Das Morgenmagazin des ZDF deckte gestern populäre Irrtümer über das Radfahren auf. Als Experte tritt in dem Filmchen ein guter alter Bekannter auf.
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Kommentare
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- 1 Kommentar zu "Demo am Freitag gegen den Radewegestopp!"
- 8 Kommentare zu "Neuer Nabendynamo von SON"
- jan von der radspannerei: Der Nabendynamo heißt SON 29 und ist ab September lieferbar. Ein Vorderrad kostet je nach Felge ca. 550 €. Es…
- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
- 1 Kommentar zu "8. März! – Raus zum Purple Ride – Die queerfeministische Fahrraddemo!"
Timeline Radspannerei-Blog
„Radfahrer werden zunehmend auf die Straße gezwungen…“ – ich werd höchstens auf den Radweg gezwungen 😛
@Juna. Das sehe ich auch so. Aber die ewige Diskussion ist: ohne Radwege gibts auch so gut wie keine Radfahrer. (schon mal in Wuppertal gewesen?)
Und die meisten Radfahrer (sehr sicher nicht die hier im Forum schreiben/lesen) fühlen sich subjektiv sicherer auf Radwegen. Das kann ich teilweise sogar nachvollziehen. Hier haben aber auch sicher 40 Jahre Gehirnwäsche der Politik/Medien und unfassbar gleichgültige und rücksichtslose Autofahrer erfolgreich mitgewirkt.
Ein Irrtum des Radfahrens ist sicher auch, dass viele denken bei Regen/Frost kann man nicht Rad fahren. Es macht nur weniger Spass. Je besser die allgemeinen Bedingungen für Radfahrer, desto mehr fahren auch zb im Winter. Weil die Alternativen zum Rad einfach noch schlechter sind. Ich glaube kaum dass in Amsterdam die Winter viel harmloser sind als in Frankfurt.
Immerhin verbessert sich die radfahrerbezogene Stimmung in den Medien. Solche Formate fielen früher fast ausschließlich durch Rad-Rambo-Berichte auf. Und – statt ADAC-„Fahrradexperten“ befragt man sogar mal echte Experten, großer Pluspunkt.
Die nächste Stufe wäre nun, die gängigsten Autofahrer-Irrtümer aufzudecken. Ich denke da an sowas wie, dass der Warnblinker kein Neutralisator für Fehlverhalten ist, die Hupe nur in Gefahrensituationen einzusetzen ist, man i.d.R. auf der Fahrbahn parken darf (und nicht auf dem Gehweg) und überhöhte Geschwindigkeit eine große Gefahr darstellt.
Mich würde ja mal interessieren, ob ich auf der „Busspur“ fahren darf, wenn hinter mir ein Bus fährt und gefährlich drängelt. An einer Ampel hab ich mal beim Fahrer geklopft und gefragt, was das soll und das gefährlich wäre.
Er meinte nur, ich dürfe auf der „Busspur“, die ja qua Verkehrsschild Taxis und Räder erlaubt, nur fahren, wenn ich keinen Bus behindere.
Weiß da jemand was?
Moin Chris,
wenn die Busspur für den Radverkehr freigegeben ist, darf der Bus den Radfahrer nicht drängeln, erst recht nicht gefährlich. Busspuren, die am rechten Rand der Straße liegen, müssen laut StVO für den Radverkehr freigegeben werden, wenn es keine anderen Radverkehrsanlagen gibt, also weder Radweg, Radfahrstreifen, Gemeinsamer Geh- und Radweg, usw. Radfahrer sollen nicht auf der Fahrspur links von der Busspur fahren müssen, daher also auf der Busspur oder rechts von der Busspur auf der Nebenfläche.
„Zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen
[…]
4. Die Sicherheit des Radverkehrs ist zu gewährleisten. Kann der Radverkehr nicht auf einem gesonderten Radweg oder Radfahrstreifen geführt werden, sollte er im Benehmen mit den Verkehrsunternehmen auf dem Sonderfahrstreifen zugelassen werden. Ist das wegen besonderer Bedürfnisse des Linienverkehrs nicht möglich und müsste der Radverkehr zwischen Linienbus- und dem Individualverkehr ohne Radfahrstreifen fahren, ist von der Anordnung des Zeichens abzusehen.
