Verkehrsunfallbilanz 2012 der Berliner Polizei

Im gesamten letzten Jahr 2012 hat die Berliner Polizei 130.782 Verkehrsunfälle aufgenommen. Davon waren 7.342 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung, davon waren 4.003 Verkehrsunfälle, die durch Radfahrer verursacht oder mitverursacht wurden. In Prozent ausgedrückt bedeutet das, dass die Berliner Radfahrerinnen und Radfahrer etwa drei Prozent aller Verkehrsunfälle verursacht haben. Die folgende Grafik zeigt alle Verkehrsteilnehmer mit den Anteilen der durch sie verschuldeten Verkehrsunfälle.

 

Links neben dem schmalen blauen 3-%-Tortenstück der Radfahrer sieht man den noch viel kleineren Anteil der Fußgänger. Weniger als ein Prozent aller Verkehrsunfälle werden durch Fußgänger verursacht.

Die nächste Grafik, die wie die erste aus dem unten verlinkten Pressematerial der Polizei stammt, zeigt die in Berlin im Jahr 2012 im Straßenverkehr getöteten Personen nach ihrer Verkehrsbeteiligung. Aus dem 0,95-%-Anteil der Fußgänger sind nun 40,48 % geworden, aus dem Drei-Prozent-Anteil der Radfahrer wurden 35,71%.

 

Zur Gruppe der Radfahrer sagt der Polizeipräsident auf der Pressekonferenz:
„Bei der Betrachtung der Risikogruppen nach der Verkehrsbeteiligung sticht die Gruppe der Radfahrer besonders hervor.

Nur in dieser Risikogruppe ist ein deutlicher Anstieg der Verkehrstoten festzustellen. Im letzten Jahr sind vier Menschen mehr als 2011 im Zusammenhang mit Radfahrverkehrsunfällen verstorben, allesamt Radfahrer. Auch wenn der Höchststand von 24 tödlich Verletzten aus dem Jahr 2003 wieder deutlich unterschritten wurde, verloren 2012 im Zusammenhang mit dem Fahrrad noch immer 15 Menschen ihr Leben.

Der Anteil der getöteten Radfahrer am Gesamtaufkommen der Verkehrstoten ist verglichen mit dem Anteil der Radfahrunfälle an der Gesamtunfallzahl überproportional hoch.

Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung sinkt insgesamt auf 7342 und unterschreitet den Vorjahreswert um 0,5%, die Verunglücktenzahlen dagegen steigen.

Obwohl diese Gruppe nur mit 5,6% am Gesamtunfallaufkommen beteiligt ist, zeigen sich Radfahrer in der Verunglücktenbilanz mit einem Anteil von 31% als stark überrepräsentiert. Sie sind deshalb als besonders gefährdet und anfällig bei den schweren Unfallfolgen anzusehen und mit besonderer Aufmerksamkeit auch künftig zu beobachten. Das gilt umso mehr, wenn das sog. Dunkelfeld betrachtet wird. Dazu zählen alle Verkehrsunfälle, die der Polizei nicht bekannt werden. Studien belegen, dass nur etwa 35 % aller Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern polizeilich angezeigt werden. Dazu zählen überwiegend Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen, bei denen ein Beteiligter verletzt wurde. Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern untereinander werden auch mit Personenschäden deutlich seltener polizeilich bekannt.“

Pressemeldung der Berliner Polizei # 0618 vom 06.03.2013 – 14:50 Uhr: Jahrespressekonferenz zur Verkehrssicherheitslage des Jahres 2012 und Verkehrsunfallbilanz sowie Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Verkehrssicherheit am 6.3.2013
Pressematerial zur PK: Verkehrssicherheitslage 2012 Berlin

31 thoughts on “Verkehrsunfallbilanz 2012 der Berliner Polizei

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  1. Man beachte bei der Analyse der Zahlen bitte auch die gestiegene Häufigkeit der Unfallflucht… Ich könnte brechen.

