Polizist verletzt Fahrradkurier am Kudamm

Die Polizeikampagne zur Kontrolle und Sanktionierung von Radfahrern ist beendet, nicht aber die Diskussion um den Sinn der Radlerkontrollen. Gestern haben wir erfahren, dass es einen weiteren schwerwiegenden Zwischenfall bei den Schwerpunktkontrollen gegeben hat.

Am Mittwoch, dem 7. April 2010 gegen 14:50 Uhr war ein Fahrradkurier auf dem Kurfürstendamm in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf unterwegs. An einer roten Ampel stoppte er, balancierte auf seinem Rad ohne abzusteigen und rollte immer wieder einige Zentimeter vor und zurück. Dabei überfuhr er die Haltelinie. Hinter der Ampel (d.h. in seiner Fahrtrichtung) stand ein Gruppenwagen der Berliner Polizei, Beamte auf dem Bürgersteig beziehungsweise auf der Straße. Diese beobachteten die Szene und bemerkten, dass er die Haltelinie überquerte.

Als die Ampel grün zeigte, fuhr der Kurier los. Die Beamten brüllten „Stehen bleiben“, er bekam Panik und erhöhte das Tempo. Ungefähr 500 Meter weiter, in Höhe der Hausnummern 130-150, rannte plötzlich ein Beamter der Berliner Polizei auf die Straße und brachte den Kurier durch einen Bodycheck zu Fall. Der Fahrradkurier stürzte dabei mit seinem Kopf auf den Bordstein. Sein Fahrradhelm, den er trug, wurde dabei in der Mitte durchtrennt. Er war kurz darauf nicht ansprechbar, da vermutlich bewusstlos, Gehirnerschütterung und Schürfwunden waren die Folge.

Der Polizist hatte sich inzwischen entfernt, kehrte aber nach einigen Minuten zurück und gab dem betroffenen Kurier seine Dienstnummer, wahrscheinlich auf intensives Zureden seiner Kollegen hin. Der Kurier betont jedoch, dass es keine Entschuldigung seitens des Polizeibeamten gab.

Nun muss man abwarten, welche Konsequenzen dieser Vorfall für den Kurier hat. Da der Kurier gerade einen Autoführerschein gemacht hat und sich in der Probezeit befindet, wird ihm nach Auskunft seines Anwaltes die Fahrerlaubnis entzogen und er bekommt sieben Punkte in Flensburg.

97 thoughts on “Polizist verletzt Fahrradkurier am Kudamm

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  1. Weshalb? Weil er die Haltelinie um wenige cm überfahren hat?

    Tobi

  2. Ähnliches ist mir auch passiert. Selbe Situation – verrückter Bulle rennt auf die Fahrbahn, schreit mich an – ich erschrecke mich und suche das Weite (obwohl mein Rad nahezu STVO-Gemäß ausgestattet ist, und ich mich nicht erinnern kann einen Fehler gemacht zu haben) – Kurz drauf drehten die Typen total durch, und verfolgten mich mit 6 oder 7 Fahrzeugen :-O. Ein besonders eifriger versuchte mich von meiner „Flucht“ abzuhalten, indem er mit dem PKW auf den Gehweg kachelte, und mich nur knapp verfehlte!

    Klingt wie ein Film, weiß ich selber – wusste zu dem Zeitpunkt auch nicht so recht wie mir geschah, aber ich habs geschaft und bin weg gekommen.

    Vermute mal das waren sowohl in diesem Bericht, als auch in meinem Fall, gelangweilte Mitarbeiter des Verkehrsdezernates, die die Gelegenheit nutzen wollten um mal etwas „Action“ zu haben, und sich so richtig wichtig zu fühlen.

    Hat mein Vertrauen in die Polizei wirklich erschüttert!

