Am Teltower Damm auf Höhe der Andréezeile verunglückte gestern eine Radfahrerin tödlich. Laut Pressebericht der Polizei benutzte sie einen Fußgängerüberweg und wurde dabei von einem Kfz erfasst.
Update: Zunächst war unklar, ob an der Stelle ein Fußgängerüberweg – also ein Zebrastreifen – existiert. Im Tagesspiegel meldet ein User namens Venizelos, dass dies tatsächlich seit einem Jahr der Fall ist und die Google-Streetview-Ansicht, auf der es keinen solchen Überweg gibt, überholt ist.
Die Wirkung einer solchen Pressemitteilung lässt nicht lange auf sich warten – die typischen Selbst-Schuld-Diskussionen im Tagesspiegel waren zu erwarten. Hier dominiert die Ansicht, Radfahrer müssten an Zebrastreifen generell absteigen, wenn sie diesem folgend die Fahrbahn überqueren wollen. Eine so explizite Regel gibt es in der STVO nicht – einen Vorrang haben radelnde Radfahrer auf dem Zebrastreifen jedoch nicht.
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