Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht

„11. Februar 2014 – Ein 57-jähriger Radfahrer überquert die Fahrbahn der Müllerstraße im Bereich der Fußgängerfurt in Richtung Afrikanische Straße. Dabei wird er von einem LKW erfasst, der unter Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage die Müllerstraße in Richtung Kurt-Schumacher-Platz befährt. Beim Zusammenstoß kommt der Radfahrer zu Fall und wird so schwer verletzt, dass er am folgenden Tag im Krankenhaus verstirbt.“

aus: ADFC Berlin: Getötete Radfahrende 2014

Der Prozess gegen den LKW-Fahrer wurde heute vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße verhandelt. Der Angeklagte ist noch in der gleichen Spedition beschäftigt und arbeitet weitgehend als Kraftfahrer. Am Tag nach dem Unfall hat er sich wieder hinter das Steuer gesetzt. Er erfuhr vom Tod des Radfahrers erst „viel später“ durch seine Firma.

Er selbst führt den Unfall auf einen Sekundenschlaf zurück. Er habe die Ampel bewusst auf Gelb springen sehen und die Geschwindigkeit reduziert. Dann sei er mit dem Fünftonner in einem Tempo zwischen 25 und 30 über die rote Ampel gefahren. Er will erst gebremst haben, als der Lastwagen mit dem Radfahrer frontal kollidierte. Nach dem Aufprall sei er in seiner Spur geblieben.

Eine Zeugin wartet in diesem Augenblick an der roten Ampel in der Afrikanischen Straße. Sie beobachtet, wie der Radfahrer an der Fußgängerampel mit seiner Frau und Hund wartet. Erst als die Fußgängerampel auf Grün springt, verabschiedet sich der Mann von seiner Frau, steigt aufs Rad, fährt über die Fußgängerfuhrt und wird frontal vom Lastwagen angefahren.

Anschließend sagt die Ehefrau des toten Radfahrers aus. Sie will sich schon vor dem Unfall abgewendet haben und kann sich an nichts erinnern. Auch ein als Zeuge vernommener Polizist kann keine substantiellen Aussagen zum Hergang des Unfalls machen, außer dem Fakt, dass sich bei der Unfallaufnahme beide Fahrzeuge (LKW und Fahrrad) in der Unfallendstellung befanden.

Als letzter Zeuge wird ein Sachverständiger befragt, der am Unfallort war und den Unfall mit vielen Fotos dokumentiert hat. Schon in seinem Eingangsstatement betont er, dass „alle Fragen genau beantwortet werden können“. Im Kraftfahrzeug war ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut, der den Unfall dokumentiert hat. Danach fuhr der Kraftfahrer in einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Müllerstraße. Acht Sekunden vor der Kollision bremst das Fahrzeug leicht ab, vermutlich wegen Motorbremsung, weil der Fahrer den Fuß vom Gas nimmt. Wahrscheinlich sei das der Zeitpunkt, wo die Ampel auf Gelb springt. Wieder einige Sekunden später wird eine leichte Abbremsung registriert, die aber bei weitem nicht ausreicht, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Danach Vollbremsung mit Blockierspuren des LKW von 2.8 Metern Länge und Kollision mit dem Radfahrer bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Fünf Meter nach der Kollision sei der LKW zum Stehen gekommen.

Der Sachverständige sagt, dass auch Blockierspuren des Fahrrads gefunden wurden, und zwar von beiden Rädern. Bei der einen Blockierspur des Fahrrads könne man einen Knick bemerken, der die Kollision anzeige. Man könne von folgendem Szenario ausgehen:

  • Sekunde 37 des Ampelzyklusses: Gelb für den LKW. Der LKW ist 95 Meter von der Ampel entfernt.
  • Sekunde 40: Rot für den LKW. Der LKW ist 75 Meter von der Ampel entfernt.
  • Sekunde 42: Grünsignal auf der Fußgängerfurt
  • Sekunde 44: Kollision

Alle Sekundenangaben seien Mindestangaben. Die Ampel zeige also mindestens vier Sekunden Rot für den Kraftfahrer, wahrscheinlich jedoch ein/zwei Sekunden mehr.

