Stau krige ich immer hin, mit dem Flugzeug, Auto, Rad, zu Fuß… Überall, wo viele sind, wirds eng.“
Entschuldigung, ist die Frage wirklich enst gemeint?
Warum?
Vielleicht, weil der Autoverkehr weder mit einer menschengerechten Stadt / Region vereinbar ist, noch mit einem planetaren Gleichgewicht, das für Säugetiere wie den Menschen überlebensnotwendig ist.
Da wird über das 1,5 Grad-Ziel beraten, während allerorten der Autoverkehr immer weiter aus den Fugen gerät und den Planeten in immer grösseres destruktives Chaos stürzt; von Klimaverschiebung (sind 4° noch vermeidbar?) über Rohstoffkriege bis zu lebensfeindlicher Unwirtlichkeit überall dort, wo diese Blechkisten sich breitmachen.
Ca, 4000 Verkehrsunfalltote, ca. 35.000 – 70.000 Abgastote, 500.000 von Autos totgefahrene Wildtiere, darunter (oh wie süüüß) 220.000 Rehe, Lärm, dann hätten wir da noch Gallenkrebs, Lungenkrebs, Asthma, Herzinfarkt, Diabetes, Schlaganfall, Demenz, Allergien, um mal nur einige wenige zu nennen. Steigende Mieten, immer längere Alltags / Arbeitswege, Zersiedelung mit Flächenfraß, der Anblick von adipös schwabbligen Autofahrern und -Innen, die alltägliche hässliche Verwandlung vom netten Dr.Jekyll – dem Einwohner – zum mörderischen Unsympath Mister Hyde, die regelhaft stattfindet, kaum dass Jekyl sich in ein Automobil setzt, …
DARUM und aus noch erheblich mehr Gründen sollte die Staugefahr bei Radverkehr selbstverständlich nicht nur geringer sein, sondern ein absolutes Tabu darstellen. Fahrradstau ist ein Offenbarungseid für Verkehrsplaner! Stattdessen wird gejubelt: seht nur, es sind so viele, dass sie schon auf den schmalen Radwegen im Stau stehen und nicht mehr über die Ampel kommen. Das wollen wir auch endlich! Best practice!
Natürlich muss stattdessen Radverkehr beschleunigt werden, dann wird er auch sicherer, und tritt nicht mehr in Konkurrenz zum Fussverkehr und Bus, sondern endlich auch zu den Blechkisten der Mr. Hyde’s.
Das Verbot des direkten Linksabbiegens (ist so im vielgerühmten Kopgenhagen) trägt nicht unbedingt dazu bei. drei Ampelphasen statt einer auch nicht.
Zwar hat Kopenhagen lobenswerterweise angesichts der Tatsache, dass dort keine Mittelstrecken wirklich etabliert werden konnten (wieso liest man dazu eigentlich nichts auf den Medien der professionellen Campaigner a’la colv-Andersen?), das Ziel einer 1%-igen Reisezeitbeschleunigung pro Jahr aufgestellt, aber wenn die so weitermachen wie im Video, dann wird das nichts, und der Radverkehr bleibt dort im wesentlichen Konkurrenz zum daniederliegenden Fussverkehr.
Aber immerhin: es sind gute Ansätze zu erkennen: falls die City-Maut ernsthaft flächendeckend kommt (besser wäre die sozial ausgewogene Variante von Autofreier Innenstadt), dann sind immerhin weitere Verringerungen des MIV möglich. Selbiges mit Radwegen zu erreichen ist m.E. aussichtslos.
Klappt selbst in den Niederlanden nicht, obwohl/weil die eine in vielen Rubriken bessere separierte Infrastruktur aufgebaut haben.
In London hingegen schon (City-maut hat 30%-igen Rückgang bewirkt, der Radverkehr steigt leicht, und die Zahl der Doppelstockbusse wurde verdoppelt).
Nun hat London natürlich keinen besseren Verkehr als Kopenhagen, aber es lässt sich gut beobachten, welche Stellschrauben eigentlich effektiv den Autoverkehr zurückdrängen.
Der Blick nach NL und Copenhagen ist zwar einfach – durch die zahlreichen sehr professionellen hochglanz Kampagnen/Tagungen/Filme/Netzpräsenzen/Beratungsagenturen/Marketingagenturen, aber interessanter ist es oft anderswo, auch wenn es dann nicht so schöön“anschlussfähig“ ist.
@ABC-D, Staugefahr kann sich natürlich auch bei Radfahrern ergeben. Das merkt man beispielsweise auf der Fahrradsternfahrt, wenn viele Radfahrer die enge Autobahnauffahrt nehmen oder auf dem Kudamm eine Spur wegen Baustelle blockiert ist. Damit muss man leben.
Im Video ist die Situation anders – von einer sehr breiten Straße bekommt der Hauptverkehrsträger einen Bruchteil zugesprochen und erleidet daraus konkrete Nachteile, während Autos, deren Anteil einen einstelligen Prozentbereich im Vergleich zum Radverkehrsanteil machen, etwa die vierfache Aufstellfläche bekommen und keine Beeinträchtigung erfahren müssen. Viele Radfahrer müssen wegen weniger Autos minutenlang warten.
Da haben wir doch die StVO:
§ 27 Verbände
(1) … Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Halten wir uns also an die Verkehrsregeln: Wenn genug Radler im Stau stehen, fahren wir gemeinsam los, bei Bedarf auch auf der Fahrbahn und zu zweit nebeneinander, und dann gilt der Verband als ein Fahrzeug: Schon kommen alle gemeinsam über die Kreuzung, auch wenn zwischendurch die Ampel auf rot springt. Hinter der Kreuzung löst sich der Verband halt wieder auf…
Liest hier ein Jurist mit? Irre ich mich, oder geht das?
Also, bei aller, von Fall zu Fall vielleicht auch berechtigten,Kritik an Holländischen Radwegen sollte doch die Kirche im Dorf bleiben. Soweit ich das sehen kann, hat der Radweg, auf dem einem in dem Video die Radlermassen entgegenfluten die gleiche Breite, wie eine Autofahrspur. Das wird man in Berlin nirgendwo finden. Das Problem entsteht durch die für den rechtsabbiegenden Autoverkehr verkürzten Ampelphase. Die Lösung konnte nur darin bestehen, entweder den Radverkehr untendurch/ drüberweg zu führen oder den rechtsabbiegenden Autoverkehr untendurch/drüberweg zu leiten. Beides wäre mit erheblichen Baumaßnahmen verbunden. Doch selbst die sind ja in Holland nicht unbedingt ein Hinderungsgrund für ungewöhnliche Lösungen, wie unschwer an dem Fahrradkreisel in Eindhoven zu erkennen ist. Es wird sicherlich
nicht zu vermeiden sein, dass es auch bei bestem Willen hier und da klemmt. Indessen sollten wir uns vor Augen halten, dass es bei uns nicht nur hier und da klemmt sondern flächendeckend in der gesamten Stadt.
Den einen oder anderen Ampelstau würde ich ja gerne ertragen, wenn
ich mich im übrigen mit dem Rad komfortabel fortbewegen könnte.
Ich glaube kaum, dass es in Amsterdam auch nur eine 7 Km lange
Straße gibt, wie z.B. unsere Straße am Juliusturm- Nonnendammallee-Siemensdamm, wo man beidseitig nur auf Rüttelpisten unterwegs ist.
Und von dieser Sorte gibt es ja viele in Berlin. Nun wird, nachdem die
Autoisten laut gemeckert haben, relativ zeitnah die Yorkstraße neu asphaltiert. Ich möchte fast drauf wetten, dass von den vielen Tonnen
Asphalt, die da den gefederten, gepolsterten und beheizten Karossen vor die Räder gekippt werden, nicht ein Gramm auf den wenigstens
ebenso sanierungsbedürftigen Radwegen ankommt. Soviel denn zu Geisels
Gerechtigkeitsbegriff.
Und warum ist der Radweg nicht breiter als die „Autospur“ wenn er offensichtlich immer noch zu schmal ist?
Ist der Radfahrerminderwertigkeitskomplex denn schon so ausgeprägt?
Das Problem ensteht nicht durch den rechtsabbiegenden Autoverkehr. Geradeausfahrende Autofahrer haben mit den Rechtsabbiegern ja auch kein Problem.
Das Problem ist das Prinzip Radweg.
http://siggis-seiten.de/a/Prinzip_Radweg.htm
Grenzwertbetrachtungen sind immer interessant, wie ich finde – das theoretische „was wäre wenn“ ist hier ganz praktisch gegeben: Was wäre, wenn Autofahrer nur noch eine kleine Minderheit wären? Die Antwort darauf, das kann man hier gut herauslesen, sieht jeder etwas anders.
Passender Beitrag gerade hier:
http://itstartedwithafight.de/2016/03/20/gastbeitrag-dichtung-und-wahrheit-warum-radwege-in-vergleichenden-studien-meist-schlecht-abschneiden/
Autofahrer sind innerhalb des Videos in der Minderheit, nicht notwenig den ganzen Tag. Ansonsten könnte das genausogut eine Altlast sein, die dem Bedarf noch nicht angepasst wurde. Weil Radinfrastruktur nicht gleich für 100% Anteil ausgelegt wird, muss natürlich gleich Radinfrastruktur insgesamt, oder wenigstens Separation im Allgemeinen schlecht sein. Was soll man dazu noch sagen?
