Reelight RL770

Das Fahrradlicht RL770 von Reelight wurde gerade auf der Eurobike vorgestellt. Es ist eine Komplettlichtanlage mit Front- und Rücklicht, die immer leuchten, wenn das Fahrrad in Bewegung ist. Energie bezieht die Anlage aus den herkömmlichen von Reelight bekannten Magneten, die allerdings verbessert wurden, die Halterungen sind nicht mehr in Plastik ausgeführt sondern aus Metall. Der Dynamo wird am Hinterbau angebracht und versorgt über Kabel die Lampen vorn und hinten. Reelight benötigt keine Batterie, die Anlage ist fest montiert, sodass man sein Licht immer dabei hat. Reelight erfordert keinerlei Auswechseln von Teilen oder Wiederaufladen und ist immer einsatzbereit. Die Anlage ist nach der StVZO zugelassen für Fahrräder unter 11 Kilogramm. Der empfohlene Verkaufspreis der Reelight RL770 liegt bei 89,95 Euro.

Reelight (Die RL770 ist zur Zeit noch nicht auf den Seiten des Herstellers beschrieben.)

Wir verlosen ein Exemplar der Reelight RL770 – gewissermaßen als „zweiter Preis“ der Owleye-Verlosung vom vergangenen Freitag. Wer bereits einen Kommentar zur Owleye abgegeben hat, braucht nichts mehr zu tun, sie oder er nimmt automatisch an der Verlosung teil.

24 thoughts on “Reelight RL770

Comments-Feed
  1. hier hab ich auch angst im dunkeln 😉

  2. Ein neues Rad ist eh in Planung, dann muss das eben weniger als 11 kg wiegen… Ein Reelight fand ich schon immer interessant, habenwollen!

  3. ja, die fände ich auch gut….

  4. Oh..das finde ich toll..bekomme auch bald ein Rennrad..

  5. Es ist 12:00 Uhr. Alle, die bis jetzt gepostet haben, nehmen an der Verlosung teil.

  6. Nur für Fahrräder unter 11 kg?
    Somit betrachtet der Gesetzgeber diese Lampen als Batteriebeleuchtung, oder wie?
    Das ist in meinen Augen die beste Erfindung (im Bereich Fahrradtechnik) seit des Seitenläuferdynamos und irgendwelche Bürosesselfurzer verteufeln sie sofort. Die sollten mal lieber die Flutlichter von Busch und Müller aus dem Verkehr ziehen oder wenigstens ein Abblendlicht dafür vorschreiben.

  7. So, nun sind die beiden Lampen verlost. Ich habe es heute morgen unnötig kompliziert gemacht, weil neben dem USB-Licht Owleye heute noch das Komplettpaket von Reelight hinzugekommen ist und außerdem gab es auf der Facebook-Seite weitere 35 Kommentare.

    In die Verlosung einbezogen wurden in dieser Reihenfolge:

    77 Kommentare des Owleye-Beitrags:
    https://rad-spannerei.de/blog/2012/08/30/usb-fahrradlicht-mit-stvo-zulassung/
    Nicht dabei: Hannes, die Doppelpostings von class:bicycle, Nörgler und Matze wg. Rad-Spannerei-Zugehörigkeit.

    2 Kommentare des Reelight-Beitrags:
    https://rad-spannerei.de/blog/2012/09/03/reelight-rl770/
    Dabei: Mo und Phillip, nicht dabei Wenke und Hinnerk wg. Doppelpostings.

    32 Kommentare des Facebook-Postings.

    Insgesamt waren also 111 im Lostopf. Ich habe mir dann von meiner Mitbewohnerin die zwei Gewinnerzahlen nennen lassen.

    Die USB-Lampe hat die Nummer 48 (Abwrackprämie) gewonnen.

    Den Reelight-Lampenset hat die Nummer 19 (saqua) gewonnen.

    Herzlichen Glückwunsch an Abwrackprämie und saqua, ihr erhaltet gleich eine Mail.

  8. Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern 😉

  9. Noch einmal eine Frage zum Reelight: Kann das Licht abgeschaltet werden? Und wenn ja, ist dann die Bremswirkung durch die Wirbelstrominduktion auch weg? Wie groß ist eigentlich die Bremswirkung?

    Allgemein glaube ich, dass dieses Ding eine Riesenzukunft hat. Die Halterungen werden später sicher noch mit reflektierender Farbe beschichtet, so dass sie gleichzeitig als Seitenstrahler dienen. Standlicht sollte auch kein Problem sein, StVO-Zulassung wird sicher auch kommen. In die Lampe kann noch ein Tacho integriert werden (oder ein Adapter für einen Tacho), das Drehzahlsignal und die Leitung ist ja sowieso schon vorhanden.

  10. @Hannes, ich fahre meine B&M-Beleuchtung ohne schlechtes Gewissen. So lange Autoscheinwerfer in Glühlampenleistung 55 Watt verbraten dürfen, ist eine LED, die vielleicht einer 10-Watt-Glühlampe entspricht, immer noch recht dunkel.

    Fies wird es natürlich auf Waldwegen o.ä., da habe ich auch schon manchmal das Licht abgeschaltet, wenn mir ein Fußgänger entgegenkam.

    Prinzipiell bin ich aber sehr froh darüber, dass man mittlerweile so helle Lampen ans Rad bauen darf, dass man mit denen auch auf richtig dunklen Strecken fahren kann.