  3. […] Universal-Lösungsstrategie “Fester Draufhauen” zum Einsatz  – und folgerichtig ein Radkurier vom Drahtesel geprügelt, während der Fahrt, auf die Bordsteinkante, der Helm konnte das allerschlimste wohl gerade noch […]

  4. Mensch seid doch froh, dass Sie euch nicht per finalem Rettungsschuss vom Rad holen. Von einem der Situation angemessenen Verhalten haben die offensichtlich noch nie was gehört.
    Man muss allerdings auch dazu sagen, dass das Verhalten des Fahrradkuriers alles andere als clever war. Man flieht einfach nicht vor der Polizei.
    Grüße

  5. Woher kommt die Information?

    Hier gibt es ja gleich mehrere Unverhältnismäßigkeiten. Eine überfahrene Haltelinie rechtfertigt in meinen Augen überhaupt keinen Polizeieinsatz – und wenn dann allenfalls in Form einer Ermahnung. Ein geringfügiges Verkehrsdelikt wiederum rechtfertigt nicht den Einsatz körperlicher Gewalt und auch keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

    Ich verstehe nicht, warum so vorgegangen wird. Der Autoverkehr wird lange vorher sichtbar angehalten, da gibt es keine Schrecksekunden.

  6. Der soll seinen Führerschein abgeben? Weil er eine Haltelinie leicht überfahren hat? Und der Polizist? Schwere Körperverletzung im Amt, völlig ungerechtfertigt und unverhältnismässig? Wurde der angezeigt?

    Bei solchen Meldungen bin ich dann froh, nicht in Berlin zu leben.

  7. eine vernünftige quellenangabe wäre nicht schlecht.

  8. Sebastian, erfahren habe ich die Sache von einer Art Pressemeldung, die vom Fahrwerk Kurierkollektiv versandt wurde. Der betroffene Kurier arbeitet nicht bei Fahrwerk sondern bei einem anderen Messengerdienst. Gestern habe ich ein längeres Telefongespräch mit dem Kurier geführt. Der Beitrag ist eine Mischung aus der Mail von Fahrwerk und der Info, die ich von dem Radfahrer selbst erhalten habe.

  9. Mehrere Gedanken dazu:

    1. er bekam „Panik“? Weil ihm „stehen bleiben“ zugerufen wurde? Was wäre mit stehen bleiben als Alternative gewesen?
    ‚Tschuldigung, aber das hört sich nach einer sehr billigen Ausrede an.

    2. Reaktion des Polizisten ist unverhältnismäßig.

    3. Aufklärung wird es wohl nicht geben, jedenfalls nicht von Seiten der Polizei.

    Gruß, Ekkart.

  10. Wenn es einem Zugerufen wird muss man nicht mal reagieren – könnte ja jeder rufen, und jeder gemeint sein. Wenn man aber (wie in meinem Fall) in voller Fahrt mit über 30 Sachen fast umgerannt wird, und innerhalb dieser Aktion angeschrien wird, dann kann das schon ’nen ganz schönen Schreck auslösen – das kann ich Dir sagen!

    Die Alternative währe gewesen (wieder: auch wie in meinem Fall): „normal“ in Blickwinkel des Fahrers zu treten (nicht in die Spur!), mit der Kelle frühzeitig (!) auf sich aufmerksam zu machen, und normal zum Anhalten aufzufordern. Ohne Schreien, einfach professionell und sachlich. Wenn er dann nicht anhält kann man immer noch konsequenzen ziehen, und ihn stellen.

    Schließlich sind wir alles nur Radfahrer, und es kann doch wohl nicht angehen, dass man nur wegen so einer behämmerten Kontroll-Initiative unter generalverdacht gestellt, und wie ein verdächtiger Verbrecher behandelt wird!

  11. hm, vermutlich hat der geschulte blick der rennleitung so ein terrorfixie endeckt. wie wir alle wissen drohen uns von daher ja jetzt die wirklich schlimmen gefahren. und auf flucht reagieren die immer allergisch. vermuten dann wohl, dass man dreck am stecken hat. interessanterweise kann man sich als radfahrer einer festsetzung der rennleitung, die in 4-rädrigen käfigen unterwgs ist, relativ leicht entziehen wenn man es halbwegs geschickt anstellt. aber bedenken dass die noch länger die gegend absuchen..

  12. @Chriss wenn es wie in Deinem Fall ist, ist es anders.

    Im geschilderten Fall wurde gerufen, offensichtlich von Polizisten und als dann nicht angehalten wurde, umgerannt.

