Der gute Radweg?

In de.rec.fahrrad wird gerade über „gute Radwege“ diskutiert. Dabei wurde ein Beispiel aus Kopenhagen verlinkt:

Morning Ebb And Flow from jim slade on Vimeo.

Sieht gut aus, oder? Erstmal jedenfalls. Aber fixiert man einen beliebigen Radfahrer im Pulk, so stellt man fest, dass er ganze 2-3 Ampelphasen brauchen wird, um über die Kreuzung zu kommen. Die wenigen Autos hingegen können sich an der Ampelkreuzung an drei Fahrspuren aufstellen und so garantiert in der nächsten Grünphase losfahren.

Zugegeben – so viele Radfahrer auf der Fahrbahn, das würde den Autoverkehr stark ausbremsen, allenfalls ein Mitschwimmen im Pulk bliebe ihm. Aber ist die Alternative zwangsläufig, den Radverkehr auf einen engen Weg zu zwängen, der ihm das Vorankommen so erschwert?

95 thoughts on “Der gute Radweg?

Comments-Feed
  1. Gnihihiihihihihihiihhiihihihi.

    (Kannstedirnichtausdenkensowas)

  2. Verzieh dich, @Sascha, sonst kracht’s!

    („kracht’s“ = wird es für dich unangenehme Konsequenzen haben)

  3. Au ja, da freu ich mich jetzt schon drauf! Hej, das wird ein Spaß.

  4. oder auch nicht; für mich vielleicht, nicht für dich

  5. Wie jetzt, möchten Sie vielleicht aufhören, hier zu kommentieren und damit für meine Erheiterung zu sorgen? Das wäre in der Tat etwas, was mir keinen Spaß machen würde…

  6. Da im Verkehrsportal immer noch Irrtümer verbreitet werden, wobei unklar ist, ob das wider oder mangels besseren Wissens geschieht, ist Anlass zur Aufklärung gegeben.
    Ich kann leider nur hoffen, dass die dortigen Nutzer auch hier mitlesen und sich meine Ratschläge bestenfalls zu Herzen, wenigstens jedoch zur Kenntnis nehmen.

    So schreibt dort beispielsweise @Explosiv:
    [zur Beschilderungssituation VZ. 254 + 239 + 1022-10]
    „Die Behörde möchte offensichtlich den Radler zum Beinahe-Fußgänger degradieren. Auf die Fahrbahn soll er nicht dürfen, warum auch immer- was im Widerspruch zu hinterfragen wäre- und auf dem Gehweg soll er als „Gast“ maximal Schritt fahren und sich dem Fußgänger unterwerfen.
    Unmöglich, so was. Da muss die Behörde schon gute Gründe anführen, warum sie eine so diskriminierende Radverkehrsregelung, -führung will ich das nicht nennen, anordnet.“
    Die Radverkehrsführung auf den Fußweg zu legen ist ein üblicher Schritt der Verkehrsplanung und -verwaltung. Er bedarf keiner weiteren Begründung. Da für den Radverkehr freigegebene Gehwege grundsätzlich aufgrund der Benutzungspflicht für den Radverkehr verpflichtend sind (darum heißt es „Pflicht“), stellt das Zeichen 254 für die Fahrbahn lediglich eine Verdeutlichung der Rechtslage dar, die auch ohne es gelten würde.

    @HeinerHainer schreibt:
    „Selbst dagegen harmlose 241er müssen an jeder Kreuzung wiederholt werden“
    Das stimmt so natürlich nicht, darauf habe ich auch im Verkehrsportal hingewiesen. Die Benutzungspflicht bleibt so lange bestehen, bis der Radweg baulich endet, zusätzlich durch das Verkehrszeichen 1012-31 „Ende“ (Zusatzzeichen zum Radweg-Schild 237/240/241) beendet wird und auch auf der anderen Straßenseite kein Radweg verfügbar ist. Diese drei Aspekte sind die notwendigen Bedingungen für eine Beendigung der Benutzungspflicht. Für sich genommen reicht keiner von ihnen (alleine) aus, um die Benutzungspflicht zu beenden, auch das bauliche Ende des Radwegs selbst nicht (d. h., sobald auf der Strecke wieder baulich ein Radweg vorliegt, ist dieser auch ohne neues Schild benutzungspflichtig, weil die Benutzungspflicht nicht beendet wurde).
    Auch für die Nicht-Benutzung eines unbeschilderten Radweges oder wie hier im Beispiel eines Radweges, bei dem das Radweg-Verkehrsschild an einer Kreuzung nicht wiederholt wird, kann man polizeilich verwarnt werden. (wie es mir ja nun mal passiert ist, da ich früher ja selbst dem im Internet weit verbreiteten Irrglauben unterlag)