5. Wird der Radverkehr ausnahmsweise zugelassen, dürfen auf dem Sonderfahrstreifen keine besonderen Lichtzeichen (§ 37 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 Satz 2, 2. Halbsatz) gezeigt werden, es sei denn, für den Radverkehr werden eigene Lichtzeichen angeordnet.
[…]“
„Radfahrer müssen eine Vorbeifahrt des Busses auch im laufenden Betrieb ermöglichen …“ – aus der Wikipedia, kann sich das jemand erklären? Ansonsten könnte man das mal dort entfernen.
Naja, behindern tust du als einspuriges Fahrzeug nur, wenn du dich quer stellst.
IIRC gehört zum Behindern im Sinne der STVO, dass das Überholen unmöglich ist, das geht mit einem Fahrrad quasi nicht.
Ein bloßes, „XY stört mich“ reicht da nicht. Weiss aber auch kaum einer der lieben Verkehrsteilnehmer.
Ach hurra, Urteile Wälzen ist so spaßig, ich frage mal den Herrn Kettler und berichte wenn ich Antwort kriege.
Gummiformulierungen in deutschen Gesetzen sind toll 😉
@Stefan, interessanter Fund. Das findet man so weder in der STVO noch in den VwV zum Zeichen 245 (Bussonderstreifen).
Schon rein praktisch stellt sich die Frage, wie man den „laufenden Betrieb“ ermöglichen (oder stören) sollte. Man kann sich ja schwer in Luft auflösen.
@Ze Kohl, ich kann mir nicht vorstellen, dass das bloße Fehlen einer Überholmöglichkeit eine Behinderung ist. Das ist ja oft ebenso unvermeidbar wie das „Ausbremsen“ anderer Fahrzeuge, wenn diese Vorrang gewähren müssen.
Wenn die Autos links von der Busspur im Stau stehen, dann kann der Bus auf jeden Fall nicht mit ausreichend Sicherheitsabstand überholen. Daher kommt es schon manchmal vor, das ein Bus bis zur nächsten Haltestelle nicht überholen kann. Aber die dadurch entstehenden Verzögerungen sollten eigentlich bei den Fahrplänen eingerechnet werden.
Zur Beschleunigung des Busverkehrs wäre es an manchen Stellen sinnvoll, die Busspur auf Kosten einer normalen Fahrspur oder des Parkstreifens zu verbreitern. Viele Busspuren sind inzwischen schon ziemlich voll mit Falschparkern, Taxen, Reisebussen und Radfahrern, so dass die Linienbusse nicht zügig vorankommen.
@Chris: War das ein Linienbus der BVG? Die meisten der BVG-Fahrer verhalten sich meiner Erfahrung nach korrekt gegenüber Radfahrern. Ansonsten halte ich es für wenig erfolgsversprechend, vor Ort mit dem gestressten Fahrer zu diskutieren. Ich würde bei so einer Situation eher an den Arbeitgeber (oder bei konkreter Gefährdung direkt an die Staatsanwaltschaft) schreiben. Mit Angabe von Zeitpunkt und Nummernschild lässt sich der Fahrer problemlos ermitteln.
@Jakob, ich sehe das mit dem Behindern aber als Definitionsfrage. Betriebsbedingtes Warten oder langsameres Fahren liegt in der Natur des Straßenverkehrs und ist keine unvermeidbare Behinderung.
Man kann eine Verkehrsart tatsächlich nur auf Kosten anderer beschleunigen – den Busverkehr also entweder auf Kosten der Radfahrer, die sich dann andere Wege suchen müssten, oder auf Kosten des MIV, der weniger Platz zum Zustellen (Stau, Parkplätze) zugestanden kriegt.
@Christoph: Ich war schon in Wuppertal, und es geht teilwiese richtig steil rauf. Zudem gibt es einen gut ausgebauten Nahverkehr. In Stuttgart ist der Radverkehrsanteil auch nicht besonders hoch, oder?
Noch so ein Irrtum übers Radfahren. Ein hoher Radverkehrsanteil hat nicht unbedingt etwas mit einem ausgebauten Radwegenetz zu tun. Eher etwas mit Negativfaktoren wie schlechter Nahverkehr oder wenig Parkplätze. Beispiel Tübingen:
http://www.vcd.org/vorort/tuebingen/themen/fahrrad/
@Kai: Ein hoher Radverkehrsanteil bedeutet auf jeden Fall nicht unbedingt, dass weniger Auto gefahren wird.