    Um das klar zu machen: das ist nicht in Ordnung, ich will das nicht verteidigen. Mir ist nur die Situation noch nicht ganz klar. Wer bei „Anhalten“ in Panik gerät, hat eigentlich im Straßenverkehr nichts zu suchen. Meine Meinung.

    Aber wie gesagt, das rechtfertigt in keiner Weise das Verhalten der Polizisten.

  13. […] Polizist verletzt Fahrradkurier am Kudamm » Rad-Spannerei http://www.rad-spannerei.de/blog/2010/04/14/polizist-verletzt-fahrradkurier-am-kudamm – view page – cached Die Polizeikampagne zur Kontrolle und Sanktionierung von Radfahrern ist beendet, nicht aber die Diskussion um den Sinn der Radlerkontrollen. Gestern haben wir erfahren, dass es einen weiteren schwerwiegenden Zwischenfall bei den Schwerpunktkontrollen gegeben hat. Tweets about this link Topsy.Data.Twitter.User[‚bemme51‘] = {„location“:“Berlin“,“photo“:“http://a3.twimg.com/profile_images/61382417/51_normal.jpg“,“name“:“bemme51″,“url“:“http://twitter.com/bemme51″,“nick“:“bemme51″,“description“:“mechanoid. Alien. Wahn.sinniger.“,“influence“:“Influential“}; bemme51Influential: “Kotzen Sie bitte zum zweiten: https://rad-spannerei.de/blog/2010/04/14/polizist-verletzt-fahrradkurier-am-kudamm/ ” 2 minutes ago view tweet retweet Topsy.Data.Twitter.User[‚outdooralex‘] = {„location“:“Berlin, Germany“,“photo“:“http://a3.twimg.com/profile_images/255960345/alex_normal.jpg“,“name“:“Alexander Herrmann“,“url“:“http://twitter.com/outdooralex“,“nick“:“outdooralex“,“description“:“Free Thinker, Programmer, Photographer, Model, Actor“,“influence“:““}; outdooralex: “Polizeigewalt in Berlin eskaliert – schwere Körperverletzung für Bagatelle – ohne Helm wäre der Tot! Wahnsinn! http://bit.ly/dyb9kz ” 9 hours ago view tweet retweet Filter tweets […]

  14. Wenn es tatsächlich so moderat abgelaufen ist, und der Beamte in der Tat nur gerufen hat, ohne sich sonstwie aggressiv zu verhalten, gebe ich Dir recht. Ich habe mir eben auch nach meiner „Verfolgungsjagd“ viele Gedanken über dieses verstörende Erlebnis gemacht. Mit dem Ergebnis, dass ich vermutlich angehalten hätte wenn ich normal dazu aufgefordert worden wäre.

    Vielleicht hatte der Fixie-Fahrer ja auch bereits Begegnungen mit den Grünen von der „Rennleitung“, und hat deswegen reißaus genommen. Alleine die Berichte der letzten Jahre mit den eingezogenen Rädern die verschrottet werden sollten könnten Grund genug sein – besonders wenn der Lebensunterhalt vom Rad abhängt.

    Ok … ich ergreife natürlich Partei, und verteidige sein Verhalten … liegt sicherlich an meinem persönlichen Erlebnis. Sollen keine Entschuldigungen für seine „Flucht“ sein – nur mögliche Gründe.

    Finde es auf jeden Fall schrecklich dass dieser Irre in Grün auf diese Weise gehandelt hat – wirkt nicht gerade vertrauensbildend.

    So. Gute Nacht. …muss mich erstmal wieder abregen, und diese Geschichte verarbeiten.

