RP online über böse Radfahrer

Im wesentlichen gibt es zwei Arten von Presse für Radfahrer: Zum einen die Beschreibung von Radfernrouten durch schöne Landschaften, zum anderen Artikel über bösartige Verkehrsrowdies. Die Rheinische Post hat auf ihrer Internetseite RP online einen Beitrag für die zweite Kategorie geschrieben.

Rücksichtslose Radfahrer – in der Stadt Münster, in der für mehr Strecken das Fahrrad (38%) als das Auto (36%) genutzt wird, scheinbar ein großes Problem. Daran, dass sich pro 100.000 Einwohner im vergangenen Jahr 244 mit dem Fahrrad verletzten, ist laut dem im Artikel zitierten Polizeidirektor Udo Weiss die mangelnde Normenakzeptanz der Radfahrer schuld. Solche Sätze, in denen lapidar ein Hauptschuldiger erklärt wird, sind für mich immer eine offene Einladung zu einem Blick in die Unfallstatistik: In Münster gab es im Jahr 2008 insgesamt 754 Fahrrad-Verkehrsunfälle, davon 41% (315) durch Radfahrer verursacht, weitere 10% (79) unter einer Mitschuld der Radfahrer. Gerade einmal 22% (167) der Unfälle fanden ohne Beteiligung von Kraftfahrzeugen statt. Hauptunfallgegner und damit Hauptrisiko im Straßenverkehr sind also motorisierte Fahrzeuge. Dass es insgesamt 9322 Verkehrsunfälle in Münster gab, ist ebenfalls interessant. Der grundauf schlechte münsteraner Radler ist nicht mal 10% der Unfälle des Straßenverkehrs verwickelt – und das als Hauptverkehrsträger.

Spulen wir nochmal zurück zur „mangelnden Normenakzeptanz“ der Radfahrer, so drängt sich der Verdacht auf, dass ein riesiger Block einfach unterschlagen wurde – die Normenakzeptanz der Kraftfahrer.

Der Polizeidirektor hat die Lösung für die Verbesserung der Situation parat – er fordert, „das Fahrrad und sein Besitzer als eigenständigen Punkt in die Straßenverkehrsordnung aufzunehmen“- dabei orientiert er sich (man lese mit ironischem Unterton) natürlich an den Unfallursachen: „Neben Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkverbotsflächen und Promillegrenzen schlägt er […] vor, dass alle Radfahrer über 16 einen Ausweis bei sich tragen. Und zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden.“ Unfallvermeidung durch Parkverbote und Ausweispflicht – super! Einzig die Haftpflichtforderung ist sinnvoll, trägt aber ebenfalls nicht zur Unfallvermeidung bei.

Polizeidirektor Weiss fährt übrigens laut Artikel nicht Rad, wegen der Unfallstatisik. Womit er sich fortbewegt, steht nicht im Artikel. Welches Verkehrsmittel bietet den optimalen Kompromiss zwischen Gefahr der Verletzung von Fremden und der eigenen Verletzung? Die Antwort des Herrn Polizeidirektor wäre interessant.

19 thoughts on “RP online über böse Radfahrer

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  1. „Auf sein Mountainbike schwingt sich Udo Weiss nur noch sonntags, zum Brötchenholen“ …..
    ich gehe jede wette ein, dass er dabei ohne licht, aber mit helm oder auf dem bürgersteig oder radweg in falscher richtung unterwegs ist 😉
    typisch sonntagsradler eben 😉
    is natürlich nur ne vermutung.

  2. Dass es Herrn Weiss´ Anliegen ist, böse Radfahrer zu verfolgen, weiß der Zeitungsleser in Münster und Umgebung schon länger. Mit sehr einfachen
    Aussagen und Pauschalisierungen stigmatisiert er Radfahrer und betreibt mit großem Eifer eine Art Hexenjagd – tatsächlich draußen auf der Straße und medial durch solche Pressearbeit. Statt anzuerkennen, dass Münsters Radfahrer bei 38% Verkehrsanteil an weniger als 10% der Unfälle beteiligt sind und Radfahrer auch ansonsten republikweit weit unterdurchschnittlich Unfälle verursachen (und ihre Unfälle auch unterdurchschnittlich schwer sind), propagiert er „Null Toleranz“ gegen Radfahrer. „Null Toleranz“ gegen Autofahrer propagiert er nicht – dabei wäre da viel mehr für die Verkehrssicherheit zu erreichen! Aber Herr Weiss stellt halt lieber Radfahrer als böse hin und fordert im Ergebnis nichts Anderes, als dass Radfahrer bessere Menschen werden. Autofahrer dürfen falsch parken, zu schnell fahren, abbiegen ohne die Vorfahrt der Radfahrer zu beachten etc, sogar bei Rot fahren (und damit zahlreiche Unfälle verusachen), aber Radfahrer dürfen absolut NICHTS mehr falsch machen, nicht mehr ihren Vorteil im Kleinen suchen (selbst folgenlose Formalverstöße prangert er an, wenn und soweit sie von Radfahrern begangen werden).