  2. 3D-Piecharts… wo die Proportionen überhaupt keinen Sinn machen. Wahrscheinlich nicht extra gemacht, aber dank der Perspektive und Farbe sehen die 70% der Autos erstaunlich klein aus.

  3. Eine der Hauptursachen bei Radfahrunfällen: „Radfahrer benutzten häufig die falsche Fahrbahn, beachteten nicht den notwendigen Sicherheitsabstand und fuhren fehlerhaft in den Fließverkehr ein.“ … Die entsprechende Grafik zeigt als Hauptunfallursachen: Benutzung der falschen Fahrbahn (1113) – Fehler beim Einfahren in den Fließverkehr (619) – Nicht angepasste Geschwindigkeit (343). Abgesehen von dieser unsauberen Wiedergabe im Polizeitext, finde ich es interessant, dass Fehler beim Einfahren in den Fließverkehr zweithäufigste Unfallursache sind. Jetzt kann man sich fragen, ob zur Unfallverhütung nicht beitrüge, möglichst viele der erzwungenen Einfädelungssituationen abzuschaffen, z.B. die an den Kreuzungsstummelradwegen, von den Radstreifenparkern mal ganz abgesehen (zu denen habe ich übrigens oft die Ansicht gehört, das sei nicht sooo problematisch, weil die nachfolgenden KFZ die Ausweichbewegung gut vorhersehen könnten).

  4. @Michael S, an diese Zwangseinfädelungen musste ich auch gleich denken. Oft schwenkt der Radweg direkt in eine Fahrspur herein, das vermittelt den Eindruck „hier kann ich problemlos weiterfahren“.

    Die Unfallursache „Benutzung der falschen Fahrbahn“ ist eine Kuriosität, denn die laut STVO richtige oder mögliche Fahrbahn ist nicht zwangsläufig die sicherste. Rad- und Gehwege sind gefährlich, aber nur bei der Benutzung von Gehwegen würde die Unfallursache greifen. Zudem ist die Formulierung so angelegt, dass man zunächst an die Nichtbenutzung von „Radwegen“ denkt.

    Interessant finde ich auch, dass man bei Fußgängerunfällen abseits von Kreuzungen immer (!) von einer Schuld des Fußgängers ausgeht. Man schlüsselt hier sogar danach auf, ob der Fußgänger hinter einem Hindernis hervorgetreten ist oder nicht – so eine Unterscheidung gibt es in der STVO m.W. gar nicht. Sichthindernisse wie parkende Lkw oder Transporter kann ein Fußgänger schwer wegzaubern, und natürlich ist es erlaubt, um sie herumzugehen und in ihrer Nähe die Fahrbahn zu überqueren.

    Bei Fußgängerunfällen spielt überhöhte Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge nach wie vor keine ernstzunehmende Rolle, zumindest in der Unfallstatistik. Dabei erhöhen kleinste Geschwindigkeitsübertretungen den Bremsweg überproportional – wer 55 km/h statt 50 fährt, hat schon einen 20% längeren Bremsweg und eine mindestens so stark erhöhte kinetische Energie. Auch die STVO-Vorschrift, die gegenüber Kindern so weitgehende Rücksicht einräumt, dass Unfälle ausgeschlossen sind, findet in der Praxis keine Anwendung. Die STVO berücksichtigt, dass Kinder sich natürlicherweise auch mal „falsch“ verhalten und schützt diese, indem sie anderen höhere Sorgfaltspflichten auferlegt. Die Polizei hingegen erwartet von Kindern – zumindest in ihren Pressemeldungen – sogar mehr Verantwortung als von Autofahrern, denn nur letzteren räumt sie sprachlich die Möglichkeit ein, andere Verkehrsteilnehmer auch mal zu „übersehen“. Man klammert bei den Unfallursachen also bewusst Geschwindigkeitsübertretungen, mangelnde Abstände und fehlende Vorsicht gegenüber Kindern aus und stellt diese als verantwortungslose Idioten dar.