  15. erstmal danke an die rad-spannerei dass ihr meinen fall hier publik gemacht habt.
    zur frage WARUM ich überhaupt abhauen wollte: klar, es wäre sicherlich cleverer gewesen einfach anzuhalten, sich einsichtig zu geben und evtl wäre es dann bei einer einfachen ermahnung geblieben. jedoch sträubte sich alles in mir dagegen, zu dieser gruppe von polizisten zu fahren die dort an der ecke standen und mich nicht gerade freundlich zu sich befahlen. ich war mir zu dem zeitpunkt noch nich mal bewusst eine ordnungswidrigkeit begangen zu haben, aber irgendwie rochen die polizisten nach ärger und da hat es bei mir einfach „klick“ gemacht und ich wollte nurnoch so schnell wie möglich weg von denen. ich halte diese reaktion übrigens durchaus für sehr menschlich, das bedürftnis das weite zu suchen bei drohender gefahr ist ein urinstinkt den jeder von natur aus (der eine mehr, die andere weniger) in sich trägt.
    hart dass man wegen einer solchen reaktion beinahe umgebracht wird (ohne helm… war bestimmt mit über 30 sachen unterwegs). ich habe ja noch nichtmal ansatzweise jemanden gefährdet…
    wie sich das ganze nun aufklärt weiss ich noch nicht. ich werde jetzt wohl erstmal auf das schreiben der polizei warten und dann entscheiden wie es weitergehen soll.
    habt ihr vielleicht schon erfahrungen dieser art und einen rat? oder einen tipp an wen ich mich wenden könnte der nicht ganz so kostspielig wie ein anwalt ist? (habe keine rechtsschutzv.)
    gruß lori

  16. vor der polizei bin ich auch schon davonfahren, schon mehrmals, auch im zuge von verkehrskontrollen. nur einmal hatte ich pech, da habe ich nicht mitbekommen das die pupen mich verfolgen und mir den weg in alle richtungen abgeschnitten haben. die aussage zum urinstinkt kann ich auch voll und ganz vertreten. heute leben wir in einer künstlich geschaffenen welt, in einer gesellschaft die sich alles ausrechnet, um sich schneller und einfacher zu orientieren. Da nimmt man sich eben mal die freiheit heraus den pupen den stinkefinger zu zeigen und abzudampfen. und wird man doch geschnappt, nimmt man es mit einem lächeln.

  17. @Lori
    Harte Sache. Ich würde mich an deiner Stelle mal an die Presse wenden. Der Tagesspiegel hat doch auch schon über die Kontrollen ausführlich berichtet. Vielleicht sind die ja interessiert. Und die taz berichtet gerne über Polizeigewalt. Könnte auch gut passen.

    Mit Anwälten habe ich (zum Glück) keine Erfahrung. Solltest du Anzeige wegen Körperverletzung stellen wollen, wirst du auf jeden Fall einen brauchen. Bei einem Verfahren gegen dich kannst du sicherlich Prozesskostenbeihilfe o.ä. beantragen.

    Gerade solche Sachen wie der Fluchtreflex, der von seiten der Polizei gegen dich ausgelegt werden wird, kann man mit einem Anwalt gut klären. Das wichtigste ist doch, dass es absolut unverhältnismässig war, dich umzuhauen. Wir sind doch nicht im Irak oder sonstwo!

  18. Die Polizisten sollten mal versuchen, auf diese Weise ein Auto zu stoppen, das könnte auch interessant ausgehen.
    Verstehe ich das richtig, dass der Polizist den Radler umgehauen hat und dann einfach wortlos weggegangen ist? Ich dachte, die wollten den wegen irgendwas anhalten.
    Das zeigt jedenfalls mal wieder, dass auch gestörte Gewalttäter bei der Polizei beschäftigt werden. Dadurch kommt es dann auch bei uns zu krassen Menschenrechtsverletzungen.

  19. @Lori:
    warst Du beim Arzt gewesen, um Deine Verletzungen dokumentieren zu lassen?
    Wenn ja, kannst Du eine Anzeige wg. Körperverletzung im Amt stellen, lass Dir aber auf jeden Fall Zeit damit, mindestens vier Wochen. Schreibe ein Gedächtnisprotokoll, damit Du Dich an den Vorfall erinnerst.
    Wenn nein, dann hol das schleunigst nach, ob es Dir dann noch was bringt, weiß ich nicht.
    Ich denke nicht, dass du PKH bekommen wirst, Du kannst Dir aber einen Beratungsschein beim Gericht ausstellen lassen, den Du dann Deinem/r AnwältIn gibst, so kostet das Beratungsgespräch schon mal nichts. Eine weitere Möglichkeit wäre es, evtl zum Weißen Ring zu gehen. Ich weiß nicht genau, ob Dein Fall für die nicht eine Lappalie darstellt, einfach mal versuchen und berichen 😉

    Bei einem Bußgeldverfahren gegen Dich wegen der roten Ampel: evtl akzeptieren, ansonsten Einspruch und RechtsanwältIn.
    Bei einem anderen Bußgeldverfahren gegen Dich: Einspruch und RechtsanwältIn.
    Vll hast Du ja Freunde, die Dir das Geld vorschießen können oder ihr macht mal ne Party und alle gewinne gehen DIr / Deiner Anwältin zu oder so…

    Viel Erfolg auf jeden Fall.