    @Sascha:
    Worüber ich hier schreibe, ist die Gefahr für Menschenleben. Diese ist beim Radfahren auf der falschen Spur enorm hoch. Durch Radwege kann dem Radverkehr erwiesenermaßen eine deutlich höhere Sicherheit gewährleistet werden, die sogar so hoch ist, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem Radweg sich keine Sorgen über alles Übrige (wie z. B. Ampeln) mehr machen müssen.
    Wenn jedoch auf der nicht für den Radverkehr, sondern für den sonstigen Fahrverkehr vorgesehenen Fahrspur Fahrrad gefahren wird, ist das eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer: sowohl für diejenigen Radfahrerinnen und Radfahrer selbst als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. (Der zweite Teil dieser vom Radverkehr ausgehenden Gefährdung ist ein Verstoß gegen § 1 StVO.)
    Ich habe den Eindruck, dass du noch nicht ganz verstanden hast, dass es mir hier um die Abwendung von Lebensgefahr geht. (Aber wenn du das nicht wichtig findest, kann ich mich ja in den nächsten Nächten mal in deine Wohnung schleichen und dein Lebensende herbeiführen, hast du ja sicher nichts dagegen…)

    aus Münster,
    MLR

  7. Nun, erstens habe ich Ihnen das „Du“ nicht angeboten. Zweitens geht es mir natürlich ebenfalls um die Abwendung von Lebensgefahr (was Sie offensichtlich noch nicht verstanden haben). Sie dürfen natürlich gerne ‚mal vorbeikommen, damit wir das von Angesicht zu Angesicht ausdiskutieren können. Meine Adresse haben Sie ja sicher, wenn Sie hier schon mit nächtlichen Besuchen drohen?

  8. Mensch, @Sascha, das war ein ironischer Vergleich.
    Und bei Menschen wie dir, die mir derart respektlos begegnen, sehe ich nun wirklich keinen Grund dafür, bei einer formellen Höflichkeitsform zu bleiben.

    Wie du vielleicht gesehen hast, habe ich dich zunächst gesiezt – ebenso @berlinradler.
    Ihr habt euch jedoch beide mir gegenüber frech und ungehorsam verhalten und dann entscheide ich mich eben dafür, die Höflichkeitsebene genauso wie ihr zu verlassen, da kein Grund für Höflichkeit mehr gegeben ist.

    Inwiefern es dir um die Abwendung von Lebensgefahr (außer für dich selbst) geht, ist mir jedenfalls noch nicht klar geworden, ganz im Gegenteil: Seit deinem ersten Beitrag hier versuchst du, meine Beiträge lächerlich wirken zu lassen, was dir leider auch ein bisschen gelingt, wie man an den Reaktionen von @berlinradler und @abwrackprämie erkennen kann.

    Ich befürchte einfach, dass es bald niemanden mehr gibt, der meine Hinweise und Warnungen ernst nimmt.
    Dann müssten tausende von Radfahrerinnen und Radfahrern sterben, weil sie auf der gefährlichen Kfz-Spur statt dem sicheren Radweg fahren!!!

    Gruß aus Münster,
    MLR

  9. Ergänzung:

    […] an den Reaktionen von @berlinradler, @RECLAIM und @abwrakprämie […]

  10. (@abwrackprämie meinte ich natürlich)

  11. Tja, es geht mir halt darum, Ihre lächerlichen Interpretationen der StVO als das darzustellen, was sie nun einmal sind: absurd, bar jeder Grundlage und in dieser Übertreibung eben schon auch komisch. Wie bereits erwähnt: sachlichen Argumenten sind Sie ja nicht zugänglich, das hat der Diskussionsverlauf gezeigt. Wenn man allerdings unsachlich reagiert , werden Sie beleidigend und drohend. Spannende Kombination, muss ich schon sagen.

    Und es geht mir vor allem darum, Lebensgefahr auf Radwegen zu meiden und zu erreichen, dass auch andere dies gleichermaßen tun. Etwas, was Sie vermutlich durch Ihre abstruse Argumentation ebenfalls zu gewissen Teilen erreichen werden.