    Im Januarheft der NZV habe ich seine krausen Ideen mal etwas ins Licht der Verkehrssicherheitszahlen gerückt und in das der für Radfahrer geltenden
    Regelungen (Kettler, Sind Radfahrer bessere Menschen? NZV 2009, 16-20). Die Antwort kam schon: Im aktuellen Heft der Zeitschrift „Polizei“ malt er erneut das Bild vom Radfahrer, der sich allein von der Maxime „Schnelligkeit vor Sicherheit!“ leiten lässt; und weil er solches Verhalten „offen“ anspreche, so lamentiert er unter Verweis auf meinen Aufsatz weiter, werde er „falsch zitiert und in die feindliche Ecke gestellt“ (Weiss, Polizei 2009, 178-182 (181)).

    Das muss ja ein ausgeprägtes Freund-Feind-Denken sein, wenn man sich durch die Konfrontation mit Fakten gleich als „in die feindliche Ecke gestellt“
    bedauert. Mit Fakten ist dem Mann also wohl nicht zu helfen. Es hat ja niemand etwas dagegen, wenn Fehlverhaltensweisen von Radfahrern
    benannt werden. Aber ausgerechnet diejenigen zu verfolgen, die unterdurchschnittlich am Unfallgeschehen beteiligt sind und noch weniger
    Unfälle verursachen, und die Täter laufen zu lassen, ist der Verkehrssicherheit wohl kaum dienlich. Ergänzend zu den Zahlen oben verweise ich auf die GDV-Studie „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster“ von 2008 (im Netz verfügbar). Rund ein Drittel der Kraftfahrer biegt ohne erkennbares Absichern zum Radweg (Schulterblick) ab (aaO, 55); selbst, wenn sich schon ein Radfahrer auf der Furt befindet oder kurz davor, biegen noch rund 15% der Kraftfahrer ab (aaO, 56). Statt sich dieser typischen Unfallquelle und diesem groben Fehlverhalten zu widmen, heben Weiss und der GDV (der auf seiner Website in der dortigen Zusammenfassung) darauf ab, wieviele (folgenlose) Rotlichtverstöße wohl täglich von Radfahrern begangen werden. Doch Radfahrer verunglücken i.A. bei Grün, nicht bei Rot. So verwundert es auch nicht weiter, dass die Auftragnehmer der Studie (wohl auftragsgemäß) hochgerechnet haben, wieviele Rotlichtverstöße es täglich durch Radfahrer gibt, nicht aber, wieviele Rotlichtverstöße es täglich durch Autofahrer gibt…

  3. Vornehmlich ist es doch die „mangelnde Normakzeptanz“ der Verkehrsbehörden, die zu Fehlverhalten bei Radfahrern führt. Allein in Köln kann ich dutzende gravierende Mängel benennen, die kein normal denkender Mensch nachvollziehen kann und schlimmer noch, die Leib und Leben von Radfahrern gefährden.
    Schleierhaft bleibt mir allerdings, warum die Polizei immer wieder versucht, jegliche Kritik von den wahren Verantwortlichen fernzuhalten und lediglich die Symptome (das Fehlverhalten der Radfahrer), nicht aber die Ursachen (mangelhafte Verkehrslösungen) bekämpft.

    Da vermutet wohl jemand: Weniger Radfahrer – weniger Unfälle.

  4. Nun ja, es mag einfach auch daran liegen, dass die zu akzeptierenden „Normen“ einfach nicht akzeptabel sind.

    Ein grundlegender Fehler der StVO ist z.B. dass sie mich auf einem Fahrrad zwanghaft zum Verkehrsteilnehmer erklärt, ob ich das will oder nicht.
    Ich möchte z.B garnicht am Verkehr zwischen übermotorisierten Muttis beim telefonieren, übermüdeten Handwerkern und 7.5 Tonnern teilnehmen!

    Ich WILL auf dem Bürgersteig fahren, auch wenn ich über 10 Jahre alt bin!