  20. Was viele wohl nicht wissen (ich als treuer verkehrsportal.de Mitleser aber zu wissen glaube): Vor der Polizei zu flüchten ist nicht verboten. Es ist nichtmal eine Ordnungswidrigkeit.

    Eine Ordnungswidrigkeit ist es lediglich der Weisung, einem Zeichen oder einem Haltgebot eines Polizisten nicht folge zu leisten (20-50 Euro Bußgeld, siehe http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvo/s-36-zeichen-und-weisungen-der-polizeibeamten). Dafür muss man natürlich das Zeichen/ die Weisung/das Gebot überhaupt wahrgenommen haben und am Kuhdamm – könnte ich mir vorstellen – ist es laut.

    Nicht erlaubt sind natürlich sämtliche Regelverstöße, die auf der Flucht begangen werden (z.B auf dem Gehweg fahren, bei rot fahren, gegen Einbahnstraßen fahren etc. das Übliche eben.). Aber das hat nichts mit der Flucht zu tun, sondern ist ohne Flucht genauso verboten. Nur neigt jemand auf der Flucht natürlich eher dazu, solche Verstöße in ungewöhnlicher Anhäufung zu begehen 😉

  21. @Lori, falls Du ADFC-Mitglied sein solltest, kannst Du eventuell die damit verbundene Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
    http://www1.adfc.de/Mitgliedschaft/Versicherungen/Rechtsschutzversicherung

  22. p.s: @lori: Ich würde Dir empfehlen, Deinen Fall im Verkehrsportal zu posten. Da ist zwar genauso wie überall sonst in Internetforen Rechtsberatung von Nicht-Anwälten nicht erlaubt, aber ein paar nützliche Hinweise könnte es da schon geben (wahrscheinlich aber auch eine Pocorn-Diskussion über die Du hinwegsehen müsstet ;)), denn da sind ein Haufen Leute mit umfangreichem Wissen zu Gesetzen die Polizei und den Straßenverkehr betreffend unterwegs.

    Der ersteTip ,den Du dort bekommen würdest, dürfte der sein, gegenüber der Polizei keinerlei Aussage zu machen und Dich darauf hinzuweisen, dass Du zu eventuellen Vorladungen der Polizei nicht erscheinen musst. (gegebenenfalls zu solchen der Staatsanwaltschaft aber schon)

  23. p.p.s @lori: Kann man sich die Attacke ungefähr so vorstellen ?: http://www.youtube.com/watch?v=oUkiyBVytRQ

  24. Hallo Lori
    Hast Du vor Ort wirklich nur die Dienstnummer des Polizisten aber keinen Strafzettel, eine Ermahnung oder sonst was bekommen? Dann frage ich mich warum Du „angehalten“ wurdest.

  25. p.p.p.s: Als Radfahrer sind es wohl nicht EUR 50.- (wie oben geschrieben) und 3-Punkte A-Verstoß, sondern lediglich EUR 25.- 1-Punkt B-Verstoß, einem Haltgebot eines Polizisten nicht Folge zu leisten. Siehe http://www.bussgeldkatalog-online.de/Tatbestandskatalog.pdf

  26. @Lori ich glaube, das ist der klassische Fall, wo Sparen am Anwalt genau das Falsche ist.

    Wichtig ist erst einmal: nichts zum Fall aussagen, was nicht mit einem Anwalt abgesprochen ist. Und mit „nichts“ meine ich „nichts“. Auch nicht in befreundeten Blogs wie diesem hier. Beispiel: mit dem obigen Kommentar kannst Du nicht mehr behaupten, nichts gehört zu haben. Schlecht. Daher: Füße stillhalten.

    Zweitens: ab zum Arzt.