Als Grenzwertbetrachtung finde ich das auch interessant und werde mich hoffentlich daran erinnern nachzuschauen ob, wann und wie das gelöst wird.
@ Siggi
Wenn es vor Kreuzungen, insbesondere ampelgeregelten Kreuzungen zum Autostau kommt, bin ich doch als Radfahrer Gefangener dieses Staus.
Und wenn die Autoisten ausnahmsweise mal rechts genug Platz zum Vorbeischlängeln lassen, bin ich doch gegenüber rechtsabbiegenden KFZ
wieder in der gleichen Gefahr wie auf einem seperaten Radweg, nur halt wesentlich unkomfortabler. Ehe ich mich vor einer Ampel hinter den
Stinkekisten anstelle, hieve ich mein Rad sogar lieber auf einen Hochbordradweg rauf. Wenn der Radverkehr wunschgemäß ansteigt, werden wir Radler uns daran gewöhnen müssen, dass wir an bestimmten Stellen und zu bestimmten Zeiten selbst zur Stauursache werden.
@Hannes, so viele Autos könnten dort niemals fahren. Das wäre pro Ampelphase ja eine Warteschlange im Kilometerbereich. Man kann sich ja mal die Mühe machen, die Radfahrer zu zählen und das unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Auslastung und Länge eines Autos + Abstand in eine Gesamtlänge umzuwandeln. Auch in Berlin sind Autos oft in der Minderheit und man merkt das nur deshalb nicht auf den ersten Blick, weil sie pro Person ein Vielfaches an Verkehrsfläche in Anspruch nehmen.
Die Gründe für den Zweifel an Separation liegen nicht unbedingt an den ungerecht verteilten Flächen – schließlich können Radfahrer auf mehrspurigen Straßen auch nur die rechte Fahrspur nutzen. Sie liegen primär bei den sehr hohen Unfallgefahren auf Radwegen und in der überwiegend minderwertigen Ausführung.
@Komfortradler
„Wenn der Radverkehr wunschgemäß ansteigt, werden wir Radler uns daran gewöhnen müssen, dass wir an bestimmten Stellen und zu bestimmten Zeiten selbst zur Stauursache werden.“
Genau das ist nur dann der Fall, wenn der Radverkehr lediglich in Konkurrenz zum Umweltverbund aufgestellt wird. Da steigt der Flächenverbrauch (Rad statt Fuss/ÖPNV) sogar noch an.
Wird stattdessen der Radverkehr/Umweltverbund so ertüchtigt, dass er (Reisezeit, Raumüberwindungswiderstand) erfolgreich in Konkurrenz zum MIV tritt und diesen ersetzt, sinkt der Flächenverbrauch deutlich, weswegen Radverkehr dann auch nicht zur Ursache des Radverkehrsstaus wird, es sei denn es wird mit minderwertiger Separation eine künstliche Kapazitätsbeschränkung gebaut.
Radverkehr – falsch gemacht – kann durchaus Teil des Problems sein und muss nicht per se Teil der Lösung sein.
Es ist aber m.E. davon auszugehen dass der Radverkehr in Deutschland gezielt auf den Bereich der „Nahmobilität 2.0“ beschränkt werden soll. Klar. Dann kommt es in der Tat vermehrt zu Fahrradstau, und – wie in vielen „Fahrradstädten“zu beobachten – nimmt zugleich auch noch die Qualität von Fussverkehr und ÖPNV ab.
Auch Im fraglichen Kopenhagen werden ja die Strecken oberhalb der unmittelbaren Kurzdstanzen vor allem mit dem Auto zurückgelegt, auch wenn das kommunikativ gern unterm Teppich gehalten wird.
Mitursächlich ist die Verlangsamung durch benutzungspflichtige Separation.
@MichaelS
vielen Dank für den Link. Dieser bestätigt eine intuitive Vermutung, die ich schon lange mit mir herumtrage.
„Rechnet man alle verzerrenden Einflüsse wie städtebauliche Merkmale, Standardkonformität, Kreuzungsdesign, Radwegebeschaffenheit, demografische Merkmale und vor allem die stark unterschiedlichen Kfz-Verkehrsbelastungen aus den Vergleichen heraus, ergibt sich hinsichtlich der für die Bewertung der Gefährlichkeit von Radwegen allzu oft ausschlaggebenden Unfalldichte ein vollkommen anderes Bild als wir derzeit von Radwegen haben.“
Der interessanteste Beitrag, den ich seit langem zu dem Thema gelesen habe. Alle Zahlen und detaillierte Überlegungen stehen dort – noch einmal der Link
http://itstartedwithafight.de/2016/03/20/gastbeitrag-dichtung-und-wahrheit-warum-radwege-in-vergleichenden-studien-meist-schlecht-abschneiden/
und @Alfons, uns Berliner verlangsamt in der Innenstadt vor allem und zunehmend die fehlende Separation. Das mag in verkehrsarmen Räumen anders sein.
Also mich verlangsamt die Separation dadurch, dass ich an Kreuzungen nur langsam heranfahren kann und manche Neuprogrammierung nun nur noch sehr kurze Grünphasen für Radfahrer zulasst. Da steht man dann als einziger, weil man den Radweg benutzt hat – alle anderen in der gleichen Richtung haben noch grün. Es ist sicher streckenabhängig, manchmal bremst einen der Autostau natürlich erheblich.
stimmt, @berlinradler, das gerade neu, angeblich fahrradfreundlicher umgebaute Kottbuser Tor ist ein eindrucksvolles Beispiel für diskriminierende Ampelphasen. Die Krone setzt es dann auf, dass Radfahrer dann noch NICHT einmal eine eigene alleinige Grünphase haben, sondern Autofahrer während Radfahrergrün rechts abbiegen dürfen!!
Das ist aber Anti-Fahrrad-Verkehrspolitik trotz oder bei Gelegenheit oder durch Anlage von Radverkehrsanlagen. Die Intention ist hier, autogerecht zu bauen.
Das Kottbuser Tor soll möglichst verzögerungsfreie Durchgangsstraße bleiben. Egal, welche Auswirkungen das auf den urbanen Raum, auf ÖPNV-Nutzer, Fußgänger und Radfahrer dort hat.
Ich weiß, dass die großen Verhinderer im Senat sitzen, nehme aber dem grüngewaschenen Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übel, hier nicht protestiert zu haben. In Friedrichshain Nord baut und plant der Bezirk (um den Schlachthof herum) übrigens weiter autogerecht wie 1992. Ein paar Kopfstenpflasterstraßen auch nur teilweise zu asphaltieren braucht auch in Kreuzberg fünf Jahre und auch das passiert nur sehr wenig und dann noch lückenhaft.
Kotti ist ein schönes Beispiel, immer wenn ich dort bin, kann ich gar nicht hingucken. Das ist wirklich mies gemacht.
Dafür ist der Moritzplatz jetzt total sicher, denn vier Verletzte in sechs Monaten ist weniger als vorher 11. Man muss also nur einen mieserablen Maßstab ansetzen, um eine Kreuzung als sicher zu deklarieren – siehe http://www.berliner-zeitung.de/berlin/unfallkommission-wo-berlins-strassenverkehr-sicherer-geworden-ist-23597972
@fab:
Berlin hat genau so viele bzw. wenige Benutzungspflichten wie alle anderen Städte mit Radwegen auch.
Denn auch in Berlin müssen RadfahrerInnen immer die vorhandenen Fahrradwege benutzen.
Der Grund dafür ist die Sicherheit der Rad Fahrenden.
(Du unterliegst hier vermutlich dem Irrglauben, dass die Entfernung eines sog. „Baluschildes“ die Radwegbenutzungspflicht aufheben könnte. Das ginge aber nur, wenn auch der zugehörige Radweg rückgebaut würde.)
@siggi:
Du wirst auch kaum müde, diesen Unsinn vom angeblich verfehlten „Prinzip Radweg“ zu behaupten, wie?!
Das „Prinzip Radweg“ ist exakt dasselbe wie das „Prinzip Gehweg“. Würde man deiner Argumentation folgen, müsste man also auch die Bürgersteige abschaffen und den Fußverkehr auf die Fahrbahn verlagern.
Ich denke, hier wird deutlich, wie absurd deine Darstellung ist.
Radwege und auch ihr Prinzip dienen, wie du weißt, der Sicherheit der RadfahrerInnen.
Gerade weil es immer noch genügend Leute wie dich gibt, die das nicht einsehen wollen (obwohl es sich mit dem gMv erschließt), braucht es auch die Benutzungspflicht noch. (Die bräuchte es nicht, wenn die RadfahrerInnen freiwillig die Radwege nutzen würden, was aber leider noch nicht der Fall ist.)
@berlinradler:
Radwege bergen keine Unfallgefahr und sind nur äußerst selten minderwertig ausgeführt.
@Alfons Krückmann:
Es gibt keine Verlangsamung durch benutzungspflichtige Separation.
@alle:
Immer wieder taucht die Bezeichnung „Ghetto“ für Radwege auf. Das unterstellt eine Benachteiligung. So ist es aber nicht. Es handelt sich um Sonderwege, die eigens für die Sicherheit von uns RadfahrerInnen errichtet wurden, und damit um ein Privileg des Radverkehrs. Es ist sozusagen unser „Schloss“, das wir verteidigen sollten, wenn es uns jemand wegnehmen will (z. B. indem er/sie darauf parkt).
