Das Projekt „Sicher durch Münster“ – eine Ordnungspartnerschaft von 23 Unternehmen unter der Geschäftsführung durch das Ordnungsamt Münster – weist in einem Video auf die Gefahren des toten Winkels hin und verwechselt dabei Gefährdete und Gefährder:
„Ein träumerisch-verliebter Fahrradfahrer fährt hinter einer attraktiven Radfahrerin unbedarft in Richtung Straßenkreuzung. Auf den Verkehr achtet er hierbei nicht und wird von einem LKW überrascht, der rechts abbiegt. Zum Glück landet nur seine Gitarre unter den Rädern des LKW. „
Sicher durch Münster: „Liebe macht blind – Toter Winkel auch“
In der Fahrradnewsgroup de.rec.fahrrad wird darauf hingewiesen, dass es an der im Video zu sehenden Wolbecker Straße in den letzten Monaten drei schwere Unfälle zwischen Rechtsabbiegern und Radfahrern gab. Dabei wurde eine 27-jährige Studentin getötet, ebenso erging es einem überrollten 88-Jährigen, „Glück“ hingegen hatte eine 12-jährige, die vom Lkw 30 Meter mitgeschleift wurde und dabei nur leicht verletzt wurde.
Der am Projekt „Sicher durch Münster“ beteiligte ADFC distanziert sich daher scharf von dem Video (Auszug):
„Dieser Kinospot stellt die Fahrradfahrer pauschal als dümmlich dar, ist einseitig, sexistisch und rücksichtslos gegenüber den Opfern. Er stellt das Opfer-/ Täter- Verhalten auf den Kopf! […] Hat eigentlich jemand der Verantwortlichen des Kinospots an die Angehörigen der letzten Unfalltoten und Unfallverletzten gedacht? Sollen diese jetzt im Kino erfahren, dass ihr 12 jähriges Kind, ihre 27-jährige Tochter oder ihr Vater/Großvater zu blöd waren sich richtig im Verkehr zu verhalten, weil sie sich ein „sinnloses Kräftemessen mit dem LKW“ geliefert haben? Und die 27-jährige Studentin ist jetzt tot, weil sie statt auf den Verkehr zu achten einem jungen Mann hinterher starrte?“
Huch, da muss ich dir aber mal widersprechen.
Damit gebe ich dir aber völlig Recht.
In den 15 Jahren, in denen ich jetzt in Berlin Fahrrad fahre, hatte ich vier Rechts- einen Linksabbiegerunfall. Dies waren allesamt Situationen, in denen Autofahrer sich in einer Weise verhalten haben, die beim besten Willen nicht vorhersehbar war. (Ich denke, auf sowas spielst du hier an.)
Demgegenüber stehen deutlich mehr Situationen, die ich durch eigene Aufmerksamkeit und „vorbereitet sein“ entschärfen konnte. Das sind nicht nur unachtsame Abbieger, sondern z.B. auch rotlichtmissachtende LKW, die mich sicher plattgemacht hätten, wenn ich auf meine Ampel vertraut hätte.
Ich würde aber nicht verlangen, dass jeder Radfahrer seine Erfahrungen mit gefährlichen Situationen selber machen soll. Führt die zum Tod, hat er Nichts mehr davon.
Und, ich denke, genau diese Botschaft hat dieses Video, was hier leider so verissen wird.
Wir sind uns hier darüber einig, dass der Fehler des LKW-Fahrers nicht wirklich deutlich herausgestellt wird, ein wenig durch die mal fast formatfüllend gezeigte grüne Fahrradampel, und dass die Botschaft „Toter Winkel“ in dem Video überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Mir kommen aber viele Stimmen hier und in anderen Threads zu diesem Video so vor, dass man Radfahrer nicht vor realen und aktuell bestehenden Gefahren warnen darf, weil man damit den Leuten, die sie erst heraufbeschwören genau dafür einen Freibrief gibt.
Ist das so?