Nach dem Sachverständigen betont der wegen Fahrens ohne Führerschein und weiterer nicht einschlägiger Delikte vorbestrafte Angeklagte, dass ihm alles umheimlich leid täte. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Wort. Zum ersten Male in diesem Prozess fällt das Wort „Handy“. Aber es könne dem Angeklagten nicht nachgewiesenen werden, dass er auf das Mobiltelefon geschaut hat. Vorsatz sei auszuschließen, deshalb sei der Angeklagte wegen Fahrlässigkeit zu verurteilen zu 35 Tagessätzen von je 150,- Euro.

Nach der kurzen Verhandlungspause verkündet die Richterin das Urteil: „So klar sind die Beweise selten.“ Der Angeklagte wird zu 150 Tagessätzen a 35,- Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen, also die Gerichtskosten und die die Kosten des Sachverständigen bezahlen. Es stehe zwar das Handyproblem im Raum, aber das könne dem Angeklagten nicht bewiesen werden. Der Radfahrer sei nicht ersichtlich schuldhaft beteiligt, sondern der Unfall sei auf die Fahrlässigkeit des Kraftfahrers zurückzuführen. Die Richterin: „… nicht die leichteste Stufe der Fahrlässigkeit“.

Eine Führerscheinmaßnahme ordnet die Richterin nicht an, der Unfall liege schließlich schon viele Monate zurück. Außerdem: „Sie sind Berufskraftfahrer und darauf angewiesen.“

65 thoughts on “Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht

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  1. sogar ein hintergrundartikel im tagesspiegel

    „http://www.tagesspiegel.de/berlin/lkw-fahrer-toetet-radfahrer-in-berlin-geldstrafe-laut-fahrradclub-kein-ungewoehnliches-urteil/12441328.html“

    der allerdings die frage nach dem führerscheinentzug noch nicht klären kann:

    „Das Fahrerlaubnisrecht schreibt vor, dass ein Führerscheinentzug „frühzeitig auf die Betreffenden einwirken und Verhaltensänderungen auslösen“ soll. Dies war hier nicht der Fall, der Prozess fand eineinhalb Jahre nach dem Unfall statt, in Berlin normal, es können auch zwei Jahre sein. Und „als Strafmaßnahme kann ein Gericht den Führerschein gar nicht einziehen“, sagt Tobias Kaehne, Sprecher der Strafgerichte. Eine Aufhebung der Fahrerlaubnis müsse immer dem Schutz Dritter dienen.“

    das mag ja sein. es lässt aber offen, warum denn die voraussetzungen der § 69 StGB (endgültige entziehung als maßnahme der besserung und sicherung) und 111a StPO (vorläufige entziehung) hier nicht erfüllt gewesen sein sollen. wann denn, wenn nicht hier?

  2. „wann denn, wenn nicht hier?“

    Ja, wann wenn nicht hier. Zu oft angetrunken auf dem Fahrrad angetroffen worden? Führerschein weg, evtl. Verbot des Fahrradfahrens.

    Bei den ganz „harten“ Strafsachen geht es ja bei Gefängnisstrafen auch immer um die Frage ob nach dem Verbüßen der Strafe evtl. weiterhin von dem/der Straftäter/in eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Und in besonders fiesen Fällen wird ja vom Gericht dann mithin die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

    Solch eine generelle Verfahrensweise ließe sich nach meinem Gesundem Menschenverstand problemlos auch auf die Frage nach der Eignung ein Kraftfahrzeug führen zu düfen, beziehen. Es gibt eine ganze Reihe von Gefährdungen und auch Unfällen bzw. damit verbundenen Verhaltensweisen, die sich m.E. in nichts davon unterscheiden, ob jemand z.B. weiterhin Frauen nachstellt, oder schwere Eigentumsdelikte begeht, oder grundlos Menschen verprügelt.
    Aber diese Frage wird in Bezug auf „normale“ Unfälle im Straßenverkehr eben nicht, oder vielleicht auch nur höchst selten gestellt. Einer meiner besten Schulfreunde ist an den Spätfolgen eines Unfall verstorben, der von einem solchen Typen verursacht wurde, der bereits vielfach einschlägig äußerst rücksichtslos aufgefallen war und immer noch seinen „Lappen“ hatte.