    Und dann die roten Ampeln (für Fußgänger) – um ja keinen Anhaltspunkt zu geben, ob die Fußgänger öfter bei grüner oder öfter bei roter Ampel verunglücken (diese Formulierung ist von meiner Seite wertungsfrei, ich weiss es wirklich nicht), werden in der Pressemitteilung Unfallarten durchmischt. Bei Fußgängern zählt man das fehlerhafte Überqueren der Fahrbahn zusammen (rote Ampeln und andere Fehler), bei Autofahrern das unachtsame Abbiegen (was sehr oft bei grün gehende Fußgänger erwischt). Ich weiss, dass ich mit meiner Frage, ob mehr Menschen bei grüner oder roter Ampel verunglücken, relativ allein dastehe, aber irgendwie würde es mich freuen, wenns irgendwann mal eine Statistik gäbe, die das beantwortet. Nach wie vor wird die Beachtung der Ampelfarbe durch Fußgänger und Radfahrer als DAS Sicherheitsthema hingestellt und dabei vergessen, dass grüne Ampeln eben nicht freie Bahn bedeuten, sondern man eben vom nicht immer gegebenen Wohlwollen querender Rechts- und Linksabbieger abhängig ist. Offenbar haben viele Verkehrsteilnehmer dermaßen wenig Praxis als Fußgänger oder Radfahrer, dass ihnen diese Themen völlig fremd sind.

    Von den statistischen offenbleibenden Fragen mal abgesehen habe ich gerade mal die offizielle Pressemitteilung überflogen und mich insgesamt doch über eine relativ sachliche Schreibart gefreut.

  5. Zudem ist die Formulierung so angelegt, dass man zunächst an die Nichtbenutzung von “Radwegen” denkt.

    So habe ich das noch gar nicht betrachtet, weil mir natürlich nie in den Sinn käme, die Fahrbahnnutzung bei vorhandenem Radweg als „falsche Fahrbahnbenutzung“ zu begreifen. Aber du hast da vermutlich ganz richtig die Schlussfolgerung im Kopf, die bei motorisierten Radwegapologeten ausgelöst wird.

  6. Mal wieder tendentielle Berichterstattung? Herauspicken von Zahlen, die für die beabsichtigte „Botschaft“ gut passend gemacht werden können?

    Es steht doch ausser Frage, dass absolute Zahlen eines Jahres, mit ihren (in diesem Fall) Steigerungsraten (bei den toten Radfahren), statistisch nicht signifikant sind.
    Die Verhältnisse bei den Fußgängern sind ja zudem deutlich auffallender, dennoch wird gerade der Anteil der Radfahrer besonders betont. Hä?

    Was auch spannend wäre: Wie groß ist der Anteil der durch die knapp 13% LKW’s verursachten Toten und Verletzten, gerechnet auf deren Gesamtzahl?

    Und welche etwaigen Vergehen waren bei den toten Radfahrern bzw. Fußgängern mit unfallverursachend und wie verhält sich jene Zahl im Vergleich zu den Angaben die Michael genannt hat, wo die Anzahl der Vergehen der Radfahrer aufgelistet sind?
    Sprich, sind die vielen Toten auch bei den häufigsten durch Radfahrer verursachten Unfällen wiederzufinden, oder … ist die Ursache der Toten vielleicht woanders „versteckt“?

  7. Die Unfallursache “Benutzung der falschen Fahrbahn” ist eine Kuriosität, denn die laut STVO richtige oder mögliche Fahrbahn ist nicht zwangsläufig die sicherste.

    Mein erster Gedanke hierzu war Fahren in Gegenrichtung, also auf dem Radweg auf der linken Straßenseite. Das ist keine Kuriosität, mas sieht es leider andauernd. Ob das hiermit auch gemeint war, weiß ich natürlich nicht.