Grüße aus Münster
Weiß nicht @Münsterland ob das ein fehlgeschlagener Ironieversuch war. Besonders lustig fand ich den Text eigentlich nicht.
Gefallen hat mir aber das „Baluschild“, jetzt fehlt dazu noch die passende Verkehrsanordnung
http://img.webme.com/pic/d/disney-clipart/clip-balu1.gif
@Fab: ist leider keine Satire. Münsterland meint das seit Jahren alles völlig ernst. Jedwede Diskussion mit ihm darüber ist völlig zwecklos. Das Verkehrsportal hat ihn daher schon lange ausgesperrt.
@fab:
Nein, keine Ironie – das war ein versehentlicher Vertipper, sollte „Blauschild“ heißen und die Zeichen 237, 240 und 241 meinen, die auf die Benutzungspflicht des Radweges hinweisen.
@reclaim:
Ich bin von der Polizei mehrmals auf den Umstand hingewiesen worden, dass Radfahrer(innen) auch dann auf dem Radweg fahren müssen, wenn kein Schild am Radweg steht. Wenn du das Verkehrsportal kennst, kannst du es da gerne nachlesen, meine Beiträge von früher sind dort nämlich noch erhalten. Nachzulesen ist die eindrucksvollste Begegnung mit einem Beamten der Polizei Münster, der mich für das Nichtbefahren des (unbeschilderten) Radwegs auch verwarnt hatte.
Es gab weitere Hinweise auf den Umstand, dass Radfahrer(innen) auch bei fehlendem Schild den Radweg benutzen müssen, von Polizeibeamten aus Telgte und Warendorf.
Ich war zunächst zwar uneinsichtig, konnte mich aber bis jetzt doch noch eines Besseren belehren lassen und weiß, dass Radwege sicherer sind als einen Verkehrsraum mit gefährlichen Kraftfahrzeugen zu teilen.
(Denk mal nach, hier das Argument auch des Polizisten: Wenn ein Lkw (der auf der Kfz-Fahrbahn fährt) dich überfährt, hast du gegen ihn keine Chance!!! Davor schützt der Radweg!)
Diskussionen darüber sind natürlich in der Tat zwecklos, da sich die hohe Sicherheit von Radwegen jedem mit dem gesunden Menschenverstand erschließt.
Trotzdem gibt es auf manchen Straßenabschnitten immer noch Radwege, die von den Radfahrerinnen und Radfahrern nicht angenommen werden. Selbst nachdem ich sie lautstark gemahnt hatte, wurde der Radweg weiter ignoriert. Eine Radfahrerin habe ich sogar persönlich gemahnt und darauf hingewiesen, dass sie mit ihrem Verhalten alle Verkehrsteilnehmer (und damit übrigens auch sich selbst) gefährdet und ihr auch mit der Polizei gedroht, wenn ich sie dort noch einmal auf der Kfz-Fahrbahn erwischen werde. Dennoch gab sie sich nur wenig beeindruckt und schien meine Hinweise lächerlich zu finden.
Das heißt, es gibt ein ernsthaftes Problem, weil zu viele die Wahrheit nicht wahrhaben wollen. (Das war beim Verkehrsportal ja auch so: Ich bin rausgeschmissen worden, damit die Moderatoren die geldwertere Meinung durchdrücken können. Mir kann niemand ernsthaft erzählen, dass es dabei tatsächlich um Sicherheit ginge.)
Laut dem Beamten der Polizei Münster sei es zwar so, dass es anders in der StVO stünde (keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht, sondern nur bei einem Schild), das werde allerdings durch ein Urteil des BGH ausgehebelt, so dass jeder Radweg auch benutzt werden muss.
Ich selbst bin zu dem Schluss gekommen, dass die allgemeine Radwegbenutzungspflicht auch aus der StVO selbst hervorgeht.
Die Frage ist natürlich, wie man diese Pflicht noch durchsetzen kann, wenn sehr viele Radfahrerinnen und Radfahrer schon das Märchen der „sicheren Fahrbahn“ glauben. Die Berichte der Lügenpresse über ach so tödliche Rechtsabbiegeunfälle, die es in der Wirklichkeit ja nie gegeben hat, tragen dazu jedenfalls nichts bei, ganz im Gegenteil. Es wäre also schon etwas erreicht, wenn jemand mit Einfluss auf die Presse derartige Berichte verhindern könnte. Ich habe diesen Einfluss leider nicht.
Man suche mal beispielsweise mit Google nach „Radwege sind sicher“: Das Ergebnis sind etliche Seiten, auf denen die Behauptung aufgestellt wird, es würde sich um ein „Dogma“ handeln, das nicht stimmen würde, und das Gegenteil wäre richtig.
Somit sehen wir doch eigentlich auf den ersten Blick, wie weit diese Fehlansicht schon verbreitet ist und noch immer die Sicherheit der Radwege negiert wird.
Es ist schon ziemlich schwer, als Einzelner etwas dagegen zu tun. Aber man macht, was man gerade so kann …
Es dürfte viele Leute geben, die den ganzen Mist, der sich über Google finden lässt, glauben, obwohl es reichen würde, mal kurz den gesunden Menschenverstand einzuschalten, um einzusehen, dass das so nicht stimmen kann.
@siggi ist auch Mitglied des Verkehrsportals (und durfte bleiben, weil er das dortige Dogma über Radwege nachplappert) und dort regelmäßig genug aktiv, dass ich davon ausgehen kann, dass er meine belehrenden Beiträge gelesen hat.
Daher kann ich auch davon ausgehen, dass er weiß, welchen Unsinn er da verzapft.
Um es auf den Punkt zu bringen:
– Radwege sind sicher. (Das ist bereits bewiesen.)
– Die immer wieder aufgeführten Studien, die angeblich die ach so hohe Gefährlichkeit von Radwegen beweisen, existieren nicht.
– RadfahrerInnen müssen den Radweg benutzen, wenn einer vorhanden ist.
– Das dient ihrer Sicherheit.
– Außerdem behindern Radfahrer unnötig den Verkehr, wenn sie einen vorhandenen Fahrradweg nicht befahren (sondern stattdessen dem Verkehr im Weg herumturnen) !!!
Grüße aus Münster
großartig Münsterland. Vielen Dank für diese Selbstvorführung. Danke, Danke, Danke 😀
Das Problem ist, glaube ich, dass die meisten hier alles nur aus Radfahrer-Perspektive wahrnehmen.
Als Bus-Fahrgast der Linie 3 in Münster habe ich selbst erlebt, vom Radverkehr behindert worden zu sein. Immer wieder (fast täglich) beobachte ich weitere Behinderungen des Linienbusverkehrs (Linien 3 und 4) auf der Wilhelmstraße in Münster. Auch der MIV wird vom Radverkehr auf der Wilhelmstraße ständig stark behindert und damit seine Flüssigkeit gestört.
In der Wilhelmstraße ist ein Fahrradweg vorhanden. Ich selbst benutze diesen auf meinem täglichen Weg immer wieder, wie es sich gehört, aus Gründen der Sicherheit und der Einhaltung von Verkehrsregeln. Der Radweg ist gefahrlos nutzbar, und es ist ignorant, ihn dort nicht der Kfz-Fahrbahn vorzuziehen, nur „weil da ja kein Schild steht“, was m. E. kein ausreichender Grund ist.
Wir sollten wirklich nicht mehr darüber diskutieren, ob Radwege sicher sind, denn das kostet Zeit und Kraft und die Beweise dafür, dass sie sicher sind, haben wir bereits. Darum sollten wir stattdessen ALLES daran setzen, den Radverkehr um jeden Preis wieder dorthin zu bekommen, wo er hingehört, nämlich auf die Radwege.
Leider lassen sich viele Menschen noch von Artikeln wie diesem täuschen:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-lkw-fahrer-warnung-an-alle-radfahrer-1.95367
Das ist so, weil der Journalist der Lügenpresse den Artikel so aufgebaut hat, dass er die Leser sehr stark auf der Gefühlsebene anspricht.
Wenn wir aber mal ein bisschen nachdenken und unseren Verstand einschalten, merken wir sofort, dass der geschilderte Unfall so niemals passiert sein kann, weil der Radweg seinen Schutzzweck dann verfehlt hätte (und das kann alleine deshalb schon nicht sein, weil Radwege dem Schutz des Radverkehrs dienen – es wäre also ein Widerspruch).
Was @siggis Argument betrifft, so müssten wir, wenn es denn zuträfe, auch die Bürgersteige aufheben und rückbauen, weil das „Prinzip Gehweg“ exakt so funktioniert wie das „Prinzip Radweg“ und der Fußverkehr dann genau so gefährdet auf seinem Sonderweg wäre und daher dringend auf die Fahrbahn müsste.
Das hielt @siggi für abwegig, aber das ist es keineswegs. Mehr als „Fußgänger sind keine Fahrzeuge“ kommt als Gegenargument nie, aber wenn wir den Fuß- und Radverkehr schützen wollen, dann müssen wir ihn auch gemeinsam betrachten (als Gruppe der „langsamen Verkehrsteilnehmer“), und das kann nur zu dem Ergebnis führen, entweder den Fahrrad- UND Fußverkehr BEIDE auf die Fahrbahn zu schicken, oder KEINEN VON BEIDEN.
