„Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).“ So heißt es in § 67 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nun prüft das Bundesverkehrsministerium, ob die seit den 1970er-Jahren bestehende Dynamopflicht abgeschafft werden kann. Eine Sprecherin von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bestätigte der Saarbrücker Zeitung, dass derzeit eine Änderung der „lichttechnischen Vorschriften“ in der StVZO erarbeitet werde, die „mindestens das jetzige Sicherheitsniveau erhält aber den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt“. Endgültig soll darüber im Frühjahr entschieden werden.
Saarbrücker Zeitung: Dynamopflicht für Fahrräder steht auf der Kippe
Hui, das wäre doch mal was, Räder nach Holländischer Stvzo ausgerüstet wären legal und man könnt schöne Flutlichtanlagen legal betreiben 🙂
legal, illegal, sch….önhell. diesen winter fahr ich das erste mal mit am usb ladbaren akkulampen – einwandfrei und mit so nem kabelschnipselchen fast überall wieder voll zu machen. klein, leicht, mit den gummibändern überall easy an- und abzustöpseln.
vorn contec gem 2.0 > http://www.contec-parts.de/produkte/beleuchtung-2/
hinten owleye micro r > http://www.owleye.de/produkte.html?page=shop.product_details&flypage=flypage.tpl&product_id=35&category_id=7
und die rennleitung ists zufrieden.
das könnte aber auch bedeuten: preisgünstige Räder werden ab Werk zukünftig mit Anstecklichtern verkauft, sobald die Batterien leer sind, fahren viele ohne Licht weiter.
Dann doch vielleicht so eine Änderung: Räder unter 11kg dürfen auf Dynamo verzichten, darüber muss Dynamo eingebaut sein, Leistung und Spannung egal.
Ein Nabendynamo ist doch eine feine Sache, mein Licht war seit Jahren nicht mehr defekt. Mittlerweile fahren gefühlt auch die meisten Leute mit Licht.
@Christoph: Warum immer an diese sinnlose Grenze von 11 Kg festhalten? Es gibt genug Räder, die schwerer sind und die für einen Nabendynamo nicht konzipiert sind. z.B schwerere Rennräder, Mountainbikes, Crossräder oder Singlespeeds. Für den Fall dass sich so ein Rad mal nach Sonnenuntergang auf der Straße verirrt müsste eine gute Beleuchtung, ohne Festlegung der Stromversorgung, ausreichen.
Stellt sich nur die Frage wie festgestellt wird ob die Lichtleistung ausreichend ist.
nabendynamo am rennrad ist schon rotz
Dann erklär doch bitte mal was das Ganze mit dem Gewicht eines Fahrrades zu tun hat.
Schon vor 18 Jahren liessen mir Schulhofverkehrspolizisten mein Batterielicht durchgehen.
Ach Leute, das doch albern, illegal kann man jetzt schon betreiben was man will, nur ist es dann halt Essig wenn man mal kontrolliert wird, darum geht es doch bei Gesetzgebung, den Rahmen der Legalität festzulegen. Gelebt wird so ein Gesetz doch eh fast immer anders als geschrieben, sehen wir jeden Tag im Straßenverkehr 😉
Endlich! möchte man ausrufen. Nur glaube ich es erst, wenn es im Gesetzestext steht. Ein merkwürdiger Widerstand gegen den Wegfall der Dynamopflicht äußert sich derzeit. Eins der Argumente der Fahrradindustrie: Arbeitsplätze! Will man den Pressemitteilungen glauben, ist auch die Firma Müller besorgt und argumentiert pro Dynamopflicht.
Meiner Ansicht nach völlig unnötig. Wer ein nicht ganz billiges „Stadtrad“ / „Tourenrad“ oder wie man es auch nennen mag besitzt wird dies sowieso mit einem hochwertigen Nabendynamo ausrüsten. Alle anderen fahren eh mit Billigtechnik oder Akkubeleuchtung oder Japanware. Einen SON kauft man nicht wegen der StVzO sondern weil er gut ist. Fällt die Dynamopflicht weg wird dies wahrscheinlich erstmal Shimano merken, weil die Nachfrage nach den Nabendynamos der unteren Preissegmente nachlassen wird. Das wirkt sich dann aber nicht auf „unsere“ Arbeitsplätze aus, liebe Fahrradlobby!
Wenn etwas weiterhin geregelt werden sollte ist es die Wirksamkeit und Sicherheit der Fahrradbeleuchtung. Stromstärken und Spannungen gehören nicht in eine solche Vorschrift, sondern Lichtstärke und Blendfreiheit. Da kann unsere Fahrradbeleuchtungsindustrie immer noch mit der internationalen Konkurrenz mithalten!
