„11. Februar 2014 – Ein 57-jähriger Radfahrer überquert die Fahrbahn der Müllerstraße im Bereich der Fußgängerfurt in Richtung Afrikanische Straße. Dabei wird er von einem LKW erfasst, der unter Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage die Müllerstraße in Richtung Kurt-Schumacher-Platz befährt. Beim Zusammenstoß kommt der Radfahrer zu Fall und wird so schwer verletzt, dass er am folgenden Tag im Krankenhaus verstirbt.“
aus: ADFC Berlin: Getötete Radfahrende 2014
Der Prozess gegen den LKW-Fahrer wurde heute vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße verhandelt. Der Angeklagte ist noch in der gleichen Spedition beschäftigt und arbeitet weitgehend als Kraftfahrer. Am Tag nach dem Unfall hat er sich wieder hinter das Steuer gesetzt. Er erfuhr vom Tod des Radfahrers erst „viel später“ durch seine Firma.
Er selbst führt den Unfall auf einen Sekundenschlaf zurück. Er habe die Ampel bewusst auf Gelb springen sehen und die Geschwindigkeit reduziert. Dann sei er mit dem Fünftonner in einem Tempo zwischen 25 und 30 über die rote Ampel gefahren. Er will erst gebremst haben, als der Lastwagen mit dem Radfahrer frontal kollidierte. Nach dem Aufprall sei er in seiner Spur geblieben.
Eine Zeugin wartet in diesem Augenblick an der roten Ampel in der Afrikanischen Straße. Sie beobachtet, wie der Radfahrer an der Fußgängerampel mit seiner Frau und Hund wartet. Erst als die Fußgängerampel auf Grün springt, verabschiedet sich der Mann von seiner Frau, steigt aufs Rad, fährt über die Fußgängerfuhrt und wird frontal vom Lastwagen angefahren.
Anschließend sagt die Ehefrau des toten Radfahrers aus. Sie will sich schon vor dem Unfall abgewendet haben und kann sich an nichts erinnern. Auch ein als Zeuge vernommener Polizist kann keine substantiellen Aussagen zum Hergang des Unfalls machen, außer dem Fakt, dass sich bei der Unfallaufnahme beide Fahrzeuge (LKW und Fahrrad) in der Unfallendstellung befanden.
Als letzter Zeuge wird ein Sachverständiger befragt, der am Unfallort war und den Unfall mit vielen Fotos dokumentiert hat. Schon in seinem Eingangsstatement betont er, dass „alle Fragen genau beantwortet werden können“. Im Kraftfahrzeug war ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut, der den Unfall dokumentiert hat. Danach fuhr der Kraftfahrer in einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Müllerstraße. Acht Sekunden vor der Kollision bremst das Fahrzeug leicht ab, vermutlich wegen Motorbremsung, weil der Fahrer den Fuß vom Gas nimmt. Wahrscheinlich sei das der Zeitpunkt, wo die Ampel auf Gelb springt. Wieder einige Sekunden später wird eine leichte Abbremsung registriert, die aber bei weitem nicht ausreicht, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Danach Vollbremsung mit Blockierspuren des LKW von 2.8 Metern Länge und Kollision mit dem Radfahrer bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Fünf Meter nach der Kollision sei der LKW zum Stehen gekommen.
Der Sachverständige sagt, dass auch Blockierspuren des Fahrrads gefunden wurden, und zwar von beiden Rädern. Bei der einen Blockierspur des Fahrrads könne man einen Knick bemerken, der die Kollision anzeige. Man könne von folgendem Szenario ausgehen:
- Sekunde 37 des Ampelzyklusses: Gelb für den LKW. Der LKW ist 95 Meter von der Ampel entfernt.
- Sekunde 40: Rot für den LKW. Der LKW ist 75 Meter von der Ampel entfernt.
- Sekunde 42: Grünsignal auf der Fußgängerfurt
- Sekunde 44: Kollision
Alle Sekundenangaben seien Mindestangaben. Die Ampel zeige also mindestens vier Sekunden Rot für den Kraftfahrer, wahrscheinlich jedoch ein/zwei Sekunden mehr.
Nach dem Sachverständigen betont der wegen Fahrens ohne Führerschein und weiterer nicht einschlägiger Delikte vorbestrafte Angeklagte, dass ihm alles umheimlich leid täte. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Wort. Zum ersten Male in diesem Prozess fällt das Wort „Handy“. Aber es könne dem Angeklagten nicht nachgewiesenen werden, dass er auf das Mobiltelefon geschaut hat. Vorsatz sei auszuschließen, deshalb sei der Angeklagte wegen Fahrlässigkeit zu verurteilen zu 35 Tagessätzen von je 150,- Euro.