    Die Tatsache, daß Kinder unter 10 das dürfen stellt ja schon irgendwie ein Eingeständnis dar, daß da _irgendetwas_ ist, auf der Strasse, das gefährlich sein könnte. Warum ich nun als voll entwickelter Steuerzahler mich diesen Gefahren aussetzen muss, erklärt mir niemand. Durch das Verbot, sich in einer „sicheren Zone“ zu bewegen kommt der Staat seiner Sorgfaltspflicht meinem Leben gegenüber in Konflikt, wie ich finde.

    Das gerne und oft gehörte Argument, daß Radfahrer ja auf dem Bügersteig grundsätzlich wie Rowdys unterwegs sind, kann ich hier nicht gelten lassen.
    Erstens bin ich nicht bereit, den büssenden Jesus für die tatsächlich unverantwortlichen Fahrer zu spielen, zweitens hat das gefälligst eine Einzelfallentscheidung zu sein und auch erst relevant zu werden, wenn was passiert sein sollte (was dann mit Sicherheit nicht die Schwere irgendwelcher Zwischenfälle mit PKW hätte).

  5. @berlinspeiche:

    In dem Moment, in dem Du innerstädtisch auf dem Gehweg fahrend unter dem Strich noch irgendeinen nennenswerten (Geschwindigkeits-)vorteil gegenüber der Bewegung eines 3-jährigen Kindes zu Fuß oder mit dem Drei- oder Laufrad von A nach B hast, verhältst Du Dich als stärkerer VT unausweislich aso.. äh. rücksichtslos gegenüber schwächeren VT – hier Fußgängern – insbesondere auch Kindern.

    Wenn Dir die Fahrbahn zu gefährlich erscheint, dann leg Dich mit denen an, die sie gefährlich machen oder lass das Radfahren sein. Aber trag diesen, Deinen persönliche Konflikt mit irrationalen Ängsten nicht auf dem Rücken derer aus, die überhaupt nichts dafür können – Fußgängern.

    @Dietmar:

    Danke dass Du hier solche Einblicke gibst (ernstgemeint). So weiß ich nun z.B., dass ich mich nicht sonderlich weiter über Herrn Weiss hier verlinkte Tiraden echauffieren muss, da derlei schon lang bekanntermaßen einfach in seiner Natur liegt.

  6. Schwierig wird es erst, wenn Du den Gehweg verlassen musst, dann nämlich stürzt sich der ganze Verkehr, der Dich vorher nicht finden konnte, wie ein Rudel hungriger Wölfe auf Dich und verschlingt Dich mit Haut und Haaren. Dann biste weg! Ein weiteres Opfer des Verkehrsdarwinismus.

    Dein Argument mit den unter 10-Jährigen finde ich beängstigend entwaffnend. In Köln MUSS ich mir so manchen schmalen, aber auch breiten Weg mit Fußgängern teilen, das will wiederum ICH nicht. Auf der Fahrbahn bin ich schneller und bequemer, aber vor allem – zumindest der Statistik nach – sicherer unterwegs. Was hältst Du von Fahrradstraßen oder -trassen?

    Was die Schwere der Verkehrsunfälle angeht, würde ich diese nicht unterschätzen. Ich stelle mir einen Fußgänger vor, der mit einem zwei Zentner schweren, 20 km/h schnellen Radfahrer kollidiert (Und die Polizei argumentiert dann wieder: Der Fußgänger trug keinen Helm!).

    Aber sollen dazu lieber die Statistiker argumentieren.

    😉

  7. Dass Polizisten in diesem Land sagen und tun dürfen, was sie wollen, geht mir allmählich mächtig auf die Nerven. Das fängt mit der radfahrerfeindlichen Propaganda an und geht mit der grundgesetzwidrigen Gewaltanwendung z. B. gegen friedliche Demonstrationsteilnehmer weiter. Irgendwo scheint da ein Kontrollmechanismus zu fehlen.