Aus Sicherheitsgründen bin ich natürlich für Letzteres.
@reclaim:
Meine Beiträge dienen nicht Unterhaltungszwecken!
Sie sind für die Sicherheit des Radverkehrs unentbehrlich, weil sonst zu viele Radfahrerinnen und -fahrer den ganzen Müll, der sonst so verbreitet wird, glauben würden.
Es gibt im Internet leider immer wieder Probleme mit der Zensur, so dass viele meiner überaus wichtigen Beiträge unveröffentlicht bleiben. Das sehe ich als sehr problematisch an. Man versucht mit allen Mitteln, das Meinungsmonopol, dass Radwege gefährlich und einzig und alleine die (Kfz-)Fahrbahn sicher wäre, weiter durchzudrücken, gerne auch, indem man meine Beiträge zensiert und ihre Veröffentlichung verhindert. (und womöglich nicht nur meine)
So entsteht dann ein falsches Bild, als ob Einigkeit darüber herrschen würde, ob Radwege (un)sicher sind. Und so wird eben auch der völlig falsche Eindruck vermittelt, dass Radwege gefährlich wären. Mal den gesunden Menschenverstand einzuschalten, mit dem sich unmittelbar und direkt erschließt, dass Radwege sicher sind, fällt niemandem mehr ein.
Die für die Sicherheit des Radverkehrs dringend erforderliche allgemeine Radwegbenutzungspflicht ergibt sich aus §§ 1 u. 2 StVO.
Perfekt. Danke auch noch für dieses Sahnehäubchen 😀
… moment mal. Ist das ernst gemeint?
Grade der von @reclaim zitierte Absatz kann doch niemals ernst gemeint sein.
Also entweder haben wir hier a) den krassesten Aluhutträger aller Zeiten oder b) den größten Troll aller Zeiten.
Ich bete, dass das einer ist, der nur Spaß daran hat, Quatsch und Bullshit zu verzapfen, um sich an den Reaktionen zu aalen. Wenn das aber einer der Aluhutträger und „LÜGENPRESSE!!“-Schreiern ist… Herrje.
@Chris, mich hat er überzeugt.
Es ist doch auch logisch: Wenn ein Polizist erklärt, was sicher ist und was nicht, dann sind Zweifel unangebracht. Ausserdem kann einem nichts passieren, wenn man sich einfach an alle Regeln – auch und insbesondere die Benutzungspflicht – hält. Zusätzlich wünschenswert wären Kennzeichen, Führerschein und Haftpflicht, beim Auto ist all das vorgeschrieben und hat sich mehr als bewährt.
Natürlich sind die Beiträge von Münsterland-Radler.
Hast Du dich etwa noch nie mit Arbeitskollegen über Radverkehr unterhalten.
Wurdest Du noch nie von der Polizei angehalten wenn Du mit dem Rad unterwegs warst und dann verwarnt, belehrt u.s.w.?
Liest Du keine Gerichtsurteile mit diesem Zusammenhang?
Schaust Du nicht mal in andere Foren?
Oder hast Du dich mal erkundigt was der ADFC früher so von sich gegeben hat?
Münsterland-Radler liefert eben immer mal wieder eine schöne Zusammenfassung wie es um die Meinung von etwa 98% der Deutschen bestellt ist.
Aus aktuellem Anlass muss ich erneut darauf hinweisen, dass der Abstand des Radweges von der Fahrbahn oder Straße keinen Einfluss auf die Benutzungspflicht hat: Auch wenn ein Radweg weiter als 5m von der Fahrbahn oder Straße abgesetzt ist, bleibt seine Benutzungspflicht bestehen und das Fahrbahnradeln verboten.
Das Radfahren auf der „Straße“ (Kfz-Fahrbahn) bedarf ob seiner Gefährlichkeit weiterhin einer expliziten Erlaubnis.
(Dass ich hier die Begriffe „Fahrbahn“ und „Straße“ äquivalent gebrauche, liegt an der Formulierung der Verwaltungsvorschrift. Mir ist der Unterschied durchaus bekannt, aber der Gesetzesschreiber hat hier leider geschludert.)
Vielleicht bringe ich mein Argument mal in eine logische Form, damit es jeder nachvollziehen kann (ich habe nämlich den Eindruck, dass manche hier sehr resistent und noch nicht überzeugt sind und sich auch nicht überzeugen lassen wollen) :
Prämisse 1:
Radwege sind sicher.
Prämisse 2:
Radfahren auf der „Fahrbahn“ behindert den (flüssigen) (Kfz-)Verkehr.
Konklusion:
Rad Fahrende müssen auf den Radwegen fahren.
Wie immer, ergibt sich die Konklusion aus den Prämissen. Daher ist sie nicht weiter begründungsbedürftig. Und auch wie immer, kann man die Prämissen anzweifeln. Also begründe ich jetzt die Prämissen.
Die erste der beiden erschließt sich von selbst schon aus dem Verstand an sich und ergibt sich außerdem alleine daraus, dass der Bau von Radwegen unsinnig wäre, wenn Radwege nicht der Sicherheit der Rad Fahrenden dienen würden.
Der einzige andere vorstellbare Grund, um Radwege zu errichten, wäre die Flüssigkeit des Verkehrs. Damit wären wir bei der zweiten Prämisse, die erste bleibt aber in jedem Fall gültig, weil die Sicherheit im Straßenverkehr der Flüssigkeit vorgeht.
Die Behinderung des Verkehrs durch Radfahrer auf dem dem motorisierten Kraftverkehr vorbehaltenen Straßenteil ist empirisch erfahrbar, und zwar für JEDEN, der mal nicht mit dem Fahrrad fährt oder zu Fuß geht, sondern mal (vll. zur Abwechslung mal ausprobieren) den Bus zur Arbeit, Uni oder Schule nimmt. Somit muss auch diese nicht weiter begründet werden.
(Zurzeit entfällt das Argument der Behinderung des Busverkehrs auf der Wilhelmstraße in MS in der Tat, da eine baustellenbedingte Umleitung besteht. Daher ermahne ich derzeit dort auch niemanden mehr, der auf der „Straße“ Rad fährt. siehe: https://www.stadtwerke-muenster.de/privatkunden/busverkehr/fahrplaninfos/aktuelle-verkehrslage/fahrplanabweichungen/nachricht/artikel/1506-010716-wilhelmstrasse-linien-3-4.html)
Somit ergibt sich zunächst jedoch nur, dass Radfahrer(inne)n empfohlen werden sollte, aus Sicherheitsgründen Radwege zu nutzen.
Da Empfehlungen erfahrungsgemäß aber oft nicht Folge geleistet wird und es auch sehr stark um Unfallvermeidung geht, ist es notwendig, dieses Verhalten vorzuschreiben. Das ist mit den entsprechenden Formulierungen in der Straßenverkehrsordnung auch geschehen, auch wenn viele immer noch so tun, als würden sie diese missverstehen. (Ich denke aber, dass es eigentlich jedem klar ist, dass gemeint ist, dass Rad Fahrende vorhandene Radwege stets nutzen müssen.)
@reclaim:
Du gefährdest, dass meine Beiträge ernst genommen werden und damit die Sicherheit der Rad Fahrenden im Straßenverkehr. Ich bitte dich, das zu unterlassen.
Nochmals: Meine Beiträge dienen nicht Unterhaltungszwecken!!!
@Chris:
Selbstverständlich ist das ernst gemeint.
Dass das, was ich schreibe, weder Quatsch noch Bullshit ist, weißt du.
Ich habe die Artikel über die Radfahrer-Rechtsabbiege(r)-Unfälle, die in der Lügenpresse so veröffentlicht werden, früher ja selbst geglaubt, und kann daher nachvollziehen und verstehen, dass man darauf reinfällt.
Aber ein Beamte der Polizei Münster hat mich darüber aufgeklärt, dass ein solcher Unfall real nie stattgefunden hat, und zwar sehr nachdrücklich. Anhaltegrund war Radfahren auf der Fahrbahn, Folge mündliche Verwarnung.
Ich weiß nicht, warum die Journalisten sich veranlasst sehen, einen solchen Schwachsinn zu schreiben, aber ich sehe das als sehr gefährlich an. Vielleicht müssen sie Sommerlöcher stopfen, vielleicht (sehr unwahrscheinlich) glauben sie sogar selbst daran. Journalismus sollte aber an sich den Anspruch haben, die Fakten zu prüfen, und solange ich solche Artikel im Netz online finden kann, von denen ich weiß, dass ihr Wahrheitsgehalt widerlegt ist (da sich sonst ein Widerspruch ergeben würde, s. o.), nehme ich mir durchaus die Freiheit heraus, sie als „Lügenpresse“ zu bezeichnen. Denn es geht hier nicht darum, sich ein- oder zweimal zu vertun, sondern immer wieder aufs Neue den selben Unsinn zu verbreiten, von dem schon alleine aufgrund meiner Aufklärungskampagne bekannt genug sein dürfte, dass er eben Unsinn ist.