Nach der kurzen Verhandlungspause verkündet die Richterin das Urteil: „So klar sind die Beweise selten.“ Der Angeklagte wird zu 150 Tagessätzen a 35,- Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen, also die Gerichtskosten und die die Kosten des Sachverständigen bezahlen. Es stehe zwar das Handyproblem im Raum, aber das könne dem Angeklagten nicht bewiesen werden. Der Radfahrer sei nicht ersichtlich schuldhaft beteiligt, sondern der Unfall sei auf die Fahrlässigkeit des Kraftfahrers zurückzuführen. Die Richterin: „… nicht die leichteste Stufe der Fahrlässigkeit“.
Eine Führerscheinmaßnahme ordnet die Richterin nicht an, der Unfall liege schließlich schon viele Monate zurück. Außerdem: „Sie sind Berufskraftfahrer und darauf angewiesen.“
Ich könnte jetzt die Fressen/Kotzen Diskrepanz bequemen…
Gruselig. Rot bei 75m (!!) Abstand zur Ampel und der poltert einfach drüber…also 100m innerstädtischer Blindflug – fast 8 Sekunden (bei 50km/h)
Berufskraftfahrer … 8 Sekunden!!! Für diese Zeitspanne reicht ja das Handy auch kaum als Ausrede…
Persönlich finde ich das Urteil ein Witz.
Keine Führerscheinmaßnahme, was hat die Frau geritten?
Weiß man, ob das Telefon überhaupt sichergestellt wurde?
Sekundenschlaf in der Stadt? Für die blöde Ausrede allein sollte es schon ein Jahr Fahrerlaubnisentzug geben.
Das erstaunliche ist ja, wie verbreitet so ein Verhalten ist. Kfz und Lastwagen sieht man ständig bei Rot fahren, und aus den Begleitumständen kann man meist erahnen, dass die das nicht mal mitbekommen. Ich sehe so etwas ständig – kürzlich wars auch mal wieder heftig knapp. In der öffentlichen Wahrnehmung spielen diese Nicht-Aufpasser keine Rolle bzw. werden als Ausnahme abgetan.
@Hündchen: Wie gesagt, auf das Handy kam man erst sehr spät. Es war keine Rede davon, ob das Gerät sichergestellt wurde. Ich weiß auch nicht, ob es das bringt. Sicher kann man feststellen, ob es einen Anruf oder ein Gespräch gab oder ob eine SMS versendet wurde. Aber ob der Blick aufs Handy nachträglich auf dem Gerät beweisbar ist, glaube ich nicht.
What the … ?
Und weil er Kraftfahrer ist darf er den Ausweis behalten um noch weitere Menschen zu gefährden? Was für ein Schwachsinn.
Ich hoffe das Urteil wird weitergezogen?
Für diese Begründung hat die Frau Richterin … nein ich sprechs nicht aus. Aber ein Jahr Exil in Peking fände ich schon angemessen und zwar ohne Auto! Der Hut ist mir wirklich erst bei der Urteilsbegründung hoch geknallt.
Was für eine krass lächerliche Witzrepublik dieses Schland doch ist. Selbst in China würde die Strafe für „mal eben überfahren, dachte es ist ein Müllsack“ höher ausfallen. 5250 Öre und fahren se mal weiter, sie brauchen den Schein ja. *kotz*
Hoch lebe! https://farm3.staticflickr.com/2706/4390466221_99f82d9ecf.jpg
Es soll Polizeibehörden geben, die bei jedem Unfall Mobiltelefone sicherstellen und untersuchen.
Insgesamt bewegt sich die Strafe in einem erwartbaren Bereich inklusive Berufsfahrerrabatt.
[…] Ist ein Menschenleben nur 5.250 Euro Wert? Mich würde interessieren, wie vergleichbare Urteile ausgegangen sind./dev/random […]
@Jochen, ehrlich gesagt denke ich, dass in China das Überfahren eines Menschen kaum geahndet wird. Ich hatte mal das Glück, dieses Land besuchen zu können – da steht man ausserhalb eines Autos auf unterster Stufe.
Ich kann bei so einer Strafe nicht sagen, ob sie mir zu hoch oder zu niedrig ist. So lange es keine Absicht war, war es ein Unfall – hier allerdings aufgrund eines erheblichen Fehlverhaltens, das wohl kaum als Augenblicksversagen durchgehen kann. 5250€ tun zwar weh, sind aber natürlich wenig im Vergleich zu einem Menschenleben. Geld ist sehr relativ und als Alternative gibt es nur die Haft. Also wie bestraft man hier richtig?
Wichtig wäre, dass eine offen gezeigte Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs endlich ernstgenommen würde. Vielleicht war der Fahrer ja auch vorher schon auffällig (wenn ich schon Fahren ohne Führerschein lese) und man hätte eingreifen können. Der Führerschein wird hierzulande wie ein Grundrecht angesehen, den man nur den extremst auffälligen Mitmenschen entziehen kann – „normal“ Auffällige müssen sich keine Sorgen machen, wenn sie aus lauter Wut jemanden von der Straße abdrängen.