  8. ich glaube, die verstehen einfach nicht, warum man mit dem rad fährt bzw. können es nicht nachvollziehen.
    oft musste ich mir schon von allen möglichen leuten anhören „ist doch viel zu gefährlich“,“ist doch viel zu anstrengend“,“is doch kalt im winter“,“wirst doch nass beim regen“, wenn ich begeistert vom fahrrad als verkehrsmittel geredet hab, um andere zu überzeugen.
    und da polizisten auch nur menschen sind, wird es auch unter denen viele geben, die sich in die thematik einfach nicht hineinversetzen können, weil sie selber nur die autofahrerperspektive kennen.
    da wird man oft belächelt und einfach nicht ernst genommen.
    aber gut, ich freu mich jedenfalls über die hunderte von gesparten euro im jahr. sollense ihr geld doch der bvg oder dem hungrigen motor in den rachen werfen :p

  9. Zur berlinerspeiche möchte ich sagen, dass ich als Fußgänger keine Angst haben will, mal anzuhalten oder einen Schritt zur Seite zu gehen. Ich will keine Radfahrer auf dem Fußweg. Bedenke auch, dass es Fußgänger gibt, die nicht hören, sehen oder nicht gut laufen können – diese brauchen Verkehrsräume, in denen sie sich angstfrei bewegen können. Radfahrer machen Fußängern Angst. Dein Beitrag ist allerdings sehr hilfreich, weil er die Sichtweise vieler Radfahrer aufzeigt. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass viele Verkehrsteilnehmer den Mischverkehr nicht wünschen, der flächendeckend in jeder Straße angeboten wird. Das kann man entweder ignorieren (aktuelle Verkehrspolitik) oder positiv darauf reagieren (mit einem Netz aus autofreien „Straßen für andere“).

    Über Dietmars Kommentare bin ich immer sehr froh, letztendlich bin ich auch nur Laie und nutze lediglich frei verfügbare Daten, um oft verkannte Dimensionen zu erklären. Dass mein gewagter Rote-Ampel-Beitrag und auch dieser Beitrag solch fundierte wohlwollende Unterstützung findet, ist super.

  10. Verglichen mit der Situation in Berlin fahren die Radfahrer in Münster noch verhältnismäßig „ordentlich“. Regelübertretungen in Münster gibt es primär dort, wo die bezogen auf den Bedarf völlig unterdimensionierten Radverkehrsanlagen einfach nicht geeignet zur Aufnahme des Radverkehrs sind. Man bedenke, dass Münster eine derjenigen Städte ist, wo fast alle Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen versehen sind. Dann kommt noch das Problem hinzu, dass Münster voll von „pädagogischen“ Ampeln ist, wo Radfahrer zwei Minuten auf ihre 5-Sekunden-Grünphase warten dürfen. Teils mehrfach an einer Kreuzung, z. B. beim verordneten indirekten Linksabbiegen.

    In zweiter Konsequenz führt die ganze Radwegeseuche dazu, dass Radfahrer eben überall fahren, wo nicht Fahrbahn ist. Das hat man ihnen ja jahrzehntelang so beigebracht.

    Eine Verkehrspolitik, die Radfahrer als beräderte Fußgänger behandelt, darf sich nicht wundern, dass Radfahrer sich eben genauso chaotisch wie Fußgänger auf der Flaniermeile verhalten. Und genau das passiert eben in Münster. Und da Münster eine Verwaltungs-, Juristen- und Beamtenstadt ist, gibt es natürlich extrem viele Menschen dort, die an „Recht und Ordnung“ glauben, nichts hinterfragen, was staatlicherseits verordnet wird, und Leute, die einfach pragmatisch ihr Leben leben, verteufeln. Dem durchschnittlichen Münsteraner Beamten kann es egal sein, dass er auf dem Radweg nur mit 10 km/h vorankommt. Er bekommt viel Geld für wenig Arbeitszeit und weiß, dass Systemkritik seiner Karriere schädlich sein könnte.

    Viele Grüße von jemandem, der dort jahrelang gewohnt hat und froh ist, von da jahrelang weg zu sein.

  11. quirlen die den mist nur immer wieder durch, um ihn alle halbe jahre neuerlich in der hoffnung zu veröffentlichen, dass sich alles irgendwann als wahrheit verkaufen lässt, sofern man es nur oft genug wiederholt?

    den brei gab´s schon zum vergangen herbst regional wie national aufgekocht.
    siehe: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,584383,00.html

  12. Ich verstehe das auch nicht, wäre doch wohl relativ einfach innerstädtischen Kraftverkehr zu reglementieren…nur noch Fahrten von und zur Arbeit, ansonsten nur gewerblcigher Verkehr usw. usw., aber dazu müsste man ja was investieren…in ÖPNV usw.