  8. @Karsten, ich denke, das ist damit auch gemeint. Gehweg, Radweg in falscher Fahrtrichtung, Fahrbahnnutzung trotz Radwegbenutzungspflicht … sowas wird das sein.

  9. Gehweg, Radweg in falscher Fahrtrichtung, Fahrbahnnutzung trotz Radwegbenutzungspflicht

    Das aber sollte aufgeschlüsselt werden. Das dritte (die „Radwegebenutzungsverweigerung“) ist ja eine Form von Selbsterhaltungstrieb; wer, der sich der Funktionsweise bewusst ist, fährt auch freiwillig auf Radfahrertötungseinrichtungen?

    Aber mit „die fahren falsch“ kann man das alles schön durcheinandermengen und bei einer Schlussfolgerung ankommen, die aus den Federn des Clubs der motorisierten Rollatoren kommen könnte.

  10. von den Radstreifenparkern mal ganz abgesehen (zu denen habe ich übrigens oft die Ansicht gehört, das sei nicht sooo problematisch, weil die nachfolgenden KFZ die Ausweichbewegung gut vorhersehen könnten)

    Bei vorausschauenden und rücksichtsvollen Fahrern wird dies wohl wenig problematisch sein. Leider gibt es einen gewissen Bodensatz, der das vorhersehbare Ausweichmanöver zum Anlass nimmt, nochmal einen Zwischensprint einzulegen, um ja nicht für 30 m hinter dem Radfahrer „schleichen“ zu müssen. Rechtzeitig und großzügig einordnen ist immer notwendig.

  11. @Jom & Terry, merkt doch keiner.

  12. Die Sache mit dem Zwischensprint erinnert mich an einen Vorfall hier:
    http://www.karsten-strupp.de/VERKEHR/260511.htm
    Man sieht, dass man die rechte Spur nach der Kreuzung längs der Bushaltestelle noch ein paar Meter benutzen kann, dann wird sie zum „Parkstreifen“. Ich muss dann also den parkenden Fahrzeugen „ausweichen“ und die Spur wechseln.
    Meist sind die 3 bis 4 Kfz dann schon an mir vorbei. Einmal kam von weit hinten noch ein Lieferwagen über die Kreuzung gebrettert. Ich hatte mich vorbereitet, in die bis dahin noch große Lücke davor einzuscheren und kräftig beschleunigt.
    Die Hände hatte ich dafür beide am Lenker gebraucht, bin aber demonstrativ von der rechten Kante der Spur zur linken gefahren, um die Spurwechselabsicht deutlich anzuzeigen.

    Leider hatte der Lieferwagen so aufgeholt, dass die Lücke vor ihm fast dicht war. Zum Abbremsen vor den parkenden Autos war ich da aber schon zu schnell und bin also trotzdem noch knapp eingeschert. Wildes Gehupe hinter mir.

    Den Fahrer wollte ich anzeigen, habe leider keinen anwaltlichen Rat vorher eingeholt und so hat die Bußgeldstelle mir wegen Nichtanzeigen des Spurwechsels (eben Arm raus) auch noch 10 € Strafe verpasst.

  13. Arm raus steht so explizit gar nicht in der STVO, in solchen Situationen ist mir Bremsbereitschaft auch wichtiger. Aber miese Nummer, @Karsten

    Wie ist das eigentlich in den Fällen, in denen der Radweg mit gestrichelter Linie direkt in eine Fahrspur geführt wird? Hier in der Treskowallee scheint mir das so zu sein, Bürgersteig-Radweg wird direkt in eine Spur hineingeführt, diese reicht definitiv nicht für Kfz + Fahrrad.

    Ist das nun eine Fahrradspur, die gar nicht regelmäßig vom Kraftverkehr befahren werden darf? Oder habe ich als Radfahrer Nachrang? Die Frage ist natürlich sehr theoretisch, aus der Unsichtbarkeit im spitzen Winkel in schneller fließenden Verkehr einzufahren würd ich nicht tun 😉

  14. Rechtzeitig und großzügig einordnen ist immer notwendig.

    Das wiederum verstehen einige als übertriebenen Platzanspruch mit den gleichen negativen Folgen.