Ich hätte gerade von der Süddeutschen Zeitung eigentlich etwas mehr Anstand erwartet und nicht, dass sie das ständig Nachgeplapperte wiederholt und einen Unfall vortäuscht. So aber sehe ich mich in der Tat veranlasst, die SZ, die bei mir bisher angesehen war, wie viele andere auch der Lügenpresse zuzurechnen. Dabei geht es nicht ums Schreien, wie mir unterstellt wird, sondern handelt es sich um eine Tatsache: Eine Zeitung, die derartige Unwahrheiten (auch bekannt als „Lügen“) verbreitet, IST nun mal eine Lügenpresse, das ist schlicht und ergreifend Fakt.
Um es auch für dich noch mal klar zu machen: Auf der Fahrbahn kannst du jederzeit von einem Lkw (der von hinten kommt) überrollt werden, auf dem Radweg bist du sicher davor.
@berlinradler:
Kennzeichen, Führerschein und Haftpflicht sind hier nicht das Thema. Es geht hier um die Sicherheit des Radverkehrs, für welche die Benutzungspflicht der Radwege ein sehr wichtiger Baustein ist. Daher nur kurz:
Kennzeichen – Unsinn, bringen schon beim Kraftverkehr nichts, und können immer nur Halter und nie Fahrer identifizieren. Ich könnte damit leben, wenn es vorgeschrieben wird, finde es aber an und für sich überflüssig.
Führerschein – das Fahrrad ist kein motorisiertes Kraftfahrzeug und daher braucht man, um es im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, natürlich keinen Führerschein. Fußgänger benötigen ja auch keinen Führerschein, um gehen zu dürfen. Ein Fahrrad-Führerschein würde der Steigerung des Radverkehrs enorm entgegenwirken, wovon eine Zunahme des (emittierenden) Kfz-Verkehrs die Folge wäre (was wiederum wsl. schädliche Folgen für den Klimawandel hätte). Davon abgesehen würden womöglich einige Rad Fahrende mit dem Führerschein fälschlicherweise eine Fahrbahn-Erlaubnis verbinden. Darum: Fahrrad-Führerschein Nein!
Haftpflicht – ja, sollte man haben, schon aus Eigeninteresse.
In der Tat waren meine Zweifel völlig unangebracht, das ist mir im Nachhinein bewusst geworden. Ich weiß jetzt, dass ich mich bei der Kontrolle falsch verhalten hatte, weil ich dem Polizeibeamten widersprochen hatte. Man hat Staatsbediensteten wie Polizeibeamt(inn)en oder Lehrer(inne)n nicht zu widersprechen. Daher wurde ich ja damals auch als „unbelehrbar“ bezeichnet, aber im Laufe der Zeit und mit etwas Nachdenken konnte ich mich ja dann doch eines Besseren belehren lassen.
Jetzt gilt es, auch alle anderen, die immer noch vom Unsinn der „sicheren Fahrbahn“ und des „gefährlichen Radwegs“ überzeugt sind, so lange über das Gegenteil zu belehren, bis sie es kapiert und die richtige Überzeugung angenommen haben.
@siggi:
Ich glaube, dass meine „Meinung“ leider nicht (mehr) der Mehrheitsmeinung der Deutschen entspricht, und sehe daher dringenden Handlungsbedarf.
Selbst wenn es so wäre, dass 98% der Deutschen (wer ist das? wie sieht es mit Migranten und Flüchtlingen aus?) vom Richtigen überzeugt werden, so bestünde ja noch Handlungsbedarf, um auch die verbleibenden 2% zu überzeugen. Das sehe ich als dringend erforderlich an, weil möglichst jede(r) verletzte oder tote Radfahrer(in) verhindert werden sollte.
Ich denke mal, du selbst weißt ausreichend um die Sicherheit von Radwegen Bescheid, und willst mit deinen Beiträgen im Internet nur provozieren. Das kann dir niemand verbieten, aber dir sollte dabei auch bewusst sein, dass du damit mit verantwortlich für verletzte und tote Radfahrer(innen) sein kannst.
Ein Gerichtsurteil und damit einen ersten Erfolg in Sachen Sicherheit des Radverkehrs hat es in Münster bereits gegeben: Rasmus Richter hatte gegen die Benutzungspflicht auf der Wolbecker Straße geklagt, aber die Stadt Münster hat den Prozess gewonnen und somit wird die Benutzungspflicht beibehalten. Denn die Stadt würde die Verantwortung dafür tragen, wenn einem/r Radfahrer(in) auf der Fahrbahn etwas passiert, und dieses Risiko wollte sie nicht eingehen und kann sie nicht tragen. (Natürlich haben hier Stadtverwaltung und Gericht mal wieder nicht kapiert, dass der Rückbau des Radwegs für eine Abschaffung der Benutzungspflicht notwendig wäre, aber das lasse ich mal außen vor. Hauptsache, es wurde gerichtlich bestätigt, dass der Radverkehr aus Sicherheitsgründen auf den Radweg muss. zum Nachlesen hier: http://www.wn.de/Muenster/2188260-Klage-vor-dem-Verwaltungsgericht-Muenster-Radfahrer-muessen-Radweg-benutzen)
@Münsterland-Radler:
Der aktuellen STVO kann ich keine allgemeine Radwegebenutzungspflicht entnehmen. Kannst du deine Behauptung belegen?
Das Gerichtsurteil befasst sich mit einem Einzelfall. Es spricht ja nichts dagegen, dass der Radverkehr auf einzelnen Streckenabschnitten auf benutzungspflichtigen Radwegen geführt wird. Das heißt aber nicht, dass alle baulichen Radwege benutzungspflichtig sind. Dazu steht in der STVO §2 Abs. 4:
„[…] Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. […]“
Ich kann dir das Buch „Recht für Radfahrer“ wärmstens empfehlen.
PS: zum Thema Deutsche und Lügenpresse: Die Staatsbürgerschaft der Verkehrsteilnehmer ist egal. Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat sich an die regional geltenden Gesetze zu halten. Ausnahme scheinen da nur die Teilnehmern aus dem Land mit der Länderkennung CD zu bilden 😉
Wenn ein Mensch aus welchem Grund auch immer die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, ist er oder sie Deutsche/r. Wenn ich als Wirtschaftsflüchtling aus Deutschland nach Kanada ziehe und meine deutsche Staatsbürgerschaft abgebe, bin ich kein Deutscher mehr.
Klar wird die Presse teilweise sehr stark durch diverse Lobbys beeinflusst (das sieht man besonders stark, beim Thema Erneuerbaren Energien, die seit Jahren ordentlich verunglimpft werden). Das Irrsinnige daran ist, dass viele derjenigen, die „Lügenpresse“ schreien, Beiträgen vom KoppVerlag und anderen Wurstblättern glauben schenken…
Aber dazu lernt man bereits in der Schule: Du darfst alles behaupten, solange du es belegen/beweisen kannst.
Wieder einmal muss ich dem Münsterland-Radler vollumfänglich zustimmen. Verkehr ist keine Politik, daher sind unterschiedliche Meinungen über die Sinnhaftigkeit der Regeln lebensgefährlich, insbesondere wenn sie zu normabweichendem Verhalten führen.
Ich bin jetzt doch auch restlos überzeugt worden.
Zunächst wollte ich Münsterlandradlers Beiträge ja ins Lächerliche ziehen. Nach einigem Nachdenken durfte ich nun jedoch zu meiner eigenen Verwunderung feststellen, dass er uneingeschränkt die einzige Wahrheit postuliert und dass seine Beiträge daher von immenser Bedeutung für den Radverkehr in Deutschland sind.
Ausschlaggebend für meinen Sinneswandel war, dass (Prämisse) Münsterlandrradler ja die Wahrheit schreibt und dass deshalb (Konklusion:) alle Radwege sicher und benutzungspflichtig in alle Richtungen sind.
Denn wenn nicht alle Radwege in allen Richtungen benutzungspflichtig und sicher wären, ergäbe sich ja ein Widerspruch(!) zur Prämisse, dass Münsterland-Radler die Wahrheit schreibt. Und weil es einen solchen Widerspruch nicht geben kann/darf, bleibt es natürlich bei der nun völlig unzweifelhaften Richtigkeit der Konklusion – und natürlich auch der Prämisse.
Und ja: Ich musste es mir – zunächst zähneknirschend – eingestehen: Auch ich habe schonmal gehört, dass ein Polizist gesagt hat, dass jemand einen Radweg benutzen soll…
Zum Dank dafür, dass ich hier letztendlich durch die unendlich großzügige Geduld von Dir @Münsterland-Radler doch auch noch auf den rechten Pfad der einzigen Wahrheit gebracht wurde, konnte ich in Hintergrundgesprächen übrigens bereits sowohl @Bob-Willis als auch @Chris von Deinen Argumentationen überzeugen. Und @siggi hat mir in ebenfalls in Hintergrundgesprächen versichert, dass er eigentlich um die Sicherheit von Radwegen weiß und ansonsten nur provozieren möchte, so dass hier in der Radspannerei nun denke ich kein weiterer Handlungsbedarf für Dich besteht:
Du kannst Deine überaus wichtige Kampagne nun also guten Gewissens andernorts fortsetzen, wo vielleicht noch einige arme Radfahrerkreaturen völlig falschen Vorstellungen von Radfahrerrechten und Pflichten anhängen.
Gute Reise & Viel Erfolg!