    Führerscheinentzug, temporär oder vielleicht sogar dauerhaft, kann ein sehr aktiver Beitrag zu mehr Sicherheit sein!Aber das wird nicht getan. Weshalb? Schwer da wirklich sinnvolle Antworten zu finden. Mit einer großen Portion Sarkasmus ließe sich vielleicht behaupten, der Staat möchte verhindern, daß der ach so wichtigen Automobilindustrie nicht zuviele Nutzer abhanden kommen. Denn das könnte ja rasch geschehen, wenn man bedenkt, daß z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen/Raserei und Alkohol/Drogen am Steuer die beiden bedeutendsten Unfallursachen darstellen…

    Ein sehr, sehr makabres „Spiel“, daß der Staat da mit seinem Souverän (der Bevölkerung) abzieht.
    Inm Europa wird ja sovieles harmonisiert, aber die Strafen für den Straßenverkehr werden da spannenderweise stets großzügig ausgespart. In Schland ist das Risiko auf wirklich deutliche Strafen, die ja nun immer auch eine abschreckende Wirkung haben sollen bzw. sollten, mit Abstand am geringsten.

    PS: Hoffentlich diesmal nicht soviele dusselige Tippfehler drin?

  3. Irgendetwas kann ja an den Ausführungen des Sachverständigen nicht stimmen. Wenn der LKW zur Sekunde 40 noch 75 Meter von der Ampel entfernt war und 4 Sekunden später die Kollision erfolgte, dann muss der LKW in der Zeit eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 67,5 km/h gehabt haben. Und selbst wenn man die Sekunde 37 mit 95 Metern als Ausgangspunkt nimmt, ergibt sich immer noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 49 km/h, d.h. überhaupt keine Abbremsung. Entweder sind also die Distanzangaben falsch oder aber die zur Geschwindigkeit.

    Und ja, es ist absolut zum Kotzen, dass man für so was mit ein bisschen Strafzahlung davonkommt. Führerscheinentzug wäre ja wohl das Allermindeste.

  4. @hvhasel:
    Was sollen Ihre Beiträge denn hier überhaupt, außer Verwirrung zu stiften?? Das Urteil ist ein Skandal, und der Nichtentzug der FE ebenfalls !
    Wo der LKW stand, ist unerheblich, seine Front steht mehrere Meter entfernt des Überganges !
    Und entscheidend ist, dass die Ampel schon 4 s rot war ! Damit ist auch der Sekundenschlaf eine glatte Notlüge ! Denn dieser findet tatsächlich zudem meist auf der BAB statt, wo aufgrund eines kurzen Einnickens von 1 Sekunde es meist zu Unfällen und vornehmlich zu Selbstschädigung der Betroffenen kommt !

    Hier aber ist jemand noch nach 4 sec über Rot gefahren, dann mit Vollbemsung, die bei einem LKW gut wirksam ist, aber selbst wenn man 3 oder 4 m nach dem Anprall steht, reicht die Wucht eines LKW, einen Fußgänger oder Radfahrer zu töten.
    Und 4 sec können auch als Vorsatz gewertet werden, und sind meiner M. nach nicht mehr fahrlässig, und wenn einer so spät noch über Rot fährt, nimmt er den Tod eines anderen billigend in Kauf !
    Damit wäre die Strafe viel höher ausgefallen und der Lappen definitiv weg !

    Es ist eigenartig, dass die sonst so gerne scharf anklagende StA das nicht gemacht hat !
    Autofahrer im Vorteil generell ??

    Hätte ein LKW zu spät gebremst ohne erst mal Anprall und hätte dann im Bremsvorgang noch jemand angefahren, dann wäre es u.U. Fahrlässigkeit gewesen, so aber auch keinen Fall !