Richtig.
Da gibt es eine gewaltige Schieflage in unserem Land.
Zufällig war ich diese Woche mal unterwegs und habe einen kurzen Film gemacht der irgendwie zum thema passt.
https://www.youtube.com/watch?v=V6LxF6Kr7ic&feature=youtu.be
Die StVO sieht ausdrücklich in solchen Fällen eine Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen eines KFZ vor. Dies sollte natürlich besonders für Berufskraftfaher, gelten und zwar für alle, den Taxen fahren auch wie die Henker. LKW sind durch Dimensionen, fehlende Übersicht und Bremswege sehr gefährlich.
Ich rege an, Richter auf ihre charakterliche Eignung und Sachkenntnis sowie Urteilsvermögen zu überprüfen, Urteile im Namen des Volkes zu sprechen. Ein solches Urteil grenzt an ein Gefälligkeitsurteil…
Mich wundert es, dass der Staatsanwalt hier nicht auch auf Gefängnisstrafe und Führerscheinentzug plädiert hat?
Die „STrafe“ war genauso lächerlich, wie in dem noch krasserem Fall, der da letztes Jahr in Hamburg „verhandelt“ wurde. Da hatte doch ein Mann, der als skrupelloser Dauerheizer bekannt war – nein, Zeugen wollte das Gericht dazu gar nicht erst anhören – auf einer schmalen Deichstraße einen Radfahrer überholt, als ihm von vorne gerade eine große in Zweierreihen fahrende studentische Sportgruppe entgegen kam. Da wurde der Abstand dann so dermaßen eng, dass ein weit hinten fahrender Mann mit dem Kopf an den Aussenspigel von dem LKW knallte. Ergebnis war ein Toter und zwei Schwerverletzte.
Der Täter hat ein vergleichbares lmaa Verhalten an den Tag gelegt, er hat ebenso keinen Tag auf seinen „Lappen“ verzichten müssen, durfte die Kosten des VErfahrens tragen und musste ein paar Tausend Euro Ablass zahlen und da war noch irgendwas.
Das Gericht war froh, denn es sagte auch es sei sehr überarbeitet, deswegen die überlange Verfahrensdauer und da wird rasch klar weswegen Urteile gesprochen werden, die von Angeklagte an Ort und Stelle freudestrahlend angenommen werden, denn diese Akten sind dann zu 100% vom Tisch, da hat man keine Arbeit mehr mit.
Das lächerlich an solchen Urteilen ist nicht die Höhe der Geldstrafe, sondern der Umstand, daß diese Skrupellosigkeit belohnt wird, indem es KEINERLEI Konsequenzen für die Teilnahme am Straßenverkehr per KFZ-Waffe hat. Die Typen dürfen weiter so fahren, wie es ihnen in den Kram passt, weiter ihre Agressionen und Unbereitschaft zur Mäßigung ausleben und weiterhin die Sau rauslassen. Dürfen nur halt keinen mehr umbringen… Klaaaaaar, das tut ihnen ja sooooo leid. Würden sie das vor Gericht nicht sagen, hättemn sie schwerste Prügel von ihrem Anwalt verdient, oder so. Aber ihr Verhalten vor Ort udn auch danach und das ist hier ja auch der Fall, offenbart nunmal Persönlichkeiten, denen das was sie anrichten herzlich total egal ist, um mal nicht das Wort asozial zu gebrauchen. Eine echte Besserungen durch wirkliche Einsicht, ist da eben nicht zu erwarten, denn dazu bräuchte es längere Aufwendungen in „geordneter Umgebung“.
Wer vergleichbares mit anderne Dingen tut, sagen wir Messerwerfen auf eine Scheibe in der FuZo an einem Samstag Mittag, der würde sicher in den Knast wandern. Aber hier war die Waffe nunmal ein Kfz, da gelten gaaaaanz andere Maßstäbe und ein untergeordnetes „Öfentliches Interesse“.
Ich dacht schon dass man für das toten mit Kfz nicht bestraft wird. Also das stimmt.
Bitte die Termine für alle Prozesse von Fahrradmörder bekanntgeben sodass mehr Leute anwesend sein können.
Das ist unglaublich! Einem Kumpel wurde der Führerschein entzogen weil er betrunken Rad gefahren ist (ohne Unfall!) Und mit den ganzen Screenings und MPU-Shit um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen werden bestimmt auch mindestens 2000 Euro fällig. Wenn nicht mehr.
Wie steht das im Verhältnis?
Das Urteil ist einfach nur eine Verhöhnung der Opfer. Die Angehörigen haben einen geliebten Menschen verloren und werden für die Beerdigung und Formalitäten wahrscheinlich sogar mehr Kosten haben als der Täter an Strafe zahlen muss.