Und wehe jemand lacht!!!
Da mir allmählich echt die Hutschnur hochgeht, muss ich mich hier mal wieder melden.
Es mag ja sein, dass die hier Mitschreibenden überzeugt sind (ich hoffe, @reclaims Beitrag enthält keine Ironie), aber es dürfte ja noch stille Mitleser geben, und auch in der Realität ist noch lange nicht genug erreicht.
(Eine Fortsetzung an anderer Stelle ist leider nicht möglich, weil – wie ich schon erwähnt habe – die dortigen Lobbyisten meine Accounts und Beiträge gesperrt und gelöscht haben.)
Ich bin gerade mit dem Fahrrad von der Uni nach Hause gefahren.
Dabei habe ich natürlich, wie es sich gehört, den Radweg verwendet. Dafür, dass sich dieser auf der linken Straßenseite befindet, kann ich ja nun mal nichts. Der rechtsseitige Radweg ist baustellenbedingt gesperrt, so dass ich folglich auf dem linksseitigen Radweg fahren MUSS.
Nachdem ich mich darüber beschwert hatte, dass eine Radfahrerin ganz am Rand des Radweges steht, so dass ich meine Fahrt nicht regeltreu fortsetzen konnte (und auf den Gehweg ausweichen musste), meint so ein Spasti von Radfahrer, dass ich auf der „falschen Seite“ fahren würde. Ich habe ihm erklärt, dass ich dort fahren muss, weil der Radweg auf der anderen Straßenseite gesperrt ist. Er erwidert, dass ich auf der „Straße“ fahren müsse, weil das alle anderen Radfahrer(innen) auch tun.
Halten wir also fest: Dieser Radfahrer will mich dazu zwingen, mich selbst durch Kraftfahrzeuge gefährden zu lassen! (Nötigung oder §315c)
Ich habe dann erklärt, dass man einen Radweg, wenn er vorhanden ist, immer auch benutzen muss. Leider zeigte sich der Radfahrer weiterhin uneinsichtig, sodass ich ihm mit Polizei und Richter drohen musste, wenn er noch mal meinen sollte, andere besserwisserisch belehren zu müssen, nur weil er die Regeln nicht richtig kennt.
Schlimmer aber im weiteren Verlauf des Radweges (den ich natürlich linksseitig weiterbenutzt habe, denn ich will mich nicht zwingen lassen, vom Kraftfahrzeug-Verkehr gefährdet zu werden) schreit mich ein entgegenkommender Radfahrer an: „Falsche Seite!“ „Das ist die richtige Seite, und das wissen Sie auch!“, rufe ich zurück. Daraufhin beleidigt er mich als „Spacko“ (klar, dass ich reflexartig „Selber Spacko!“ entgegne, was ja auch stimmt) und schubst mich auf die Kfz-Spur. (Nein, ich habe NICHT angehalten, er hat mich vom fahrenden Rad geschubst!!!)
Insofern mag ich ja eingestehen, dass Radwege gefährlich sein können. Das sind sie aber nicht durch die Existenz ihrer selbst, sondern durch den Radverkehr, der vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Ich gehe davon aus, dass er das auch auf der Kfz-Spur tun würde, und so jemanden wie ich heute gerade eben begegnet bin, will ich natürlich unter gar keinen Umständen im richtigen und wirklichen Verkehr fahren haben. (Man kennt ja schließlich die Berichte darüber, dass Radfahrer sie überholenden Autofahrern an die Scheiben klopfen oder aufs Dach hauen – m. E. vorsätzliche Sachbeschädigung)
Da ich offensichtlich der einzige verbleibende Fahrradfahrer bin, der die Regeln richtig kennt, plädiere ich dafür, den Radverkehr mit Ausnahme von mir selbst zu verbieten.
(Ihn weiterhin zuzulassen wäre einfach viel zu gefährlich.)
@Bob Willis:
Du hast den entsprechenden Paragraphen doch selbst zitiert. Da steht glasklar, dass Radfahrer Radwege benutzen müssen.
Aber bitte, der Vollständigkeit halber extra für dich: StVO
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Das Radfahren auf einem nicht dafür vorgesehenen Straßenteil (Kfz-Spur statt Radweg oder Bürgersteig) ist rücksichtslos gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern.
Von vorsichtigem Verhalten kann man aufgrund der damit verbundenen Fremd- und Selbstgefährdung wohl auch nicht sprechen.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das Radfahren auf der Kfz-Spur gefährdet, behindert und belästigt die anderen Verkehrsteilnehmer vermeidbar, wenn ein Radweg oder benutzbarer Bürgersteig vorhanden ist.
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren
Möglichst weit rechts ist bei einem vorhandenen rechtsseitigen Radweg für den Radverkehr auf dem rechtsseitigen Radweg.
Die Benutzungspflicht linksseitiger Radwege ergibt sich ebenfalls aus diesem Paragraphen (sog. Rechtsfahrgebot), da bei abwesendem rechtsseitigen Radweg keine Möglichkeit besteht, gefahrlos weiter rechts als auf dem Radweg der linken Straßenseite zu fahren. (Sich selbst zu gefährden, darf nicht verlangt werden.)
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht (!)
Da haben wir die Radwegbenutzungspflicht noch mal ganz konkret: „Eine Pflicht, Radwege […] zu benutzen, besteht“
Klarer kann man es m. M. n. nicht ausdrücken.
Dass der nachfolgende Satzteil (mit „nur“ beginnend) diese Pflicht nicht aufhebt, dürfte eigentlich auch jeder und jedem bewusst sein.
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden
Es gibt also Radwege ohne Zeichen 240, sowohl rechts- als auch linksseitig.
Daraus folgt, dass Bürgersteige generell gemeinsame Geh- und Radwege sind und wenn sie das nicht sein sollen, das Verkehrszeichen Nr. 239 zur Klarstellung erforderlich ist.
Erhält der Gehweg eine Freigabe für den Radverkehr durch Zusatzzeichen, folgt daraus auch Benutzungspflicht für den Radverkehr.
So viel zum Theoretischen.
Um im Praktischen zu verstehen, dass Radwege die sicherste Möglichkeit für den Radverkehr zur Fortbewegung sind, empfehle ich Radfahren auf Radwegen.
Ich bin in der jetzt vergangenen Woche auf zwei Bilder gestoßen, die ich innerhalb dieser Diskussion auf gar keinen Fall vorenthalten möchte:
Bild 1:
http://s24.postimg.org/nwp1u8ghx/IMG_20150730_091159_1.jpg
Da wurde in einem Forum (vor etwa einem Jahr) doch tatsächlich behauptet, dieser Radweg wäre nicht zumutbar und vorgeschlagen, DORT auf der Kfz-Fahrbahn Rad zu fahren !!!
Dabei erkennt man doch schon auf den ersten Blick, dass man an der gezeigten Stelle unter gar keinen Umständen ernsthaft die Abschaffung der Benutzungspflicht in Betracht ziehen kann: Auf der Fahrbahn herrscht reger Kfz-Verkehr, den dort fahrender Radverkehr behindern und gefährden würde. Der Radweg hingegen ist angenehm komplett leer, so dass man dort seine Ruhe hat, bietet bekanntermaßen eine höhere Sicherheit für die Rad Fahrenden und hat außerdem auch eine ausreichende Breite.
Dass man dort überhaupt auf der Fahrbahn zusammen mit den Kfz fahren MÖCHTE, kann ich nicht nachvollziehen.
Bild 2:
http://4.bp.blogspot.com/-bdZ1eudc9mM/UKUVDOOHyVI/AAAAAAAAIBk/OqExFOeaSp0/s1600/_20121115-Streifen-191.gif
Hier kann ich schon eher verstehen, dass man vom Fahren auf dem hier gezeigten Fahrradweg genervt ist.
Aber:
– Durch den linken blinkenden gelben Strich wird eine geringere Breite des Radweges suggeriert, als er sie tatsächlich hat.
– Die verbleibende Breite ist ausreichend.
– Um am parkenden Pkw vorbeizukommen, kann man die linke Hälfte des rot gepflasterten Radwegteils benutzen.
– Um danach an der Pflanze vorbeizukommen, kann man den linken grau gepflasterten Teil des Radweges (zwischen der linken gelben Linie und der Bordsteinkante) benutzen.
– Alternativ ist hier auch das Schieben des Rades auf dem Gehweg zumutbar; das dortige Fußgängeraufkommen scheint mir jedenfalls gering genug zu sein, um damit dort keinen Fußgänger zu behindern.
Bis demnächst
Münsterland-Radler
Buahahaha, ich lieg hier auf dem Boden vor Lachen. Bitte nicht aufhören!
(Kannstedirnichtausdenkensowas)
@Münsterland-Radler
„…meint so ein Spasti von Radfahrer, dass ich…“ Ihre Wortwahl disqualifiziert Sie hier vollkommen, trotzdem bekommen Sie noch einige Anmerkungen zu den von Ihnen verlinkten Photos:
zu 1: Wie verhalten Sie sich, wenn Ihnen auf dem für Fußgänger, Radfahrer und Reiter verpflichtenden Weg ein Pferd mit Reiter entgegen kommt? Bitte beantworten Sie die Frage nur für sich selbst.
zu 2: Diesen „Radweg“ werde ich mit Sicherheit nicht oder bei unverhältnismäßig hohem MIV-Aufkommen nur mit Bauchschmerzen benutzen. Auf eine Türung habe ich nämlich überhaupt keine Lust.