    Drittens: ab zum Anwalt. Ob mit Prozesskostenhilfe oder vom ADFC finanziert oder wie auch immer. Das erste Beratungsgespräch sollte auch nicht teurer als 100-200 Euro sein (Vermutung), das muss (mit Betonung auf muss) es Dir wert sein.

    Ich vermute mal, man wird Dir Widerstand gegen die Staatsgewalt vorwerfen und Überfahren der Haltelinie oder was auch immer sich da ausgedacht wird. Du wirst jemanden wegen Körperverletzung anzeigen wollen. Da sind die rechtlichen Fallstricke sehr vielfältig.

    Hatte ich schon erwähnt: zum Anwalt!

  27. „Hatte ich schon erwähnt: zum Anwalt!“

    …aber erstmal abwarten, ob und was da kommt, macht doch schon Sinn. Denn ohne irgendeinen Vorwurf in den Händen zu halten, kann ja auch ein Anwalt nur wüst spekulieren für die EUR 200.-. Oder?

  28. Geht es hier nicht um einen krassen Gewaltakt eines Polizisten gegen einen wehrlosen Bürger? Ist das nicht die Straftat die begangen wurde? Ob nun eine Haltelinie überfahren wurde oder nicht ist doch nebensächlich, zumal der Fahrradfahrer nach dem er von dem Polizisten gewaltsam zu Boden gerissen wurde nicht einmal eine Ermahnung wegen irgendeinem Fehlverhaltens erhalten hat.

  29. @Axel: So hört es sich an. Problem: Die Polizei reagiert auf Anzeigen wegen Körperverletzung durch Polizisten (die selten zu Verurteilungen führen) sehr häufig mit Gegenanzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erwidert (die häufiger zu Verurteilungen führen). Da finden sich dann auch häufig schnell Beamte, die den Widerstand bezeugen.

  30. ein überflüssiges „erwidert“ im vorigen Beitrag

  31. @ chris,
    ebendrum sich mit der Anzeige auch so viel Zeit wie möglich lassen. 4 Wochen ist da eher auch als Minimum anzusehen.

  32. Tja, Schönfließ lässt grüßen. Von ner 2 Meter entfernten Schießerei bekommt man nichts mit, von einem Widerstand schon. Der dürfte aber schwer zu konstruieren sein – vom fahrenden Rad aus kann man wenig Widerstand leisten.

  33. es gibt anwälte in berlin die bieten kostenlose beratungsgespräche an.

  34. @chris: Hier kann aber nicht die Rede von Widerstand gegen die Staatsgewalt die Rede sein, weil der Radfahrer nach dem er brutal zum Sturz gebracht wurde bewustlos war. Da soll sich mal ein Kollege finden, der meint bezeugen zu können, dass Widerstand geleistet wurde!
    Des Weiteren geht es um die Verhältnismäßigkeit. Und es ist völlig unverhältnismäßig das Leben eines Bürgers in Gefahr zu bringen, weil dieser mit seinem Fahrrad langsam über eine Haltelinie einer Roten Ampel gerollt ist!
    Ich würde möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen und mit dem das weitere Vorgehen besprechen. Der sollte wissen, ob es Sinn macht zu warten oder gleich Anzeige zu erstatten.

    P.S. Komisch, wenn sich ein Bürger unverhältnismäßig gegenüber der Polizei verhält erscheint gleich eine Pressemeldung bei der Polizei. Verhält sich aber ein Polizist völlig daneben wird es totgeschwiegen. Ich würde gerne mal die Sicht der Polizei zu dem Fall erfahren.

  35. Es könnte auch sinnvoll sein, Namen und Anschrift des übereifrig-agressiven Polizisten mal im Netz öffentlich zu machen.

  36. Na ob das so ein guter Tipp ist, dan.

    Besser finde ich einerseits publik machen, andererseits den Rechtsweg beschreiten.