    Was die Sache mit der Normenakzeptanz angeht…nunja…es gibt schon ganz schöne Ars***löcher auf zwei Rädern, das muss man einfach zugeben, da ist die Mutti auf dem Hollandrad, die immer, aber auch wirklich immer und an jeder Kreuzung bei rot Fährt und das ohne zu gucken, frei nach dem Motto, die bremsen schon…da gibt es den typischen Opa (der auch gerne mal Auto fährt), der nur rummotzt und gerne auch mal tätlich wird, die Permanentgehwegfahrer, meist die Leute, die nur Radfahren, weil sie zu faul zum laufen sind…und meine absoluten Favoriten, die die sich and er Ampel noch an bereits wartenden Radfahrern vorbeidrängeln und dann nicht aus dem Ar*** kommen, wenn es weitergeht.

    Um es auf den Punkt zu bringen, Radfahrer sind auch nur Menschen und so wie es Idoten mit Motor gibt, gibt es sie auch auf Fahrrädern.

  13. Immerhin kennt er wenigstens auch andere Gefahren im Straßenverkehr:
    http://www.echo-muenster.de/node/52238

  14. Es ist ist schon ein Wahnsinn, was man täglich über die bösen Rowdys in der Tageszeitung liest. Allerdings steht da nichts von bösen Radfahrern.

    autowahn

  15. Aber 404 – das sind doch alles nur Versehen. Im Gegensatz zu Radfahrern übertreten Autofahrer die Regeln – wenn überhaupt – nur versehentlich und das auch sehr maßvoll.

    Interessanter Blog übrigens!

  16. Solange die Polizei bei einem Unfall zwischen Radfahrer und Auto einfach den Radfahrer beschuligt („du bist halt zu schnell gefahren“ … aeh, Radfahrer auf einem Radweg neben der Bundestraße??) wird sich an der öffentlichen Meinung nichts ändern.

  17. In einem winzigen Punkt irrt übrigens Herr Kettler in
    (Kettler, Sind Radfahrer bessere Menschen? NZV 2009, 16-20).

    Dort schreibt er:

    Zugleich ist die Fahrradbeleuchtung auf die schon seit den 30er Jahren
    übliche und vorgeschriebene 6-Volt-3-Watt-Technik begrenzt (28).

    Seit etlichen Jahren ist der entsprechende Passus (§67 Absatz 1) in der StVZO geändert worden:

    (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
    Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren
    Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung
    6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).

    Früher stand anstelle des Wortes „mindestens“ das Wort „höchstens“.

    Und auch die technisch überholte 6V-Beschränkung bröckelt, gibt es doch ebenfalls seit einigen Jahren mit Ausnahmegenehmigungen versehene 12V-Anlagen.

    In dieser Hinsich besteht also Hoffnung, in jeder anderen aber ist der durchaus deprimierende Tenor des Beitrages leider mehr als zutreffend.

  18. @Prokrates – interessant. Wird das denn so verstanden, dass auch beispielsweise 5-Watt-Anlagen mit der dazugehörigen Beleuchtung zulässig sind? Das wäre eine „Revolution“, die mir entgangen ist.

  19. @Prokrastes: Ich glaube nicht, dass sich der Herr Kettler in der genannten Frage irrt. Er kennt die aktuell geltende Regelung und auch die in den 30er Jahren des letzten Jahrhunders geltende (und vermutlich chronologisch alle von heute bis damals geltenden und noch ältere, deswegen konnte er ja von den 30ern reden: er wusste, wann das erst/schon eingeführt worden ist). Den feinen sprachlichen Unterschied kennt er. Die Änderung des Gesetzeswortlauts an der Stelle macht die Aussage in dem Aufsatz nicht unrichtig. Vielmehr ist die Formulierung extra so gewählt, dass das Gleichgebliebene herausgearbeitet wird.
    Und dass es Ausnahmegenehmigungen für 12V-Anlagen gibt ändert nichts an § 67 StVZO: Die StVO gilt natürlich auch in allen Teilen, obwohl es für nahezu alles darin einzelne Ausnahmegenehmigungen für Die und Den gibt. So gilt auch die StVZO trotz einer solchen Ausnahmegenehmigung. Ich gehe sogar einen Schritt weiter: Was nutzt die Ausnahmegenehmigung, die in der Akte des Herstellers verwahrt wird dem Käufer und Nutzer? Wenn ich auf der Straße kontrolliert werde mit einem Licht, dessen Hersteller eine Ausnahmegenehmigung hat, habe ich keine Chance, nachzuweisen, dass ich meine gesetzliche Pflicht erfüllt habe.
    Das mit dem Bröckeln ist also Zukunft. Dass die Technik heute aus 3W6V mehr rausholt, als damals, ist unbestritten.

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