Die Art der Ablenkung, die hier dargestellt ist, nennt sich „Frühlingsgefühle“, ist normal und menschlich, und wahrscheinlich hat sie jeder von uns schonmal selbst erlebt. Ist man deswegen direkt ein Idiot?
Und auch, dass dabei bestimmte Körperregionen besondere Aufmerksamkeit bekommen, seien es lange Haare, süße Lippen, schöne Beine oder andere Bereiche, ist genauso normal und menschlich. Deswegen ist das nicht gleich sexistisch.
Nun ja, dass in dieser Jahreszeit nicht Jeder „Frühlingsgefühle“ auf dem Schirm hat, ist schon irgendwie verständlich.
Nachdem wir alle hier schon einige Tage dabei sind, dieses Video zu verdauen, kann ich immer noch nicht erkennen, warum es die Botschaft bringen soll, dass die Radfahrer „Verursacher der Gefahrensituation“ sind.
Gerade die eben schon erwähnte Fahrradampel bringt doch die klare Botschaft, dass der Radfahrer sich im Prinzip richtig verhält.
„Im Prinzip“ deshalb, weil auch „ständige Aufmerksamkeit“ von der StVO vorgeschrieben wird, eben weil wir alle Menschen sind und Menschen Fehler machen.
Außerdem finde ich, dass sich genau mit dieser Ampel in Großaufnahme die laut Alfons
wurde, in diesem Sinne selber ein dickes Ei ins Nest gelegt haben.
PS: Ich habe ja nun meine ersten 32 Jahre in Wuppertal verbracht. Gerade in den ersten davon bin ich nicht sooo viel Fahrrad gefahren 😉 aber trotzdem: Diese Problematik, die hier so häufig diskutiert wird und leider in Form von Unfallmeldungen auch immer wieder in die Presse kommt, kenne ich aus dieser Zeit irgendwie gar nicht.
Nun stell Dir einfach mal folgendes Video vor:
Man sieht einen Autofahrer, der ein wenig mit der Dame im Nachbarauto flirtet, während er auf der zweispurigen Vorfahrtstraße unterwegs ist. Man sieht einen Lkw (oder von mir aus auch Panzer) sich der Vorfahrtstraße nähern,,man sieht auch in Großaufnahme das Stopschild für eben diesen.
Dann sieht man, dass der Lkw ohne anzuhalten das Stopschild überfährt und über die Vorfahrtstraße brettert, eine Vollbremsung der zwei Pkw verhindert den Unfall.
Kannst Du Dir nicht vorstellen? Ich auch nicht, wird es so wohl auch nicht geben.
Henrik, soo daneben liegst du mit diesem Szenario gar nicht. Es erinnert mich in einigen Zügen an diesen Unfall hier.
Leider hat es aber wieder ein Radfahrer getroffen, der vorher an einer Ampel stand und sich von seiner Frau verabschiedet hat.
Und der LKW hat nicht ein Stoppschild, sondern eine rote Ampel und dann leider eben auch den Radfahrer überfahren, der nicht mehr rechtzeitig gebremst hat.
Das ist im Übrigen genau die Situation, wie ich sie oben erwähnte und erlebt habe, nicht in der Afrikanischen Straße, sondern am Jakob-Kaiser-Platz. Ich möchte die Kreisausfahrt überqueren, warte an der roten Ampel. Autos bekommen Rot, ich Grün und will losfahren, doch da kommt ein verdächtig schneller LKW in Richtung Kreisausfahrt …
Das Timing war ziemlich ähnlich dem, was hier in dem Artikel so aufgedröselt worden ist. Der Unterschied war eben nur, dass ich Augen und Ohren so weit offen hatte, dass mir der LKW rechtzeitig genug verdächtig vorkam und ich gar nicht erst losgefahren bin.
Und bevor mir jetzt Einige das Wort im Munde verdrehen: Dieser Bericht ist um Himmels Willen KEIN Vorwurf an den getöteten Radfahrer, weil er nicht aufgepasst hat und natürlich noch viel weniger, dass er der Unfallverursacher war!