Der Hammer ist natürlich, dass der weiterhin Kraftfahrzeuge führen darf. Eigentlich wünsche ich niemanden so etwas schlimmes, aber in diesem Fall hoffe ich dass die Richterin die Nächste ist, die unter seinem LKW liegt.
man kann über die wirksamkeit von strafen für fahrlässigkeitstaten und überhaupt natürlich streiten. die existenz unseres strafrechtes zeigt aber, dass die mehrheit von einer wirksamkeit ausgeht. es spricht auch viel dafür, dass menschen sich vorsichtiger verhalten, wenn sie bei fahrlässig verursachten schäden sanktionen zu befürchten haben.
geringe sanktionen für tödliches, schwer fahrlässiges fehlverhalten signalisieren: es ist nicht so schlimm jemanden totzufahren, solange es nicht absicht ist.
ökonomisch betrachtet ist das risiko ungefähr so, wie wenn man ein paar filme als file-sharer zur verfügung stellt.
da mag man nun – möglicherweise zT berechtigt – auf richter und staatsanwälte schimpfen, die menschliches leben nicht ernst genug nehmen. der gesetzgeber hätte es aber in der hand, das eindeutig zu ändern durch erhöhung von mindeststrafen und strafrahmen – und tut es nicht.
das gefühlte wirtschaftliche wohlergehen vieler (?) ist unserer gesellschaft demnach wichtiger als das überleben einiger weniger. jedenfalls im bereich straßenverkehr, logistikbranche, automobilindustrie.
Es reicht. Mir. Christian auch.
Wir machen eine Mahnwache vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen das fatale Urteil:
https://www.facebook.com/events/974030135989988/
Ich habe bisher an vier oder fünf solcher Gerichtsverfahren teilgenommen. Nochmals Dank an Kalle, dass er sich die Zeit genommen und sich das angetan hat.
Meist ging es um abbiegende Lkw, die dabei die bei Grün fahrenden Radfahrer töten. Die Strafe ist außer in einem Fall unter 90 Tagessätzen geblieben, damit sind die Kraftfahrer nicht vorbestraft. Hinzu kommen Gerichts- und Gutachterkosten. In keinem Fall wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Die Kraftfahrer sind nach ein- oder zwei Tagen wieder selbst Auto und Lkw gefahren.
In keinem der Verfahren wurde überprüft, ob der Kraftfahrer eine Brille tragen muss oder ob er während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt hat. Ein Alkohol/Drogentest wurde, wenn überhaupt, dann nur bei den getöteten Radfahrern durchgeführt. In jedem der Verfahren gab es einzelne naheliegende Fragen, zu denen aber keine Ermittlungen durchgeführt wurden. Die Antworten hätten den Unfallverursacher möglicherweise zusätzlich belasten können.
Dieses Verfahren hier ist kein Einzelfall.
Mit entsetzen lese ich die Kommentare!
Aber Hallo!!! an Alle
wer von euch als Radfahre
Schaut NUR auf eine Ampel
Rot (stehn)
Grün (gehn) und los !
Seid ihr alle Bescheuert. Lebensmüde oder beides?
Ja auf den Gabsten steht : Er hatte Vorfahrt!
Und?
ja, ihr/wir (ich, du, er, sie, es) können uns ereifern wer also schuld ist und sicher immer die andern.
Der Staßenverkehr ist ein hochkomplexes gebilde was uns alle immer wiedre überfordert und nur wer die fehler anderer mitdenkt wird (im warsten sinne des Wortes) Überleben.
Dies soll kein Freibief für das Kfz sein aber das jammer nerft!
Augen auf im Straßenverkehr!
Hm. In diesem Land kann man seinen Lappen verlieren, wenn man bekifft auf dem Beifahrersitz erwischt wird – aber man behält ihn, wenn jemanden totfährt und schon mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis latzen durfte?
Ich bin kein Freund generalpräventiver Strafrechtsauslegungen und halte LKW-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen jemanden totfahren genau so für Opfer brandgefährlicher Fahrradwege, wie die getöteten Radfahrer auch. Aber in diesem Fall stinkt da doch einiges…
[…] Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht
@siggi, ist die Ampel, die man im Video rechts sieht, wirklich für die Autos? Ist für mich nicht so gut zu erkennen. Die halten also erst an und fahren dann bewusst bei rot weiter?
Dann wäre ein Profilkiller, der die Richterin mit 2000 und Mehr Schüssen niederstreckt, auch wieder frei sein, weil er ja Profikiller ist!? Ich bin da rechtlich nicht so bewandert!?
Auf jedenfall sollten wir bei der nächsten CM am Gerichtsgebäude vorbeifahren und dort für paar Minuten halten und ein Klingelkonzert geben. und vlt fällt dem ein oder anderen sein zufällig für eine Renovierung benötitigten roten farbbeutel aus dem rucksack!?
jetzt mal im ernst: so ein Urteil kann doch nicht wahr sein. und muss dringend geprüft werden.