  5. @Johanna Dickershoff:
    Sehe ich genauso ! Keine Reue der Todesfahrer ?? Es hätte eine der wesentlichen Aufgaben der Richterin sein MÜSSEN, den Täter darauf anzusprechen, zumal die nun Witwe ihm gegenüber sitzt.
    Und wenn keine Reue, Strafmaß erhöhen.
    Jeder normale Mensch hätte sich erst mal krank schreiben lassen, aber der Täter hier scheint völlig abgebrüht zu sein, was auch an seiner Eignung zum Führen eines LKW zweifeln lässt !

    Der Anwalt der Geschädigten soll nach Aussagen des Beobachters Kalle ja vor Gericht auch gar nichts getan haben !
    Sehr eigenartig ! Insofern wäre nur geblieben, die Geschädigte zu kontaktieren und sie zur Berufung zu motivieren, den Anwalt zu kontaktieren, oder ggf. einen neuen zu beschäftigen !

    Der Fall ist für mich typisch aber für die Alltags-Routine-Justiz: Man merkt gar nichts mehr !
    Justiz ist ein Geschäft, gerade in Berlin auch bei den Anwälten. Um Recht oder Gerechtigkeit oder noch höherwertige Moral geht es da nicht, obwohl meiner Meinung nach genau das ! der Fall sein muss und das alles eins ist ! Aber da lachen einen selbst die Anwälte aus !

    Für die Richterin war es wohl ein Routinefall, für die StA auch, die Geschädigte war nervlich kaputt, vor allem nach mehr als 1 Jahr, der Täter hielt sich natürlich zurück etc pp
    Und so kommt dann so ein Skandalurteil zustande.
    Das einzige, was bleibt, ist eine Anzeige auch von extern wegen Rechtsbeugung gegen die Richterin,
    und die Witwe könnte noch in Berufung gehen, wenn sie nachweisen kann, dass sie aus psychischen Gründen an der Frist von 7 Tagen gehindert war Einspruch einzulegen.

    Sie sollte auf jeden Fall nun einen Zivilprozess um Schmerzensgeld führen, und das in anständiger Höhe, der Prozess ist vom Strafprozess unabhängig. Aber ich glaube, man müßte mit der Frau reden, der Anwalt scheint jedenfalls eine Flasche zu sein.

    In anderen Fällen klagt die Berliner Justiz Menschen wegen Beleidigung an, die keine waren, denn sie waren nicht bewusst wahrheitswidrig, und steckt sie dafür sogar in den Knast, oder verhängt ähnliche Geldstrafen wie in diesem Fall.
    Aber hier ist ein Mensch tot ! Nach meiner Erfahrung mit der Justiz in mehreren Bundesländern kann ich nur sagen, dass ich eine „Hassjustiz“ erlebt habe, die an Gerechtigkeit nicht interessiert ist, und je mehr einer darauf pocht, desto mehr Problem bekommt er.

    Und Amtsanwälte/innen tickern in Verhandlungen auf ihren Smartphones herum……..

  6. @Chirurg

    Dann haben Sie meine Argumentation falsch verstanden! Vor Gericht gilt nun mal in dubio pro reo. Wenn die Richterin – und der Staatsanwalt im Übrigen auch – genug Anhaltspunkte für die Fahrlässigkeit gehabt hätten, wäre die Entscheidung zumindest teilweise verständlicher gewesen.

    Alles andere, auch das (Vor-)Urteil über die Schuldfrage maße ich mir nicht an. Ich war weder beim Unfall selbst, noch beim Prozess anwesend.

  7. @Jochen G, wenn man den Diskussionen über schwerste Unfälle folgt, so kann man auch bei hartem Fehlverhalten oft Verständnis für den verursachenden Autofahrer herauslesen. Die Argumentation geht da nicht selten bis hin zu einer Art „Notwehr“, weil die Radfahrer / Fußganger ja so schlimm sind.