Und noch ein persönlicher Appell: Leute, macht eure Blinkies aus! Für Autofahrer sind die vielleicht gut wahrnehmbar, für den Radfahrer hinter euch ist das die Katastrophe schlechthin!
Hrrr, das Arbeitsplatzargument…als ob die Fahrradteile die hierzulande hergestellt werden im Preissegment unterhalb der Liebhaberklasse irgend eine riesige Rolle Spielen. Busch&Müller scheint mit dem Lyt den OEM markt gut zu bedienen, wenn die sich irgendwie um die Umsatzsteigerung der letzten Monate sorgen machen mag ich das nachvollziehen können, aber Busch&Müller gab es vor dem Lyt und die wird es auch sicher ohne einen weitverbreieten OEM-Scheinwerfer weiterhin geben.
Zumal sie auch im Bereich der Akkuscheinwerfer ordentlich mitmischen und dort auch über genügend know-how verfügen sollten …
Übrigens ist die Nachricht über die Abschaffung der Dynamopflicht nicht ganz neu, wir hatten so etwas schon vor knapp 8 Jahren: http://www.berliner-zeitung.de/archiv/deutschland-schafft-die-dynamo-pflicht-fuer-fahrraeder-ab-deregulierung-ohne-wenn-und-aber,10810590,10222046.html
Wenn ich mich recht entsinne, kam damals nur heiße Luft raus …
@BikeBlogger: Zustimmung ohne Wenn und Aber.
@Christoph: der Nabendynamo hat auch nach meiner Beobachtung dazu beigetragen, dass vermehrt Fahrräder mit guter Beleuchtung unterwegs sind.
Eigene Erfahrung: seit sieben Jahren LED-Batterieleuchten am Rennrad und seit zwei Jahren am MTB. Ausfälle: einmal Leuchten vergessen, einmal Ausfall der vorderen Leuchte wegen zu schwacher Batterie. Seitdem bewahre ich die Leuchten in einer Lebensmittel-Plastikbox zusammen mit Reservebatterien und einem Reserveschlauch auf. Immer im Fahrradrucksack dabei.
Ärgerlich und inakzeptabel finde ich die unsachliche Lobbyarbeit von ADFC und SON. Man unterstellt quasi, dass die Mehrzahl der Radler vergessliche Trottel sind, die ihre Leuchten nicht dabei haben oder sich klauen lassen oder nicht wissen, dass Batterien bzw. Akkus gelegentlich überprüft und gewechselt werden müssen.
Nach meiner Meinung sind sowohl LED-Leuchten mit Akku/Batterie als auch mit Nabendynamo bei vernünftiger Handhabung gute Lösungen. Beide Systeme haben einige kleinere Vor- und Nachteile, die dem Individualisten als Entscheidungsgrundlage dienen können. Daher muss man sich um SON keine Sorgen machen. Wer etwa mit einem als Navigationsgerät und Tacho montierten Smartphone unterwegs ist, wird um eine Stromversorgung via Nabendynamo kaum herumkommen. Wer es wie ich eher puristisch mag, freut sich bei der Batteriebeleuchtung über das Fehlen störanfälliger Mechanik und das Fehlen lästiger und hässlicher Verkabelung . Auch Vandalismus oder Diebstahl sind dann kein Thema. Was am abgestellen Rad nicht dran ist, kann weder zerstört noch gestohlen werden.
Hoffentlich setzt sich Nabendynamolobby nicht durch und Akkulicht wird endlich zugelassen!
Dann stell Dich mal im Sommer abends an eine beliebige Straßenecke in, sagen wir mal, Friedrichshain und sieh Dir eine halbe Stunde lang an, wie die Fahrräder beleuchtet sind, die da so herumfahren.
Eben. Und die Erfahrung zeigt, daß das, was Du für eine Unterstellung hältst, schlichtweg Realität ist, und Du und Deine Handhabung die viel zu seltene Ausnahme.
Batteriefunzeln sind Scheiße. Seitenlaufdynamos sind Scheiße. Irgenwie ans Rad geklemmte und sonstwohin zeigende Funzeln sind Scheiße.
Ist so.
Ich bin ja auch großer Freund korrekt eingestellter, ausreichend heller LED-Lampen und Nabendynamos.
Ich glaube aber die Regelung der legalität oder illegalität der Batteriebeleuchtung wird am Straßenbild (blinkies, blinkies everywhere!) wenig bis garnichts ändern.