Es ist nur ein weiteres allgemeines Beispiel dafür, dass man mit Fehlern Anderer rechnen sollte und damit unter Umständen auch sein Leben verlängern kann.
@Karsten, Du widersprichst der Aussage, dass auch erfahrene Radfahrer bei Abbiegeunfällen verunglücken können und schreibst dann selbst, dass Du bereits 4x so verunglückt bist. Zählst Du Dich selbst zu den Unerfahrenen, oder wie ist der krasse Widerspruch zu erklären?
Und Radfahrer vor den Gefahren des toten Winkels warnen, das machen Polizei, Medien und Zeitungen ständig, ohne dass es hier moniert wird. Natürlich darf und muss man davor warnen. Wenn man dabei Radfahrer nicht als idiotische Verursacher darstellt, wie in dem Video – warum sollte man das Thema dann nicht ansprechen?
Eine wirkliche Problemlösung sähe natürlich anders aus.
@berlinradler
ich glaube da hast du nicht richtig gelesen/verstanden. Karsten meinte, dass Erfahrung schon hilfreich ist, Unfälle bzw. brenzlige Situationen zu vermeiden, es aber auch Fälle gibt, in denen auch Erfahrung den Unfall nicht verhindern kann. Er hält sich selbst wohl eher für einen erfahrenen Radfahrer mit in 15 Jahren „nur“ 5 Unfällen (hoffentlich glimpflich ausgegangen), wobei ich auch 5 Unfälle zu viel finde.
Ich stimme dir zu, dass der tote Winkel thematisiert werden muss, um diese Gefahr in das Bewusstsein von Fußgängern und Radfahrern zu rücken. Das entscheidende dabei ist aber, wie das geschieht. Es muss ausdrücklich auch der Gefährder, also der Kfz-Fahrer, angesprochen werden, nicht nur das potenzielle Opfer. Wie diese Diskussion aus Nicht-Radfahrer-Sicht geführt wird, kann man hier nachlesen.
Und dabei ist das Video eben nicht hilfreich.
@Johann, das war der zweite Absatz von Karstens Kommentar, dem ich so zustimmen kann. Im ersten wurde der Aussage, dass auch Vielfahrer in brenzlige Situationen kommen, in denen ihnen ihre Erfahrung nicht mehr hilft, sehr explizit widersprochen. Ich wollte das nicht als Streitgrundlage oder Korinthenkackereigrundlage nutzen, hatte mich eben nur etwas gewundert.
Toller Netzfund, diese Truckerfreunde 🙂 Ich kanns ja sogar irgendwie verstehen. Man muss beruflich so ein Ding fahren, sieht nicht so recht und ist dadurch ständig in Konflikt mit den anderen. Dass die aber oft keine andere Wahl haben als rechts neben dem Lkw zu Gehen und zu Fahren und dass die auch auf freie Ampelphasen angewiesen sind, erkennt man nicht. Ist das gleiche wie im Video: Das Problem wird erkannt, die Problemlösung geht über die Verärgerung über Feindbilder nicht hinaus.
Karsten:
>>Es ist nur ein weiteres allgemeines Beispiel dafür, dass man mit Fehlern Anderer rechnen sollte und damit unter Umständen auch sein Leben verlängern kann.<<
Ja sicher, das stimmt selbstverständlich. Nur verfügen weder alle Verkehrsteilnehmer über diese Fähigkeit oder Bereitschaft, denn sonst würden ja kaum noch Unfälle geschehen, noch sind alle dazu in der Lage (z.B. Kinder) und dann gibt es noch die Menschen, denen sowieso im Grunde alles ziemlich egal ist.