Da: …wenn die Busspur für den Radverkehr freigegeben ist, darf der Bus den Radfahrer nicht drängeln… schimmert mir ein ebenfalls weit verbreitetes Vorurteil durch. Der Busfahrer darf selbstverständlich auch nicht drängeln, wenn der Radfahrer ihn behindert oder er da ohnehin gar nicht fahren darf. Solche Verkehrserziehung oder Selbstjustiz ist oft Nötigung oder sogar gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, von der vor allem Profis wie Bus- und Taxifahrern dringend abzuraten ist. Wenn das wie hier: http://www.youtube.com/watch?v=TSG_XE8Qh60 schief geht, ist der Job – oft endgültig – weg.
Was das „behindern“ angeht: Ich vermute, dass die Gerichte das eher weit auslegen und auch bloßes Verzögern ausreicht. Du kannst die Freigabe der Busspur als Privilegierung sehen, die Du mit der Verpflichtung zu verschärfter Rücksicht auf den zunächst dort vorgesehen Verkehr erkaufst.
Jenseits der rechtlichen Regeln: Dem öffentlichen Nahverkehr gegenüber bemühe ich mich stets um Kooperation. Im Bus sitzen normalerweise deutlich mehr Leute als auf meinem Fahrrad und ich finde gut, dass sie dort & nicht alle in eigenen Autos sitzen.
Außerdem bin ich viel schneller unterwegs, wenn ich hinter einem Bus herfahre statt vor ihm herzurollen 🙂
…und liebes Blog: es ist jetzt 17:32 Uhr und war auch eben schon deutlich später als 17:04 Uhr.
Hinter Bussen stinkts aber zumeist gewaltig und ist heiss und laut und man sieht nix.
Behindern heißt unnötig weit links fahren und dergleichen.
Wenn man normal auf der Busspur fährt, ist alles in Ordnung.
Hinweis:
Link des Kommentarschreibers wurde am 20.06.2012 gelöscht.
Rad-Spannerei Blog
@vorTrieb: Naja, DARF man denn überhaupt links von der Busspur auf der Fahrbahn fahren? Wenn nicht (z.B. wegen Rechtsfahrgebot), dann ist „Radfahrer frei“ ja nicht wirklich eine Wahloption, sondern letztendlich eine „Pflicht“. Ich bezweifle ernsthaft, dass man sich auf der Busspur irgendwie anders als auf einer normalen Fahrbahn bewegen muss.
Wie weit vom rechten Fahrbahnrand bzw. den üblicherweise dort geparkten Autos entfernt ist denn für Dich „normal“?
1m bis 1.5m Abstand zu den parkenden Autos sollte man eigentlich schon halten, damit man nicht durch eine plötzlich geöffnete Tür gefärdet werden kann. Es bring auch nichts, dichter an den parkenden Autos vorbeizufahren, weil der Busfahrer sowieso nicht innerhalb einer Spur legal (also mit 1.5m Abstand) überholen kann.
@Berlinradler: Mein Vorurteil: Ja, klar. Genau wie bei Straßen neben Bürgersteigen mit Radfahrer frei. Frei doch heißt: Zusätzliche Option, aber keine Pflicht. Eine eindeutige Bestätigung hat mir die StVO für diese Konstellation jetzt eben allerdings nicht geliefert.
Wo ich schon mal dabei bin, habe ich gleich noch geschaut, was die StVO zu besonderen Pflichten und dem Behinderungsverbot auf freigebenen Busspuren sagt. Ergebnis: Nichts. Mit anderen Worten: Es gibt gar keine besonderen Regeln. Wo hier doch gerade Vorurteile das Thema sind…
Das Blog hat offensichtlich einen Fehler, anstelle der Minuten wird hier der Monat angezeigt.
Im Mai ist es dann wieder 17:05, im Juni 17:06 etc.
Beliebter Fehler: „m“ ist Monat, „i“ ist Minuten.
Danke, Robert. Hoffentlich repariert es jemand.
haha, das stimmt die Autofahrer wollen uns nicht auf der Straße und wir werden auf den Radweg gezwungen
Danke @Prokrastes und @Robert
für den Hinweis, ist behoben. Gruß von Kalle
[…] Morgenmagazin | via: radspannerei Related posts:13. April 2009 — Ausstellung: Fahrradkulturen | HamburgDas Fahrrad: Seit seiner […]