Blinkende Lampen sind immer Schxxße, egal ob im Weihnachtsbaum oder am Fahrrad.
@ joe
in solch ausgewiesenen Hipsterbezirken dürfte der „stylefaktor“ erheblich zur gestaltung des beleuchtungswesens beitragen. woanders sieht man auch niemanden mit diesen bescheuerten knogs rumgurken. oder auf rädern ohne bremsen ;).
für die mündige normalbevölkerung abseits der szenebezirke wäre etwas wahlfreiheit hinsichtlich des eigenen beleuchtungskonzepts durchaus wünschenswert.
ich persönlich komme auch mit der aktuellen situation des „common law“ ganz gut zurecht. die rennleitung hält sich einfach raus, solange der velopilot zumindest im Sinne wenn auch nicht im wortsinne des gesetzes handelt -> vorne weiß, hinten rot, ausreichend hell.
@Joe: Ich war schon als Kind von Taschenlampen fasziniert. Leider haben sich diese dank Glühbirnchen schon nach kurzer Zeit in Funzeln verwandelt. Anders bei den LED-Lämpchen. Verwende seit drei Jahren ein ausrangiertes LED-Frontlicht als Haushaltstaschenlampe. Noch immer die selben Batterien, noch immer superhell. Und oft gebraucht, zuletzt bei einem mehrstündigen Stromausfall.
@nbg: richtig, auf Blinken gestellte Lampen sind lästig. Lässt sich aber einfach regeln, wenn man für zugelassene Leuchten einen Blinkmodus verbietet.
@RBT: so einfach könnten es sich die „Experten“ machen, wenn da nicht die Quertreiber vom ADFC wären.
Meine Akkulampen sind immer genau dann leer, wenn ich sie brauche. Und ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust, mit einem Rucksack rumzufahren, damit darin eine Tupperdose transportieren kann. Ich nutze das Rad, um von a nach b zu kommen. Ich möchte mir *keine* Gedanken machen, welche Ausrüstung ich wie lange im voraus dazu vorbereiten muss – und ja, Akku laden ist vorbereiten.
Darum habe ich an allen Rädern Licht verbaut, dass durch das Rad selbst gespeist wird. Ich bin von Nabendynamos am Alltagsrad begeistert. Das Sub und Aspect haben Reeleights dran (nein, die blinken nicht). Das taugt nicht um die Straße auszuleuchten, aber es reicht mir um gesehen zu werden, falls ich wider erwarten auf einer Tour von der Dunkelheit überrascht werde. Und die Polizei fand die bei einer Kontrolle auch ganz ausgezeichnet und interessierte sich für den Ort des Kaufs. Und wenn ich dann wissentlich im Dunklen unterwegs sein möchte und keins der Räder mit Nabendynamo benutzen will, dann kommt die olle Sigma Evo-X zum Einsatz. Aber wie gesagt, der ausgetauschte Graupnerakku ist genau dann meist leer!
Und weil es so viele Möglichkeiten gibt und viele Leute sicher deutlich disziplinierter sind als ich, ist eine Pflicht für eine bestimmte Ausrüstung hinsichtlich der Stromversorgung Blödsinn. Wohl kann aber eine Pflicht eine bestimmte Helligkeit zu erreichen Sinn machen.
Ich sehe es etwas zwiegespalten mit einer Tendenz zur Aufhebung der Dynamopflicht. Denn obwohl es sehr gute Batteriebeleuchtung gibt, ist 90 % des Angebots schrecklich und anfällig. Und obwohl mittlerweile gutes Dynamolicht verfügbar ist, schaffen es sich die meisten aus Kostengründen nicht an. Der Durchschnittsbürger kümmert sich um sein Licht garnicht, insofern sehe ich Batterieleuchten auch kritisch.
Aber: Auch heute werden genug Fahrräder ohne Licht verkauft, eher die mittlere Preisklasse und wenig sportliche/“sportlich aussehende“ Fahrräder haben zumeist standardmäßig Nabendynamos, weil das in dieser Klasse nachgefragt wird. Höherpreisige werden von Interessierten bewegt, die sich um ihr Licht zumeist kümmern. Dementsprechend liegen m.E. die Problemfälle zumeist in der niedrigeren Preisklasse/bei alten Rädern. Davon sehe ich jedoch zumindest einige Besitzer, die sich mit Batterieleuchten behelfen. Die Übrigen bekommt man nach meiner Meinung nur mit erlaubtem Batterielicht und höheren Bußgeldern zu mehr Licht, da die Kosten für Nabendynamos gescheut werden. Am besten halbwegs vertretbare Lampen bei der Kontrolle statt des Verwarngeldes gleich mit anbieten, es sollten sich Händler mit geeignetem Angebot finden. (Ich halte jedoch angesichts der Unfallzahlen und gesundheitlichen Effekte kein Licht für weniger gefährlich als nicht Fahrradfahren.)