    Allerdings: sich umzuschauen und rechtzeitig die Hand rauszustrecken hilft schon – und das unterbleibt leider gar nicht so selten, was man wieder als Fehler beim Einfädeln bezeichnen kann.

  15. @berlinradler:

    Da ist § 10 StVO recht eindeutig: „Wer […] von anderen Straßenteilen […] auf die Fahrbahn einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine
    Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […]“.
    Das ist auch ein Grund, warum ich Strecken mit wechselnden Abschnitten von Benutzungspflicht/keine Benutzungspflicht meide, bzw. in Extremfällen dort dauerhaft auf der Fahrbahn fahre.

  16. @ Berlinradler
    Du meinst so etwas: http://goo.gl/maps/OqD0k ? (ggf. etwas mit der Kameraposition herumspielen)
    Ist in meinen Augen ein Schutzstreifen, mit entsprechenden Regeln. Nachrang hat damit am Ende der Verkehrsteilnehmer, der zuletzt am Ausgang des Schutzstreifens ist, meist also der Autofahrer.

  17. @Jens2, ja, im Normalfall ist der Vorrang klar. Dann gibt es entweder gar keine Einfädelung oder eine mit durchgezogener Linie. Ich werd nachher mal fotografieren was ich meine, @Martin LE’s Beispiel geht auf meinem Tablet leider nicht.

  18. @Karsten

    Den Fahrer wollte ich anzeigen, habe leider keinen anwaltlichen Rat vorher eingeholt und so hat die Bußgeldstelle mir wegen Nichtanzeigen des Spurwechsels (eben Arm raus) auch noch 10 € Strafe verpasst.

    Das ist doch pervers. Ich strecke oft den Arm raus – entgegen den Gewohnheiten der meisten Radfahrer. Aber ich würde in so einer Situation nie auf die Idee kommen, zu „blinken“.

    Ich würde demonstrativ nach hinten gucken und mich möglicherweise schon recht früh auf die linksliegende Fahrbahn orientieren, damit alles klar ist. Ich finde es jedenfalls auch pervers, wenn ein Autofahrer in einem solchen Fall, wenn er weit hinter mir ist, nicht entsprechend vorausschauend und angepaßt fährt.

    Dein Erlebnis ist ein schönes Beispiel dafür, wie man Formalismen nutzt, um weiterhin Radfahrer zu diskriminieren. Oder glaubst du man hätte das auch anders auslegen können oder von seiten des Ordnungsamtes anders handeln können?

  19. Mir fällt gerade noch ein Beispiel für falsches Benutzen der Fahrbahn ein, wo sich ein Radfahrer in Gefahr gebracht hat: Vor 2 Tagen bin ich so gegen 19:00 in der Frankfurter Allee stadtauswärts auf dem Radweg gefahren. Auf der Fahrbahn holte eine Frau mit Rennrad (beleuchtet) recht zügig auf und ich dachte noch, mal sehen, wie sich die Autofahrer verhalten. Und schon kam auf ihrer Spur ein PKW mit hoher Geschwindigkeit an, bremste bis auf 1,5m Abstand hinter ihr ab, hupte lang und zog dann knapp vor dem Hintermann der linken Spur rüber, um sie zu überholen. Man stelle sich vor, die Radlerin hätte sich erschreckt und wäre gestürzt. Der Fahrer hätte sich dann doch bestimmt ein paar Tage lang Vorwürfe gemacht. Zufällig hatte ich die Kamera mitlaufen, aber abends scheint die wirklich nicht viel zu taugen, jedenfalls konnte ich das Kennzeichen der Radfahrerin nicht erkennen.

  20. @Michael:
    Und wo bitte hat sich da die Radfahrerin falsch verhalten? Wo hat sie die Fahrban „falsch“ benutzt? Sie ist nicht auf der von Dir benutzten Radfahrertötungseinrichtung gefahren, was einen gewissen Selbsterhaltungstrieb bei ihr erkennen lässt, aber was ist daran falsch?