@Sascha: Das war nicht zum Lachen gedacht.
Meine Beiträge sollen ernst genommen werden und dadurch für die Sicherheit des Radverkehrs sorgen.
@Thalmayr:
Ich habe diesen Radfahrer nicht als „Spasti“ beschimpft, eine Beleidigung von Radfahrer 1 durch mich ist daher nicht gegeben. Ich habe sachliche Worte, wenn auch in sehr wütendem Tonfall, benutzt.
Mir geht es nämlich allmählich echt auf die Nerven, und beim nächsten Mal werde ich wohl auch die Polizei holen, um solche uneinsichtigen Radfahrer zur Vernunft zu bringen. Die 110 ist ganz schnell gewählt (!) …
Zu den Bildern:
1) Das Argument mit dem Reiter kam in der mir bekannten Diskussion auch schon und ist eigentlich derart abwegig, dass man darauf nicht eingehen muss.
Zu Ihrem Verständnis: Der linke Weg mit Grünuntergrund ist der Reitweg, zwischen Reitweg und Fahrbahn liegt der gemeinsame Geh- und Radweg.
Um die Frage zu beantworten: Der gemeinsame Geh- und Radweg ist ausreichend breit, dass ein Reiter und ein Radfahrer sich gefahrlos entgegenkommen können. Ich würde mich also ans Rechtsfahrgebot halten, vielleicht den Reiter freundlich grüßen und weiterfahren. Ich weiß, dass der Reiter eigentlich den Grünstreifen benutzen müsste, sehe aber für den Reiter (!) die Unbenutzbarkeit des Reitweges (!) gegeben und nehme daher Rücksicht und fahre vorsichtig.
Den Stress auf der Autospur unberechtigt Rad zu fahren, dadurch mein Leben zu gefährden und mich anhupen zu lassen, tue ich mir jedenfalls nicht an.
2) Das gilt auch für den Radweg auf dem anderen Bild.
Die Benutzungspflicht gilt auch für Sie!!!
Das ist aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Wenn Sie den Radweg dort nicht benutzen wollen, müssen Sie auf dem Gehweg schieben oder einen anderen Weg (auch wenn Umweg) fahren. Das Radfahren auf der Autospur (Kfz-Fahrbahn) links daneben ist jedenfalls nicht erlaubt.
Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Benutzungspflicht sehe ich hier als noch nicht gegeben an.
Denn die Benutzungspflicht der Radwege in Deutschland ist für die Sicherheit des Radverkehrs dringend erforderlich. An Ihre Aufhebung (die übrigens, wie oben erwähnt, immer mit dem Rückbau des Radwegs selbst einhergehen muss) sind daher sehr strenge Maßstäbe zu stellen. Auf der gezeigten Straße scheint der Verkehr mit Kraftfahrzeugen erlaubt zu sein. Radfahrer(innen), die dort die Autospur benutzen, behindern und gefährden den Verkehr – damit meine ich auch Sie, wenn Sie aus Trotz dort fahren sollten! Auch würden die Radfahrer(innen), die dort auf der Kfz-Fahrbahn fahren, sich selbst übermäßig stark gefährden: Denken Sie mal nach, was Sie tun würden, wenn Sie den Kfz-Straßenteil benutzen und ein Lkw von hinten kommt und Sie überfährt! Dann würden Sie nämlich gar nichts mehr tun, weil sie dann tot wären!!!
Und eben davor schützen Radwege, und davor schützt auch dieser Radweg selbstverständlich.
(Mit „Türing“ meinen Sie vermutlich, dass jemand die linke Autotür öffnet, während Sie fahren? Das entbindet sie natürlich nicht von der Radwegbenutzungspflicht, sondern verpflichtet Sie zum Anhalten und verkehrsbedingten Warten auf dem Radweg. Rechtsfahrgebot!!! Benutzungspflicht! Wenn Sie weiterfahren, verursachen Sie nämlich einen Unfall. Diese Unfallart ist aber selten genug, dass die Sicherheit des Radwegs gegenüber derjenigen der Kfz-Spur überwiegt. Außerdem sehe ich bei solchen Unfällen sowieso die volle Schuld bei dem/der Radfahrer/in, der/die nicht genug aufgepasst hat.)
Der Radweg, den ich hier in Münster in Gegenrichtung benutzt habe, hat so ungefähr die Breite des Radweges auf dem zweiten Bild.
Ich bin nun kein Experte, habe aber schon einige Jahre und tausende von Kilometern Fahrpraxis im Radfahren. Daher kann ich mit absoluter Sicherheit beurteilen, dass die Radwegbreite (Radweg 2. Bild) ausreichend für den Zweirichtungsverkehr mit Fahrrädern ist.
Schönes Wochenende noch …
@Münsterland-Radler:
Nochmal §2 Abs. 4 der StVO:
„[…]Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.[…]“
Tun Sie uns und Ihrem Umfeld doch bitte den Gefallen und rufen Sie auf dem nächsten Heimweg von der Uni die Polizei!
Hallo @Bob Willis.
Das Zeichen „Radverkehr frei“ war nicht vorhanden und an der Stelle fehlt leider das Zeichen 241 links noch.
Das heißt aber natürlich nicht, dass das Radfahren auf der Fahrbahn, also der Autospur, alleine dadurch erlaubt wäre.
Für das Radfahren auf der Autofahrbahn (nicht „Autobahn“) bin ich ja nun schon mal von einem Polizeibeamten verwarnt worden, darum bin ich ja dort auf dem Radweg gefahren. Schließlich ist mir sehr deutlich gemacht worden, wie irre gefährlich das Radfahren dort, wo Autos sind, ist!
Im Internet tun viele Fahrradfahrer so, als würde der von Ihnen zitierte Satz bedeuten, dass für „linke Radwege“ (gemeint: Radwege auf der linken Straßenseite) ein Verkehrsschild zur Freigabe erforderlich wäre.
Das ist natürlich nicht so.
Falls Sie es noch nicht wussten: Das „nur“ bezieht sich in dem Satz auf das Verb „benutzen“ und bedeutet, dass andere Tätigkeiten als (mit dem Fahrrad) benutzen auf einem solchen Radweg (mit Schild) nicht erlaubt sind. Keinesfalls ist es so zu verstehen, dass ein Radweg-Schild zur Freigabe erforderlich wäre. Das erschließt sich aber eigentlich schon mit dem gesunden Menschenverstand.
(Und gerade als Student u. a. der Sprachwissenschaften maße ich mir durchaus an, genug Wissen zu haben, um das richtig zu verstehen.)
Das ist aber so weit nur meine Meinung.
Die Ansicht des Polizeibeamten während der Verwarn-Situation (schon ein paar Jahre her, aber noch im Gültigkeitszeitraum der aktuellen StVO) war, dass die StVO bei unbeschilderten Radwegen zwar das Fahrbahnradeln erlauben würde, aber von einem Urteil des BGH überstimmt wird.
Im Verkehrsportal hat man auf meine Nachfrage so reagiert, dass vorgetäuscht wurde, das Urteil nicht zu kennen – wahrscheinlich um das Forendogma (über Radwege) zu wahren.
Ich selbst kenne das Urteil und seinen Text tatsächlich nicht. Das liegt wahrscheinlich daran, dass es deshalb schwer zugänglich gehalten wird, weil die Fahrradlobbyisten eine strenge Zensur betreiben.
Da ich aufgrund des mit dem Radfahren verbundenen Stresses voraussichtlich häufiger den Linienbus zur Uni nehmen werde und es ja nun auch nicht auf jeder Fahrt vorkommt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer sich so regelwidrig und uneinsichtig verhalten, wie es am Donnerstag der Fall war, muss ich bezüglich des Polizeirufs um Geduld bitten.
Schönen Rest-Sonntag und einen guten Start in die Woche!
allzeit gute und freie fahrt
MLR
@Münsterland-Radler
Dann fahren Sie mal einfach so weiter, wie Sie bisher gefahren sind. Hoffentlich erleben Sie nicht irgendwann einmal Ihr Blaues Wunder.
Ich habe übrigens von TürUNG gesprochen. Das deutsche Wort finde ich sehr viel passender als den englischen Begriff. Wenn es nämlich schlecht laufen würde, würde ich von einer aufgestoßenen Tür gepfäh… äh getürt werden. Da ich dieser Art Unfall zu entgehen denke, fahre ich an parkenden Autos mit minimum 100cm Abstand vorbei.
Und jetzt: Fahren Sie wohl.
„Meine Beiträge sollen ernst genommen werden und dadurch für die Sicherheit des Radverkehrs sorgen.“
Ja, eben genau das macht diese Beiträge ja so amüsant. 🙂
@Thalmayr:
Ein derart „großzügiger“ Abstand ist nicht zulässig und ein Verstoß gegen §§ 1 und 2 StVO. (Rücksicht und Rechtsfahrgebot)
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr Fahrrad so sicher zu führen, dass Sie vor einer sich öffnenden Autotür rechtzeitig und abstandsfrei anhalten können, dann sollten Sie nicht mit einem Fahrzeug, auch nicht mit einem Fahrrad, am Verkehr teilnehmen!!!
