Tempo 30 im oberen Teil der Kastanienallee

Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat in der Kastanienallee im Bezirk Pankow eine weitere Niederlage erlitten. Nach einer Verbreiterung der Fahrbahn und einem Umbau der Kastanienallee in den Jahren 2001 und 2012 hatte die Verkehrslenkung Tempo 50 und eine Radwegbenutzungspflicht auf den Straßenbahnhaltestellenkaps angeordnet. Die blauen Schilder waren bereits vor gut einem Jahr von einem Bürger weggeklagt worden. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, im oberen Teil der Allee zwischen der Oderberger Straße und der Schönhauser Allee Tempo 30 anzuordnen.

Ein Anwohner der Straße war 2012 vor das Verwaltungsgericht gezogen, um die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen zu reduzieren. Dagegen hatte die VLB argumentiert, dies hätte negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr. Durch die Straße führen die Straßenbahnlinien M 1 und 12. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) selbst hielten die Auswirkungen durch Tempo 30 dagegen für überschaubar.

Nun entschied der Richter, dem Widerspruch des Anwohners stattzugeben, „um eine Lärmreduzierung und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen“.

Berliner Zeitung: Anwohner klagt erfolgreich auf Tempo 30 in der Kastanienallee

7 thoughts on “Tempo 30 im oberen Teil der Kastanienallee

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  1. Sehr gut,weiter so!

    Und die BVG hat Tempo 30 in der Kastanienallee vermutlich längst in
    ihren Fahrplan eingetaktet Denn, fährt einer der in der Kastanienallee
    zahlreichen Radfahrer vor der Straßenbahn, fährt die sowieso keine
    30 Km/h mehr.

  2. In Straßen, in denen Radfahrer eine klare Mehrheit sind, Tempo 50 anordnen zu wollen, spricht für sich. Dennoch überraschen mich solche Urteile immer noch, insbesondere wenn die Verkehrssicherheit tatsächlich Teil der Urteilsbegründung sein sollte.

  3. Geht doch.

  4. Warten wir mal Gaeblers Widerspruch gegen Tempo 30 ab. Ist ja wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“, spricht, wenn das Urteil bestätigt wird, gehe ich mal davon aus, dass in Berlin durchgängig Tempo 30 eingerichtet wird. 😉

  5. Ein echter Fahrradbeauftragter würde sich für Tempo 30 einsetzen 🙂

  6. 🙂

  7. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer hilft hier vielleicht auch weiter.

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