    Auf die für mich unangenehmen Konsequenzen warte ich übrigens weiterhin. Bislang bleibt es ein herrlich kurzweiliger Zeitvertreib, mit Ihnen zu „Diskutieren“

  12. Du weißt schon, dass mein Verständnis der StVO weder lächerlich noch absurd, sondern das einzig richtige ist?
    Hast du mal beim nächstgelegenen Polizeirevier nachgefragt, wie ich dir geraten habe? Ach nein, da könnte ja das eigene Weltbild zerstört werden, das will man ja nicht …

    Beleidigend und drohend bist du übrigens selbst geworden, ich habe darauf nur reagiert. Einer sachlichen Diskussion stehe ich aufgeschlossen gegenüber, dann muss man aber auch wirklich sachliche Argumente bringen und nicht nur die selben unzutreffenden Ausreden, die ich seit Jahren lese und die mich mittlerweile langweilen.

    Auf Radwegen kann keine Lebensgefahr bestehen, weil sie der Sicherheit des Radverkehrs dienen. Mit Radfahrerinnen und Radfahrern auf diesen Wegen (Radwegen) rechnet jeder Mensch.
    Das sieht man in der Realität beispielsweise daran, dass dem Radverkehr stets der Vorrang gewährt wird, wenn ein Kfz von seiner Spur (also links vom Radweg) nach rechts abbiegen will, und, um den Vorrang des Radverkehrs zu beachten, anhält, um den Radverkehr passieren zu lassen. An dieser Situation ist überhaupt nichts gefährlich, obwohl das im Internet vielfach vorgegeben wird, weil man als Kfz-Führer das richtige Verhalten hierzu in der Fahrschule lernt und derartige Situationen tagtäglich vorkommen und stets unfallfrei verlaufen. (Ich kenne jedenfalls noch kein Gegenbeispiel, abgesehen von denen aus der Lügenpresse.)
    Auch die anderen Ausreden (Breite, Scherben usw.) dienen stets nur als Rechtfertigung, um den Kfz-Verkehr zu behindern und Staus zu verursachen oder weil man aus Ungeduld beim Linksabbiegen keine zwei Ampeln haben möchte, obwohl es der Sicherheit dient.

    Die Sicherheit von Radwegen ist übrigens bewiesen, während die Sicherheit von Kfz-Spuren für Radfahrer (ohnehin an und für sich schon ein Unding) eindeutig widerlegt ist.
    Immer wieder wird vorgetäuscht, dass es angeblich Studien geben würde, welche die Sicherheit von „Fahrbahnen“ (gemeint sind die Kfz-Spuren) für den Radverkehr beweisen würden.
    Ich habe bis dato noch KEINE EINZIGE dieser Studien jemals gesehen!

    Dafür habe ich aber sehr viel Fahrpraxis mit dem Fahrrad, welche die Sicherheit von Radwegen unwiderlegbar und eindeutig beweist.

    Hör also bitte auf mit deinen Schummelausreden!
    Vermutlich muss ich dein Lebensende gar nicht selbst herbeiführen, dann brauche ich auch deine Adresse nicht, sondern du wirst bald selbst dafür sorgen, indem du dich auf der gefährlichen „Fahrbahn“ beim Radfahren von einem Kfz umfahren lässt. Denn du bist ja zu blöd, um zu kapieren, dass die gefährlichen Kraftfahrzeuge auf einem Radweg nicht fahren.
    Herzlichen Glückwunsch zum Darwin Award!

    Gruß aus Münster,
    MLR

  13. „Beleidigend und drohend bist du übrigens selbst geworden“

    Seien Sie doch bitte so gut, mit den Lügen aufzuhören. Vielen Dank.

  14. Don’t feed the …

  15. Normalerweise schreibe ich in solchen Fällen ja immer „wer weiß, vielleicht glaubt ihm ansonsten noch jemand“. Aber in diesem Fall muss ich zugeben, dass die Gefahr nicht bestand und ich das nur zu meinem Privatvergnügen getan habe…;)

  16. Danke, berlinradler! Das dachte ich auch schon. Das nimmt gerade viel zu viel Raum ein… Es gab vorher gute Diskussionen mit unterschiedlichsten Meinungen, die gehen so völlig unter, und das ist echt schade.