  37. Falls es arg an Geld mangelt, könnten wir doch so etwas wie ein Spendenkonto eröffnen. Auf jeden Fall muss das an die Öffentlichkeit und das geht am besten durch ordentlichen Rechtsbeistand! Es liegt in unser aller Interesse, dass so’ne Beamten keinen Dienst mehr tun können!!! Deshalb bin ich und sicherlich auch viele andere Bereit zu spenden…

  38. wow da kamen ja schnell einige gute ratschläge zusammen, dafür schonmal danke!
    also der fall wurde schon an die meisten berliner tageszeitungen geschickt, die haben sich jedoch noch nicht gemeldet.
    @etg: ja mist hast recht, ich werde versuchen die klappe zu halten. beim arzt war ich natürlich gleich nach dem unfall und am tag darauf auch nochmal.
    ich bin leider nicht adfc mitglied, aber ich habe schon gehört, dass die einen in manchen fällen aus kulanz nachträglich aufnehmen, mal schauen, evtl hab ich dort ja erfolg.
    @chris: werd heut abend mal ins verkehrsportal posten, bin mal gespannt was dort so rauskommt. zu dem video: kommt in etwa hin, ich war halt deutlich schneller unterwegs, daher hat es mich nicht sofort umgehauen sondern „lediglich“ auf die mittelinsel umgelekt wo ich dann gegen eine metallene baum-umrandung geflogen bin.
    @Johannes: naja ich glaube nicht dass sich der weiße ring hiebei einschalten wird, aber ich werds versuchen, mal sehen was dabei rauskommt.
    spendengelder werde ich jedenfalls nicht annehmen, notfalls habe ich noch familie oder freunde die mir unter die arme greifen könnten.
    einen strafzettel habe ich übrigens nicht bekommen?! vielleicht wird einem sowas ja erst im nachhinein zugeschickt, ich lass mich überraschen.

    danke nochmal für die tipps und ich werde euch auf dem laufenden halten sobald sich was neues ergibt!
    grüße vom lori

  39. Das hört sich doch gut. Hoffen wir mal, dass das Ganze noch mehr publik wird und noch richtig Wellen schlägt. Alles gute, Lori!

  40. „werd heut abend mal ins verkehrsportal posten“

    @lori: Ich hatte Dir das empfohlen. Aber ich muss sagen, dass mir @etg mit seinem Rat an Dich …

    „Wichtig ist erst einmal: nichts zum Fall aussagen, was nicht mit einem Anwalt abgesprochen ist. Und mit “nichts” meine ich “nichts”. Auch nicht in befreundeten Blogs wie diesem hier. Beispiel: mit dem obigen Kommentar kannst Du nicht mehr behaupten, nichts gehört zu haben. Schlecht. Daher: Füße stillhalten.“

    …zu denken gegeben hat:

    Zunächst mal ist m.E. zu trennen zwischen

    a) eventuellen Vorwürfen gegen Dich, die von Seiten der Behörden aus dem Vorfall resultierend noch gegen Dich erhoben werden werden
    b) eventuellen Schritten, die Du gegen den Polizisten, der Dich vom Rad gestoßen hat, einleiten könntest.

    bzgl. a) könnten Foren wie das verkehrsportal nützlich sein. Aber eigentlich auch eher erst dann, wenn Dir konkrete Vorwürfe vorliegen.

    Bezüglich b) eher nicht, da es für eine Körperverletzung eigentlich unerheblich ist, ob sie sich im Straßenverkehr zugetragen hat oder sonstwo. Eventuell könnte hier ein Forum wie Jurathek.de hilfreicher sein.

    Insgesamt aber ist tatsächlich zu bedenken, dass alles was Du im Internet schreibst auch von Polizisten, Richtern, Staatsanwälten – einfach Jedem gelesen werden kann. Und es sich völlig Deiner Kontrolle entzieht, was diese Personen mit diesen Informationen dann anfangen. Tatsächlcih ist nicht auszuschließen, dass Dir in einem eventuellen Gerichtsverfahren plötzlich ein Ausdruck dieses Threads hier aus der Radspannerei vorgelegt wird.

    Du könntest natürlich versuchen z.B durch wage oder falsche Zeitpunkts- und/oder Ortsangaben oder auch durch gezielte Falschinformationen an Stellen, die nichts zur Sache tun, eine Zuordnebarbeit mittels google-Suchen zu erschweren und Dich natürlich bemühen, nichts zu schreiben, das dich belasten könnte.
    Aber 100%ige Sicherheit gibt all das natürlich nicht und vielleicht sind die Foren auch garnicht nötig, wenn Du nur einen im jeweiligen Rechtsgebiet fähigen Anwalt gefunden hast.