Bei derartigen Öffentlichen Aufrufen sollte daher Einseitigkeit vermieden werden. Dummerweise ist Einseitigkeit exakt das was s-t-ä-n-d-i-g vor unser aller Augen abläuft, oder gar zelebriert wird. Bei diesem Video fängt das höchst konkret bei dem Titel mit dem „Toten Winkel“ an. Und wenn das Kind solcherart schon mit dem Bade ausgeschüttet wird, ist es schwer noch an redliche Absichten zu glauben und das erst Recht, wenn sowas dann auch noch vom Münsteraner Ordnungsamt bestellt wird und damit einer Stadtverwaltung, die sich höchst laut und offiziell aus ihrer Verantwortung für sicheres Radfahren auf Radwegen mit dem Hinweis entzieht, sie wolle keine Verantwortung für etwaige Unfälle auf der Straße übernehmen müssen.
Unter dem Strich hast du aber Recht, jeder Verkehrsteilnehmer muss bereits mit dem Verlassen der eigenen vier Wände mental stärker aufrüsten, als „es die Polizei erlaubt“. Es ist aber nicht realistisch anzunehmen, dies könne jeder Mensch leisten. Daher liegt der Ball beim Staat, also der für einen Verkehrsweg zuständigen Verwaltung! Und davon sollte man sich eben nicht von solchen Filmchen ablenken lassen.
PS: Münster ist traditionell ein Inbegriff für gelebten Westfälischen Konservatismus, die Bretter daher ganz besonders dick und hart und voller Äste.
In Köln hat man nach den letzten schweren Unfällen eine wenn auch nur kleine, aber sehr breit wahrgenommene Demonstration hinbekommen. Wie wäre es mal mit so etwas in Münster auf der Wolbecker Straße zur wichtigen weihnachtlichen Einkaufszeit? Einfach mal diese Straße an einem Samstagvormittag für 2 Stunden in hochoffizeller Weise mit einer Demonstration gegen diese Unfallpolitik blockieren.
Sorry, mein Fehler. Ins erste Zitat sollte nur der erste Satz. Dem wollte ich widersprechen. Johann hat er richtig interpretiert. (Dummer copy-paste statt cut-and-paste-Fehler)
Die Truckerfreunde muss ich mir mal antun, wenn ich Urlaub habe (50 Seiten!). Aber über einen Post darin habe ich dieses hier gefunden, es geht mal nicht um Radfahrer:
Auf Zebrastreifen haben doch Fußgänger Vorrang. Warum sollen sie denn schauen? Warum ist es „Fehlverhalten“, wenn sie es nicht tun?
Wenn ich die Logik hier im Thread dort anwende, dann wird auch hier der Fußgänger, der nicht schaut und dann vom nicht anhaltenden Kfz oder Radfahrer ungebügelt wird, zum Unfallverursacher gemacht.
Und niemand regt sich darüber auf.
Wenn es wirklich Hauptunfallvermeidungsstrategie wäre, einfach auf Fehler anderer zu reagieren, dann bräuchte man ja beispielsweise die Ampelmissachtung nicht so zu moralisieren. Zwar wäre es weiterhin falsch, wenn jemand bei Rot läuft oder fährt, Hauptstrategie dagegen wäre allerdings, dass der bei Grün fahrende einfach darauf reagiert. Würde jemand den Ansatz tatsächlich so propagieren und in einem lächerlichen Video manifestieren, gäbe es nicht nur Gegenwind von ein paar Fahrrad-Spinnern wie uns.
Vielleicht steckt ja noch was ganz anderes dahinter. In den letzten zwei Wochen hatte ich durch zwei Dinge mitbekommen, wie so Seilschaften in der Politik funktionieren. Und ich bekam den Hinweis, dass ich da mit jemandem in Kontakt war, der gerne was tun würde, sich aber kaum was traut, um sich nicht unbeliebt zu machen. Mit dem Hinweis wurden mir auch zwei Namen genannt, von Leuten, die sich mehr getraut haben und anschließend rausgeflogen sind. Welch Zufall!
Vielleicht geht es bestimmten Leuten in der Münsteraner Verwaltung ähnlich. Da wird dann so ein Video produziert. Der große Aufschrei folgt – und damit eine bessere Rückendeckung für diejenigen, die vielleicht wirklich mal was tun wollen.