  17. Aufgrund eines Themas, das derzeit im Verkehrsportal verbreitet wird, muss ich mich mal kurz zu Wort melden.

    Hierum geht es:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=118487

    Sachverhalt:
    Ein Radfahrer fährt in einer Tempo-30-Zone trotz vorhandenen Radwegs mitten auf der Straße. Hinter dem Radfahrer fährt ein Fahrschulauto, aus dessen Beifahrerfenster der Fahrlehrer den Radfahrer auf den Radweg (beschildert mit Verkehrszeichen 1022-10, also benutzungspflichtig) hinweist. In einem folgenden Gespräch erklärt er ihm dann auch, dass er ihn benutzen muss.

    So weit, so gut. Nur leider ist der Tenor im Verkehrsportal mit sehr vielen Falschaussagen gespickt, die dringend korrigiert werden müssen:
    – BEHAUPTUNG: Der Fahrlehrer hat Falschaussagen getroffen.
    – RICHTIG IST: Die einzige Falschaussage, die der Fahrlehrer getroffen hat, ist, dass es im Frühjahr eine StVO-Novelle gegeben hat. Die Regel, dass Radfahrer die Radwege benutzen müssen, gibt es schon seit der Einführung der StVO in den 1970er Jahren und seitdem hat sich daran auch nichts geändert.
    Im Ergebnis liegt der Fahrlehrer also mit seiner Aussage richtig, dass Radfahrer(innen) die Radwege benutzen müssen.
    – BEHAUPTUNG: „Die rote Pflastersteinreihe könnte immer noch ein nicht (mehr) benutzungspflichtiger Radweg sein.“ (@Speichenkarussell)
    – RICHTIG IST: Ich hatte schon oft genug darauf hingewiesen, dass es keine Radwege ohne Benutzungspflicht gibt, auch im VP. Entweder ist ein Radweg da, dann muss man als Radfahrer(in) auch darauf fahren, oder es ist keiner da, dann muss man als Radfahrer(in) den Seitenstreifen benutzen.
    – BEHAUPTUNG: „Erst wenn er seinen Schützlingen beibringt, dass es an ihnen ist, die anderen VT zu maßregeln, fällt er zu weit aus der Rolle. “ (wieder @Speichenkarussell)
    – RICHTIG IST: Die Polizei hat Personalprobleme, sodass es an den AutofahrerInnen ist, die Rad Fahrenden zu maßregeln. Ihnen das beizubringen und sie dazu zu ermutigen, gehört zu den Aufgaben eines guten Fahrlehrers.
    – BEHAUPTUNG: „Als Fahrlehrer sollte man vielleicht wissen, dass eine Radwegbenutzungspflicht in einer Tempo 30 Zone gar nicht angeordnet werden kann, da dort die Voraussetzung einer Gefahrenlage nach StVO §45 (9) gar nicht vorliegen.“ (@Sperber)
    – RICHTIG IST: Auch in einer Tempo-30-Zone gibt es Straßen, auf denen Kfz-Verkehr zugelassen ist. Dadurch wird eine Gefährdung des Radverkehrs geschaffen und daher liegen die Voraussetzungen (nach §45(9)) für die Anordnung einer Benutzungspflicht auf solchen Straßen zusammen mit der erlaubten hohen Geschwindigkeit in einem Maße vor, das die StVB dazu verpflichtet, dort die Benutzungspflicht anzuordnen.
    – BEHAUPTUNG: „die 97er Radfahrnovelle“ (@Mueck)
    – RICHTIG IST: So eine Novelle hat es nie gegeben, die Radwegbenutzungspflicht bestand schon vor 1997, und auch danach hat sich nichts daran geändert, dass sie besteht.

    Eigentlich sind diese Sachverhalte im VP bekannt und es macht mich sehr wütend, dass man ihnen immer noch mit einer solchen Ignoranz begegnet.
    Nur könnten manche das glauben, und das muss verhindert werden.

    Eure Beiträge lese ich mir später durch und kommentiere sie ggf. – das Verkehrsportal (VP) hat eine weitere Verbreitung, so dass es erst mal wichtiger war, mit diesem Beitrag gegen die dortigen Falschaussagen vorzugehen.