    Die einzigen Fehler in Deinem Bericht sind die altbekannten — das Verhalten des nötigenden Autofahrers.

    Und was bitte soll

    jedenfalls konnte ich das Kennzeichen der Radfahrerin nicht erkennen.

    bedeuten? Ist das eine feinherb-nussige Form der Ironie oder hast Du komplett einen an der Waffel?

    Korrekt wäre es gewesen, das Kennzeichen des nötigenden Autofahrers zu erfassen und diesen wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs anzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob der überhaupt über die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verfügt.

  21. @ Joe

    Also ich habe das als Fehlleistung übersetzt. Kommt häufiger mal vor. Man vergißt Wörter oder setzt eben die falschen ein.

    Diese hupenden Autofahrer stören mich auch. Man erschrickt einfach total und fühlt sich nicht wohl, wenn man auf der Straße fährt. Der Gesellschaft ist immer noch nicht klar, wer hier eigentlich die Täter sind und wer die Opfer in diesem System.

    Es ist so eine Art Verkehrssozialdarwinismus.

  22. @ Joe und Sebastian …. ja, tut mir leid, war schon nicht mehr wirklich als zynisch zu erkennen, weil zu nah an der Realität. Es betrübt mich allerdings, dass Ihr mir sowas zutraut. In der Tat habe ich nach der Fahrt versucht, das Kennzeichen des Autofahrers rauszuhören, ich hatte es CyclingMikey-like auch in die Kamera gerufen, aber nicht nur ist die verwendete GoPro wenig nachttauglich, mit dem geschlossenen Deckel konnte ich das Kennzeichen beim Abhören auch nicht mehr sicher verstehen. Was mich aber interessieren würde: Kann man als nicht direkt betroffener da überhaupt eine Anzeige machen? Für mich sah das nach mindestens versuchter Körperverletzung aus (eher Mord) und war das krasseste, was ich seit Jahren gesehen habe.

    Ansonsten: ich meide Radwege, bin da aber ideologiefrei, wenn ich über lange Strecken gut fahren kann. Ist mit dem Weg eigentlich der Fall.

  23. Nochmal zur Einfädelung in den Fließverkehr – hier ein aus meiner Sicht schlecht gelöstes Beispiel:
    http://verkehr-absurd.startbilder.de/name/einzelbild/number/252844/kategorie/verkehr-mit-dem-fahrrad~verkehrswege~radwege-negativ.html

  24. ja, tut mir leid, war schon nicht mehr wirklich als zynisch zu erkennen, weil zu nah an der Realität.

    Dann tut mir das Missverständnis meinerseits auch leid. Als Berufszyniker bin ich manchmal nicht in der Lage, den Zynismus anderer als solchen zu erkennen — einfach weil er wirklich zu „echt“, zu nah an der Realität, und damit real vorstellbar ist.
    Das erlebt man aber zunehmend, daß Dinge, die man sich als Zyniker kaum zu schreiben wagt, von Leuten ernstgemeint werden, man sehe sich nur die Absonderungen des FDP-Dreckspacks zum Thema Löhne an.

    Wir leben in einer Scheißzeit.

  25. @Michael S: Dir ist schon klar, dass deine Anwesenheit auf dem Radweg dem Autofahrer auch noch als Rechtfertigung und „gutes Beispiel“ gedient haben könnte, der Radfahrerin mal zu zeigen, „wo sie hingehört“.

    Ansonsten ist es absolut erschreckend, was sich manche herausnehmen, nur weil sie sich „im Recht“ wähnen. Ich hatte letzte Woche einen Fahrlehrer(!), der mich 15 Jahre nach Änderung der StVO auf einen 10 Jahre nicht mehr bebläuten Radweg schicken wollte. Natürlich extra dicht überholt. Also Gefährdung und Selbstjustiz, weil ich vermeintlich eine Owi begangen habe.