Es war nur so ein Gedanke von mir, vielleicht zu positiv gedacht, aber wer weiß …
Und dass Zebrastreifentipps fast immer damit beginnen, dass die Fußgänger allein darauf zu achten hätten, dass andere anhalten, ist so eine Sache, die ich bestimmt schonmal moniert habe.
Dass Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit schon vorher deutlich minimieren müssen, schreibt hingegen keiner.
Das eine steht in der STVO, das andere nicht. Allerdings ist der ACE im Mist-Schreiben nun wirklich Weltmeister, da hat selten etwas Hand und Fuß.
Falls Dein Zitat aus dieser Seite kommt, stimmt jedenfalls mein Vorwurf, dass die wenig bekannte Tatsache, dass Fahrzeugführer vor jedem Zebrastreifen ihr Tempo verringern müssen, gar nicht erst vermittelt wird: https://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/3264160-44852-zebrastreifen-muessen-radfahrer-absteige.html
Stattdessen wiederholt man unhinterfragt die Behauptung, dass Radfahrer den Zebrastreifen nicht befahren dürfen.
Auch ein super Satz, der eine Gehirntransplantation anraten lässt: „Zebrastreifen gelten als sicherer Fußgängerüberweg, bieten aber dennoch ein erhöhtes Unfallrisiko.“ 🙂
Also ich war ja auch mal Kind, auch wenn das nun immer länger zurückliegt. Ich kann mich aber erinnern, daß uns schon in der Grundschule eingetrichtert wurde, auch wenn es in jener Großstadt damals keinen(!) einzigen „Zebrastreifen“ gab, man hätte seine Überquerungsabsicht anzuzeigen (Hand vorhalten, wie lustig) und sich per Augenkontakt auch zu versichern, daß die Autos auch wirklich anhalten. also nicht einfach blind und ohne jedwede Andeutung=Vorwanrung drüberlaufen.
Aber egal ob nun „Zebrastreifen“ oder Radwege oder Kreuzungen, am allerallerwichtigsten finde ich, das Tempo niedrig bzw. der Übersichtslage angemessen niedrig zu halten. Nur weil man irgendwo bis 50 fahren darf, bedeutet das nicht, daß 50 sinnvoll im Sinne von Risikoprophylaxe sind.
Was das mit dem Risiko der Buhmensch zu sein oder zu werden angeht, ja auch das ist ein Faktor, der vieles be- oder verhindert! So ist es an Sinnlosigkeit kaum zu überbeiten, wenn sich ein ADFC Ortsverein mit Verwaltungsmitarbeiten im Ortsvorstand „schmückt“ oder hier sogar mit der sog. Fahrradbeauftragten, die auch noch im Stadtplanungsamt als Städteplanerin arbeitet. So etwas kann nur komplett nach hinten losgehen bzw. in eine Selbstblockade führen.
Hast Du in den letzten Jahren schon mal mitbekommen, dass LKW-Fahrer, Spediteure u.s.w. gegen solch gefährliche Radwege geklagt, oder anderweitige Massnahmen in diese Richtung gemacht haben.
Ich nicht!
So lange also aus der Ecke nichts kommt. Hält sich mein Mitleid den LKW-Fahrern gegenüber stark in Grenzen.
Letztendlich ist ihnen die freie Fahrt auf „ihrer“ Strasse dann doch wichtiger als Verkehrsführung ohne Blindflug.
@Jochen G., es ist ja auch richtig so. Natürlich wäre es bei der Fehlverhaltensquote bloßer Wahnsinn, unachtsam über einen Zebrastreifen zu gehen. Ich würde das nie tun.
Nur kann doch die Problembeschreibung nicht allein die sein, dass die Fußgänger einfach zu unachtsam seien. Was macht denn dann ein Blinder, was ein körperlich irgendwie Eingeschränkter? Auch hier wird etabliertes Fehlverhalten, Nichtanhalten am Zebrastreifen, zum Normalfall erklärt und das Problem den Gefährdeten aufgelastet.