    Gruß aus Münster,
    MLR

  18. @Sascha:
    Jetzt reicht’s, und wenn noch mal so was kommt, werde ich dich vielleicht doch bei der Polizei anzeigen.
    Ich kenne mich gut genug, um zu wissen, dass ich nicht lüge und dass ich auch keine anderen beleidige, wenn sie nicht selbst damit anfangen.
    Die Beleidigung ist übrigens ein Straftatbestand, für den du in den Knast kommen kannst! (und auch wirst, wenn du so weiter machst wie jetzt – na ja, wenn du dich nicht vorher von einem Kfz töten lässt, fast ein Wunder, dass das noch nicht passiert ist)

    @mit Kind:
    Es ist der Sinn meiner Beiträge, dass die vielen Falschaussagen untergehen. So kann erreicht werden, dass ihnen nicht mehr geglaubt wird, die Vernunft wieder einkehrt und nur noch auf den Fahrradwegen Fahrrad gefahren wird, wie es sich gehört.
    „Unterschiedliche Meinungen“ braucht hier wohl kaum jemand, denn hier gilt das Gesetz, das Radfahrerinnen und Radfahrern vorschreibt, auf dem Radweg zu fahren, das durchgesetzt werden muss. (Gut, es ist die StVO und damit streng genommen eine Verordnung und kein Gesetz, aber darüber müssen wir wohl nicht streiten.)
    Zur Durchsetzung sollten wir alle beitragen, indem wir die Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Radwege zwingen, z. B. durch Ermahnungen (wie ich) oder Unterschreitung des Sicherheitsabstandes beim Überholen von Radfahrerinnen oder Radfahrern, um ihnen zu zeigen, wem die Straße wirklich gehört. (Das versuche ich auch immer wieder, aber als selbst Radfahrer ist das schwierig, weil man nun mal auch als Überholer auf einen Sicherheitsabstand nach rechts angewiesen ist – oder weil ich vorschriftskonform auf dem Radweg unterwegs bin, während die anderen verbotenerweise die Autospur benutzen.)

    @alle:
    Es ist ein Film geplant, der anschaulich die hier von mir vorgetragenen Verkehrsregeln veranschaulicht.
    Manche Sachen versteht man nämlich besser mit (bewegten) Bildern, und außerdem könnte es möglich sein, über YouTube eine breitere Masse zu erreichen als hier in so einem Spartenforum.
    Leider bin ich zurzeit ziemlich eingespannt in das Studium und daran wird auch die vorlesungsfreie Zeit nicht all zu viel ändern. Darum kann ich leider noch kein voraussichtliches Erscheinungsdatum nennen, versuche aber so schnell wie möglich, weil es wirklich wichtig ist.
    Sobald der Film fertig ist, werde ich hier mit einem weiteren Beitrag darauf hinweisen. Ich bitte um Anschauen. Der Film nimmt nur wenige Minuten eurer Zeit in Anspruch und soll die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer verständlich erklären. Drehort soll die Kreuzung der Hüfferstraße mit der Promenade (zwischen Schloss und Landgericht) in Münster (Westf.) sein.

  19. Kann hier bitte der Typ auch gebannt werden? Konstruktive diskussion muss auch irgendwie von solchen typen geschuetzt werden

  20. Bitte zeige mich an, MünsterLaberer. Ich warte.

  21. @Till:

    Nein, leider nicht. @Sascha hat den Sicherheitscode geknackt und das ist wohl der einzige Spam-Schutz, den es hier gibt.
    Ich habe ihm ja aber schon vorzeitig zum Darwin Award gratuliert, es wird nicht mehr lange dauern, bis er seine gerechte Strafe erhält, wenn er mitten auf der Straße fährt und ein Kfz-Fahrer ihn tötet.

    @Sascha:

    Ich habe m. W. dir keine Anzeige angekündigt, sondern unangenehme Konsequenzen. M. E. werden die sich von selbst ergeben, wenn du mitten auf der Straße Fahrrad fährst, und zwar in Form des Todes oder von Verletzungen, wenn dich ein Kfz-Fahrer „übersieht“.

    Gruß aus Münster,
    MLR

  22. @Till, ich glaube ich habe hier Lösch-Rechte. Ich hab mal bei Kalle angefragt, wie er das sieht. Mein Vorschlag wäre, Münsterland-Radler tatsächlich vollständig von jeder Diskussion auszuschließen.

  23. „Jetzt reicht’s, und wenn noch mal so was kommt, werde ich dich vielleicht doch bei der Polizei anzeigen.“

    Keine Ahnung, was „so was“ sein soll. Aber ich warte weiterhin.