Und nochmal zur Strafe: Ich kann die Argumente gut verstehen, warum diese Strafe zu gering ist. Damit, selbst irgendwelche Strafen zu nennen, tue ich mich dennoch schwer. Wären 50.000 Euro besser, würde das weniger Wut mit sich bringen?
Eklatanter scheint mir doch, dass so eine Person weiterhin im Lkw unterwegs sein darf. Das ärgert mich.
Wenn man die berechtigten Emotionen mal rauslässt, dann scheint das vordringliche Problem die Vermeidung weiterer Unfälle dieser Art zu sein. Das ist bei Rote-Ampel-Fahrten und generell beim Abschalten jeder Aufmerksamkeit schwer zu machen, bei anderen häufigen Unfallarten könnte man aber durchaus im Voraus gegenwirken, statt im Nachhinein über Strafmaße zu debattieren. Die Hauptgefahren wurden hier ja tausendmal diskutiert.
> Ich kann bei so einer Strafe nicht sagen, ob sie mir zu hoch oder zu niedrig ist.
Ich schon, nachdem ich mal gekuckt habe nach fahrlässiger Tötung außerhalb des Straßenverkehrs. Da gibt es fast regelmäßig Bewährungsstrafen und manches mal auch sofortige Einknastung.
> Die Hauptgefahren wurden hier ja tausendmal diskutiert.
Und, wer stellt Strafanträge gegen die Mitarbeiter der Verkehrsbehörden, die ganz bewußt Radfahrer mittels Sonderwege und blauer Schilder gefährden? Niemand, auch nicht in Fällen, in denen der Todesfahrer seine Schuld nicht zugibt oder sogar freigesprochen und gleichzeitig die Unschuld des Radfahrers festgestellt wird, wie etwa http://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/toter-winkel-schuld-an-tragischem-unfall_a_30,0,1230844726.html .
Die Strafe ist nicht der Wert, der einem Menschenleben zugeordnet wird, sondern nur das „Lehrgeld“, hier das Einkommen von 150 Tagen. Hin und wieder gibt es Fälle in denen die absichtliche Körperverletzung/Tötung mittels KFZ nachgewiesen werden konnte: Da ist Freiheitsstrafe eher gängig.
Ich gehe außerdem stark davon aus, dass es hier bei erwiesener Schuld noch erhebliche zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten / Hinterbliebenen gibt (hier kommt dann tatsächlich zumindest der wirtschaftliche Wert eines Menschenlebens ins Spiel).
Das die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs nicht in Frage gestellt wurde bzw. bei Verschulden von Personenschäden nicht generell in Frage wird, sehe ich hier als das größte Problem.
Solche Richter gehören selbst auf die Anklagebank. Und welches Unternehmen beschäftigt solche Leute? Dort sollten wir demonstrieren!
Zitat Hannes: „Das die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs nicht in Frage gestellt wurde bzw. bei Verschulden von Personenschäden nicht generell in Frage wird, sehe ich hier als das größte Problem.“
Genau darum geht’s. Dieses gemeingefährliche Subjekt stottert da vor dem Gericht herum, wann er die Ampel in welcher Farbe sah und mit welcher Geschwindigkeit er drüber fuhr und wie er bei der Kollision gebremst hat bla bla aber vom Tod des Radfahrers hätte er nichts mitbekommen?
Und am nächsten Tag gefährdet er schon wieder munter weiter Menschenleben. Es soll ja nicht selten sein, daß KFZ- oder Lokomotivenchauffeure erst mal psychologische Betreuung brauchen, nachdem sie einen Menschen getötet haben. Aber unser „Schläfer“ hat ja angeblich nix mitbekommen . ..
Da werden allen Ernstes Radfahrer, die mal besoffen herumgurkend erwischt werden, zur MPU geschickt (siehe Beitrag oben) und dieser LKW-Todespilot darf seinen Führerschein behalten?
Michael schrieb: „Ich hoffe das Urteil wird weitergezogen?“
Nein Michael, das Urteil ist endgültig. Die Richterin hat den Angeklagten darauf hingewiesen, dass er sieben Tage Zeit hat, Berufung einzulegen. Die Berufungsfrist endet also am Donnerstag, 15. Oktober 2015. Der Angeklagte hat daraufhin sofort gesagt, dass er das Urteil annehmen werde. Anschließend sagte der Staatsanwalt, dass auch er auf eine Revision des Urteils verzichten werde.