  26. @ Kai: Solche Schuhe zieh dir mal selber an.

  27. @ Kai 2: In der Lückstraße/Ecke Fischerstraße gibt es eine Fahrschule, die ihre Wagen auch schon mal auf dem Radstreifen direkt davor parkt. Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir, heißt es da wohl.

  28. @Michael S: War nicht gegen dich gemeint, aber so denken A… leider. Wär aber schön, dass du konsequent Fahrbahn fahren würdest, wenn du dich schon im Gegensatz zu den meisten mit dem Thema auskennst. Man hat ja auch Vorbildcharakter.

  29. Also ich für meinen Teil wähle wirklich: Manchmal fahre ich auf wahlfreien Radwegen, manchmal nicht. Viele Straßen sind so angelegt, dass man als ziemlicher Rebell wirkt, wenn man den Radweg nicht benutzt.

    Nach meiner (total subjektiven) Meinung ist das Fahrbahnfahren neben Radwegen sehr viel entspannter geworden, 2007/2008 war die Huperei viel schlimmer als heute.

    Ist die Benutzungspflicht in der Frankfurter Allee schon gefallen?

  30. @ Kai: ich fahre konsequent da, wo ich am schnellsten und/oder entspanntesten durchkomme. Wenn ich es eilig habe, fahre ich z.B. die Treskowallee nordwärts, wenn nicht, fahre ich über Hentigstaße Einbahn in freigegebene Gegenrichtung. Von Schöneweide nach Wilmersdorf fahre ich fast nirgendwo Radweg und auf anderen Strecken trotz Entpflichtung auch auf schlechten Wegen. Ich fahre nicht als Apostel Rad, sondern um von A nach B zu kommen und dabei will ich auch meinen Spaß haben. Wenn ich mich permanent in Konfliktsituationen begeben würde, ginge der Spaß schnell verloren. Was nicht heißt, dass ich das nicht auch mache, wenn mir danach ist. Generell vermute ich, dass es weniger an der gewählten Strecke liegt, ob man auf Idioten stößt, sondern am KFZ-Durchsatz. Eine Hauptachse mit 50.000 Fahrzeugen/Tag hat entsprechend auch den Anteil an Idioten, der jeder großen Menge eigen ist.

  31. wo ich am schnellsten und/oder entspanntesten durchkomme

    Das halte ich eigentlich auch so. Z.B. am Tegeler Weg in Richtung Norden, wo es parkende Autos am rechten Rand gibt, konsequent Straße. In die Gegenrichtung nach Süden, wo es keine parkenden Autos gibt, zumindest nicht zu der Zeit, wo ich da üblicherweise unterwegs bin und auch keine Abzweigungen nach rechts gibt, da nehme ich üblicherweise den Radweg. Da kann ich dann gerade bei dichtem Verkehr die Bus- und Taxifahrer verstehen, die Radfahrer lediglich als Behinderung ansehen, denn die Busspur bringt dort für Radfahrer keinen Vorteil.

    Ansonsten fahre ich natürlich auf dem Radweg, wo es durch Zeichen 237 o.Ä. vorgeschrieben ist. Ausnahmen gibt es allerdings, insbesondere dort, wo sich Abschnitte mit und ohne Benutzungspflicht abwechseln. Wahrscheinlich achtet kaum ein Autofahrer auf diese Schilder, und mit einem Hin und Her der Radfahrer wären die dann reichlich irritiert, was die Situation für Radfahrer eher gefährlich macht.

    Aber ich weiß echt nicht, wie die rechtliche Situation da aussieht, wenn sich zwei Regeln, einerseits durch die aufgestellten Schilder und andererseits durch die allgemeine Pflicht, sich rücksichtsvoll und sicher zu verhalten, wozu ja auch gehört, sich für andere Verkehrsteilnehmer vorhersehbar zu verhalten, beißen.

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