  11. Ich mag mein Flutlicht <3 ist auch stets auf den Boden gerichtet…hab jedenfalls noch keine Beschwerden von Geisterfahrern gehört 😀
    Aber die Reelight Idee finde auch immer noch gut. Und deren stetige Entwicklung von Blinklichtern für angehende Epileptiker zu nützlichlichen Funzeln ist super. 2007 stand hier im Blog „In Kopenhagen ist es der Renner“ – das kann ich für dieses Jahr immer noch bestätigen, es sind wirklich auffallend viele 🙂

  12. @berlinradler, benötigt zum einen aber mehr Licht, da es schneller ist und der Fahrer demzufolge weiter vorausschauen können muss und zum anderen hat ein Auto eine Abblendfunktion.
    Und zum Argument mit den übel dunklen Wegen: Meine Lichtanlage ist auf dem technischen Stand der 60er Jahre (inklusive Fern- und Abblendlicht mit jeweils 1 x 2,4 Watt) und bisher habe ich noch immer nach Hause gefunden, auch wenn gerade keine sternenklare Vollmondnacht war.
    Und trotz der vergleichsweise „geringen“ Leuchtkraft fahre ich innerorts stets mit abgeblendetem Licht.

  13. Oh, der erste Satz beginnt natürlich mit „Ein Auto …“

    Es war ein anstrengender Arbeitstag. 😉

  14. Ich fahr manchmal auch mit Halogenfunzel und für Straßen und Parks reicht das sicher aus. Bei Waldfahrten o.ä. sehe ich Wildschweine aber z.B. gerne im voraus. Kommt einem auf einem dunklen Weg ein Pkw entgegen, muss man manchmal anhalten, weil man nichts mehr sieht. Auch das ist ein Unterschied zu guten Fahrradlampen, denn so hell sind die nicht. Richtig eingestellt sollten sie allerdings sein – sonst wirds haarig.

  15. „Haben wollen“ auch von mir! Ach man kann nicht genug beleuchtung für nicht genug fahrraeder haben! 😀

  16. Mittlerweile ist die RL770 auch auf den Reelight-Seiten beschrieben:
    Chttp://shop.reelight.com/produkter/20-rl700—the-perfect-commuter-bike-set/80-rl770-headlight-and-rear-steady-backup/

  17. Ist eigentlich die StVZO-Zulassung offiziell? Auf der Webseite des Herstellers steht nichts dazu und bis auf diesen Blogbeitrag habe ich dazu keine weiteren Informationen gefunden. Auf den Seiten diverser Händler wird nur das E-Prüfzeichen für die Reflektoren genannt aber es steht nichts zu einer Zulassung der Lampen:
    http://www.herold-radsport.de/Beleuchtungsset-Reelight-RL-770-Vorderleuchte-Rueckdauerlicht-Standlicht
    http://www.amazon.de/Reelight-Beleuchtungsset-RL-770/dp/B0082CRXWG
    http://www.bikeparts.de/Fahrradzubehoer/Batteriebeleuchtung/Induktionsbeleuchtung/Reelight-Beleuchtungsset-RL-770-Vorderleuchte-Rueckdauerlicht-Standlicht::32612.html

    Die angegebene Helligkeit ist auch nur bei 4 Lux, so dass eine Zulassung als „Batteriebeleuchtung“ für Rennräder wohl wegen der 10-Lux-Regelung scheitern würde (wenn das Messverfahren vergleichbar ist):
    http://de.wikipedia.org/wiki/10-Lux-Regelung

  18. @Hannes: Welches Licht von B+M blendet? Ausser das Big Bang eventuell? Die sind alle als Abblendlichter vom KBA zugelassen, und das nach den strengsten Vorschriften in der Welt. Die haben nach oben eine klare Hell-Dunkel-Grenze. Da braucht man auch nichts mehr abzublenden, sondern die stellt man einmal ein und gut is.

  19. @Kai, wobei die besten Vorschriften nichts nützen, wenn man so ne Lampe falsch einstellt. Da schließe ich mich allerdings mit ein, die 15-Meter-Regel halte ich auch nicht ein – und das absichtlich. Kampfradler halt.

  20. Da würde sich meine Liebste wirklich drüber freuen!

  21. sooooo, besser spät als nie, pflegte schließlich och schon meene oma zu sagen und in diesem sinne:

    dank nochma an kalle und mitbewohnerin!

    aso
    paket is angekommen, allit schick & ganz soweit, die technische prüfung erfolgt dann im laufe der kommenden woche ,)

  22. Jakob hatte am 4.9 eine Nachfrage zur Zulassung gestellt, die leider nicht beantwortet wurde.
    Ich möchte die Frage erneuern und wissen woher jene Information zur StVZO Zulassung stammt.

  23. Ich liebe meine Big Bang. Insbesondere im Winter im Stadtverkehr. Wo ich früher wegen des mangelnden Lichtes (seltener, aber immer mal noch mit Cyo IQ) schlichtweg von Autofahrern übersehen wurde, wird mir mit der Big Bang gern die Vorfahrt eingeräumt. Und die Straße ist endlich auch so ausgeleuchtet, dass man auch außerhalb beleuchteter Straßen vernünftig was sehen kann.
    Blenden? Ach was, kann nur jemand sagen, der die Leuchte noch nicht live gesehen hat. Lichtkegel ist genau definierbar. Mich hat deswegen noch nie jemand mit der Lichthupe oder so angemacht. Mich selbst blenden aber diese undefiniert strahlenden Blinkis der sog. „Sportfahrer“…

  24. Die Reelight Serie 700 hat nach Aussage des Herstellers keine deutsche Zulassung.

    Damit ist sie auch für Rennräder unter 11kg wie für alle anderen Räder in Deutschland nicht zugelassen. Mit über 700gr sind die Leuchten auch nicht unbedingt leichter als andere – hellere.

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