Bei dem Prozess habe ich zwei Dinge nicht mitbekommen. Das eine ist die Uhrzeit des Unfalls. Der Angeklagte hatte seine Schicht um 22:00 Uhr angetreten. Es war kurz vor Feierabend, er hatte gerade einen Kaffee getrunken. Deshab vermute ich, dass der Unfall zwischen fünf und sechs Uhr am Morgen passiert ist. Dafür spricht auch, dass die Müllerstraße leer war. Es gab keine weiteren Autos auf der Straße und es gab außer der Zeugin, die in ihrem Auto an der roten Ampel in der Afrikanischen Straße wartete, sowie der Ehefrau des getöteten Radfahrers keine weiteren Zeugen.
Die zweite Sache, die ich nicht mitbekommen habe, ist die Frage, ob sich der Lastwagen in der linken oder der rechten Spur der Müllerstraße befand. Als diese Frage erörtert wurde, beugten sich Richterin, Angeklagter und Sachverständiger über Fotos, die auf dem Richtertisch ausgebreitet waren, das konnte man von weiter hinter nicht gut verfolgen.
Hier der Blick bei Google-Streetview auf die Unfallstelle.
Der Radfahrer wartet an der Fußgängerampel auf Grün. Neben den beiden Fahrspuren der Müllerstraße Richtung Westen gibt es eine Parkspur. Etwa die letzten sechs Meter vor der Haltelinie sind absolutes Halteverbot. Auf dem Foto in Google-Streetview steht dort ein Kleinwagen, in Google-Maps steht ebenfalls ein Fahrzeug an dieser Stelle.
Ich möchte drei Sätze aus einer ADFC-internen Unfallauswertung zitieren: „Hier steht so gut wie immer ein Fahrzeug. Damit ist die Sichtlinie zum Gehweg für Fahrzeuge auf der Müllerstr. mit Fahrtrichtung West versperrt. Falls zum Unfallzeitpunkt dort ein Fahrzeug stand, sollte man den Fahrer wegen Mitverursachens des Unfalls anklagen.“
Die Frage, ob während des Unfalls ein Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand und ob das mitursächlich für den Unfall war, wurde im Prozess nicht angesprochen.
Viele Kommentierer kritisieren das Urteil als zu niedrig. Der Lastwagenfahrer verdient zwischen 1.200,- und 1.300,- € netto im Monat. Er ist geschieden und hat ein sechs Jahre altes Kind. Auf die Frage der Richterin, ob er wieder Unterhalt zahle, antwortete der Angeklagte, dass er künftig wieder zahlen will.
Zusätzlich zur Strafe von 5250 Euro muss er die Gerichtskosten zahlen, sodass er zwischen zehn- und fünfzehntausend Euro für den Unfall überweisen muss.
Mein Gefühl sagt mir, dass die Ehefrau des Radfahrers keine privatrechtlichen Ansprüche wegen des Unfalls stellen wird. Sie hat den Eindruck einer gebrochenen Frau vermittelt, die noch immer stark unter dem Verlust ihres Ehemannes leidet. Mit keiner noch so hohen Strafe kann der Frau geholfen werden.
Insgesamt empfinde ich das Urteil als gerecht. Allerdings bin ich überhaupt nicht einverstanden mit zwei Punkten in Flensburg für das Überfahren einer roten Ampel. So jemand müsste der Führerschein auf Lebenszeit weggenommen werden.
mal kurz zur Klarstellung.
„deshalb sei der Angeklagte wegen Fahrlässigkeit zu verurteilen zu 35 Tagessätzen von je 150,- Euro.
Nach der kurzen Verhandlungspause verkündet die Richterin das Urteil: “So klar sind die Beweise selten.” Der Angeklagte wird zu 150 Tagessätzen a 35,- Euro verurteilt.“
Ich nehme mal an, der erste Satz ist ein Dreher und Antrag der Staatsanwaltschaft und Urteil stimmen überein – richtig?
Wenn einer tagsüber mitten in der Stadt während der Fahrt in seinem LKW einschläft, dann ist er nicht geeignet, dieses Verkehrsmittel zu führen. Wie will die Richterin denn sicherstellen, dass dem Fahrer das nicht noch einmal passiert?
Das ist wirklich ein schreckliches Urteil.
Das Unterlassen von Fahrerlaubnismaßnahmen ist wirklich sträflich aber absolut üblich. Zwei Unfälle gegen Rad fahrende in vier Monaten verursacht und kein Entzug hier:
http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/radfahrer-einfach-nicht-gesehen-aimp-id10666681.html
https://www.youtube.com/watch?v=V6LxF6Kr7ic&feature=youtu.be
Ja, die Ampel ist für den freilaufenden Rechtsabbieger. Sie bekommt Rot wenn die Rad/Fussgängerampel grün bekommt.
Ich habe die Behörden schon zwei mal angeschrieben. Null Reaktion.
Wenn dann mal Jemand dort tot gefahren wird bekommt der Fahrer dann wieder die Absolution erteilt, wie in diesem Fall hier.