  24. Sie möchten bitte zitieren, wo ich Sie beleidigt oder Ihnen gar gedroht hätte. Da Sie das nicht können, müssen Sie sich wohl oder übel den Vorwurf gefallen lassen, hier wissentlich die Unwahrheit zu sagen.

  25. Wenn Sie meinen, dass dies gerichtsfeste Beleidigungen darstellt, dann sehe ich Ihrer Anzeige sehr entspannt entgegen. 🙂

    Von einem Beleg für angebliche Drohungen meinerseits in Ihre Richtung lese ich da oben nun gar nichts, also gehe ich weiterhin davon aus, dass das einfach nur Ihrer offensichtlich lebhaften Phantasie entsprungen ist. (Wie ja auch Ihre interessanten Interpretationen der StVO.) Ich bleibe also dabei, dass Sie gelogen haben, als Sie “Beleidigend und drohend bist du übrigens selbst geworden” hier geäußert haben. Vielen Dank.

  26. @berlinradler

    Von allein wird das nicht aufhören, seit nunmehr über einem Monat setzt es sich vielmehr wie von selbst fort. Und seit über einem Monat wird MLR destruktiver und drohender.
    Es ist ihr Haus, Sie entscheiden wer sich hier wie zu benehmen hat. Und irgendwann sind Rückschlüsse auf den Hausherrn unvermeidlich, wenn dieser keine Hausordnung hat oder sie nicht für das Allgemeinwohl durchsetzt.

    Daß hier Ihre Kommentatoren derart angegangen werden, ohne daß Sanktionen folgen, finde ich auf Dauer nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für menschliches und/oder soziales Verantwortungsgefühl, es muß Grenzen haben, weil es auch in die Gegenrichtung gilt und gelten muß.

  27. Es ist ihr Haus, Sie entscheiden wer sich hier wie zu benehmen hat. Und irgendwann sind Rückschlüsse auf den Hausherrn unvermeidlich, wenn dieser keine Hausordnung hat oder sie nicht für das Allgemeinwohl durchsetzt.

    Geht’s eventuell noch ne Nummer dramatischer? Schnappatmung bitte wieder einstellen. (versuche ich dann auch gleich (; )

  28. PS: ich bin dafür, sämtliche „Beiträge“ von MLR und sämtliche Reaktionen darauf – also zb auch diesen Kommentar hier – einmal in einem großen Aufwasch zu löschen.

  29. @reclaim

    Geht’s eventuell noch ne Nummer dramatischer?

    Gewiß, das fände ich dann aber etwas übertrieben. 😉
    Und was wie Schnappatmung klingt, war und ist mein ganz allmählich reißender Geduldsfaden. Nichts für ungut.

    Ihren Vorschlag indes halte ich für eine gute, einfach umzusetzende Idee.

  30. @Peter Viehrig, das ist ein kleines Missverständnis – ich bin hier nicht der Betreiber, sondern habe lediglich Schreibrechte.

    @Alle, ich habe jetzt erstmal nur die neueren Kommentare gelöscht. Ist auch eine Frage des Aufwands, alle Kommentare daraufhin zu untersuchen, ob sie nur eine Antwort auf MS-Radler enthalten.

    Und wer sich mal richtig Totlachen will, liest diese Diskussion: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=111163&st=0

  31. Och Leute, nicht sperren! Lasst ihn weiter reden! Ist doch grade so lustig… *schnüff* 🙂

  32. @berlinradler:
    Es gab nichts, dass für die Löschung des Beitrags von @Münsterland-Radler gesprochen hat. Auch wenn Sie selbst eine andere Meinung vertreten, dürfen Beiträge nicht alleine aufgrund von Meinungsverschiedenheiten gelöscht werden, wie es hier geschehen ist.
    Hiermit sind Sie verwarnt, beim nächsten Mal folgt eine Schreibsperre.

  33. @Münsterland-Radler
    Sie behaupten ja immer wieder, dass es Unfälle beim Rechtsabbiegen nicht gibt. Radwege sind ja so sicher. Bitte erklären Sie mir dann folgende Meldung(en):
    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3372780

    Ich freue mich auf Ihre Ausführungen!

  34. @Moderation: es gab in den gelöschten Beiträgen durchaus Drohungen von MünsterlandRadler und falsche Unterstellungen.