    Liest man die jetzt aufkommenden Herbst- und Winterratgeber, so gehen sie für Fußgänger und Radfahrer weit über die STVO hinaus, man solle zusätzliche Lampen anschrauben, Warnwesten und Helm tragen. Die Tipps für Autofahrer bleiben weit hinter der STVO zurück, das Sichtfahrgebot und praktische Rechenhinweise finden sich in keinem solcher Ratgeber. Die Berliner Polizei schreibt immerhin von Sichtweiten von 25 Meter (wenn ich mich grad nicht täusche), ohne das mal mit einem Bremsrechner in eine zulässige Geschwindigkeit bei verschiedenen Witterungen zu „übersetzen“.

    In so einem Umfeld wundert es mich nicht, wenn von Einzelnen ausgehende Gefahren gar nicht als solche wahrgenommen werden.

  8. hintergrund für das „verständnis“ für täter im straßenverkehr dürfte die sog. sozialadäquanz sein. risikoverhalten im straßenverkehr ist alltäglich und allseits akzeptiert: man fährt „zügig“, kriegt „knöllchen“, muss „mal zu fuß gehen“. das kennen auch staatsanwälte und richter. anders natürlich z.b. bei drogenmissbrauch – das ist dann wieder eher ein randgruppenproblem, hier kann man „hart durchgreifen“. letztlich hat „jeder“ die befürchtung, die von ihm gesetzten risken könnten sich einmal materialisieren. und dann möchte jeder sicher sein, dass das „eben mal passieren kann“.

    eine endgültige entziehung der fahrerlaubnis wird demgegenüber als sehr harte strafe empfunden („existenzgrundlage“). von der eigenen gefährdung und der der familie als opfer abstrahiert man „wird schon gut gehen“ – „ich bring sie ja mit dem auto zur schule“.

    das beschreibt alles natürlich nur eine gesellschaftliche grundstimmung und sagt nichts über die konkreten prozessbeteiligten.

  9. […] Delikte verurteilt worden. Einen Tag nach dem tödlichen Unfall fuhr er bereits wieder Lkw.Der LKW-Fahrer wurde wegen Fahrlässigkeit zu 35 Tagessätzen von je 150,- Euro verurteilt (insgesa….Im Folgenden äußerte sich massiver Missmut unter (Berliner) Radfahrern, welche zum einen das […]

  10. Es ist noch keine 4 Wochen her, dass ich als Zeuge vor Gericht aussagen musste in einem Fall von Fahrerflucht. Der Fahrer hatte ein parkendes Fahrzeug gestreift und ist danach einfach weitergefahren. Der Schaden am parkenden Auto betrug ca. 2000 Euro.
    Dafür gab es tatsächlich einen Führerscheinentzug (nicht nur Fahrverbot) von mindestens 6 Monaten. Auch die zusätzlich verhängte Geldstrafe war in Bezug auf die Anzahl der Tagessätze höher.
    In diesem Fall wurde dann zwar von Vorsatz ausgegangen, was natürlich einen Unterschied zu einer grob fahrlässigen Handlungsweise bedeutet.
    Dennoch ist diese Diskrepanz schwer nachzuvollziehen.

  11. Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm eine höhere Strafe als die ca. 5.000 Euro plus Gerichtskosten plus Gutachtergebühren aufzudrücken?
    Der LKW-Fahrer ist ein nützliches Mitglied der Gesellschaft, er fährt nicht zum Spaß durch die Gegend. Anders zB. jene Critical-Mass Radfahrer die zum Spaß(!) und ohne Moral und ohne Steuern zu bezahlen die Straßen benutzen. Viele Radfahrer und Radl-Rambos sind ohne Verantwortung, Gerechtigkeitsempfinden und Moral auf den Straßen unterwegs. Schlimm.

    Meine Meinung.

  12. Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind …

  13. Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?

  14. Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen und jeden Abend in den Innenstadtverkehr und stinkt dort alle VW-mäßig zu.

  15. Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön – aber hey, immerhin keine Gefährdung oder sonstiges. Meine Strafe 1420 Euro plus 600 Euro Mpu, plus 600 Euro Kurs, plus 600 Euro Abstinenznachweise plus Führerscheinentzug plus das Verbot Fahrrad zu fahren. Also das nenn ich doch mal eine Strafe! @ Theo: Gottseidank gibt es so verständige Menschen wie Dich! Bist n super Typ!

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