Die Behördenmitarbeiter, die so eine Verkehrsführung zu verantworten haben, werden natürlich garnicht erst zu Rechenschaft gezogen.
@Susanne: so habe ich es mir notiert: Staatsanwalt fordert 35 a 150,- Euro, Urteil ist 150 Tagessätze a 35,- €. Laut Wikipedia werden im deutschen Strafrecht „die Tagessätze (…) zumeist bei 1 von 30 (1/30 oder 3,33 %) des Nettomonatseinkommens angesetzt“. Da das Nettoeinkommen des Angeklagten 1.200 pro Monat ist, liegt es nahe, dass ich mich verhört habe und auch der Staatsanwalt 150 a 35 gefordert hat.
Oliver schreibt: „Wenn einer tagsüber mitten in der Stadt während der Fahrt in seinem LKW einschläft …“
Inzwischen weiß ich die genaue Uhrzeit des Unfalls: 5.10 Uhr. Im Februar ist es da mitten in der Nacht.
Zur Mahnwache der Initiative Clevere Städte gibt es heute einen Artikel im Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/protest-gegen-gerichtsurteil-in-berlin-radfahrer-getoetet-lkw-fahrer-darf-fuehrerschein-behalten/12435484.html
Die Kommentare in dem Tagesspiegel-Artikel sind überwiegend nachvollziehbar, einer gibt natürlich wieder indirekt, aber doch unmissverständlich dem Überfahrenen die Schuld. Dass der Tagesspiegel solche Kommentare nach wie vor durchlässt, finde ich heftig.
Was mich wundert – mit vollkommen fehlender Hintergrundinformation – sind die Unfallbilder der Boulevardpresse: http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/radler-von-lkw-ueberrollt-lebensgefahr
Demnach ist der LKW ja nur wenige Meter nach der Haltelinie stehen geblieben, quasi noch auf dem Übergang. Hat das bei der Verhandlung eine Rolle gespielt? Denn, neutral betrachtet, spricht das schon für den Faktor Fahrlässigkeit pro Angeklagter. Gerast nach dem Motto „die Ampel schaffe ich noch“ kann er wirklich nicht sein und gelogen hat er wohl auch nicht.
P.S. Ein Kfz im Halteverbot ist auf den Bildern nicht zu erkennen, aber ich bezweifle, dass dieses sehr kurze absolute Halteverbot überhaupt zur besseren Einsicht taugt.
„https://www.youtube.com/watch?v=V6LxF6Kr7ic&feature=youtu.be
Ja, die Ampel ist für den freilaufenden Rechtsabbieger. Sie bekommt Rot wenn die Rad/Fussgängerampel grün bekommt.“
Na immerhin funktioniert hier am Willy-Brandt Ring die Kontaktschleife.
Ach und bitte nicht falsch verstehen, ich schließe mich der Argumentation von berlinradler zur Nichteignung beim Führen eines Fahrzeugs trotzdem oder gerade deshalb voll und ganz an.
Der Unfallverursacher muss total abgebrüht sein, wie die Justiz auch. Ich hätte nach so einem Unfall keine Nacht mehr schlafen können. Eventuell ist es möglich, die Justiz selbst wegen Rechtsbeugung anzuzeigen !
Eiskalt und ! UNRECHT ist das Ganze ! und sicher nicht ! legal !
Und wenn einer in einer 3,5 Mille Stadt Sekundenschlaf angeblich bekommt, dann hat er dort nicht zu fahren oder ist grundsätzlich für das Fahren ungeeignet !
Mal vollkommen OT: Gestern gab es einen tödlichen Fahrradunfall auf der Danziger, in der Morgenpost gibt es Fotos dazu. Das, was in der Polizeimeldung als Fußgängerfurt beschrieben wird, könnte mit einer Ampel versehen sein.
Weiss jemand, wo der Unfall geschehen ist?
Ist das wirklich an einem Fußgängerübergang mit Ampel geschehen?
Leuchtet die nachts?
hvhasel schrieb: „Demnach ist der LKW ja nur wenige Meter nach der Haltelinie stehen geblieben, quasi noch auf dem Übergang. Hat das bei der Verhandlung eine Rolle gespielt?“
Der Sachverständige hat erwähnt, dass der LKW fünf Meter hinter der Haltelinie zum Stehen gekommen ist. Einige Augenblicke später hat er dese Aussage gemacht: „Der Radfahrer war auf der linken Seite der Furt, aber innerhalb der Furt“.
Die „linke Seite“ ist gemeint aus Sicht des Radfahrers. Es war also der Teil der Furt, der sich am nächsten zur Haltelinie befand.
Mit Google-Maps gemessen ist die gesamte Fußgängerfurt mit mehr als zehn Metern recht breit.
@kalle
Ja, stimmt. Das habe ich nicht bedacht, dass die Furt an dieser Stelle so breit ist.
