Dorfpolizist verbietet Radwegbenutzung

In der Newsgroup de.rec.fahrrad gefunden, bezugnehmend auf einen Artikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung:

In Bad Rothenfelde wurde eine Straße mit Radweg in eine Tempo-30-Zone einbezogen. Der Dorfpolizist muss nun „viel Aufklärungsarbeit leisten“, da wegen der 30er Zone ja nach seiner Auffassung der Radweg gar nicht mehr benutzt werden darf. Tatsächlich verbietet er Radfahrern die Benutzung des Radwegs und verweist sie auf die Fahrbahn! Die Zeitung scheint den Aussagen des Polizisten zu vertrauen und gibt sie unwidersprochen weiter.

6 thoughts on “Dorfpolizist verbietet Radwegbenutzung

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  1. Putzig. Wirklich putzig. Da hat man mal einen Uniformierten, der nicht in Kategorien von vorgestern denkt und dann haut er wieder direkt daneben.

    Richtig ist, für einen solchen Radweg kann bzw darf keine Ragweg-Benutzungspflicht mehr bestehen/angeordnet werden. Entsprechende blaue „Lollis“ müssen entfernt werden.
    Falsch ist, dass sich für einen solchen Weg, so er dann noch als Radweg anderweitig markiert sein sollte, ein Benutzungsverbot ergibt. Vielmehr sieht es so aus, immer unter der Annahme das der Weg noch als Weg für Räder erkennbar ist, der Weg darf benutzt werden, muss aber nicht.

    Aber auf die Art wird vielleicht auch mal auf breiterer Front zur Kenntnis genommen und diskutiert, was seit nunmehr 12 Jahren eigentlich geltendes Gesetz ist, bislang die Mehrzahl der Kommunen nur herzlich wenig interessiert hat und die Rennleitung überwiegend ebenso wenig.

  2. Eben, und wenn das Bauwerk nicht als Radweg in welcher Form auch immer zu erkennen ist, ist es wohl eher ein Gehweg. Und auf dem darf man nicht fahren. Dann hätte der vorbildliche Polizist sogar Recht. Wie es vor Ort aussieht, ist dem Artikel nicht zu entnehmen.

  3. de.rec.fahrrad – people still use Usenet?

  4. Klar Richard. Ich selbst les da aber nur, manche der Usenetgepflogenheiten nerven ja doch bissel 😉

  5. „““# Andreas schreibt:
    Donnerstag, 09.09.2010 um 22:09

    Eben, und wenn das Bauwerk nicht als Radweg in welcher Form auch immer zu erkennen ist, ist es wohl eher ein Gehweg. Und auf dem darf man nicht fahren. Dann hätte der vorbildliche Polizist sogar Recht. Wie es vor Ort aussieht, ist dem Artikel nicht zu entnehmen.“““

    Dann hätte er auch vor der Einbeziehung in die Tempe 30 Zone gegen diesen Radweg, oder dessen Benutzer, vorgehen müssen.

  6. „Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen.“ (VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 2 lit. IV)

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