Die „Türung“ (Dooring) Ausrede begegnet mir immer wieder und soll wohl als Rechtfertigung dienen, mitten auf der Straße zu fahren.
Wenn es Ihnen wirklich um die Sicherheit gehen würde und echt zu eng erscheint (was übrigens wiederum Ihr Fahrkönnen in Frage stellt), dann würden Sie nämlich einfach stehen bleiben und warten, bis der Autofahrer weggefahren ist.
Ach, das geht nicht? Keine Zeit? Aber der von Ihnen behinderte Verkehr auf der Spur, auf der Sie als Radfahrer(in) nichts zu suchen haben, soll aufgrund Ihres egoistischen Verhaltens plötzlich alle Zeit der Welt aufbringen, um hinter Ihnen herzugondeln, weil Sie mittig fahren statt am rechten Rand, wie es sich gehört?! (§2 Abs. 2 StVO!)
Es ist doch eigentlich ganz einfach:
– Da ist ein Radweg.
– Da sind Radfahrerinnen und Radfahrer.
-> Die Radfahrerinnen und Radfahrer, die da sind, gehören auf den Radweg.
Ich kann Ihr Verhalten im Straßenverkehr beim Radfahren jetzt leider nicht überprüfen, gebe aber nochmals zu bedenken, dass Sie mit dem Radfahren auf einer Nicht-Rad-Spur nicht nur alle anderen, sondern auch sich selbst gefährden.
Mit der Benutzung des Radweges können Sie der Gefahr entgehen. Auch besteht die Benutzungspflicht von Radwegen auch aufgrund solcher Egoisten wie Ihnen, die meinen, mitten auf der Straße Rad fahren zu müssen, obwohl es annehmbare Alternativen gibt! Wenn die Radwege vom Radverkehr freiwillig benutzt würden, bräuchte es in der Tat keine Benutzungspflicht. (Das einzige sinnvolle Argument der Radweggegner.) Solange sich aber noch weiter vehement geweigert wird und auf dem nicht für den Radverkehr bestimmten Straßenteil nicht mal ganz rechts gefahren wird, kommt eine Abschaffung der Benutzungspflicht für Radwege in Deutschland ganz generell nicht infrage.
@Sascha: Amüsant sollen sie nicht sein, und ich denke, das haben Sie eigentlich auch verstanden.
Um sich zu amüsieren, gibt es ausreichend andere Möglichkeiten und ich verweise Sie hiermit strengstens darauf, diese zu nutzen.
Meine Beiträge dienen der Förderung des Fahrradverkehrs und seiner Sicherheit, jedoch nicht der reinen Unterhaltung. Zum letzteren Zweck sehen Sie bitte fern, gehen auf YouTube, lesen Sie Zeitung oder ein Buch.
Aber verpissen Sie sich von dieser Seite, wenn Sie nichts Sinnvolles beizutragen haben! Machen Sie von mir aus, was Sie wollen, aber nicht hier.
„Aber verpissen Sie sich von dieser Seite, wenn Sie nichts Sinnvolles beizutragen haben!“
Wieso halten Sie sich denn nicht selbst an diesen guten Rat? Sinnvolles kam von Ihrer Seite doch auch nichts. (Was es ja – da wiederhole ich mich – u.a. so amüsant macht.)
Hallo Sascha,
von meiner Seite kamen ausschließlich sinnvolle Beiträge, die für die Sicherheit des Radverkehrs unverzichtbar und dringend erforderlich sind.
Von Ihrer Seite hingegen kamen nur Versuche, mich und meine Beiträge lächerlich wirken zu lassen. Ich kann da leider nur hoffen, dass niemand wirklich so dumm ist.
Verpissen Sie sich jetzt also endlich, statt die Diskussion zu stören!!!
MLR
„Ich kann da leider nur hoffen, dass niemand wirklich so dumm ist.“
Diese Hoffnung hätte ich ja geteilt, aber leider wurde sie durch Ihre lächerlichen Beiträge widerlegt.
Und welche Diskussion soll das bitte sein, die ich hier angeblich störe? Sie verzapfen irgendeinen Dummfug und lassen sich durch keinerlei Argumente von der Unrichtigkeit Ihrer interessanten Interpretationen der StVO überzeugen. Das hat der bisherige Diskussionsverlauf doch sehr deutlich gezeigt. Wieso sollte ich jetzt auch noch Zeit und Mühe in den Versuch einer sachlichen Diskussion investieren, wo Sie doch so dankenswerterweise klar gemacht haben, dass dies ohnehin sinnlos ist?
Also, wenn Sie auf meine Kommentare zu Ihren interessanten Thesen keine Lust haben, dann gibt es einen einfachen Ausweg für Sie: Sie können sich an Ihren eigenen Ratschlag halten und sich aus dieser Diskussion verp…en. Wenn Sie das nicht möchten, werden Sie damit leben müssen, dass ich hier – genau wie Sie – meine Kommentare abgeben werde. Vielen Dank.
Tja. Sascha und Thalmayr Hättet Ihr Euch nur auch rechtzeitig überzeugen lassen, gäbe es jetzt vielleicht nicht diese Eskalation und münsterlandradler wäre einfach weitergezogen. Da brauch es wohl noch einige Hintergrundgespräche…
Update @mlr : ausführliche Hintergrundgespräche mit Thalmayr und Sascha haben zum Glück ergeben, dass die Beiden nun auch einsichtig sind und linksseitige Gehwege als für sich auf dem Rad als benutzungspflichtig betrachten, weil sie es halt sind und so.
Tschüß Münsterlandradler Viel Erfolg anderswo noch. Vielleicht kannst Du mit vorstadt-strizzi eine benutzungspflicht-taskforce bilden oder so. Viel Erfolg auf Deinem weiteren Weg und Danke für den vielen Fisch!
@reclaim:
Das ist so allgemein-pauschalisierend leider falsch.
Gehwege dürfen vom Radverkehr nicht benutzt werden, linksseitige schon gar nicht.
Anscheinend haben sie die Regeln immer noch nicht richtig verstanden. Na gut, dann versuche ich es noch mal:
– Radfahrer haben die Radwege zu benutzen.
– Bürgersteige sind grundsätzlich Radwege.
– Es gilt das Rechtsfahrgebot.
– Daher müssen Radfahrer grundsätzlich erst einmal den rechtsseitigen (!) Bürgersteig benutzen. (Denn das ist ein Radweg!)
Nachlesen können Sie das alles in den ersten beiden Paragraphen der StVO, z. B. hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
Wenn die Hintergrundgespräche das, was Sie behaupten, ergeben haben, ist jedenfalls weiterhin Aufklärung notwendig und unumgänglich.
Aber ich glaube ja, dass Sie das nur behaupten, weil Sie mich loswerden wollen und vielleicht nervig finden. Ich habe aber die derzeit gültige Gesetzeslage hier immerhin als einziger (!) richtig dargestellt, und es mag ja sein, dass die ihnen nicht passt, aber dran halten müssen Sie sich trotzdem!
@Sascha:
Ich meinte: Ich kann nur hoffen, dass niemand wirklich so dumm ist, IHNEN GLAUBEN ZU SCHENKEN.
Aber das war doch eigentlich klar.
Wieso bitte sollte ICH mich verpissen? Bisher bin ich der einzige hier, der die Regeln richtig verstehen und erklären kann – und so lange sich das nicht geändert hat, bleibe ich natürlich hier.
Ihre „Kommentare“ beschränkten sich bisher auf Beleidigungen, und das muss echt nicht sein – und war bei allen anderen Teilnehmern dieser Diskussion auch nicht so. Da mag jemand falscher Auffassung gewesen sein, und dagegen muss natürlich jemand was tun, und da es außer mir keiner macht … aber SIE haben nun mal KEIN BISSCHEN sachlich geschrieben und sich daher aus der Diskussion zu verpissen. Denn alles, was bisher von Ihnen kam, war der Versuch, meine überaus wichtigen Beiträge lächerlich wirken zu lassen.
Sie wissen schon, dass ich hier nicht zum Spaß schreibe?!
Ich verzapfe keineswegs Dummfug, das wissen Sie auch bestens, sondern bewahre Radfahrerinnen und Radfahrer vor Lebensgefahr.
Ich finde echt, dass man damit keinen Spaß treiben sollte!
Was meine „interessanten“ Interpretationen der StVO betrifft, so sind sie richtig und auch die Interpretation, die jeder teilt – Sie können ja mal beim nächsten Polizeirevier nachfragen, da wird man Ihnen auch mitteilen, dass RadfahrerInnnen die Radwege benutzen müssen. Einfach weil es so ist. Aber Sie können ja nachfragen, wenn Sie sicher gehen wollen, und mir alleine nicht glauben, obwohl ich vom Radverkehr und den Straßenverkehrsregeln mehr Ahnung habe als alle anderen zusammen. Aber bitte, fragen Sie doch einfach mal bei der Polizei nach, und Sie werden schon sehen, dass ich hier Recht habe.
Der Vorwurf der Unrichtigkeit trifft auf meine Interpretation der StVO also nicht zu.
Der Grund dafür, dass Sie sich verpissen müssen, liegt darin, dass Sie die Sicherheit des Radverkehrs gefährden, und das wissen Sie auch.
MLR