Nachtrag zum von mir erwähnten Kommentar im Tagesspiegel: Wenn ich ihn nicht übersehen habe, wurde er inzwischen entfernt. Das finde ich gut, denn irgendwo muss es auch Grenzen in dem geben, was man schreiben kann, wenn Menschen sterben.
kalle, noch einmal vielen dank für diese prozessbericht.
die mahnwachen und geisterräder sehe ich etwas zwiespältig. das anliegen – entzug der fahrerlaubnis bei solchen schweren unfällen, verursacht mit schwerer fahrlässigkeit – teile ich – aber die ausdrucksform scheint mir doch etwas makaber. es geht dabei ja auch immer noch um ein schreckliches ereignis für die familie des toten.
und es entsteht durch die geisterräder schnell der eindruck, dass radfahren in berlin grds. sehr gefährlich wäre, was es letztlich nicht ist. für verbesserungen einzutreten, da bin ich natürlich ganz dafür.
Das lächerlichste an der Begründung den Führerschein nicht zu entziehen ist der Hinweis darauf, dass der Angeklagte Berufskraftfahrer ist. Genau diese Tatsache sollte doch der Grund sein den Führerschein zu entziehen, um weiteren Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Genau das sollte doch eine Aufgabe von Rechtsprechung im Strafrecht sein. Und was bitte soll der Hinweis, der Vorfall liege mehrere Monate zurück. Wo bitte gibt es eine Verjährungsfrist ….und das im Monatsbereich. Das Ganze entbehrt jeglicher Logik ….es sei denn man räumt KfZlern Sonderrechte ein. Widerlich das Ganze.
In dem – ansonsten sehr guten – Artikel heißt es einmal „35 Tagessätze à 150 Euro“ und einmal „150 Tagessätze à 35 Euro“. Ich meine, 150 Tagessätze ist richtig. Das ist aus zwei Gründen wichtig: Der Täter ist damit vorbestraft mit Eintrag im Bundeszentralregister. Und die niedrig erscheinende Geldstrafe von „5000 Euro für ein Menschenleben“ erklärt sich auch daraus, dass der Täter ein sehr geringes Nettoeinkommen hat.
@ Kalle:
„Nein Michael, das Urteil ist endgültig. Die Richterin hat den Angeklagten darauf hingewiesen, dass er sieben Tage Zeit hat, Berufung einzulegen. Die Berufungsfrist endet also am Donnerstag, 15. Oktober 2015. Der Angeklagte hat daraufhin sofort gesagt, dass er das Urteil annehmen werde. Anschließend sagte der Staatsanwalt, dass auch er auf eine Revision des Urteils verzichten werde.“
Wenn dem so ist:
Wie kann dagegen weiter vorgegangen werden? Wer kennt sich aus, wie man wo Widerspruch o.ä. einlegen kann? Werstmal so wer kennt Juristen, die das erstmal so einschätzen können, beraten können?
Dass die Eehefrau evtl. nichts mehr dagegen unternehmen möchte, kann ich verstehen. Ihre Umstände sind schlimm genug.
Aber: Dieses Urteil darf nicht so stehen bleiben! Es sendet vollkommen falsche Signale – sowohl in Richtung Kfz-Fahrer als auch darüber, wie Richter und Staatsanwälte arbeiten.
Abgesehen davon:
Wer ist dieser LKW-Fahrer? Was ist das für ein Mensch, der sich
a) am nächsten Tag wieder hinters Steuer setzt
b) erst von seiner Firma über den Tod des Radfahrers erfahren haben will und sich nicht von sich aus dafür interessiert
c) sich nicht erstmal krankschreiben lässt um das Erlebte zu verarbeiten. Solch ein Erlebnis muss ein Schock sein..
Was ist das für eine Firma, die Angestellte so weiterfahren lässt? Welcher Arbeitgeber würde in solch einem Fall nicht erstmal „Zwangsurlaub“ anordnen, um dem Fahrer die Möglichkeit für Reflexion/Regeneration/Aufarbeitung zu geben?
Was ist das für ein Gericht, dass diese Art von Kaltblütigkeit nicht berücksichtigt? Werden Kinder in Erziehungseinrichtungen missbraucht, heißt es doch danach auch nicht, der Erzieher müsse weiter in solchen Einrichtungen arbeiten, weil es ja sein Job sei…
Ich bin fassungslos.
Das „Urteil“ ist rechtskräftig. Nur Prozeßbeteiligte (Angeklagter, Staatsanwalt, Nebenkläger [in diesem Prozeß nicht vorhanden] und unter Umständen das Gericht selbst) hätten dagegen etwas tun können. Wenn sowohl Anklage als auch Verteidigung das Urteil sofort akzetpieren und dies dem Gericht auch sofort mitteilen, erlangt das Urteil Rechtskraft mit Schließung der Verhandlung. Das ist dann endgültig.