    Oder sollte „Moderation“ nur ein falsches Pseudonym von MLR sein? 😉

  35. @Sascha / Chris: don’t feed.

    Bitte!

    Wenn es Euch so großen Spaß macht, das autistische Züge tragende ewig gleiche Geseier zu lesen, dann benutzt einfach Google und sucht nach dem Namen oder der „gefährlichen Fahrbahn“ und §1 stvo, um die ganzen anderen Pseudonyme auch noch zu finden. Das Internet ist bereits gut gefüllt mit seinem Schwachsinn. Kein Grund also, ihn hier anzufeuern , immer mehr davon zu produzieren.

  36. @Münsterland-Radler
    Richtig so. Reiss sie raus aus ihrer Traumwelt.

  37. @reclaim: Hast ja Recht. Entschuldige.

  38. Jetzt reicht’s langsam mal, ja?!

    Ihr Lobby-Politiker könnt euch nicht alles erlauben.
    Hier wird gerade massiv gegen Grundrechte verstoßen, und das dulde ich nicht mehr und werde dagegen vorgehen.

    Auf die Grundrechte habe ich verwiesen und auch @Chris wurde über die Wahrheit über die angebliche Pressemeldung der Polizei Köln informiert. Dass diese Wahrheit verschwiegen wird, will ich nicht länger hinnehmen.

    Jetzt ist der Faden endgültig überspannt!

  39. Hier noch mal mein Beitrag von vor ein paar Tagen, da er leider gelöscht wurde. Ich bitte darum, diese unnötigen und unbegründeten Löschungen künftig zu unterlassen.
    (@berlinradler wurde oft genug gemahnt, ihn bringe ich sowieso vor Gericht. Dich aber auch,@reclaim, wenn das hier trotz meines Hinweises so weitergehen sollte. Dabei handelt es sich keinesfalls um eine Drohung, sondern einfach darum, dass meine Rechte gewahrt bleiben müssen.)

    Hier der Beitrag:

    @reclaim:
    Ich muss mal kurz hierauf verweisen:
    https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122 (Grundgesetz BRD)

    Daraus:

    I. Die Grundrechte

    Artikel 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    [Artikel 2]

    Artikel 3

    […]

    (3) […] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Artikel 4

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    […]

    Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Artikel 18

    Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

    Artikel 19

    […]

    (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

    Da die genannten Grundrechte , die ich habe, hier mit Füßen getreten werden, sehe ich mich veranlasst, ebendiesen in Art. 19 benannten Rechtsweg zu beschreiten, wenn das weiterhin geschieht. Insbesondere Abs. 3 des Art. 3 GG wurde verletzt.

    Gruß aus Münster,
    MLR

  40. Wer sich gegen mich wendet (wie es @berlinradler tut), der spricht sich gleichzeitig gegen die Sicherheit im Radverkehr und für mehr Tote und Verletzte im Straßenverkehr aus.

    Das will ich nur mal zu bedenken geben.

  41. Leider wurde mein Account im VP mal wieder gesperrt, darum antworte ich mal hier an @sigggi:

    „Sollte mal ein Gericht deinen Radwegphantasien widersprechen wäre das ein Erfolg.“

    Es handelt sich um keine Phantasien, sondern um die gültige Gesetzeslage.
    Es hat schon seinen Sinn, dass Radfahrer/innen die Radwege benutzen müssen, und der liegt in ihrer Sicherheit.

  42. @Münsterlandradler
    Genau das meine ich ja.
    Deine „Radwegphantasien“ spiegeln genau die aktuelle Lage wieder.
    Ich denke mal, Du hast mich schon verstanden.
    Viel Erfolg – ehrlich gemeint.

  43. Wieso wäre es dann ein Erfolg, wenn ein Gericht dem widerspräche?
    (ist eine ernst gemeinte Frage)

    Ich sehe darin eher eine Gefahr: Stell dir nur mal vor, eine Radfahrerin oder ein Radfahrer sähe darin dann eine Berechtigung zum Radfahren auf der Kfz-Fahrbahn generell! Nicht auszudenken, was da alles passieren könnte, nur weil im Einzelfall (!) an einer bestimmten, ausgewählten Stelle mal die Benutzungspflicht aufgehoben wurde.