  41. Posten könnte man anonym und ohne Nennung von Zeit und Ort. Das müsste gehen, oder? Sofern man sich wirklich wertvolle Tipps erhofft.

  42. @berlinradler: Na ja. Wer hier mitgelesen hat oder noch lesen wird sicher gegebenenfalls dann auch im Verkehrsportal kein Problem haben, den Fall wiederzuerkennen, egal wie abstrakt er dort beschrieben würde.

  43. Man könnte ja schreiben:
    „Ich habe von jemandem gehört, dem soll folgendes passiert sein….
    Wie würdet ihr euch an seiner Stelle verhalten“
    Schon werden keine Aussagen gemacht, die gegen einen verwendet werden können.

  44. „““Lori schreibt:
    Freitag, 16.04.2010 um 14:04
    einen strafzettel habe ich übrigens nicht bekommen?! vielleicht wird einem sowas ja erst im nachhinein zugeschickt, ich lass mich überraschen.“““

    Damit dürfte wohl endgültig der Grund für die Aktion des Polizisten fehlen. Hat die Polizei denn wenigstens esrte Hilfe geleistet?

  45. „Lori schreibt:
    Freitag, 16.04.2010 um 14:04
    einen strafzettel habe ich übrigens nicht bekommen?! vielleicht wird einem sowas ja erst im nachhinein zugeschickt, ich lass mich überraschen.“

    Ich hatte auch neulich einen Unfall. Es hat drei Wochen gedauert, bis ich Post bekommen habe. Ich bin da ziemlich sauer drüber. Ich war wohl Schuld, da ich aber auch derjenige war, der alles abbekommen hat, hat mir der Bulle gesagt, er würde den Fall nicht melden. So hätte ich mir 130€ und 3 Punkte erspart für das Missachten von RvL.

  46. Hier wir ja vom Fluchtinstinkt als Uinstinkt geredet…dann evtl. auch vom Jagdinstinkt????

    Wenn Zwei zur selben Zeit in selber Sache einen Fehler machen, kann das schon mal bös‘ ausgehen….

    Ich würde es wie ein Mann tragen und mit den 10 Euro für das missachten der Haltelinie zahlen und gut is….wenn da überhaupt was kommt.

  47. @Klemmi … soll man deine Aussage so verstehen, dass er den heftigen Gewaltakt des Polizeibeamten gegen ihn, einfach so ignorieren soll?

  48. Ich kann das auch schwer nachvollziehen – es stehen unterschiedlich schwere Fehlverhalten gegeneinander.

  49. Jaein…ich will es mal anhand eines Beispiel näher erläutern.

    X geht mit seiner Freundin Y in die Bar A. Nun kommt der leicht angesoffene Z und verhält sich gebenüber der Freundin Y auf eine art und weise unflätig, die X dazu veranlasst Z eine vor den Latz zu knallen. Der angesoffene fällt um, und stößt sich übel den Kopf an.

    Sollte der Z nun die Polizei rufen und wegen der Körperverletzung Anzeige ersatten oder sollte er es tragen wie ein Mann?

    X ist der Polizist, Y die StVO, A die Straße und Z der Radfahrer.

    Z hat sich falsch verhalten, X ebenso, mit einer Steigerung, welche sicherlich unbeabsichtigte Folgen hatte.

    Sollte der Radfahrer nun also den Polizisten anzeigen? Mal angenommen der Radfahrer währe nicht ausgeknockt gewesen, was wäre denn eine verständliche, aber ebenso falsche Reaktion? Richtig, er springt auf und haut dem Polizisten eine runter. Es würde sich steigern und steigern und niemand wäre auf der Seite des Rechts. Das will ich damit sagen.

    Ich als der Radfahrer würde den Beschwerdeweg wählen. Das führt dazu, dass ein persönliches Gespräch geführt wird. Darin kann jeder seinen Standpunkt klar machen und trägt dem gegenseitigen Verständnis mehr bei, als die Frustration eines sich über Jahre ziehendes Strafverfahren.

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