Warum wird in dem Berlin.de-Artikel eine Quote der Fußgänger genannt, die angeblich nicht auf den Verkehr achten, nicht aber eine Quote der Autofahrer und Radfahrer, die den Vorrang der Fußgänger missachten? Es würde mich nicht wundern, wenn diese Quote höher wäre.
Auch lustig, dass sich der Inhalt aus widersprüchlichen Lobbyisten-Aussagen zusammensetzt 🙂
Diesen Unfug hört man immer wieder.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/hueckeswagen/fuer-radfahrer-geht-s-nur-zu-fuss-ueber-zebrastreifen-aid-1.4075660
Das mit dem Bußgeld hab ich gar nicht gesehen. In der ADFC-Zusammenstellung der Bußgelder für Radfahrer finde ich das so nicht. In der STVO gibt es keine Passage, die auch nur andeutet, das Befahren wäre Verboten. Vorrang genießen nur Fußgänger.
Aus siggis verlinktem Artikel:
„Das ist gefährlich, wenn hinter dem Pumpenhäuschen plötzlich die Fahrradfahrer über den Zebrastreifen fahren.“ Klar, man baut Zebrastreifen möglichst an Sichthindernissen 🙂 Lass mich raten, auf beiden Seiten des Zebrastreifens ist Benutzungspflicht.
Gerade eben musste ich an das Video denken. Ich einigermaßen flott (ca. 25 km/h) auf der Radspur, Kleinwagen überholt nah und biegt einen Meter vor mir nach rechts ab. Nur durch Vollbremsung schlimmeres verhindert. Kleinwagenfahrer steht wenige Meter weiter dann rum, mit seinen Gedanken woanders und als ich ihm sage, dass das gerade richtig knapp war, entschuldigt er sich , er sei auch Radfahrer und habe das gar nicht bemerkt. Den Eindruck habe ich auch, er scheint gar nicht zu wissen was ich konkret meine. Na da weiss ich, wie der radfährt…
In Münster wäre ich allein Schuld an der knappen Situation gewesen.
@Berlinradler:
„Lass mich raten, auf beiden Seiten des Zebrastreifens ist Benutzungspflicht.“
Aber nur für Radfahrer, die rechts abbiegen. Da der ZS nicht befahren werden darf, entfällt für die anderen Realtionen die Radwegbenutzungspflicht. Ist doch auch schön..
Hinter jeder Einmündung am Kreisverkehr steht wieder ein Blauschild. Daher bleibt die Radwegbenutzungspflicht bestehen.
Nach dem KV muss man ggf an geeigneter Stelle wieder auf den Radweg wechseln. Im KV kann man die Fahrbahn nutzen, zumindest bei diesem Beispiel
@Rolf
Du begründest deine Ansicht damit, dass der Zebrastreifen nicht befahren werden darf. Das ist aber falsch.
Der Zebrastreifen darf befahren werden und Radfahrer verlieren, durch den Zebrastreifen dort, auch nicht ihre Vorfahrtsrechte die sie dort haben.
Ich sehe keinen Grund wodurch dort die Benutzungspflicht aufgehoben wird.
Im Tagesspiegel hatte ich die Diskussion über angebliche Zebrastreifenverbote mal recht weit bringen können, indem ich darum bat, mir die entsprechende STVO-Stelle zu zeigen. Als man keine fand, warf man mir nur noch vor, dass ich wohl meine, alles was nicht direkt verboten wäre, wäre erlaubt.
Das bejahte ich.
Es steht nirgends, dass das verboten ist, also ist es das auch nicht.
Der Zebrastreifen sollte vielleicht das Problem lösen, dass aus dem Kreisel ausfahrende Kfz gegenüber Fußgängern wartepflichtig sind, einfahrende Fahrzeuge aber nicht. Radfahrer hat man bei der Lösung ganz vergessen.
@Siggi: „Der Zebrastreifen darf befahren werden und Radfahrer verlieren, durch den Zebrastreifen dort, auch nicht ihre Vorfahrtsrechte die sie dort haben.“
Das bezweifle ich gar nicht, aber man möchte es doch mal gerne gerichtlich bestätigt bekommen…