    Das sind ja alles keine Gedankenexperimente, der Radverkehr meidet die Radwege ja tatsächlich leider immer mehr.
    Daher hier meine Hinweise für Münster (Westf.):
    – Wilhelmstraße zwischen Steinfurter Straße/Neutor/Lazarettstraße und Einsteinstraße: Die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ (Zusatzzettel „ab 11.07.2016 – Stadtwerkearbeiten“) berechtigt nicht zum Radfahren auf der Autospur. Der Radweg ist baulich noch erhalten und durch Pflasterung mit roten Steinen baulich vom Gehweg getrennt, der mit grauen Platten gepflastert ist. Alternativ befindet sich auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Radweg mit ausreichender Breite. Radwegbenutzungspflicht besteht.
    – Wilhelmstraße zwischen Einsteinstraße und Orleans-Ring/Apffelstaedtstraße: Das Verkehrszeichen „Ende“ (1012-31) als Zusatzzeichen zum VZ Nr. 237 in Verbindung mit der Überleitung des Radweges auf die Fahrbahn reicht nicht aus, um die Benutzungspflicht zu beenden. Denn es besteht weiterhin ein baulicher Bürgersteig und im weiteren Verlauf ab der Einmündung Röschweg auch ein vom Gehweg abgetrennter Radweg auf dem Bürgersteig. Daher besteht hier, auch wenn das darauf hinweisende Verkehrsschild fehlt, Benutzungspflicht Richtung Ring/Apffelstaetdstr./Gievenbeck in Fahrtrichtung rechts und Richtung Einsteinstr./Neutor/Schlossplatz/Promenade in Fahrtrichtung links.
    – Hüfferstraße zwischen Landgericht/Promenade und Himmelreichallee: Radweg Richtung Ring gesperrt. Bitte die gegenüberliegende Straßenseite benutzen, auch wenn es sonst alle anders machen. Es gibt kein Verkehrsschild, das dort das linksseitige Fahren verbietet. Das Verkehrszeichen „Ende“ in Verbindung mit dem VZ. 237 und der Überleitung auf die Fahrbahn entbindet nicht von der Benutzungspflicht. Dies ist die Stelle, die für den Film (s. o.) geplant ist.

    Die beschriebenen Stellen sind auch die Stellen, die ich hauptsächlich im Sinn habe, wenn ich meine Beiträge verfasse.
    Dort sind die Radfahrer einfach noch dem Verkehr im Weg, und da wäre es echt kein Wunder mehr, wenn bald regelmäßige Verspätungen im Buslinienverkehr auftauchten. Es ist eher erstaunlich, dass es noch nicht längst passiert ist. Das verdanken wir aber nicht den Radfahrerinnen und Radfahrern, sondern der guten Leistung der Stadtwerke Münster.

    Ich weiß, viele von euch sind nur selten in Münster. Aber ich lese ja schon so viel darüber, dass angeblich bei fehlendem Verkehrszeichen eine Wahlfreiheit für Rad Fahrende zwischen Radweg und „Fahrbahn“ (gemeint ist die Kfz-Spur) bestünde, dass ich diesem Irrglauben einfach etwas entgegensetzen muss.
    Und es soll ja ein Urteil des BGH geben, das besagt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer unbeschilderte Radwege auch benutzen müssen – damit wäre dann auch juristisch geklärt, dass ich hier Recht habe und die anderen, die das Gegenteil vertreten, nicht.

    Gruß aus Münster,
    MLR

  44. Radstreifen sind immer noch häufig viel zu schmal, um andere Radfahrer zu Überholen. Kfz-Führer akzeptieren auch oft nicht, dass man zum Überholen auf die Fahrbahn fährt. Es fehlt dann auch noch oft eine ausreichende Pufferzone zu parkenden Fahrzeugen.

    Das muss besser werden, Radstreifen müssen eigentlich breiter sein als separate Radwege. Denn Unfälle können dort besonders schlimme Folgen haben.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-prenzlauer-berg-zwoelfjaehriger-radfahrer-verursacht-schweren-verkehrsunfall/13931816.html

    Der Missbrauch von Radstreifen um Platz zu sparen (den man in Berlin ja gern in komische „Grünstreifen“ mit Bordsteinen in Fahrbahnmitte sowie offizielle und inoffizielle Parkspuren investiert) ist ein Riesenmist. Bei zunehmendem Radverkehr werden die Dinger echt gefährlich.

  45. optimal, richtig interessant, was haltet ihr eigentlich von sowas hier http://fahrradbox-fahrradgarage.de/

    erfahrungen?

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