Nachtrag rechtliche Lage-Haftung:
Ich vergaß glatt mein eigentliches Anliegen. Auch wenn eine Rechtsänderung mangels Verfolgung kaum Einfluss auf das tatsächliche Geschehen haben mag, ist es doch für die juristische Bewertung durchaus nicht irrelevant.
Noch muss man sich auf erhebliche Haftungsschwierigkeiten bei einem Unfall einstellen (vgl. LG München I, AZ. 17 O 18396/07), da Batterieleuchten nicht ausreichten. Auch wenn ich Unfallvermeidung, also gutes Licht vordergründig empfehle, kann man aus haftungsrechtlicher Perspektive derzeit keine Batterieleuchten (außer am RR) empfehlen.
kl schrieb:
>> @nbg: richtig, auf Blinken gestellte Lampen sind lästig. Lässt sich aber einfach regeln, wenn man für zugelassene Leuchten einen Blinkmodus verbietet. <<
Das ist m.W.n. bereits eindeutig geregelt. Blinkende Beleuchtung ist verboten bzw. wird erst gar nicht erlaubt. Bedeutet, ein blinkendes Licht, egal ob vorne oder hinten, ist ein harter Beleg dafür, dass jene Lampe nicht nach StVZO zugelassen ist.
Ich finde diese Blinkedinger, wenn sie als Vorderrlicht betriebens werden, sind schlichtweg die Pest. Hinten jedoch, wenn sie als Zusatzlicht und auf Straßen(abschnitten) von denen eine faktische, besondere Verkehrsgefährdung ausgeht, sind sie okay und dann schalte ich mein 3W-Zusatzrücklicht auch schonmal auf Blinkmodus. Das geschieht aber nur eher recht selten und nicht, wenn hinter mir noch ein Radler fährt.
Bei Scheinwerfern hingegen kann ich keinerlei praktischen Nutzen erkennen.
@Rad-Recht: Bei einem ausreichend hellen Akkulicht hätte es das Gericht erheblich schwerer mit der Argumentation gehabt. Von daher würde ich bedenkenlos mit Akkulicht fahren. Für Leute ohne Hirn gilt natürlich nicht.
*gilt das
@Rad-Recht: Und auch nicht mit Klick-Pedalen fahren, denn dann ist man sporlich unterweg und braucht dann auch zwingend einen Helm 😉 So san se halt die Bayern.
Persönlich finde ich Pedalreflektoren an Liegerädern für genauso sinnvoll wie Speichenreflektoren an Velomobilen.
Das nächste Problem ist, dass es keine rechtliche Definition von Rennrad gibt, so dass nur noch die 11kg als rechtsgültige Aussage bleiben. Gilt das mit oder ohne Beleuchtung?
Bin schon ein wenig erstaunt, dass sogar hier so manch einer für eine Regelungswut plädiert. Das Gesetz sollte eine mindest- und max. Leuchtkraft, einen minimalen Querschnitt, min. & max. Anbringungshöhe und eine max. Blinkfrequenz (im Interesse der Epileptiker) vorschreiben, sonst nichts. Alles andere sollte der techn. Innovation überlassen bleiben. Gute Akkuleuchten haben eine Warnleuchte die bei zu geringer Akkuladung leuchtet. Ein schlechter oder falsch eingestellter Dynamo kann genauso schlecht sein wie Batterieleuchten. Die derzeitigen Vorschriften sind ja was die Leuchtkraft betrifft angesichts des heutigen Lichtermeers ohnehin viel zu lasch. Gegen Blinkleuchten habe ich auch nichts. Die sind im Stadtverkehr oft sichtbarer. Persönlich werde ich weiterhin mit Dynamo und LED Leuchten fahren. Sind angenehmer, da ich sie nicht ständig laden muss.
Genauso wichtig ist aber, dass auch andere techn. Einschränkungen wegfallen. Mit meiner StVO konformen Klingel kann ich klingeln wie ich will. Das hört in den abgeschotteten Autos (mit laufendem Radio) ohnehin keiner. Warum also nicht auch für RF lautere Signalgeber zulassen? Die gibt es schon in GB.